tte dtobaub g meet binettrt ſſto nin ich act dtiſcer k 1 Mm ines Geh bmi bei der iten auge terte Etateztt pte kite 5odam r dusguft⸗ . d. den 23. Januar 2 Zuhnheiſkunde ck Zahnerſatz Anteiſung 3 1 55 8 5 4 esinfectionsverfahren bei Diphtherie, Rroup und Scharlach, Die bei Erkrankungen an Diphtherie, Kroup und Scharlach erforderliche Desz⸗ infektion hat ſich zu erſtrecken: a., auf den Kranken ſelbſt, deſſen Auszdünſtung und Ausflülſſe, b. auf das Krankenzimmer, deſſen Möbel und ſonſtige Einrichtung und die von dem Kranken benutzten Gebrauchsgegenſtände, 1 0. auf die Perſonen, die mit dem Kranken verkehren, e d. auf die Leichen, der an dieſen Krankheiten Veeſtorbenen, e e. 50 10 Schul- und andere Räume, in denen die Erkrankten zu verkehren pflegten. Als Desinfektionsmittel ſind vorzugsweiſe zu verwenden: a ſtrömender überhitzter Waſſerdampf in beſonderen Apparaten,, b. öprozentige Carbolſäurelöſung, 5 . heiße Kaliſeifenlöſung, d. Verbrennung werthloſer Gegenſtände, e. gründliche Austrocknung und Lüftung. Im Einzelnen iſt zu beachten: 85 1 Zu 1 a. und b. Vor Allem muß hinſichtlich des Kranken ſelbſt für die Erhalt⸗ ung größter Reinlichkeit geſorgt werden. Der Kranke iſt täglich mit warmem Waſſer zu waſchen; die Leib⸗ und Bettwäſche iſt möglichſt häufig und nach erfolgter Verunreinigung derſelben ſofort zu wechſeln. Das Krankenzimmer iſt täglich durch Aufwaſchen mit feuchten Tüchern zu reinigen und die Luft in demſelben muß mehrmals täglich gründlich erneuert werden. Ganz beſondere Aufmerkſam'eit iſt ferner den Abſonderungs⸗ und Auswurfſtoffen des Kranken zuzuwenden; dieſelben dürfen nicht mit den Wänden, dem Boden oder den Möbeln des Zimmers in Berührung kommen. Zum Auffangen und Abwiſchen der Ausſcheivungen aus Mund und Raſe ſind Tücher zu gebrauchen, die täglich mehrmals zu wechſeln, jeweils nach dem Gebrauche in öprozentige Carbollöſung zu werfen und 25 Stunden lang in dieſer Flüſſigkeit zu belaſſen ſind. Am meiſten empſiehlt es ſich, zur Reinigung der Naſe und des Mundes Bäuſchchen von Carbol⸗ oder Salicylwatte oder Läppchen zu verwenden, die ſofort nach ihrer Be⸗ nützung verbrannt werden. Werden Spucknäpfe benützt, ſo ſind ſolche zu einem Drittheil mit ᷑prozentiger Carbollöſung zu füllen; die Entleerung derſelben hat in den Abtritt zu erfolgen. Eß⸗ und Trinkgeſchirre müſſen vor ihrer anderweitigen Wiederbenützung mehrere Stunden in Seifenlöſung gekocht werden. Speiſen und Getränke, insbeſondere Milch, die von den Kranken nicht genoſſen wurden, aber ſich eine Zeit lang in dem Krankenzimmer befanden, dürfen nicht ander⸗ weitig aufbewahrt oder verwendet, ſondern müſſen vernichtet werden. Geneſene Kranke müſſen, bevor ſie mit Geſunden wieder verkehren, ſich in einem warmen Seifenbad oder, falls dies nicht ausführbar iſt, durch Abwaſchen des ganzen Körpers mit warmem Seifenwaſſer ſorgſältig reinigen, darauf reine Wäſche und in der Krankheit nicht benützte, oder desinftzirte Kleider anlegen. Leib und Bettwäſche des Kranken, ferner alle ſonſtigen waſchbaren mit dem Kranken in Berührung gekommene Gegenſtände, ſowie die zum Aufwaſchen des Kranken⸗ zimmers benützten Tücher ſind, ohne vorher geſchüttelt oder oder ausgeſtäubt zu werden, in Sprozentiger Carbollöſung mindeſtens 12 Stunden lang einzuweichen, ſodann eine halbe Stunde lang in Waſſer zu kochen und in Kaliſeifenlöſung auszuwaſchen. Steht ein Dampfdesinfektionsapparat zur Verfügung, ſo ſind die Gegenſtände in dieſen zu verbringen. Nicht waſchbares Bettzeug und ebenſolche Kleider ſollen gleichfalls in dem Dampf⸗ des infektionsapparate behandelt oder wenigſtens Zmal 24 Stunden lang außer Gebrauch geſetzt und mit Vermeidung des Schüttelns oder Klopfens an einen trockenen, luftigen Ort zur Lüftung aufgeſtellt werden. Keineafalls dürfen dieſe Gegenſtände vor ihrer Des⸗ infektion oder Lüftung trocken aufbewahrt oder in andere Haus räume gebracht werden Wird das Krankenzimmer nicht mehr benützt, ſo ſind die Fußböden, Thüren und Fenſter, ſowie alle Holzverkleidungen und nicht polirte Möbel in demſelben mit Sprozentiger Carbollöſung ſorgfältig abzuwaſchen ebenſo die Wandfläſchen, ſoweit dieſelben mit Auswurfsſtoffen der Kranken beſudelt ſind. Polirte Möbel jeder Art, insbeſondere Bettſtaatten und Metallgegenſtände find mit trockenen Lappen, Tapeten und geſtrichene Wände mit friſchem Brode trocken abzureiben, nachdem vorher der Fußboden des Zimmers ſtark mit Carbollöſung angefeuchtet iſt. Alle zu dieſen Abreibungen benlitzte Gegenſtände und Stoffe ſind zu verbrennen. Ehe ein Zimmer, in welchem ein an Diphtherie oder Kroup oder Scharlach Erkrankter verpflegt wurde, wieder in Gebrauch genommen wird, ſoll dasſe be nach vo ſchriftsmäßiger ſorgfältiger Desinfektion mindeſtens 24 Stunden lang mittelſt Durchzug gelüftet werden. Zu 1 c. Alle Perſonen, welche mit an Diptherie oder Kroup oder Scharlach Erkrankten in Verkher getreten ſind, haben fich bevor ſie wieder mit Geſunden in Be⸗ rührung kommen, die Hände mit Sprozentiger Carbollöſung oder Seifenlöſung ſorgfältig zu reinigen. Zu 1 d. Leichen an Diphtherie oder Kroup oder Scharlach Verſtorbener ſollen mäöglichſt raſch nach eingetretenem Tode in die Leichenhalle verbracht, beim Mangel einer ſolchen aber bis zu ihrer Beerdigung im Sterbezimmer belaſſen und in keinen anderen bewohnten Haus raum verbracht werden, ſie ſind in ein öprotentige Carbollöſſung getauchtes Tuch einzuhüllen und lobalt wie möglich einzuſargen. Der Sarg iſt ſokort zu ſchließen. Die Beerdigung darf mit beſonderer Genehmigung des Bezirksarzieß auch früher als 30 Stunden nach dem Tode vorgenommen werden. Zu 1 e. Sind mehrere Schüler, die das gleiche Schullokal beſuchten, an Diph⸗ herie oder Krvup oder Scharlach erkrankt, ſo muß dieſes Schullokal alsbald desinſizirt werden. Zu dieſem Zwecke find die Wände und Decken mit friſchem Brode abzurelben, das ſofort nach der Verwendung zu Verwendung zu verbrennen iſt Der Fußboden wird mit öprocentiger Carbollöſung ſtark angefeuchtet und iſt ſodann mindeſtens 12 Stunden lans, während im Ofen Feuer brennt, durch Oeffnen von Fenſter und Thüren kräftiger Luftzug zu erzeugen. Während der Boden noch naß iſt, ſiud alle in dem Schulzimmer befindlichen Gegenſtände mit öprocentiger Carbollöſung energiſch abzureiben. 1898. 1 8 55 Bürgermeiſteramt. Hartmann. 3 15 1 EK... v. H. Stein Mannheim S 1. 4 Breite Strasse Su ſprechen bei Frau Dihl Ww. 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