11 0 Anweiſung 95 „d, über das Sesinfectionsverſahren bei Biphtherie, Rroup und Scharlach. er N. 1 Vor . J wurde 1 1. Die bei Erkrankungen an Diphtherie, Kroup und Scharlach erforderliche Dez⸗ 1 verantunm, 7 Trojn, 10 i wurde bahn es der gag amal: den. 11 . n ni Kaiſerz bſichtig. 1 1 ſic nic 15 gegen dit e lufaſſu e atsanwalt ß erataſch ein beige un 1 Staatkont dieſer Gen Solche gut, Waſſer u ſcher Gem ſinblick au; Wertzſchi ntragte z Festung, k. ier des Ilz Antrag den Angeli her und li 1 der Mut sbrunſt, 2 Fabrikgchis tonfabrif, Während zr Kanonentee u ſechzzül rte die dan Zwei 1. ſine, die! ten Ant ein beta nan doch lein a. 8 m ſpär ie ſih z der zornig te Niben u, erfuck t beſtreüs ne Leſlk äuleins, ſud e en in . in ih ruck gen r mit le nicht le n allbelt ſeſur Mahl . Heilung von Sprachleiden ſtattfinden, doch nur bei genügender Be⸗ infektion hat ſich zu erſtrecken; a. auf den Kranken ſelbſt, deſſen Ausdünſtung und Ausflülſſe, b. auf das Krankenzimmer, deſſen Möbel und ſonſtige Einrichtung und die von dem Kranken benutzten Gebrauchsgegenſtände, o. auf die Perſonen, die mit dem Kranken verkehren, d. auf die Leichen, der an dieſen Krankheiten Veeſtorbenen, e. auf die Schul⸗ und andere Räume, in denen die Erkrankten zu verkehren pflegten. „ 2. Als Desinfektionsmittel ſind vorzugsweiſe zu verwenden: 15 a, ſtrömender Überhitzter Waſſerdampf in beſonderen Apparaten, b. öprozentige Carbolſäurelöſung, N n . heiße Kaliſeifenlöſung, d. Verbrennung werthloſer Gegenſtände, e. gründliche Austrocknung und Lüftung. Im Einzelnen iſt zu beachten: Zu 1 a. und b. Vor Allem muß hinſichtlich des Kranken ſelbſt für die Erhalt⸗ ung größter Reinlichkeit geſorgt werden. Der Kranke iſt täglich mit warmem Waſſer zu waſchen; die Leib⸗ und Bettwäſche iſt möglichſt häufig und nach erfolgter Verunreinigung derſelben ſofort zu wechſeln. Das Krankenzimmer iſt täglich durch Aufwaſchen mit feuchten Tüchern zu reinigen und die Luft in demſelben muß mehrmals täglich gründlich erneuert werden. Ganz beſondere Aufmerkſam'eit iſt ferner den Abſonderungs⸗ und Auswurfſtoffen des Kranken zuzuwenden; dieſelben dürfen nicht mit den Wänden, dem Boden oder den Möbeln des Zimmers in Berührung kommen. Zum Auffangen und Abwiſchen der Ausſcheidungen aus Mund und Raſe ſind Tücher zu gebrauchen, die täglich mehrmals zu wechſeln, jeweils nach dem Gebrauche in öprozentige Carbollöſung zu werfen und 25 Stunden lang in dieſer Flüſſigkeit zu belaſſen ſind. Am meiſten empſtehlt es ſich, zur Reinigung der Naſe und des Mundes Bäuſchchen von Carbol⸗ oder Salichlwatte oder Läppchen zu verwenden, die ſofort nach ihrer Be⸗ nützung verbrannt werden. 0 Werden Spucknäpfe benützt, ſo ſind ſolche zu einem Drittheil mit Sprozentiger Carbollöſung zu füllen; die Entleerung derſelben hat in den Abtritt zu erfolgen. Eß⸗ und Trinkgeſchirre müſſen vor ihrer anderweitigen Wiederbenützung mehrere Stunden in Seifenlöſung gekocht werden. Speiſen und Getränke, insbeſondere Milch, die von den Kranken nicht genoſſen wurden, aber ſich eine Zeit lang in dem Krankenzimmer befanden, dürfen nicht ander⸗ weitig aufbewahrt oder verwendet, ſondern müſſen vernichtet werden. Geneſene Kranke mülſſen, bevor ſie mit Geſunden wieder verkehren, ſich in einem warmen Seifenbad oder, falls dies nicht ausführbar iſt, durch Abwaſchen des ganzen Körpers mit warmem Seifenwaſſer ſorgſältig reinigen, darauf reine Wäſche und in der Krankheit nicht benützte, oder desinfizirte Kleider anlegen. Leib⸗ und Bettwäſche des Kranken, ferner alle ſonſtigen waſchbaren mit dem Kranken in Berührung gekommene Gegenſtände, ſowie die zum Aufwaſchen des Kranken⸗ zimmers benützten Tücher ſind, ohne vorher geſchüttelt oder oder ausgeſtäubt zu werden, in Sprozentiger Carbollöſung mindeſtens 12 Stunden lang einzuweichen, ſodann eine halbe Stunde lang in Waſſer zu kochen und in Kaliſeifenlöſung auszuwaſchen. Steht ein Dampfdesinfektionsapparat zur Verfügung, ſo ſind die Gegenſtände in dieſen zu verbringen. Nicht waſchbares Bettzeug und ebenſolche Kleider ſollen gleichfalls in dem Dampf⸗ des infekkionzapparate behandelt oder wenigſtens 2mal 24 Stunden lang außer Gebrauch 3 geſetzt und mit Vermeidung des Schlttelns oder Klopfens an einen trockenen, luftigen Ort zur Lüftung aufgeſtellt werden. Keinenfalls dürfen dieſe Gegenſtände vor ihrer Des⸗ infektion oder Lüftung trocken aufbewahrt oder in andere Hausräume gebracht werden Wird das Krankenzimmer nicht mehr benützt, ſo ſind die Fußböden, Thüren und Fenſter, ſowie alle Holzverkleidungen und nicht polirte Möbel in demſelben mit Sprozentiger Carbollöſung ſorgfältig abzuwaſchen ebenſo die Wandfläſchen, ſoweit dieſelben mit Auswurfsſtoffen der Kranken beſudelt ſind. Polirte Möbel jeder Art, insbeſondere Bettſtaatten und Metallgegenſtände ſind mit trockenen Lappen, Tapeten und geſtrichene Wände mit friſchem Brode trocken abzureihen, nachdem vorher der Fußboden des Zimmers ſtark mit Carbollöſung angefeuchtet iſt. Alle zu dieſen Abreibungen benützſe Gegenſtände und Stoffe ſind zu verbrennen. Ehe ein Zimmer, in welchem ein an Diphtherie oder Kroup oder Scharlach Erkrankter verpflegt wurde, wieder in Gebrauch genommen wird, ſoll dasſe be nach vor ſchriftsmäßiger ſorgfältiger Desinfektion mindeſtens 24 Stunden lang mittelſt Durchzug gelüftet werden. Zu 1 0. Alle Perſonen, welche mit an Diptherie oder Kroup oder Scharlach Erkrankten in Verkher getreten ſind, haben fich bevor ſie wieder mit Geſunden in Be⸗ rührung kommen, die Hände mit 5prozentiger Carbollöſung oder Seifenlöſung ſorgfältig zu reinigen. Zu 1 d. Leichen an Diphtherie oder Kroup oder Scharlach Verſtorbener ſollen möglichſt raſch nach eingetretenem Tode in die Leichenhalle verbracht, beim Mangel einer ſolchen aber bis zu ihrer Beerdigung im Sterbezimmer belaſſen und in keinen anderen bewohnten Haus raum verbracht werden, ſie ſind in ein Fprotentige Carbollöſſung getauchtes Tuch einzuhüllen und lobalt wie möglich einzuſargen. Der Sarg iſt ſokort zu ſchließen. Die Beerdigung darf mit beſonderer Genehmigung det Bezirksarztes auch früher als 30 Stunden nach dem Tode vorgenommen werden. Zu 1 e. Sind mehrere Schüler, die das gleiche Schullokal beſuchten, an Diph⸗ therie oder Krvup oder Scharlach erkrankt, ſo muß dieſes Schullokal alsbald desinftzirt werden. Zu dieſem Zwecke ſind die Wände und Decken mit friſchem Brode abzureiben, das ſofort nach der Verwendung zu Verwendung zu verbrennen iſt Der Fußbo den wird mit öprocentiger Carbollöſung ſtark angefeuchtet und iſt ſodann mindeſtens 12 Stunden lanz, während im Ofen Feuer brennt, durch Oeffnen von Fenſter und Thüren kräftiger Luftzug zu erzeugen. Während der Boden noch naß iſt, ſiud alle in dem Schulzimmer beſindlichen Gegenſtände mit öprocentiger Carbollöſung energiſch abzureiben. Ladenburg, den 23. Januar 1898. 8 Bürgermeiſteram Hartmann. — Stottern. Auf vielſeitigen Wunſch ſoll in Ladenburg ein Courſi 2 eee 4 8 zur teiligung. Meldungen zum Ladeunburger Courſus ſofort an Sprachheil⸗Inſtitut Walther Pforzheim, gold. Adler. Proſp., gratis! Heilung garantiert! Zeugniß: Mein Sohn wurde von ſchwerem Stottern vollſt, befreit. Kriminal wachtmerſter Pickert Plauen. CCC ͤabTbbbTbTGTbTbTbTbTbGTGTGTGTGTbTbTbTbGTGTGTPTGbTGbͤTöTböbTbTbTbTbTbTbTGTbTbTGTbTbTbTbTbTbTbTbTbTbbbb Holzverſteigerung. Die Großh. Bezirsforſtei Schön au N.verſteigert aus dem Do mänenwald⸗Diſtrikk Lockersberg Abtheiluug „Mit telkopf“ bei Wilhelmsfeld b e Donnerſtag, 3. Februar d. 3. früh 10 Uhr im Gaſthaus zum Schriesheimer⸗Hof bei 5 Wilhelmsfeld e 4 Forlenſtämme mit zuſammen 2 Feſtmeter; Scheitholz J. Cl. (2,00 und 1.75 Meter lang, Pfahlholz), 325 Ster forlen Scheitholz II, Cl., 79 Ster forlen Prügel holz J. Cl., 147 Ste gemiſcht Prügelholz II. Cl. und 17 Looſe unaufbereitetes Reisholz Schlagraum. a Die Forſtwarte Nik. Reinhard in Heiligkreuzſteinach und Ni k. Fath in Wilhelmsfeld zeigen das Holz auf Verlangen vor. 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Der wichtigen Tagesordnung halber werden die aktiven wie paſiven Mitglieder erſucht pünktlich wie zahlreich zu erſcheinen. Der Vorſtand. Die Tagesordnung wird im Lokal bekannt gegeben. Gaftſiaus zum Raler. ZoyLyntag, 30. Januar 29 öffentliche N Tanzmusik N don höflichſt einladet wozu freundlichſt einladet E. Bös. Futterschneid-Maschinen landw. Geräthe 9 r Michael glaäß. 95 5 979 5 Alte Futterschneidmaschinen werden gere umgetauscht. l