8 durch die auf die Frage des Standesbeamten ſeitens der Verlobten ergebende bejahende Antwort kraft Geſetzes als geſchloſſen zu betrachten iſt oder ob erſt Erklärung des Standesbeamten die Ehe ſchließt. Im Intereſſe der Sicherung der Ehen hat das Bürgerliche Geſetzbuch die weſentlichen Formen der Eheſchließung von den unweſentlichen ſcharf geſchieden. Als weſentlich wird nur gefordert, daß die Verlobten vor dem Standesbeamten perſönlich und bei gleichzeitiger Anweſenheit erklären, die Ehe miteinander eingehen zu wollen. Vor⸗ geſchrieben, aber nicht weſentlich für das Zuſtande⸗ kommen der Ehe iſt die Zuziehung zweier Zeugen, die Frage des Standesbeamten an die Verlobten, ob ſie die Ehe miteinander eingehen wollen und die Erklärung des Standesbeamten, daß ſie kraft Geſetzes nunmehr rechtmäßig verbundene Eheleute ſeien. Im übrigen iſt neu nur noch die Be⸗ ſtimmung, daß als Standesbeamter hinſichtlich der Gültigkeit der Ehe auch derjenige gilt, der, ohne Standesbeamter zu ſein, das Amt eines Standesbeamten öffentlich ausübt, es ſei den, daß die Verlobten den Mangel der amtlichen Befugnis bei der Eheſchließung kennen. Fälle dieſer Art ſind in den letzten zwanzig Jahren mehrfach vorgekommen. In dieſen war ſtets Nichtigkeit der Ehe die Folge. Nach dem Bürger⸗ lichen Geſetzbuch werden die Ehegatten gegen dieſe Gefahr geſchützt ſein. Verſchiedenes. ( Mannheim, 18. Nov. Aus Haß gegen den Petroleumhandel haben die „Mann⸗ heim⸗Bremer Petroleum⸗Geſellſchaft“ und die Deutſch⸗Amerkaniſch Petroleumgeſellſchaft ihren Abnehmern ein Formular zugeſtellt, worin ſie auf 3 Jahre bindend verlangen: 1. nur ein beſtimmtes Quantum Petroleum anzukaufen und von keinem andern Geſchäft; 2. nicht mehr zu kaufen, als ſie während der drei letzten Jahre im Durchſchnitt abſetzten; 3. ſich in keiner Weiſe ſelbſt an dem Artikel ſpekulativ oder auf andere Art zu betheiligen; 4. Bücher zu führen, die jederzeit der Kontrolle dieſer Geſellſchaften offen i i zu nehmen als 25 Da ſie jedem Großhandlungs⸗ haus weiterhin das Gebiet vorſchreiben, innerhalb welchem das Petroleum verkauft werden darf o iſt es Ihnen leicht, den Verkaufspreis beliebig erauf und herabzuſetzen. Gegen dieſes Vor⸗ die darauf folgende gehen zeigt ſich in allen Kreiſen der ſelbſtändigen Firmen Süddeutſchlands eine große Entrüſtung und haben ſich dieſe zur Abwehr der Monopol⸗ beſtrebungen zu einer gemeinſamen Unterſtützung der „Purl Oil Comp.“ in Hamburg, die unab⸗ hängig iſt, vereinigt und iſt dieſe Geſellſchaft bereits mit den Vorarbeiten zur Errichtung von Tank⸗ anlagen am hieſigen Platze beſchäftigt. Die am Petroleumhandel betheiligten Firmen Süddeutſch⸗ lands ſind feſt entſchloſſen, die dem freien Handels⸗ zugemuthete Stellung mit aller Energie zurück⸗ weiſen und hielten geſtern dahier eine diesbezüg⸗ liche Beſprechung ab. — Berlin, 17. Nov. (Der Prozeß gegen den Afrikareiſenden Dr. Karl Peters) hat wie bereits in der Berufungsinſtanz vor dem kaiſer⸗ lichen Disziplinarhof für die Schutzgebiete in Berlin zu Ungunſten des Angeklagten geendigt. Dr. Peters wurde nicht nur mit ſeiner Berufung gegen das erſtinſtanzliche Urheil vom 24. April abgewieſen ſondern darüber hinaus nach dem vollen Umfang der Anträge des Staatsanwalts verurtheilt. Das Gericht erſter Inſtanz hatte zu Gunſten von Peters in der Hinrichtung der Negerin und der Auspeitſchung von drei andern Weibern, kein Dienvergehen erblickt, da ein Kriegs⸗ gericht auf den Tod erkannt hätte, und die Prügel⸗ ſtrafe auch bei Weibern, namentlich ſolchen in Ketten⸗ haft, nicht ungewöhnlich ſei. Ein Disziplinarvergehen habe ſich der Angeklagte nur durch die Hinrichtung des Negerknaben Mabruk, der mit der Kokubine des Peters Umgang gepflogen hatte, und die wiſſenſchaftlich falſche Berichterſtattung an den Gouverneur v. Soden zu ſchulden kommen laſſen. Der Disziplinarhof hat nun auch die Hinrichtung der Negerin und die Peitſchung der andern drei Weiber als Disziplinarvergehen angeſehen. Das Urtheil, das bereits in erſter Inſtanz auf Dienſt⸗ entlaſſung gelautet hatte, wurde nur dahin ver⸗ ſchärft, daß dem Angeklagten die geſammten Koſten des Verfahrens zur Laſt gelegt wurden, während ſie ihm in erſter Inſtanz nur inſoweit auferlegt waren, als er für ſchuldig befunden war. Die Vertei⸗ digung Dr. Peters ſuchte vergeblich dabei einzuſetzen daß das ganze Verfahren nach dem Grundſatz: „ne bis in idem“ ungeſetzlich ſei, nachdem bereits in den Jahren 1892 und 1893 gegen Dr. Peters wegen derſelben Thatſachen eine Unterſuchung erhoben war, die aber im Sande verlaufen ſei und nach der Peters ſogar einen Orden und eine Gehaltserhöhung erhalten habe und zum Landeshauptmann am Tanganylikaſee worden ſei. Dem gegenüber konnte Staatsanwalt mit Recht auf die allerdings für die Regierung etwas beſchämende Thatſache berufen, daß die Kolonialabtheilung ſich erſt durch die Enthüllungen Bebels im deutſchen Reichstag über den vielgenannten Brief des Dr. Peters an den Biſchof Ducker zu einer wirklichen Dig⸗ ziplinarunterſuchung genötigt geſehen habe, In der Urtheilsbegründung führte der Gerichtshof aus: „Man könne nicht zugeben, daß in Afrika andere Anſchauungen als in Europa maßgebend werden dürfen.“ — Brüſſel, 18. Nov. In dem hieſigen Zirkus Wulff ereignete fich ein ſchweres Unglück. Als die Tierbändigerin den Löwenkäfig betrat wurde ſie von einer Löwin angefallen und zer⸗ fleiſcht. Im Zirkus entſtand eine Panik, bei der mehrere Perſonenverwundet wurden. Die Tier bändigerin wurde ohnmächtig und ſchwer verletzt herausgebracht. ee ernannt ſich aber der Litterariſches. „Der Winter iſt da! Errſtarrt die Flur, verödet die Waldpracht, aber heitere Märchenwelt öffnet die Hallen, und in Feſten blühet der Garten des Winters auf. Sommerliche Blumenelfen ſind verſchwunden, doch zu irdiſchen Schweſtern ließen Sie zu Ball und Tanz ihre zarten Ge⸗ wänder.“ In dieſer herrlichen, poetiſchen Sprache bewegt ſich der letzte Modenbericht der „Große Modewelt mit bunter Fächen⸗Vignete“ (Verlag John Herry Schwerin, Berlin). Jene wenigen einleitenden Worte verrathen zur Genüge welcher vornehme Geiſt dieſes tonangebende, große Modeblatt durchweht, das in ſeinen zahlreichen Bildern und Modentableaux, in ſeinem vielfigür⸗ lichen Modenſtahlcolorit, ein Schnittmuſterbogen zu jeder 14 täg. Nummer, in der großen Hand⸗ arbeiten⸗Extrabeilage, in ſeiner litterariſch her⸗ vorragenden, illuſtrirten Hausfrauenzeitung u. ſ. w. eine unerſchöpfliche Ouelle für weibliche Thätigkeit bietet und zumal jetzt, in der Weinachtszeit will⸗ kommen geheißen werden wird. „Große Mode⸗ wechſeln mit Blättern ähnlichen Titels! — iſt nur 1 Mark vierteljährlich zu beziehen durch alle Buchhandlungen und Poſtanſtalten. Erſtere und der Verlag liefern auch Gratisprobenummern. Millionär!“ Ach was ſoll ich thun, wie mich aus der Affaire ziehen!“ Er hatte den türkiſchen Schlafrock übergeworfen nd lief wie unſinnig im Zimmer auf und nieder, während der Profeſſor mit über der Bruſt ver⸗ chränkten Armen im finſter nachſchaute. „Wie ſoll ich Dich verſtehen, Bergen? Du räulein Lehnerts Bräutigam und haſt die doppelte Verpfüichtung, in dieſer ſchweren Zeit ihr zur Seite zu ſtehen. Du biſt — ihr Ideal, ihre einzige tütze.“ „Aber mein Gott, Arnold, ſiehſt Du denn icht ein, daß es mir als Offizier unmöglich iſt, nter dieſen Verhältniſſen — ach es iſt ja für Elſe namenlos traurig traurig — dieſe Schande! Wie ſoll das blos werden! Wenn ich doch einen Ausweg fände!“ „Ein Ehrenmann, Ernſt hält ſein Wort, nur u Schuft tritt zurück,“ ſprach Dorn ſchwer be⸗ tonend und düſter, „das laß Dir geſagt ſein. Du kommſt doch jetzt mit zu Deiner Braut?“ Bergen zuckte zuſammen, ein heftiger Kampf ſchien in ihm zu toben, und er vermied es, den Vetter anzuſehen. Ich? Aber, mein Beſter, der Dienſt — ich — habe heute zu exerziren, Du begreifſt. Und dann muß ich mich beim Oberſt melden — ich — ich denke — es iſt wegen — eines kurzen Commandos in die Reſidenz —“ „Welches Du unter den obwaltenden Verhält⸗ niſſen wohl ablehnen wirſt? Oder wie ſoll ich Deine Worte ſonſt verſtehen, Vetter?“ „Je nun, es iſt das nicht ſo leicht, eine — hm Auszeichnung abzulehnen, zudem — ja natürlich will ich die arme Elſe gern tröſten, aber in jenes Menſchen Haus zu gehen, in der Uniform, das iſt ganz unmöglich!“ „So lege Civil an. Wenn Du willſt, hole ich Dir den Urlaub bei Deinem Oberſt, ich kenne ihn ſehr gut.“ „Nein, da muß ich ſchon ſelbſt hin, aber — ach es iſt doch zu fatal!“ Meine ganze Zukunft ſteht auf dem Spiel und — und wenn Lehnert doch bankerott iſt —“ f „Was weiter? Fahre fort, Bergen, ich wünſche es!“ „Warum habe ich mich von der Leidenſchaft verleiten laſſen,“ rief Bergen plötzlich alle Rückſichten bei Seite werfend, „nun bin ich blamirt, ich muß den Abſchied nehmen —“ „Nicht doch,“ unterbrach ihn der Profeſſor, „Du läßt Dich verſetzen.“ „Arnold, ich kann nicht — ich brauche Geld und werde nie ein armes Mädchen heiraten, be⸗ ſonders mit dieſem Makel auf dem Namen.“ Jetzt fuhr der ernſte Gelehrte zornig in die Höhe, eine dunkle Flamme ſchoß über ſeiue Stirn und mit Donnerſtimme rief er: „Elender Feigling, und das wagſt Du mir mit dürren Worten zu ſagen? Habe ich Dir nicht geſagt, daß ich den für einen Schuft halte, der unter ſoſchen Verhältniſſen nicht ſtandhaft bleibt?“ „Vetter Dorn, mäßige Deine Worte, ich darf mir eine Beleidigung nicht gefallen laſſen!“ „Haha! Sich wie ein Feigling benehmen ver⸗ bietet Dir die Ehre nicht, wohl aber, Dich ſo nennen zu laſſen! Wohlan, ich wiederhole mein Wort, Du biſt ein Schuft!“ „Das genügt,“ ſagte Bergen erbleichend, „wir werden uns wieder ſprechen. Noch in dieſer Stunde ſchicke ich Dir meine Sekundanten.“ „Das habe ich gewollt. Und nun werde ich zu Fräulein Lehnert gehen, um ihr mitzutheilen, daß ihr Ideal von ſeinem Piedeſtal herabgeſtürzt iſt und ſich als eine — fei hat!“ 7 ene, * Wüthend ſprang der ſchöne Ofſtzier dem Ge⸗ lehrten nach, doch ſchon war die Thür ins Schloß gefallen und er blieb wie angewurzelt ſtehen. „Was ſoll ich machen? Das Duell habe ich ſicher und muß noch zum Oberſt um ihm die ganze Affaire vorzutragen. Sobald ich mich mit Arnold geſchlagen habe, muß ich fort in eine andere Gar⸗ niſon. Es iſt auf Ehre ſcheußlich fatal, und ich habe ja auch die Kleine recht lieb, aber was iſt dagegen zu machen!“ Bald darauf ſtand er vor ſeinem Commandeur, um ihm in dienſtlicher Haltung das Vorgefallene mitzutheilen und ſeinen Entſchluß kundzugeben. Er hatte eigentlich auß unumwundene Zuſtimmung ge⸗ rechnet und war ſehr enttäuſcht, als der Oberſt nach einer merkwürdig langen Pauſe kurz und kalt ant⸗ wortete: „Es iſt dies ein recht trauriger Fall, und ich gebe Ihnen, Lieutenant von Bergen, noch zu be⸗ denken, ob Sie ſich nicht lieber verſetzen laſſen möchten —“ „Herr Oberſt, meine Carriere —“ „In der That, es dies eine ganz beſondere Sache, mein Herr, wo der Verſtand über das Herz ſiegt. Man findet es ſonſt meiſt umgekehrt, und ich kann dazu nur ſagen, es iſt mir erklärlicher. Ihre bisherige Fräulein Braut gilt als eins der liebenswürdigſten Mädchen, ich bedauere dieſelbe von Herzen, daß das Ideal, welches Sie ſich zum Lebens⸗ gefährten erkoren, doch kein chevalier sans peur et sans reproche iſt. Guten Morgen, Herr Lieutenant, ich werde Ihnen das betreffende Commando zutheilen.“ Bergen verließ das Haus ſeines Vorgeſetzten, doch recht kleinlaut. Er hatte gehofft, bei demſelben etwas mehr Verſtändniß für den „Ehrenpunkt“ zu finden, welcher bei ihm obwaltete. 355 welt mit bunter Fächervignette — nicht zu ver⸗ le Heogt u ice f 1. vid u atictet, f d geehrten 1 Ulend der dalzer l m zahlt urtbeiten elfe, alet. 6 de Haaarbe Anz bilige daſer zur 0 Id er ſtoßen un Uunmſer Juerik Sämr mit gr Juale Spar