ung z We ind zr a0 pol, U er die w iner 0 Lüge U . flug die eigen ochtn pon uc T das Flaschen, irſchenne Al gli tn. 113 15 1 f 1 5 6 alle 170 78 Ladenburg. Pfändung. Der Ureis der unpfändbaren Gegenſtände wird durch die dem Bundesrath zugegangene Novelle zur Civilprozeß⸗Ordnung erheblich erweitert. Es ſollen künftig zu dieſen Gegen⸗ ſtänden gerechnet werden: f J, Kleidungsſtücke, Betten, Wäſche, Haus⸗ und Hüchengeräthe, beſonders Heiz und Koch⸗ öfen, ſoweit dieſe Gegenſtände für den Bedarf des Schuldners oder zur Erhaltung ſeines Haus- ſtandes unentbehrlich ſind; 2. für den Schuldner, ſeine Familie und ſein Geſinde auf zwei Wochen erforderliche Nahrungs⸗ und Feuerungsmittel oder, ſoweit ihre Beſchaffung auf anderem Wege nicht geſichert iſt, der erforderliche Geld⸗ betrag; 5. eine Milchkuh oder nach Wahl des Schuldners ſtatt einer ſolchen zwei Ziegen oder zwei Schafe nebſt den zum Unterhalt und zur Streu auf zwei Wochen erforderlichen Futter⸗ und Streuvorräthen oder, ſoweit dieſe nicht vorhanden, den zur Beſchaffung erforderlichen Geldbetrag, wenn die bezeichneten Thiere für die Ernährung des Schuldners, ſeiner Familie und ſeines Geſindes unentbehrlich ſind; 4. bei Derſonen, welche Candwirthſchaft betreiben, das zum Wirthſchafts betrieb erforderliche Geräth und Vieh nebſt dem nöthigen Dünger ſowie die landwirthſchaftlichen Erzeugniſſe, ſoweit ſie zur Fortführung der Wirthſchaft bis zu der Seit erforderlich ſind, zu welcher gleiche oder ähnliche Erzeugniſſe vorausſichtlich gewonnen werden; 5. bei Hünſtlern, Handwerkern, gewerblichen Arbeitern und anderen Perſonen, welche aus Handarbeit oder ſonſtigen perſönlichen Ceiſtungen ihren Erwerb ziehen, ſowie bei Hebammen, die zur perſönlichen Fortſetzung der Berufs- thätigkeit unentbehrliche Gegenſtände; 6. bei Offizieren, Beamten, SGeiſtlichen, Lehrern an Erſcheint jeden Dienstag und Freitag Abend. Preis vierteljährlich Mark 1.—, mit illuſtrier * haltungsblatt Mark 1.40, frei ins Haus. Fauür die Redaktion verantwortlich:: Karl Molito 1% CCC... let ür tem Unter⸗ 155 1 Wochenblat Ladenburg und Umgegend. Anzeigen: Die einſpaltige Corpuszeile oder deren Raum 10 Pfg., Lokale Geſchäfts⸗ und Privatanzeigen Druck und Verlag von Karl Molitor, Samstag, den 11. Dezember — 6 Pfg., Reklamen 20 Pfg. 1897. öffentlichen Unterrichtsanſtalten, Rechtsanwälten, Notaren und Aerzten, die zur Verwaltung des Dienſtes oder Ausübung des Berufs erforder⸗ lichen Gegenſtände ſowie angemeſſene Uleidung; 7. bei denſelben Berufsklaſſen einen Geldbetrag, welcher dem der Pfändung nicht unterworfenen Theil des Dienſteinkommens oder der Penſton für die Zeit von der Pfändung bis zum nächſten Termin der Gehalts oder Penſionszahlung gleichkommt; 8. zum Betrieb einer Apotheke unentbehrliche Geräthe, Gefäße und Waaren; 9. Bücher, welche zum Gebrauch des Schuldners und ſeiner Familie in der Uirche oder Schule oder bei der häuslichen Andacht beſtimmt ſind; 10. künſtliche Gliedmaßen, Brillen und andere wegen körperlicher Gebrechen nothwendige Hülfsmittel, ſoweit ſie zum Gebrauche des Schuldners und ſeiner Familie beſtimmt ſind; II. zur unmittelbaren Verwendung für die Beſtattung beſtimmte Gegenſtände; 12. Trauring, ſowie Orden und Ehrenzeichen. Nach dieſer Aufzählung dürfte ſich bei den meiſten Schuldnern, bei allen ſogenannten „kleinen Ceuten“ und noch mehr beim eigentlichen Droletariat, aber ſchließlich noch bei einem Theil des Mittelſtandes der Umfang der pfänd⸗ baren Habe künftighin außerordentlich verengern. Die Wirkung davon wird zunächſt die ſein, daß die Haufleute und Handwerker, ſowie die Banken eine weit größere Sorgfalt und Zurück⸗ haltung im Creditgeben beobachten werden, als bisher, denn wenn gegenwärtig von je drei Pfändungen eine erfolglos ausfällt, ſo wird unter der Herrſchaft des neuvorgeſchlagenen Exemtionsrechts kaum eine unter zehn ein die KHoſten des Pfändungsverfahrens lohnendes Keſultat ergeben. Im Grunde kann es auch der Regelmäßigkeit und Rechtſchaffenheit des geſchäftlichen Verkehrs nur zuträglich ſein, wenn die leidige Unſitte des leichtſinnigen Creditgebens, durch welches die leichſinnigen Borger und ſchlechten Fahler erſt gezüchtet werden, bei uns zurückgedrängt würde und allmählich ſolideren Gewohnheiten Platz zu machen. Schlimmer noch, als das leichtſinnige, iſt das argliſtige Creditgeben, durch das wirthſchaftlich Unerfahrene und Unbeholfene mit Verbindlich⸗ keiten belaſtet werden, denen ſie nicht nachkommen können und deren Wucht ſie ſchließlich erliegen müſſen. Freilich, ſolchen Geſchäftsleuten, die nicht zu rechnen verſtehen und die, weil kein Geld aus der Taſche zu erlegen iſt, mehr kaufen, als ſie abſetzen oder verarbeiten können, wird das neue Geſetz wenig nützen; ſie werden künftig einfach creditlos ſein und mit eigener Kraft ſchwimmen müſſen oder untergehen. Der Kampf ums Daſein wird alſo durch die geplante Einſchränkung des Pfändungsrechts, wie ſehr dieſelbe auch vom Standpunkte der Humanität aus gebilligt werden muß, ſchwerlich gemildert, vielleicht eher verſchärft werden. Im einzelnen dürfte die Vorlage im Keichstag zu manchen Aenderungs⸗ und Suſatz⸗ vorſchlägen Anlaß geben. Unter anderem dürfte es nützlich gefunden werden, unter 5. neben den Künſtlern auch die Schriftſteller ausdrücklich aufzuführen, für welche 3. B. ihre Bücherſammlung unbedingt zur Fortſetzung der Berufsthätigkeit unentbehrlich iſt. Ebenſo iſt nicht erſichtlich, warum Das, was für . hinſichtlich der Ausübung ihres erufs gilt, nicht auch für Wundärzte, Sahn⸗ ärzte ꝛc. gelten ſoll. Unter 6. wäre feſtzuſtellen, was unter „öffentlichen Unterrichts⸗Anſtalten“ zu verſtehen iſt, ob etwa nur Staats- und Gemeindeſchulen oder auch alle privaten, vom Staat anerkannten und conceſſionirten Lehr⸗ und Unterrichs⸗Anſtalten. — Was die Exemtion Im Banne des Wahns. Novelle von H. von Limpurg. Nachdruck perboten. Fortſetzung Im Schlafzimmer der jungen Frau waren die Vorhänge noch feſt geſchloſſen; ſie träumte vielleicht in ihrem Leichtſinn lächelnd vom Balle. Kein ein⸗ ziger Gedanke galt dem Manne, den ſie ſo ſchwer beleidigt und der ſoeben im Begriffe ſtand, mit ſeinem Herzblut die befleckte Ehre reinzuwaſchen. Die beiden andern Herren waren ſchon erſchienen. Man begrüßte ſich förmlich, die beiden Secundanten luden die Waffen, ſchritten die Entfernung ab und machten ſodann den üblichen, wenn auch ſelbſtver⸗ ſtändlich nutzloſen Sühneverſuch und dann — der Schloßherr winkte mit den Augen dem Neffen ſeinen letzten Gruß zu und viſirte mit feſter Hand. Lichtenau 's Blick ſprühte Haß und Rache, auch er erhob das Piſtol, die Secundanten zählten: „Eins, zwei, drei!“ Zwei Blitze flammten auf, zwei Schüſſe krachten, dann wankte Herr von Schönerbecks hohe Geſtalt und ſtürzte zu Boden, noch ehe ſein Neffe zu⸗ ſpringen konnte. Als der Rauch ſich verzogen, ſtand Lichtenau noch immer unbeweglich, das dampfende Piſtol in der Hand und ſchaute drüben auf die ſtille Gruppe; ſein Secundant trat zu ihm. „Wenn ſie ſich mit dem Hernn von Schöner⸗ beck noch verſöhnen wollen,“ bemerkte er ernſt, „ſo beeilen Sie ſich, es geht ſehr raſch zu Ende.“ Der Angeredete zuckte erſchrocken zuſammen. „Er ſtirbt?“ ſtammelte er ſcheu, „und — durch mich?“ „Allergings“, lautete die ſchonungsloſe Ant⸗ wort, „Ihre Kugel traf ihn tief in die Bruſt.“ Lichtenau athmete ſchwer und kämpfte noch ſecundenlang, dann aber ſchritt er geſenkten Hauptes hinüber, Das hatte er denn noch nicht gewollt. Schönerbecks Kugel war über ſeinem Haupte hinweggepfiffen, während er gut getroffen hatte. „Können Sie mir verzeihen, Herr von Schöner⸗ beck?“ frug er tonlos und neigte ſich über den Sterbenden; ein milder Schein flog über die bleichen Züge desſelben, er nickte und gab dem Feinde mit ſchwachem Druck die Rechte. „Ich habe vergeben,“ murmelte er mild, Sie ſind — mein Wohlthäter, der dies armſelige Leben von mir nimmt — und mich befreit.“ „Und nun genug, mein Herr,“ hier trat Lieutenant von Schönerbeck dazwiſchen, „die letzten Minuten meines Onkels gehören mir. Geſenkten Hauptes ſchlich Lichtenau hinweg und Albrecht kniete nieder an der Seite des Ster⸗ benden. „Onkel,“ frug er ernſt, „weshalb haſt Du in die Luft geſchoſſen 2, „Ich — wollte — nicht — in meiner — letzten Stunde — zum Mörder — werden,“ hauchte er mühſam, „lebewohl, Albrecht, grüße meine kleine Hertha!“ Hell und goldig ging die Sonne auf, lichte, roſige Wölkchen flogen am Himmel vor ihr her, jubilirend flog die Lerche empor, als langſam dort Schritt vor Schritt darch den Wald fuhr: ein Todter lag darin. Bertha fuhr ſchlaftrunken aus den ſchönſten Träumen in die Höhe, als ihre Zofe in's Zimmer ſtürzte. „Ach gnädige Frau, erſchrecken ſie nur nicht, der gnädige Herr iſt — erſchoſſen worden, jeden⸗ falls in einem Duell, und der Herr Lieuteuant läßt ihn im Ahnenſaal aufbahren.“ Die junge Frau war todtenbleich. „Suſanna, bringe mir ein ſchwarzes Kleid,“ ſtotterte ſie athmenlos, „und dann hole meinen Neffen herbei.“ Aber der ließ ſich ſo leicht nicht holen. Er wich nicht von dem ſtillen Schläfer dort im Ahnen⸗ ſaal und litt auch nicht, daß die ſchöne Witwe eintrat; Bertha wäre zwar, trotzdem ſie fragen ließ, nicht gekommen, ihr graute vor Leichen, und zudem ſchlug ihr Gewiſſen ſehr ; ſie meinte das Kainszeichen auf ihrer Stirn flammen zu fühlen; Mörderin.