ſchaftgten eintrafen, 0 7 u „ „ urnperein Ae ehren Nontag, den 10. d. M. Abends hal 3 at ndet eine f N 1 11 N 1 Auf. 0 00 ae Generalverſammlung 8 d m Lokal ſtatt. g f iner seht 5 Tagesordnung: . e in der 1. Rechnungsablage über die Chriſtbeſcheerung. 1 London 5 6185 Berichterſtattung über den Kreisturntag in Baden Baden. oden ein. 3. Vereinsangelegenheiten. en Der Vorstand. stand, 5 5 n Sſhhüͤtzenuerein Ladenburg 5 8 Sonntag, den 9. Jannar 5 5 bei günſtiger Witterung en dutch. 5 an UAebungs⸗Schießen. 8 0 Ab marſch e 1 7 5 1 5 el Schützenmeister. angcliſcher Aieclen einer Be. 5 8 0 9 am Sonntag, den 9. Januar d. J., Abends 8 Uhr ückblicen 1 Saale 18 hriſtbef findet eine e Chriſtbeſcheerun 5 5 5 70 mit Gabenverloſung ſtatt, wozu die verehrlichen e unſeres 5 5 Vereins ſowie diejenigen des evang. altkat hol iſchen Krankenpflege⸗ it uin 5 vereins freundlichſt einladet. 1 ö ichen dez 5 5 Bie Vereinsleitung. u Achtung! Halt] ae Im Saale des Gaſthauſes Thalern N a zum Schiff“ 8 befindet ſich Samſtag, Sonntag und Montag die größte Abnormität und Por Sehenswürdigkeit des 19. Jahrhunderts 15 dies Koloſalkind, 14 Zahre alt, 311 Pfd. ſchwer, ſowie „ Miss Anietha a wollen 0 die berühmte Schlangenbändi erin ich mit ihrem dreſſirten Boa-Constriktor und Boa-Seba. 1 Einzig und allein in ihrer Art. meinte 1 Martha und Anietha erregten in den größten Städten des In⸗ nnd . Daß uslandes großes Aufſehen und zollte ihnen das Publikum den größten 10 30 Beifall. Und hoffen wir auch hier und Uugegend einem tit, Publi kum mit . unſerer Sehenswürdigkeit ihre Anerkenng zu gewinnen und laden hierzu er⸗ 17 1 Martha und Anietha. 5 Empfehle rein wollene a 1 5 Buxkins ſowie echtfarbene Cheviots, beſonders für Konſirmandenanzüge geeignet, zu äußerſt billigen Preiſen. bu 5 — 5 G. Eberle W W Saiten. 0 „ Für Cither, Violine, Viola und Contra baß e Hertha mpfiehlt. 5 1 51 P. W. Hertel. „ 5 Zahnheilkunde c Zahnerſatz v. H. Stein Mannheim S 1. 4 Breite Strasse Zu ſprechen bei Frau Dihl Ww. Ladenburg Oeffentliche Aufforderung. Nr. 68. Die Anmeldung zur Stammrolle betr. 5 In Gemäßheit des 8 56 der Erſatzordnung werden die Militärpflichtigen, welche bei dem Erſatzgeſchäft des Jahres 1898 meldepflichtig ſind, aufgefordert, ſich zur Stamm⸗ rolle anzumelden. 1. Zur Anmeldung ſind verpflichtet; a) alle Deutſche, welche im Jahre 1899 das 20. Lebensjahr zurücklegen, alſo im Jahre 1878 geboren find; b) alle früher geborenen Deutſchen, ber deren Dieuſtpflicht noch nicht endgiltig durch Ausſchließung, Ausmuſterung, Ueberweiſung zur Erſatzreſerve oder Ste⸗ wehr, Aushebung für einen Truppen⸗ oder Marinetheil entſchieden iſt, ſofern ſie nicht rurch die Erſatzbehörden von der Anmeldung ausdrücklich entbunden oder über das Jahr 1898 hinaus zurückgeſtellt wurden. 2. Die Au meldung erfolgt bei dem Gemein erath desjenigen Ortes, in dem der Militär⸗ pflichtige ſei en dauernden Aufenthalt hat. Hat er keinen dauernden Aufenthalt, ſo muß die Anmeldung am Orte des Wohnſitzes und b im Mangel eines inländiſchen Wohnſitzes an dem Geburtsort, oder wenn auch dieſer im Ausland liegt, an dem letzten Wohnſitz der Eltern geſchehen. 3. Iſt der Militärpflichtige von dem Orte, an dem er ſich nach Ziffer 2 zu melden hat, zeitig abweſend, ſo haben die Eltern, Vormünder, Lehr-, Brod oder Fabrikherrn die Verpflichtung zur Anmeldung. 4. Die Anmeldung hat vom 15. Januar bis 1. Februar zu geſchehen, fie ſoll enthalten: Zu- und Vorname des Pflichtigen, deſſen Geburtsort, Geburtsjahr und Tag, Auf⸗ enthaltsort, Religion, Gewerbe und Stand, ſodann Name, Gewerbe oder Stand und Wohnſitz der Eltern, ſowie ob dieſe noch leben oder todt ſind. Sofern die Anmeldung nicht am Geburtsort erfolgt, iſt ein Geburtszeugniß vorzulegen. Bei wiederholter Anmeldung müſſen die Loſungsſcheine vorgelegt werden. a 5. Wer die vorgeſchriebene Meldung unterläßt, wird mit Geldſtrafe bis zu 30 Mark oder mit Haft bis zu drei Tagen beſtraft, Ladenburg, den 6. Januar 1898. I Gemeinderath. Hartmann. Bekanntmachung Die Kaiſer Wilhelm⸗ Erinnerung 5 . Medaille betr. Seine Majeſtät der Kaiſer haben die Gnade gehabt, die zum Andenken an de Hochſeligen Kaiſer und König Wilhelm I., den Großen, geſtiftete Medaille allen recht⸗ mäßigen Inhabern der preußiſchen Kriegsdenkmünze für 1864, des preußiſchen Erinner⸗ ungskreuzes für 1866 oder der Kriegsdenkmünze von 187% 1 ohne Rückſicht auf ihr Kombattanten oder Nichtkombattanten⸗Verhältniß zu verleihen. Ausgenommen von der Verleihung ſollen nach Allerhöchſter Beſtimmung bleiben, diejenigen, welche à ſich nicht im Vollbeſitz der bürgerlichen Ehrenrechte befinden, 5 b. wegen einer mit Ehrenſtrafen bedrohten ſtrafbaren Handlu g mit Freiheitsſtraf 25 oder wegen Verbrechen bezw. Vergehen mit mehr als ſechs Wochen Gefängniß beſtraft ſind, 8 o, mit Freiheitsſtrafe beſtraft worden ſind, inſofern ſie durch die der Beſtrafung zu Grunde liegende Handlung eine unehrenhaſte Geſinnung bethätigt haben. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben durch Allerhöchſte Entſchließung vom 25. November d. J. gnädigſt geruht, den Badenern, welchen die Medaille auf Grund der ergangenen Beſtimmungen zuerkannt wird, im Voraus die Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen derſel ben im allgemeinen zu ertheilen, ohne daß es dazu noch eines beſonderen Geſuches bedarf. 5 Im Vollzuge dieſer Allerhöchſten Verfügungen fordern wir alle in keinem aktiven militäriſchen Verhältniß mehr ſtehenden Vete ranen, welche die badiſche Staatsangehörigkeit beſitzen und Anſpruch auf die Medaille zu haben glauben, auf, ſich unter Vorlegung der zum Nachweis ihres Anrechts erforderlichen Beweisſtücke unmittelbar oder durch Vermittel⸗ ung des Bürgermeiſteramts zu melden: 5 5 2 55 ſie in Baden ihren Wohnſitz haben, bei dem Bezirksamt ihres letzten Wohnortes, 8 2. ſofern ſie nicht in Baden ihren Wohnſiß haben, bei dem Bezirksamt ihres letzten Wohnortes in Baden. N Da die Anfertigung der erforderlichen Medaillen einen längeren Zeitraum in Anſpruch nimmt, wird die Aushändigung je nach Fertigſtellung bewirkt werden. Bor Empfang des Beſitzzeugniſſes, welches gleichzeitig mit der Medaille verabfolgt werden wird, iſt Niemand befugt die — etwa anderweit beſchaffte — Medaille anzulegen. Karlsruhe, den 20. Dezember 1897. Großh. Miniſterium des Innern. Eiſenlohr. 8 . Nr. 4964 Bee ſſch leu ß. . 417 Vorſtehende Bekanntmachung wird hierdurch veröffentlicht. 3 Diejenigen Veteranen, welche Anſpruch auf die Kaiſer i faded anten, 5 Medaille haben, wollen ſich unter Vorlage ihrer Militärpäſſe diesſeits alsbald anmelden. . Ladenburg, den 27. Dezember 1997. Bürgermeiſteramt. Hartmann. Oberrkeiniſche Bank bisher Köſters Bank Act.⸗Geſ. 5 Mannheim — Heidelberg — Straßburg i. E. mit Bepoſttenkaſſe in Ludwigshafen a/ N. Actiencapital 0 6 5 0 a „Mk. 10.000.000.— Nfrvefonds 5 2 5 i . Mk. 1.200.000. Einzug von Wechſeln zu billigſten feſten Sätzen. Einzug ſämmtlicher Coupons und Dividendenſcheine. Eröffnung von laufenden Rechnungen mit und ohne Creditgewährung. 8 Annahme von Werthpapieren zur Aufbewahrung in verſchloſſenem 3 und zur Verwaltung in offenem Zuſtande. —.— Vermiethung von Treſorfächern, unter Selbſtverſchluß der Miether in feſten Gewölben. Ausführung von Börſenaufträgen jeder Art au allen Börſenplätzen, Betz. 87 2 Handels- und Verkehrsplätze. Ausſtellung von Checks, Anweiſungen und Reiſegeldbriefen auf alle Gebührenfreie Check-Rechnungen und Annahme von Baareinlagen mit und ohne Kündigung zu üblichen Zinsſätzen. 5 Frachtbrief in der Expedition dieſes Blatts. ſind zu haben