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Mts., Mittags 1 Uhr findet vor dem Spritzenhauſe Beſichtigung ſämmtlicher, ſich im Dienſte befindlichen Montirungsſtücke ſtatt. 1 „% Wir bitten pünktlich in Uniform anzutreten (es wird hierzu Horn⸗ ſignal gegeben), ſowie diejenigen, die im Beſitze eines zweiten Rockes ſind, denſelben mitzubringen. Weiter weiſen wir diejenigen Kameraden, die bei dem Neckar⸗ häuſer Brande mitwirkten, hiermit an, ihre Löhnung hierfür bei unſerem Kaſſier, Kamerad Bös, in Empfang zu nehmen. Wir uachen indeſſen darauf aufmerkſam, daß hierzu nur diejenige Mannſchaft Berück— ſichtigung finden konnte, deren Thätigkeit ſich bis morgens 5 Uhr erſtreckte, reſp. die Spritze an Ort ſtellten und der II. Compagnie angehörte. Ber Verwaltungsrath. N Heſangverein 6 Ladenburg. Morgen Abend halb 9 Ahr Sonntag, den 20. Mär; bei günſtiger Witterung Abmarſch Nachmittags 2 Uhr Der Schützenmeister. Ladenburg. e 5 Die Turnſtunden finden regelmäßig Montags und Donnerstags im Lokal zum Schiff ſtatt. Die Mitglieder werden dringend gebeten vollzählig zu erſcheinen Der Turnwart. Evang. und Kath. Gesung- 8 Gebet Mucher Größte Auswahl Billigſte Preiſe empfiehlt F. Bremers Nachf. Kirchenſtraße empfiehlt in reicher Auswahl G. Guckenmus, Buchbinderei, Schreib⸗ Zeichenmaterialienhandlung. eee 5 . Anweiſung über das Besinfectionsverſahren bei Diphtherie, Aroup und Scharlach. 1. Die bei Erkrankungen an Diphtherie, Rroup und Scharlach erforderliche Des⸗ infektion hat ſich zu erſtrecken: a. auf den Kranken ſelbſt, deſſen Ausdünſtung und Ausflüſſe, b. auf das Krankenzimmer, deſſen Möbel und ſonſtige Einrichtung und diz von dem Kranken benutzten Gebrauchsgegenſtände, c. auf die Perſonen, die mit dem Kranken verkehren, d. auf die Leichen, der an dieſen Krankheiten Verſtorbenen, e. auf die Schul⸗ und andere Räume, in denen die Erkrankten zu verkehren pflegten. 2. Als Desinfekt ionsmittel find vorzugsweiſe zu verwenden: a ſtrömender Überhitzter Waſſerdampf in beſonderen Apparaten, b. Hprozentige Crarbolſäurelöſung, o. heiße Kaliſeif nlöſung, 5 d. Verbrennung werthloſer Gegenſtände, 1 e. gründliche Austrocknung und Lüftung. 185 Im Einzelnen iſt zu beachten: . Zu 1 a. und b. Vor Allem muß hinſichtlich des Kranken ſelbſt für die Erhalt ung größter Reinlichkeit geſorgt werden. Der Kranke iſt täglich mit warmem Waſſer zu waſchen; die Leib⸗ und Bettwäſche iſt möglichſt häufig und nach erfolgter Verunreinigun, derſelben ſofort zu wechſeln. Das Krankenzimmer iſt täglich durch Aufwaſchen mi feuchten Tüchern zu reinigen und die Luft in demſelben muß mehrmals täglich gründlich erneuert werden. ö Ganz beſondere Aufmerkſam'eit iſt ferner den Abſonderungs⸗ und Auswurfſtoffen des Kranken zuzuwenden; dieſelben dürfen nicht mit den Wänden, dem Boden oder den Möbeln des Zimmers in Berührung kommen. Zum Auffangen und Abwiſchen der Ausſcheidungen aus Mund und Raſe find Tücher zu gebrauchen, die täglich mehrmals zu wechſeln, jeweils nach dem Gebrauche in Sprozentige Carbollöſung zu wirfen und 25 Stunden lang in dieſer Fluüſſigkeit zu belaſſen ſind. Am meiſten empfiehlt es ſich, zur Reinigung der Naſe und des Mundes Bäuſchchen von Carbol⸗ oder Salichl vatte oder Lärpchen zu verwenden, die ſofort nach ihrer Be⸗ nützung verbrannt werden. Werden Spucknäpfe benützt, ſo ſind ſolche zu einem Drittheil mit Sprozentiger Carbollöſung zu füllen; die Entle rung derſelben hat in den Abtritt zu erfolgen. Eß⸗ und Trinkgeſchirre müſſen vor ihrer anderweitigen Wiederbenützung mehrere Stunden in Seifenlöſung gekocht werden. Speiſen und Getränke, insbeſondere Milch, die von den Kranken nicht genoſſen wurden, aber ſich eine Zeit lang in dem Krankenzimmer befanden, dürfen nicht ander⸗ weitig aufbewahrt oder verwendet, ſondern müſſen vernichtet werden. Geneſene Kranke müſſen, bevor ſie mit Geſunden wieder verkehren, ſich in einem warmen Seifenbad oder, falls dies nicht ausführbar iſt, durch Abwaſchen des ganzen Körpers mit warmem Seifenwaſſer ſorgſältig reinigen, darauf reine Wäſche und in der Krankheit nicht benützte, oder desinfizirte Kleider anlegen. Leib⸗ und Bettwäſche des Kranken, ferner alle ſonſtigen waſchbaren mit dem Kranken in Berührung gekommene Gegenſtände, ſowie die zum Aufwaſchen des Krankenn zimmers benützten Tücher ſind, ohne vorher geſchüttelt oder oder ausgeſtäubt zu werdebn in Sprozentiger Carbollbſung mindeſtens 12 Stunden lang einzuweichen, ſodann eine halui Stunde lang in Waſſer zu kochen und in Kaliſeifenlöſung auszuwaſchen. Steht eet Dampfdesinfektionsapparat zur Verfügung, ſo ſind die Gegenſtände in dieſen z⸗g verbringen. * Nicht waſchbares Bettzeug und ebenſolche Kleider ſollen gleichfalls in dem Dampf⸗ des infektionsapparate behandelt oder wenigſtens mal 24 Stunden lang außer Gebrauch⸗ geſetzt und mit Vermeidung des Schüttelns oder Klopfens an einen trockenen, luftigen Ort zur Lüftung aufgeſtellt werden. Keinenfalls dürfen dieſe Gegenſtände vor ihrer Des infektion oder Lüftung trocken aufbewahrt oder in andere Hausräume gebracht werden Wird das Krankenzimmer nicht mehr benützt, ſo ſind die Fußböden, Thüren und Fenſter, ſowie alle Holzverkleidungen und nicht polirte Möbel in demſelben mit Sprozentiger Carbollöſung ſorgfältig abzuwaſchen ebenſo die Wandfläſchen, ſowe it dieſelben mit Auswurfsſtoffen der Kranken beſudelt ſind. Polirte Möbel jeder Art, insbeſondere Bettſtaatten und Metallgegenſtände ſind mit trockenen Lappen, Tapeten und geſtrichene Wände mit friſchem Brode trocken abzureiben, nachdem vorher der Fußboden des Zimmers ſtark mit Carbollöſung angefeuchtet iſt. Alle zu dieſen Abreibungen benützte Gegenſtände und Stoffe ſind zu verbrennen. Ehe ein Zimmer, in welchem ein an Diphtherie oder Kroup oder Scharlach Erkrankter verpflegt wurde, wieder in Gebrauch genommen wird, ſoll dasſe be enach vo ſchriftsmäßiger ſorgfältiger Desinfektion mindeſtens 24 Stunden lang mittelſt Durchzug gelüftet werden. Zu 1c Alle Perſonen, welche mit an Diptherie oder Kroup odnr Scharlach Erkrankten in Verkher getreten ſind, haben fich bevor ſie wieder mit Geſu den in Be⸗ rührung kommen, die Hände mit öprozentiger Carbollöſung oder Seifenlöſung ſorgfältig zu reinigen. Zu 1 d. Leichen an Diphtherie oder Kroup oder Scharlach Verſtorbener ſollen möglichſt raſch nach eingetretenem Tode in die Leichenhalle verbracht, beim Mangel einer ſolchen aber bis zu ihrer Beerdigung im Sterbezimmer belaſſen und in keinen anderen bewohnten Hausraum verbracht werden, ſie ſind in ein öprotentige Carbollöſſung getauchtes Tuch einzuhüllen und ſobalt wie möglich einzuſargen. Der Sarg iſt ſofort zu ſchließen. Die Beerdigung darf mit beſonderer Genehmigung des Bezirksarztes auch ſrühez als 30 Stunden nach dem Tode vorgenommen werden. Zu 1 e. Sind mehrere Schüler, die das gleiche Schullokal beſuchten, an Diph⸗ therie oder Krvup oder Scharlach erkrankt, ſo muß dieſes Schullokal alsbald desinfizirt werden. Zu dieſem Zwecke ſind die Wände und Decken mit friſchem Brode abzureiben, das ſofort nach der Verwendung zu Verwendung zu verbrennen iſt Der Fußboden wird mit 5procentiger Carbollöſung ſtark angefeuchtet und iſt ſodann mindeſtens 12 Stunden lanz, während im Ofen Feuer brennt, durch Oeffnen von Fenſter und Thülren kräftiger Luftzug zu erzeugen. Während der Boden noch naß iſt, ſiud alle in dem Schulzimmer beſindlichen Gegenſtände mit öprocentiger Carbollöſung energiſch abzureiben. Ladenburg, den 19. März 1898. Ausverkauf. Die in meinen Schaufenſtern erſichtlichen Bettdecken und Bettvorlagen, ſollen raſch ausverkauft werden und empfehle dieſelben, bedeutend unter gewöhnlichen Preiſen. „ Och Sternweiler Betz. Bürgermeiſteramt. Hartmann. Empfehle rein wollene Buxkins ſowie echtfarbene Cheviots, beſonders für Konſirmandenanzüge geeignet, zu äußerſt 2 5 Preiſen. G. Eberle