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Umgegend die Mitteilung, daß ich im Domhof ein Rurz: und Iollenwarengeſchäft kröffnet habe, und ſämtliche Artikel zu Um geneigtes Wohlwollen erſucht 5 äußerſt billigen Preiſen abgebe. Samuel Darmſtädter, Ladenburg. Zur gefl. Beachtung. Einer geehrten Einwohnerſchaft hieſiger Stadt erlaube ich mir die ergebene Mittheilung zu machen, daß i ch mein Zuckerwaren⸗Geſchäft Aer den Jahrmarkt auf dem Marktplatze aufgeſtellt habe, und empfehle beſonders eine große Auswahl in Lebkuchen, Mazipan und Choroladenſachen zur gefälligen Auswahl. 11 Um geneigten Zuſpruch bittend zeichnet hochachtend Robert Kinne, Conditorei. Als ſehr preiswerth empfehle ich Schweinefett garantiert rein und fein per Pfund 50 3 N Dürrobſt⸗JRiſchung fenſte Aepfel, Zwetſchen und Bir nen per Pfund 24 3 1 Caffee 5 gulkochende Waare per Pfund 15 J Ladenburg. a N. brannt per Pfund 100, 120, 140, 160, 180 3 5 ohne Glaſur und ſchwarze Bohnen, rein im Geſchmack. 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Seite 284) bringen wir nachſtehende Belehrung über den Milzbrand, zur öffentlichen Kenntniß. wean wachen wir aufmerkſam, daß der Anſpruch auf Entſchädigung insbeſondere I Wenn der Beſitzer der Thiere oder der Vorſteher der Wirthſchaft, welcher die Thiere ausahören, vorſätzlich oder fahrläffig oder der Begleiter der auf dem Transporte beffgölche Thiere oder bezüglich der in fremdem Gewahrſam befindlichen Thiere der Baſitz r dis Geſchäfts, der Skallung, Koppel oder Weide vorſätzlich den Vorſchriften der 88 mund 10 des Reichsgeſetzes vom 23. Juni 1880 zuwider die Anzeige vom Aus bruche der Seuche oder vom Seuchenverdacht unterläßt oder länger als 24 Stunden nach erhalfener Kenntniß verzögert; 5 f 2. Wenn unterlaſſen wurde, von der Erkrankung dem Verenden oder der Tödtung mit Milzbrand oder Rauſchbrand behafteter Thiere unverzüglich Anzeige an die Polizei⸗ behörde zu erſtatten; 5 3. Wenn der Beſitzer eines der Thiere mit der Seuche behaftet gekauft oder durch ein anderes Rechlsgeſchäft unter Lebenden erworben hat und von dieſem kranken Zuſtande bei dem Erwerb des Thieres Kenntniß hatte; 4. Wenn dem Beſitzer oder deſſen Vertreter die Nichtbefolgung oder Uebertretung der polizeilich angeordneten Schutzmaßregeln zur Abwehr der Seuchen gefahr zur Laſt fällt; 5. Wenn Thiere, welche beſtimmten Verkehrs⸗ oder Nutzungsbeſchränkungen oder der Abſperrung unterworfen ſind, in verbotwidriger Benutzung oder außerhalb der ihnen angewieſenen Räumlichkeit oder an Orten, zu welchen ihr Zutritt verboten iſt, betroffen werden. In den Fällen der Ziff. 2. und 3 kann eine Abſchätzung nur auf den Antrag des Beſitzers und unter ſeiner Haftbarkeit für die Koſten vorgenommen werden Die Bürgermeiſterämter und Stabhalter des Bezirks haben dieſe Bekanntmachung nebſt der Belehrung in geeigneter Weiſe zur Kenntniß der Betheiligten zu bringen. 5 Belehrung über den Milzbrand. a Der Milzbrand iſt eine meiſtens ſchnell und tödtlich verlaufende Krankheit, die bei anhaltender Trockenheit häufiger als bei feuchter Witterung vorkommt. Der Milzbrand befällt hauptſächlich Rinder und Schafe, ſeltener Pferde, Schweine und Ziegen; zuweilen auch Hirſche und Rehe. 5 Ein plötzliches Verenden ſolcher Thiere ohne vorherige Krankheit, darf beſonders in „ in welchen der Milzbrand gewöhnlich vorkommt, den Verdacht der Seuche erwecken. f „Die Thüre ſtürzen, wie vom Schlage getroffen, zuſammen, verfallen in Krämpfe, zeigen große Athemnot und erſticken ſchließlich. Milchkühe brechen kurz vor der Krankheit in der Milch ab, Schafe entleeren einen blutigen Harn.“ Manche Thiere ſtehen erſt nach mehrſtündiger oder mehrtägiger Krankheit um; in dieſen Fällen laſſen die Thiere plötzlich vom Futter ab und zeigen großen Durſt; anfänglich zittern ſie und ſind kalt; ſpäter wird die Hautoberfläche wieder heiß. Die Thiere athmen haſtig und verrathen große Angſt. Solche Fieberanfälle wiederholen ſich gewöhnlich mehr⸗ mals; endlich treten Zuckungen oder Krämpfe an den Gliedmaßen ein. Der Miſt iſt weich und mit Blut gemiſcht. „Mitun er, hauptſächlich an Rindern, kommen plötzlich ganz unregelmäßig geſtaltete Geſchwülſte an den Hinter⸗ und Vorderſchenkeln auf dem Kreuz, dem Rücken, am Halſe oder Kopfe, zum Vorſchein. Dieſe Geſchwüre ſind heiß und ihre Berührung iſt für das Thier ſchmerzhaft; oft hört man ein Geräuſch, wenn man mit der Hand über die Ge⸗ ſchwulſt hinwegfährt. Die Geſchwülſte nehmen an Aus dehung zu, öffnen ſich zuweilen und entleeren eine blutwäſſerige Jauche.“ Am deutlichſten treten die Kennzeichen des Milzbrandes nach dem Tode hervor. „Der Bauch treibt fich ſchnell und ſtark auf; der Körper wird nicht ſtarr, und uud aus den natürlichen Körperöffnungen, beſonders aus Maul, Naſe und After fließt ſchaumiges dunkelrothes Blut“ g Wenn ſolche Zeichen an kranken oder todten Thieren bemerkt werden, ſo iſt hiervon der Ortspolizeibehörde Anzeige zu erſtätten. Solcherweiſe erkrankte Thiere dürfen nicht geſchlachtet werden, widrigenfalls der Beſitzer jeden Anſpruch auf Entſchädigung verliert. Wo möglich ſind die erkrankten Thiere von den geſuden abzuſonndern An den erkrankten Thieren darf keine Operation ausgeführt, kein Aderlaß, kein Einſchnitt in die Haut überhaupt vorgenommen und kein Haarſeil gezogen werdeu. Aerztliche Behandlung ſteht nur den Thierärzten zu Wegen der großen Gefahr der Auſteckung, die nicht ſelten tödtliche Krankheit zur Folge hat, dürfen Peſoneu, welche Verhetzungen an den Händen oder andern unbedeckten Körpertheilen haben, kranke Thiere nicht abwarten und iſt das blutige Abſchlachten und das Abhäuten verboten. Zur Verhlltung weiterer Milzbrandfälle iſt die gründlichſte Reinigung und Des⸗ infektion aller Oertlichkeiten und Geräthe, mit welchen die lebenden oder todten milz⸗ brandkranken Thiere in Berührung gekommen und die Beſeitigung der Streu und des Futters, das ſich in der Umgebung der Thiere befand, unbedingt nöthig. Mannheim, den 2. November 1897. . Großherzogliches Bezirksamt 5 v. Merh art. 5 Nr. 4289. Veſchlu ß. 1 Vorſtehende Bekanntmachung wird hiermit veröffentlicht. Ladenburg, den 7. November 1897. Bürgermeiſteramt Hartmann. Gaflſiaus zum Scliff Reinen 1896er Traubenwein per ein viertel Liter 15 Pfg. über die Straße per Liter 45 Pfg. 2 5 8 Emil Sös. Tailientücher und Chals hervorragende Reuheilen, a befinden ſich bei meiner Ausſtellung im 2ten Stock meines Hauſes zu fl. Anſicht. ö e Hch. Sternweiler. Socken & Strümpfen ſind wieder friſch eingetroffen. .