N 17 ä 8 Danksagung. Onkels Michael Köhler, meinen Dank aus. 2 2 . Für die vielen Beweiſe herzlicher Teilnahme bei dem Hinſcheiden unſeres lieben Gatten, Vaters, Großvaters und dem Herrn Stadtpfarrer Sievert für ſeine troſtreichen Worte 8 am Grabe, der ſchönen Anſprache des Vorſtands des Krieger⸗ vereins, Herrn Betz, der Schweſter Eliſe für ihre liebevolle Pflege ſpreche im Namen der tieftrauernden Hinterbliebenen Karoline Köhler Ww. Dankſagung. Hachen e n der 2 ch dee tante licher Ruft ein Helferige ch nuch Ni n gig! Margaretha geb. Höfer, 5 8 1 Herrn Stadtpfarrer Steinſiepe für die erbauende Grabrede, , „du 1 dem evangl proteſtantiſch. Kirchenchor für den erhebenden Grab⸗ in gu 1 geſang und der Schweſter Eliſe für die aufopfernde Pflege ahlen hate g prechen wir unſeren tiefſten Dank aus. . Dey auh Ladenburg, den 4. Januar 1898. 2A Für die vielen Beweiſe herzlicher Theilnahme bei dem Ableben unſerer lieben Mutter, Großmutter, Tante und Groß⸗ Frau Johann Peler Schäſer Vo. Die trauernden Hinterbliebenen. Siſertz, der Nerth t Chain, 4 eiſe Bern ditern ernut ern volftin, Empfeſlangf Nur in feinſten Qualitäten: Arae⸗Punſch⸗Eſſ enzen, Ruhm⸗ „ — 1 Lohf, „ Orang 1 15 Ferner nur feinſte Liquere als: an 1 Vanille, Auiſette d f h i: 3 Maraſchino, 2 Bergamotte, Perſiro, Mocca, Auſtra, aber wilt empfiehlt 0 das u 2. G. Ooſſer Nachfolger Annanas ((eins) ) Punſch⸗ Eſſenzen, Ag bunden „ 7 5 und Naiſer-Puiiſch⸗ Cſſenizen. — 8886 5 ul Feinſte Düſſeldorfer e Punsch- Essenzen 5 5 aus Arat, Rum und Nothwein, 15 0 a reines Oberländer i a Zwelſchgen und Rirſchenwaſſer, 1ſt fc acht franzöſiſchen und deutſchen 6 „ 1 4 Oognac. us drr dl Magenbitter feine Marke, Champagner Toe und Madeira nur feinen Qualitäten SOS Gold-Malaga und Sherry, . Am Samstag, den 8. 1 abends halb 9 355 ſindet eine ſtatt mit Tagesordnung: geſangverein Generalverſ ammlung 1. Rechnungsablage pro 1897. 2. Wahl von Reviſoren. 3. Voranſchlag pro 1898. 4.᷑. Vorſtandswahl. 5. Vereinsangelegenheiten. Zu zahlreichem Beſuch wird hiermit eingeladen. Der Jer Ladenburg, den 31. Dezember 1897. Ladenburg. Denjenigen Kameraden, die der Generalverſammlung vom 27. vor. Mts. nicht anwohnten, theilen wir die in derſelben neu gefaßten Beſchlüſſe hierdurch mit. 1. Als Rechner wurde fürs Jahr 1898 Camerad Emil Bös Schiffwirth hier beſtellt; die Sparkaſſenbücher über die bei dem Vorſchußvereine angelegten Gelder, Fonds etc verbleiben in der Verwaltung ſelbſt. 2. Zu auswärtigen Bränden hat, wie bisher. nur die 2. Compagnie auszurücken, und davon nur 10, höchſtens 15 Mann, die aus unſerer Corpskaſſe bezahlt werden. Zu diefer Anzahl ſind namentlich verpflichtet mitzugehen: a) 1 Hauptmann als Führer des Ganzen. b) 1 Spritzenmeiſter, und e) der Standrohr⸗ ſowie die Schlauchführer. 8 Wer ſich vorkommenden Falles von anderen Compagnien bezw. Ab⸗ theilungen hier anſchließt, hat keinerlei Anſpruch auf Vergütung. 3. Dem Commandanten iſt das Recht ertheilt, in Zukunft ſäumige Beſucher der Uebungen mit folgenden Strafen zu belegen: Feſigz 2 65 30 Pfg. Geldſtrafe. 5 Zweites 50 „ Drittes „ Aus weiſung aus dem Corps. Dieſe Strafe trifft ſchon Denjenigen, der erſt dann zur Stelle iſt, wenn die Mannſchaften bereits die Geräthſchaf ten aus dem Spritzenhauſe geholt haben. Entſchuldigungen können nur direkt, und zwar zur richtigen Zeit eim Commandanten perſönlich geſtellt werden und kann hierzu über⸗ haupt nur Krankheit Berückſichtigung finden; vorſchützende Ge⸗ ſchäftsgründe fürs Wegbleiben bei Uebungen, ſchützen nicht mehr vor evtl. Strafe, außer es müßten ganz triftige Fälle vorliegen. 5. Diener Jakob Frey wurde für ſeine Bemühungen eine jährliche Gratifikation von 10 Mark ausgeworfen, zahlbar gelegentlich der jeweiligen Generalverſammlung, die ſtets im November jeden Jahres ſtattfindet. 6. Dafür hat Frey bei vorkommenden Anläſſen, wie zu allen Corps⸗ Beerdigungen perſönlich einzuladen, und bei dieſer Gelegenheit den üblichen Sterbebeitrag von 30 Pfg. gegen eigens hierzu ngefertigter Quittung, die nebenbei als Controle dient, zu erheben, amit dieſer Sterbebeitrag ſofort an die Hinterbliebenen des betr. Kameraden abgeführt werden kann — Wer ſich zögert, ſeinen Beitrag, gelegentlich der Beerdigun; 9 zu entrichten, wird von der beſtehenden Sterbekaſſe ausgeſchloſſen und dadurch all ſeiner Rechte an ſolche verluſtig. 7. Der in Ausſicht genommene Ball, der im Monat Januar n. J. abgehalten werden ſoll, wurde durch Stimmenmehrheit dem Kameraden Bös z. Schiff hier, zugewieſen. 8. Vorſtehende Bekanntmachung hat 4 1 im en e zu erſcheinen. 5 5 Ladenburg, den 3. Dezember 1897. 42170 1 5 von 20 Pfennig an, zu Ankaufspreiſen. Micht zu übersehen! Wegen vorgerückter Saiſon verkaufe wollene Tücher, Aapuzen, Echarpen, Pellerine Handſchuhe, etc. Zurückgeſetzte Artikel billiger. 2. 4 Miel und Pachloerträge bees, d. Base