Pekanntmachung und Einladung. Am Mittwoch, den 9. Kommenden Monats, Vorm. II Uhr findet im Rathhausſaale eine Sitzung des Bürgerausſchuſſes ſtatt. Die Herren Mitglieder werden dazu, mit dem Erſuchen um pünktliches und zahlreiches Erſcheinen, eingeladen. Die Ausbleibenden haben Strafe zu gewärtigen. Gegenſtände der Tagesordnung ſind: Publication des Gemeindevoranſchlags für Ladenburg, den 30. Januar 1898. i Der Bürgermeiſter. Hartmann. 4 Die Turnſtunden finden regelmäßig Montags und Donnerstags im Lokal zum Schiff ſtatt. Die Mitglieder werden dringend gebeten vollzählig zu erſcheinen Der Turnwart. Gesangverein Sängereinheit 5 Ladenburg. Nächsten Mittwoch, den 2. Februar, Abends 8 Uht, findet eine Generalverſammlung im Gaſthaus zum „Hirſch“ ſtatt. . Der wichtigen Tagesordnung halber werden die aktiven wie paſiven Mitglieder erſucht pünktlich wie zahlreich zu erſcheinen. Der Vorſtand. Die Tagesordnung wird im Lokal bekannt gegeben. Neue Düngungsmethode im Tabaksbau. Einladung. . 8 am Donnerstag, 3. Fabtuar abends 8 Uhr wird im Gaſthaus zum Adler hier eine Beſprechung über den Tabaks⸗ bau und die K neue Düngungsmethode abgehalten, wozu alle Intereſſenten eingeladen werden. Heſälliger Peachtung empfohlen. . jede weln tten wan ten wur e ſoft 15 — — end. Lt Den hieſigen verehrlichen Vereinen offeriren wir Separat⸗Vor⸗ hatte rn ſtellungen nur für die betreffenden Mitglieder beſtimmt (auch event. darüber k im bezüglichen Vereinslokal) unter ſehr beſcheidenen Anſprüchen. Hierauf die Geh reflectirende Herren Vereins⸗Vorſtände wollen mir behufs näherer Beſprechung nander z gütigſt Notiz zug ehen laſſen. dice Lindner sen. Theaterditectol. he i (Gasthof z. „Hitſch.“ 5 ihr 2 — 7 7 1 6 Holzverſteigerung. Winkel k. = Die Groß h. Bezirks forſtei Schönau in N. verſteigert aus dem Domänenwald⸗Diſtrikt fanden, 0 15 Lockersberg Abtheilung „Mit telkopf“ bei es bot fz Wilhelmsfeld mit walt Donnerſtag, 3. Februar d. 3. früh 10 Uhr ien, d im Gaſthaus zum Schriesheimer⸗Hof bei u. Blicke 4 Forlenſtämme mit zuſammen 2 Feſtmeter; ferner 449 Ster forlen gedanke Scheitholz I. Cl. (2,00 und 1.75 Meter lang, Pfahlholz), 325 Ster gen, w. forlen Scheitholz II, Cl., 79 Ster forlen Prügelholz J. Cl., 147 Ster tigen 6515 gemiſcht Prügelholz II. Cl. und 17 Looſe unaufbereitetes Reisholz, anderz l Schlagraum. terlich l. Die Forſtwarte Nik. Reinhard in Heiligkreuzſteinach und Nik. 1 ruft, b Fath in Wilhelmsfeld zeigen das Holz auf Verlangen vor. 11 — 9 * . . 8 8. 7 3 lber wir 8 a 8 f 0 1 5 7 0 4 . Zahnheilkunde & Jahnerſatz 1 v. H. Stein Mannheim z „„ 81. 4 Breite Strasse 8 bt. 4 * Zu ſprechen bei Frau Dihl Ww. Ladenburg 35 wage 1 jeden Sonntag Nachmittag ten 2— 5 Uhl. 22 „ dee 2 . An weiſung über das Besinfectionsverfahren bei Biphtherie, Kroup und Scharlach. — — 21 1, Die bei Erkrankungen an Diphtherie, Kroup und Scharlach erſorderliche Des ⸗ infektion hat ſich zu erſtrecken; a. auf den Kranken ſelbſt, deſſen Ausdünſtung und Ausflüſſe, b. auf das Krankenzimmer, deſſen Möbel und ſonſtige Einrichtung und die von dem Kranken benutzten Gebrauchsgegenſtände, 9 0, auf die Perſonen, die mit dem Kranken verkehren, d. auf die Leichen, der an dieſen Krankheiten Verſtorbenen, 75 5 e. auf die Schul⸗ und andere Räume, in denen die Erkrankten zu ve pflegten. 2. Als Desinfektionsmittel find vorzugsweiſe zu verwenden: a ſtrömender Überhitzter Waſſerdampf in beſonderen Apparaten, b. Hprozentige Carbolſäurelöſung, . heiße Kaliſeifenlöſung, N 07 d. Verbrennung werthloſer Gegenſtände, e. gründliche Austrocknung und Lüftung. Im Einzelnen iſt zu beachten: Zu 1 a. und b. Vor Allem muß hinſichtlich des Kranken ſelbſt für die Erhalt⸗ ung größter Reinlichkeit geſorgt werden. Der Kranke iſt täglid mit warmem Waſſer zu waſchen; die Leib⸗ und Bettwäſche iſt möglichſt häufig und nach erfolgter Verunreinigung derſelben ſofort zu wechſeln. Das Krankenzimmer iſt täglich durch Aufwaſchen mit feuchten Tüchern zu reinigen und die Luft in demſelben muß mehrmals täglich gründlich erneuert werden. Ganz beſondere Aufmerkſam'eit iſt ferner den Abſonderungs⸗ und Auswurfſtoffen des Kranken zuzuwenden; dieſelben dürfen nicht mit den Wänden, dem Boden oder den Möbeln des Zimmers in Berührung kommen. Zum Auffangen und Abwiſchen der Ausſcheidungen aus Mund und Raſe find Tücher zu gebrauchen, die täglich mehrmals zu wechſeln, jeweils nach dem Gebrauche in prozentige Carbollöſung zu werfen und 25 Stunden lang in dieſer Flüſſigkeit zu belaſſen ſind. Am meiſten empſtehlt es ſich, zur Reinigung der Naſe und des Mundes Bäuſchchen von Carbol⸗ oder Salicyl vatte oder Läppchen zu verwenden, die ſofort nach ihrer Be⸗ nützung verbrannt werden. a Werden Spucknäpfe benützt, ſo ſind ſolche zu einem Drittheil mit Sprozentiger Carbollöſung zu füllen; die Entleerung derſelben hat in den Abtritt zu erfolgen. Eß⸗ und Trinkgeſchirre müſſen vor ihrer anderweitigen Wiederbenützung mehrere Stunden in Seifenlöſung gekocht werden. 5 Speiſen und Getränke, insbeſondere Milch, die von den Kranken nicht genoſſen wurden, aber ſich eine Zeit lang in dem Krankenzimmer befanden, dürfen nicht ander⸗ weitig aufbewahrt oder verwendet, ſondern müſſen vernichtet werden. Geneſene Kranke müſſen, bevor ſie mit Geſunden wieder verkehren, ſich in einem warmen Seifenbad oder, falls dies nicht ausführbar iſt, durch Abwaſchen des ganzen Körpers mit warmem Seifenwaſſer ſorgſältig reinigen, darauf reine Wäſche und in der Krankheit nicht benützte, oder desinſtzirte Kleider anlegen. Leib⸗ und Bettwäſche des Kranken, ferner alle ſonſtigen waſchbaren mit dem Kranken in Berührung gekommene Gegenſtände, ſowie die zum Aufwaſchen des Kranken⸗ zimmers benützten Tücher ſind, ohne vorher geſchüttelt oder oder ausgeſtäubt zu werden, in Sprozentiger Carbollöſung mindeſtens 12 Stunden lang einzuweichen, ſodann eine halbe Stunde lang in Waſſer zu kochen und in Kaliſeifenlöſung auszuwaſchen. Steht ein Dampfdesinfektionsapparat zur Verfügung, ſo ſind die Gegenſtände in dieſen zu verbringen. ö Nicht waſchbares Bettzeug und eb nſolche Kleider ſöllen gleichfalls in dem Dampf: des infektionsapparate behandelt oder wenigſtens 2mal 24 Stunden lang außer Gebrauch geſetzt und mit Vermeidung des Schüttelns oder Klopfens an einen trockenen, luftigen Ort zur Luftung aufgeſtellt werden. Keinenfalls dürfen die ſe Gegenſtände vor ihrer Des⸗ infektion oder Lüftung trocken aufbewahrt oder in andere Haus räume gebracht werden Wird das Krankenzimmer nicht mehr benützt, ſo ſind die Fußböden, Thüren und Fenſter, ſowie alle Holzverkleidungen und nicht polirte Möbel in demſelben mit öprozentiger Carhollöſung ſorgfältig abzuwaſchen ebenſo die Wandfläſchen, ſoweit dieſelben mit Auswurfsſtoffen der Kranken beſudelt ſind. Polirte Möbel jeder Art, insbeſondere Betiſtaatten und Metallgegenſtände ſind mit trockenen Lappen, Tapeten und geſtrichene Wände mit friſchem Brode trocken abzureiben, nachdem vorher der Fußboden des Zimmers ſtark mit Carbollöſung angefeuchtet iſt. Alle zu dieſen Abreibungen benlitzte Gegenſtände und Stoffe ſind zu verbrennen. Ehe ein Zimmer, in welchem ein an Diphtherie oder Kroup oder Scharlach 8 Erkrankter verpflegt wurde, wieder in Gebrauch genommen wird, ſoll das ſe be nach voe ſchriftsmäßiger ſorgfältiger Desinfektion mindeſtens 24 Stunden lang mittelſt Durchzug gelüftet werden. a Zu 1 c. Alle Perſonen, welche mit an Diptherie oder Kroup oder Scharlach Erkrankten in Verkher getreten ſind, haben fich bevor ſie wieder mit Geſunden in Be⸗ rührung kommen, die Hände mit Hprozentiger Carbollöſung oder Seifenlöſung ſorgfältig zu reinigen. Zu 1 d. Leichen an Diphtherie oder Kroup oder Scharlach Verſtorbener ſollen möglichſt raſch nach eingetretenem Tode in die Leichenhalle verbracht, beim Mangel einer ſolchen aber bis zu ihrer Beerdigung im Sterbezimmer belaſſen und in keinen anderen bewohnten Has raum verbracht werden, ſie ſind in ein öprotentige Carbollöſſung getauchtes Tuch einzuhüllen und lobalt wie möglich einzuſargen. Der Sarg iſt ſofort zu ſchließen. Die Beerdigung darf mit beſonderer Genehmigung des Bezirksarztes auch früher als 30 Stunden nach dem Tode vorgenommen werden. 5 Zu 1 e. Sind mehrere Schüller, die das gleiche Schullokal beſuchten, an Diph⸗ therie oder Krvup oder Scharlach erkrankt, ſo muß dieſes Schullokal alsbald des infizirt werden. Zu dieſem Zwecke ſind die Wände und Decken mit friſchem Brode abzureiben, das ſofort nach der Verwendung zu Verwendung zu verbrennen iſt Der Fußbo den wird mit öprocentiger Carbollbſung ſtark angefeuchtet und iſt ſodann mindeſtens 12 Stunden lanz, während im Ofen Feuer brennt, durch Oeffnen von Fenſter und Thüren kräftiger Luftzug zu erzeugen. Während der Voden noch naß iſt, ſiud alle in dem Schulzimmer befindlichen Gegenſtände mit öprocentiger Carbollöſung energiſch abzureiben. Ladenburg, den 23. Januar 1898. 88 Bürgermeiſteramt. Hartmann. Stottern. 8 85 Aru vielſeitigen Wunſch ſoll in Ladenburg ein Courſus zur Heilung von Sprachleiden ſtattfinden, doch nur bei genügender Be⸗ teiligung. Meldungen zum Ladenburger Courſus ſofort an Sprachheil⸗Jnſtitut Walther Pforzheim, gold. Adler. Proſp., gratis! Heilung garantiert! Zeugniß: Mein Sohn wurde von ſchwerem Stottern vollſt befreit. Kerminatwachtmerſten Jickert Plauen.