samt a8 zartenbau in — onzert fein onntag Juhmt „An der kl giren. N auch diene us t Strauß chu ktion ſogleit . n Strauß chen einnehmen. des Publ 8 des Wahn ler Strauß u. iſt im dug tr. 6 eren ikalien⸗ Ha — — en, würde un; tete ſie 4 im die bilank! echaniſh un hin 50 f ährend ihtt Es und her weg Barnewitz l 16 dieſe Geſelſcaſt gen? S en hier, lung und ſih, und ke überall bol! 1 tatten Sit, ärtzliche über das Besinfectionsverfahren bei Biphtherie, Rroup und Scharlach. 1. Die bei Erkrankungen an Diphtherie, Kroup und Scharlach erforderliche Dez⸗ infektion hat ſich zu erſtrecken: f a. auf den Kranken ſelbſt, deſſen Ausdünſtung und Ausflülſſe, b. auf das Krankenzimmer, deſſen Möbel und ſonſtige Einrichtung und di: von dem Kranken benutzten Gebrauchsgegenſtände, 0. auf die Perſonen, die mit dem ranken verkehren, d. auf die Leichen, der an dieſen Krankheiten Verſtorbenen, 0. 15 die Schul⸗ und andere Räume, in denen die Erkrankten zu verkehren pflegten. 5 Als Desinfekt ionsmittel find vorzugsweiſe zu verwenden: a. ſtrömender Überhitzter Waſſerdampf in beſonderen Apparaten, b. Hprozentige Cearbolſäurelöſung, 5 „ 0. heiße Kaliſeif nlöſung, ee e e ee d. Verbrennung werthloſer Gegenſtänd ee. e. gründliche Austrocknung und Lüftung. N f Im Einzelnen iſt zu beachten: 1 Zu 1 a. und b. Vor Allem muß hinſichtlich des Keanken ſelbſt für die Echalt ung größter Reinlichkeit geſorgt werden. Der Kranke iſt tägli mit warmem Waſſer zu waſchen; die Leib⸗ und Bettwäſche iſt möglichſt häufig und nah erfolgter Verunreinigun, derſelben ſofort zu wechſeln. Das Krankenzimmer iſt täglich durch Aufwaſchen mi feuchten Tüchern zu reinigen und die Luft in demſelben muß mehrmals täglich gründlich erneuert werden. Ganz beſondere Aufmerkſam eit iſt ferner den Abſonderungs⸗ und Auswurfſtoffen des Kranken zuzuwenden; dieſelben dürfen nicht mit den Wänden, dem Boden oder den Möbeln des Zimmers in Berührung kommen. g N Zum Auffangen und Abwiſchen der Ausſcheidungen aus Mund und Raſe ſind Tücher zu gebrauchen, die täglich mehrmals zu wechſeln, jeweils nach dem Gebrauche in Sprozenkige Carbollöſung zu werfen und 25 Stunden lang in dieſer Flüfſigkeit zu belaſſen ſi Kd. 5 Am meiſten empſiehlt es ſich, zur Reinigung der Naſe und des Mundes Bäuſchchen on Carbol⸗ oder Salicyl vatte oder Lärpchen zu verwenden, die ſofort nach ihrer Be⸗ nützung verbrannt werden. „ i Werden Spucknäpfe benützt, ſo ſind ſolche zu einem Drittheil mit 5prozentiger Carbollöſung zu füllen; die Entleerung derſelben hat in den Abtritt zu erfolgen. 0 Eß⸗ und Trinkgeſchirre müſſen vor ihrer anderweitigen Wiederbenützung mehrere Stunden in Seifenlöſung gekocht werden. 8 Speiſen und Getränke, insbeſondere Milch, die von den Kranken nicht genoſſen wurden, aber ſich eine Zeit lang in dem Krankenzimmer befanden, dürfen nicht ander⸗ weitig aufbewahrt oder verwendet, ſondern müſſen vernichtet werden. 55 Geneſene Kranke müſſen, bevor ſie mit Geſunden wieder verkehren, ſich in einem armen Seifenbad oder, falls dies nicht ausführbar iſt, durch Abwaſchen des ganzen Körpers mit warmem Seifenwaſſer ſorgſältig reinigen, darauf reine Wäſche und in der Krankheit nicht benützte, oder desinfizirte Kleider anlegen. 5 Leib⸗ und Bettwäſche des Kranken, ferner alle ſonſtigen waſchbaren mit dem Kranken in Berührung gekommene Gegenſtände, ſowie die zum Aufwaſchen des Krankenn zimmers benützten Tücher ſind, ohne vorher geſchüttelt oder oder ausgeſtäubt zu werdebn in Sprozentiger Carbollöſung mindeſtens 12 Stunden lang einzuweichen, ſodann eine halui Stunde lang in Waſſer zu kochen und in Kaliſeifenlöſung auszuwaſchen. Steht eet 8 Dampfdesinfektionsapparat zur Verfügung, ſo ſind die Gegenſtände in dieſen z⸗g verbringen. 5 8 Nicht waſchbares Bettzeug und ebe nſolche Kleider ſo len gleichfalls in dem Dampf⸗ desinfektionsapparate behandelt oder wenigſtens Zmal 24 Stunden lang außer Gebrauch geſetzt und mit Vermeidung des Schüttelns oder Klopfens an einen trockenen, luftigen Ort zur Lüftung aufgetſtellt werden. Keinenfalls dürfen dieſe Gegenſtände vor ihrer Des infektion oder Lüftung rocken aufbewahrt oder in andere Haus räume gebracht werden a Wird das Krankenzimmer nicht mehr benützt, ſo ſind die Fußböden, Thüren Aund Fenſter, ſowie alle Holzverkleidungen und nicht polirte Möbel in demſelben mit Sprogzentiger Carbollöſung ſorgfältig abzuwaſchen ebenſo die Wandfläſchen, ſoweit dieſelben mit Auswurfsſtoffen der Keranken beſudelt ſind. Polirte Möbel jeder Art, insbeſondere Bettſtaatten und Metallgegenſtände ſind mit trockenen Lappen, Tapeten und geſtriche ne Wände mit friſchem Brode rocken abzureiben, nachdem vorher der Fußboden des Zimmers ſtark mit Carbollöſung angel euchtet iſt. 5 Alle zu dieſen Abreibungen benütze Gegenſtände und Stoffe ſind zu verbrennen. 5 Ehe ein Zimmer, in welchem ein an Diphtherie oder Kroup oder Scharlach Erkrankter verpflegt wurde, wieder in Gebrauch genommen wird, ſoll dasſe be enach vo chriftsmäßiger ſorgfältiger Desinfektion mindeſtens 4 Stun den lang mittelſt Durchzug lüftet werden. Zu 1 c Alle Perſonen, welche mit an Diptherie oder Kroup odur Scharlach Erkrankten in Verkher getreten ſind, haben fich bevor ſie wieder mit Geſuden in Be ⸗ N ührung kommen, die Hände mit 5prozentiger Carbollöſung oder Seifenlöſung ſorgfältig zu reinigen. 5 Zu 1 d. Leichen an Diphtherie oder Kroup oder Scharlach Verſtorbener ſollen näbglichſt raſch nach eingetretenem Tode in die Leichenhalle verbracht, beim Mangel einer ſolchen aber bis zu ihrer Beerdigung im Sterbezimmer belaſſen und in keinen anderen ewohnten Ha israum verbracht werden, ſie ſind in ein 5protentige Carbollöſſung getauchtes Tuch einzuhüllen und lobalt wie möglich einzuſargen. Der Sarg iſt ſokort zu ſchließen. Die Beerdigung darf mit beſonderer Genehmigung des Bezirksarztes auch frühe z als 30 Stunden nach dem Tode vorgenommen werden. 5 Zu 1 e. Sind mehrere Schüller, die das gleiche Schullokal beſuchten, an Diph⸗ herie oder Krvup oder Scharlach erkrankt, ſo muß dieſes S hullokal alsbald desinſtzirt werden. Zu dieſem Zwecke ſind die Wände und Decken mit feiſchem Brode abzureiben, das ſofort nach der Verwendung zu Verwendung zu verbrennen iſt Der Fußboden wird mit Hprocentiger Carbollöſung ſtark angefeuchtet und iſt ſodann mindeſtens 12 Stunden lans, während im Ofen Feuer brennt, durch Oeffnen von Fenſter und Thüren kräftiger Luftzug zu erzeugen. Während der Voden noch naß iſt, ſiud alle in dem Schulzimmer ſindlichen Gegenſtände mit 5procentiger Carbollöſung energiſch abzureiben. 5 Ladenburg, den 19. Februar 1898. 5 Bürgermeiſteramt. Hartmann. folg aiot Naturen - N Betz. E 8 ln allen vorkommenden Krankheiten, Leiden und Beschwerden gif und operationslose Behandlung nach den Grundsätzen der Naturheilmethode, vorzugliche Heilerfolge, selbst da, wWo solche bis- her nuch anderen Methoden ausgeblieben sind. Ausscheidung der Krankheitsstoſte durch Erhöhung der Lebenskraft, möglichst rasche Sehmerzmilderung und keseitigung. Kurfaktoren: Licht, Luft, Wärme, Wasser, Diät; Magnetismus (arbglasstrahlenbehandlung), Elektrizität System Dr. Dr. v. Alimonda, Bekleidung, Pflanzen- und Kräuter. Prospekte frei, Berathungen auswärts brieflich und per sönlieh Man wende sich an die Direktion des Hilda-Bades in arlsruhe i. B., W. St. Tustermann sen., Friedensstrasse 18. Einladung zur 5 997 95 Wahl der Mitglieder der Rirchengemeindeverſammlung. Infolge des Ablaufs in ihrer Dienſtzeit treten die nach genannten im Jahre 1892 gewählten Mitglieder der evang. Kirchengemeindeverſamm⸗ lung aus letzterer aus: 1. Friedrich Betz, Gaſtwirt. 2. Jakob Brehm, Rathſchreiber. 3. Konad Grohe. Gabriel Hartmann, Bürgermeiſter. Friedrich Keller. 8. Valentin Schanz. 9. Konrad Wiederhold IV. 10. Ludwig Wörner, Hauptlehrer. (11. Friedrich Brand, geſtorben.) (42. Johann Balth. Kaiſer, geſt) Tyeobald Löſch. (13 Joſeph Sauer, geſtorben.) Johann Ruckelshauſen. (14. Johann Schmitt, weggezogen.) Es iſt hiernach die Wahl von 14 Mitgliedern zur Erneuerung der Kirchengemeindeverſammlung vorzunehmen, ferner ſind für die ſeit der letzten regelmäßigen Erneuerungswahl abgegangenen Mitglieder der Kirchen⸗ gemeindeverſammlung 5 1. Jakob Friedrich Hüffner, zum Kirchengemeinderat gewählt, 5 2. Ludwig Weymann, geſtorben . 2 Erſatzmänner für den Reſt der Amtsdauer der 9 20 der Kirchen verfaſſung zu wählen. Stimmberechtigt ſind alle ſelbſtändigen Männer der Kirchengemeinde, welche das 25. Jahr vollendet haben und nicht vom Stimmrecht aus⸗ geſchloſſen ſind: „%%% Als ſelbſtändig iſt nicht anzuſehen: 5 5 1. wer entmündigt oder mundtot iſt; 1 2. wer ſtändige Unterſtützung aus öffentlichen Armenmitteln erhält; 3. der Dienſtbote oder wer in ähnlichem Abhängigkeitsverhältniſſe 5 ſteht. Das Stimmrecht ruht bei Allen, welche mit Bezahlung kirchlicher Umlagen über ein Jahr lang im Rückſtande ſind Zur Stimmangabe bei der Wahl werden nur diejenigen Wahl⸗ berechtigten zugelaſſen, welche in der Liſte der Wahlberechtigten eingetragen ſind. Die Wahlliſte iſt am 7.—9. Februar dahier zur Einſicht öffentlich aufgelegt geweſen. Wählbar zu Mitgliedern der Kirchengemeindeverſammlung ſind alle ſtimm berechtigten Mitglieder der Kirchengemeinde, wobei erwartet wird, daß Männer von gutem Ruf und bewährtem kirchlichem Sinn gewählt werden. Die Austretenden ſind wieder wählbar. Die Wahl findet am . f Sonntag Invocayit, den 27. Februar I.] Nachmittags von 2 dis 3 Un in der evang. Kirche ſtatt. Wahlzettel können am gleichen Tage nach Schluß des Vormittagsgottesdienſtes in der Kirche abgeholt werden. 1 a 1755 Abgegangenen gemäß Ladenburg, den 23. Februar 1898. Der Vorſitzende des Kirchengemeinderats: Sievert, Pfarrer. a ir Lonfrmanie- empfehle in großer Auswahl N 5 ſchwarze und weiße Caſchmyrs 5 ſchwarze und weiße Crep⸗Stoffen ſchwarze und weiße Cheviots weißen Pique, Moll und Stickereikleider farbige Rleiderſtoſſen in jeder Preislage Tuch, Cheviots und Buckskin in ſchwarz und dunkeln Confirmandenfarben paſſende Reſte für 4 9 Conflirmandenangzüge. Alle mögliche weiße Stoffe für Röcke und Hemden Indem ich die dilligſte Bedienung zuſichere, lade zur Beſichtigung meines Lagers ergebenſt ein. 8 Hch. Sternweiler. Empfehle: Regulatoren mit 8 Tag Viertelſchlag anerkannt vorzüglichen Werken und ſchönſtem Schlag 2 Gongfedern, Garantie für fehlerfreies Schlagen. Ferner mache ich auf meine 100 8 Weckuhren 5 in Lenzkircher Waare aufmerkſam, beſte Qualität, ſowie in Weckuhreu mit überſetztem patentiertem Läutewerk, 24ſtündiger Auslöſung, ſicherſte und zuverläßigſte aller Weckuhren. 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