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Februar 1894 wieder geſtrichen worden, nachdem . er Antwerpen heimlich verlaſſen hatte. Ob dieſe Perſon zu dem vorerwähnten Unter⸗ nehmen ziehungen hat, iſt nicht feſtgeſtellt worden, dagegen hat ſich ergeben, daß die an die angebliche Comanditgeſellſchaft Th. Keßler u. Comp in Antwerpen gerichteten Poſtſendungen in dem Hauſe abgeliefert werden, welches an den in unſerer Bekanntmachung vom 27. Februar v. Is. erwähnten Georg Dilles vermithet iſt, der in Gemeinſchaft mit Adam Mols berger unter den Firmenbezeichnungen „Antwerpener Kommiſſionsbank“ un „Internationale Bank von Antwerpen“ bedenkliche Geſchäfte mit Looſen betrieben hat. Unter dieſen Umſtänden nimmt die Antwerpener Poliz ibehörde an, daß es ſich in dem vorliegenden Falle um ein gleichartiges Schwindelunternehmen handelt 3 Wir ſehen uns daher veranlaßt, das Publikum vor genannter Geſellſchaſt zu warnen. 5 Mannheim' den 9. März 1898. Großh. Bezirksamt: Sternberg. Nr. 1100. Beſchluß. Vorſtehende Bekanntmachung wird hiermit veröffentlicht. Ladenburg, den 16. März 1898. Bürgermeiſteramt: Hartmann. Bekanntmachung. Die Prämirung von Zuchtſtuten, 2 die Ertheilung von Freideckſcheinen u. die Gewährung von Kaufpreis- 5 nachläſſen betr. (76) Nr. 145761. Die Bürg rmeiſterämter werden b auftragt, die unten abge⸗ druckten Grundbeſtimmungen für die ſtaatliche Prämiirung von Pferden in geeigneter Weiſe 115 Kenntniß der Pferdezüchter zu bringen und denſelben weiter zu eröffnen: 5 „Die Bewerbungen um Staatspreiſe, Freideckſcheine und Kaufpreisnachläſſe ſind 1 e bis zum 25. April l. Is. bei den Bürgermeiſterämtern einzur ichen und von dieſen ſofort dem Großh. Bezirksamt vorzulegen Anmeldungen, welche nach dieſem Zeit punkte erfolgen, können nicht berückſichtigt werden. Die Bewerbungen mülſſen enthalten: a) Vor⸗ und Zuname, Stand und Wohnort des Eigenthümers des Thieres. b) Name, Abſtammung, Geburtsjahr, Farbe und Abzeichen der Stute und event ihrer Nachkommen. o) Die Angabe, ob und wann die Stute prämiirt oder mit einem Freideckſchein bedacht (gekört) wurde. 2. Bei den im laufenden Jahre ſtattfindenden Tagſahrien zur Prämiirung müſſen vorgeführt werden: A) Alle in dem betreffenden Bezirk aufgeſtellten ſubventionirten Hengſte. b) Die im Jahre 1894 und den folgenden mit Staatsunterſtützung eingefühtten Stuten und Stutfohlen, inſofern dieſelben von der Kommiſſion noch nicht für zuchtun tauglich erklärt worden ſind. Hierbei können Beſitzern von im Jahre 1897 eingeführten Sinten und Stutenfohlen Kaufpreisnachläſſe in Höhe von 40 Mark und Beſitzern vo im Jahre 1896 eingeführten Stuten bezw. Stutfohlen Nachläſſe in Höhe von 80 Mar gewährt werden. o) Diejenigen Stuten, welche in den Jahren 1895, 1896 und 1897 einen Staats⸗ oder Aufmunterungspreis erhalten haben. d) Diejenigen Stuten bezw. Stutfohlen, welche zur letztjahrigen Pferdeprämiirun hätten e werden ſollen, aber nicht zur Vorführung gelangten. Wenn die Beſitzer der u ter Ziffer 2 a— d bezeichneten Pferde an deren Vor mah behindert ſind, haben ſie dies vor der Prämiirungstagfahrt dem Großh. Be⸗ zirksamt mit Angabe des Behinderungsgrundes u. des Standortes des Pferdes anzuzeigen. 4. Die Beſitzer von Stuten, welche ſich um die in Ziffer 2 —5 der Grundbeſtimm⸗ ung für die ſtaatliche Prämiirung von Pferden in Ausſicht geſtellſen Preiſen bewerben, ferner die Beſitzer, welche gemäß Ziffer 9 b der Grundbeſtim mungen bezw. Ziffer 2-4 dieſes Exlaſſes zur Vorführung ihrer Stuten verpflichtef ſind, haben zur Prämiirungs⸗ tagfahrt die zur Erbringung der verlangten Nachweiſe erforderlichen Beſchälkarten bezw Geburtsſcheine mitzubringen. 5 Am 1. Mai d. Is. ſind uns von den Bürgermeiſterämtern vorzulegen: Die gemäß Ziff. 1 dieſer Verfügung einkommenden Bewerbungen ſowie Verzeichniß der gemäß Ziff. 2 in lauſendem Jahr vorzuführenden Hengſte, Stuten und Stutfohlen 5 Kommen Bewerbungen nicht ein oder ſind vorzuführende Hengſte, Stuten oder Stutfohlen nicht vorhanden, iſt bis zum 1. Mai d. J. Fehlanzeige zu erſtatten. Mannheim, den 512. März 1898. f Großh. Bezirksamt: Pfiſte rer. Nr 1161. 5 Beſchluß. Vorſtehende Bekanntmachung wird hiermit veröffentlich Ladenburg, den 19. März 1898. Bürgermeiſteramt: Hartmann. Betz. Zahnheilkunde ck Zahnerſatz v. H. Stein Mannheim S 1. 4 Breite Strasse Su ſprechen bei Frau Dihl Ww. Ladenburg jeden Senntag Nachmittag van 2— 5 Uhr. Jungmalzteimen 0 1 * — 5 empfiehlt FE. Merkel. Aliel⸗ und Bachlverlrüge per Centner Mk. empfiehlt — 5 N 2 8 zu haben in der Expd. d. Bl!