markt beiten Art. aden; erſonal. Buren rtner, e afner, glg mied, Scre, ann. h ige. vonditor, dh fürſchnt, 95 0 5 * Erſcheint je 5 8 haltungsblatt Mark 1.40, frei ins Haus. Ladenburg. en Dienstag und Freitag Abend. Preis vierteljährlich Mark 1.—, mit illuſtriertem Unter⸗ Für die Redaktion verantwortlich: Karl Molitor, Anzeigen: Die einſpaltige Corpuszeile oder deren Raum 10 Pfg., Lokale Geſchäfts⸗ und Privatanzeigen Druck und Verlag von Karl Molitor, 6 Pfg., Reklamen 20 Pfg. Ladenburg. 1897. ttler, Shu g ie. — — — — wert Ae. 93. Famstag, den 20. November sonal. Die Eheſchließung im bürgerlichen zur Vollendung des 2J. Lebensjahres, atſo bis rl. koche, f Geſetzbuche. zur Volljährigkeit erforderlich. Volljährige für Nit 5 0 „ Kinder, denen die elterliche Einwilligung verſagt id erh Das heſch ießungs recht iſt eine der wenigen wird, können heute auf richterliche Ergänzung indeamüh Materien, die ſchon jetzt zum Teil für das des Honſenſes klagen. Das fällt jetzt fort, da ganze deutſche Keich geſetzlich geregelt ſind und die elterliche Einwilligung nur bis zur Dolljährig⸗ ichen: hinſichtlich deren das Bürgerliche Geſetzbuch keit erforderlich iſt. Wenn aber ausnahmsweiſe personal ſchon eine Vorarbeit, auf der es weiterbauen ein Uind für volljährig erklärt wird und es wird ſchr, dec konnte, vorfand. Trotzdem unterſcheidet ſich ihm die elterliche Einwilligung zur Eheſchließung Hose 70 wie wir der H. Ztg. entnehmen das Recht des verſagt, dann kann das Vormundſchaftsgericht 5 Buͤrgerlichen Geſetzbuches nach mancher Kicht, die elterliche Einwilligung ergänzen. Daß dwerk ung von dem beſtehenden Reichsrechte, wie es niemand eine Ehe eingehen kann, bevor ſeine ir, Gi in dem Perſonenſtandsgeſetzte vom 6. Februar frühere Ehe aufgelöſt oder für nichtig erklärt r 1875 enthalten iſt. Schon der Eintritt der iſt, entſpricht dem geltenden Recht. Neu iſt 1 Ehemündigkeit weiſt eine Abweichung auf. aber eine Beſtimmung, wonach eine vorgängige u, Moral Nach dem geltenden Recht tritt die Ehemündigkeit Nichtigkeitserklärung nicht erforderlich iſt, wenn 3 des Mannes mit dem vollendeten 20., die der Ehegatten die Eheſchließung wiederholen wollen. Frau mit dem vollendeten 16. Lebensjahre ein: Das hat beſondere Bedeutung für diejenigen uche überdies iſt Dispenſation allgemein zuläſſig. Fälle, in denen die frühere Eheſchließung wegen Nach dem Bürgerlichen Geſetzbuche hingegen wird der Mann erſt mit dem Eintritt der Voll⸗ ahrigkeit, alſo dem vollendeten 21. Lebensjahre, die Frau wie bisher mit dem vollendeten 16. Lebensjahre heirathen dürfen; Befreiung hiervon ſchile betrieb zu w eines Formmangels nichtig iſt oder berechtigte Zweifel über die Gültigkeit der Eheſchließung beſtehen. In der Regelegung des Ehehinder⸗ niſſes der Perwandſchaft oder Schwägerſchaft hat ſich das Bürgerliche Seſetzbuch in der — Dieſes Eheverbot entſpricht dem kanoniſchen und dem gemeinen proteſtantiſchen Eherechte und iſt auch in das ſächſiſche Geſetzbuch auf⸗ genommen worden. Seine Auslaſſung im eichsperſonenſtandsgeſetze iſt vielfach als eine Lücke bezeichnet worden. Sodann iſt nach dem Bürgerlichen Geſetzbuch die Ehe nicht nur wie bis her zwiſchen Adoptiveltern und Adoptivkindern, ſondern auch zwiſchen Adoptiveltern und den Uindern der Adoptivkinder verboten. Auf der andern Seite iſt das Ehehindernis des Ehebruch etwas eingeſchränkt worden. Es darf nämlich eine Ehe zwiſchen einem wegen Ehebruchs geſchiedenen Ehegatten und demjenigen, mit welchem der geſchiedene Shegatte den Ehebruch begangen hat, nur dann nicht geſchloſſen werden, wenn dieſer Ehebruch in dem Scheid⸗ ungsurteile ausdrücklich als Grund der Scheid⸗ ung feſtgeſtellt iſt. Auch iſt die Vorſchrift, daß Frauen erſt nach Ablauf des zehnten Monats ſeit Beendigung der früheren Ehe in eine weitere Ehe ſchließen dürfen, inſofern ein⸗ geſchränkt, als ein früherer Eheſchluß erlaubt iſt, falls die Frau inzwiſchen geboren hat. Endlich dürfen Militärperſonen und ſolche Landesbeamte, für die nach den Landesgeſetzen zur Eingehung der Ehe eine beſondere Erlaubnis erforderlich iſt, nicht ohne die vorgeſchriebene Erlaubnis eine Ehe eingehen. Die Form der Eheſchließung bleibt wie bisher, nur iſt die Formulierung der geſetzlichen Beſtimmungen etwas geändert, da es nach dem geltenden Rechte häufig zweifelhaft und beſtritten iſt, inwieweit die im Perſonenſtandsgeſetze vor⸗ geſchriebenen Förmlichkeiten als weſentlich d. h. als die Gültigkeit der Ehe bedingend, anzuſehen ſind. Insbeſondere iſt heute zweifelhaft, ob die Anweſeheit der vorgeſchriebenen zwei Seugen als weſentlich zu betrachten iſt, ob die Ehe d U K. kann lediglich der Frau, niemals dem Manne Hauptſache den Beſtimmungen des Perſonen⸗ N bewilligt werden. Sollte im einzelnen Falle der ſtandsgeſetzes angeſchloſſen. So darf eine Ehe zaufeh Mann das berechtigte Intereſſe haben, eine nicht geſchloſſen werden zwiſchen Verwandten c ale Beh Ehe vor dem 21. Lebensjahre zu ſchließen, ſo in gerader Linie, zwiſchen vollbürtigen und 1 1 Alain bietet die Dolljährigkeitserklärung, die ſchon halbbürtigen Geſchwiſtern, zwiſchen Ver⸗ 1 g nach vollendetem 18. Lebensjahre eintreten kann, ſchwägerten in gerader Linie, d. h. zwiſchen Geher, ein ausreichendes Mittel. Ein weiterer Stiefeltern und Stiefkindern, zwiſchen Schwieger⸗ 5 weſentlicher Unterſchied findet ſich auf dem eltern und Schwiegerkindern und zwiſchen Adoptiv⸗ i Gebiete der elterlichen Einwilligung. Heute eltern und Adoptivkindern. In zwei Bezieh⸗ kohlen, bedarf der Sohn bis zum vollendetem 25., ungen hat das Bürgerliche Geſetzbuch dieſe ö die Tochter bis zum vollendeten 24. Lebens- Ehehinderniſſe erweitert. Den Ehehinderniſſen kohlen, jahre der Einwillung des Vaters, nach dem iſt die ſogenannte alflnitas illegitima hinzugefügt atitkohlit Tode des Vaters der Einwilligung der Mutter. die dadurch entſteht, daß eine Perſon mit ö Nach dem Rechte des Bürgerlichen Geſetzbuchs Eltern, Voreltern oder Abkömmlingen der 3 5 Nl. iſt hingegen die elterliche Einwilligung nur bis anderen Geſchlechtsgemeinſchaft gepflogen hat. — 9 8 Der Rechle. Novelle von H. von Ziegler. Nachdruck verboten. Fortſetzung „Ihr Bräutigam weiß noch nichts,“ meinte tung 10 er dann langſam, ſoll ich hingehen und ihn vor⸗ , Shah bereiten?“ N 5 98 zu bein „Ja, ach ja, Herr von Dorn!“ rief Elſe merman N 3 erlöſt, „thun Sie das, 51 1 1 1 otteslohn. Ich kann ja nicht zu ihm gehen, a — und — und wie — ſtarb er!“ 5 fiele „Es dauerte nicht lange,“ beſchwichtigte Dorn n oder Schuß hatte gerade das Herz getroffen! Zinne Fund jener Drummer war auch dabei?“ 1 „Ich weiß es nicht. Aber ich bitte Sie, abu Fräulein Elſe, nehmen Sie Drummer nicht au, — wenn er ſie ſprechen will. Ich kehre mit Ernſt bald zurück.“ „Mein theurer Freund,“ rief ſie in warmem Tone und ſtrekte ihm beide Hände entgegen, „wie ſoll ich Ihnen danken für das, was Sie an mir gethan! Ja, in der Noth findet man ſüeche 0 er dull, ſelten eine ſo möblitl ſtarke Stütze, und ich bin ſtolz darauf.“ a 7 5 Es wallte heiß auf in dieſer edlen Mannesſeele, Ile als er die kleine Hand der Geliebten an die 90 Lippen zog. Wie gern, o wie gern hätte er Elſe an ſein Herz genommen, um Sie zu ſchützen vor jedem Weh, denn eine innere Stimme ſagte ihm daß des Vaters Tod noch nicht der bitterſte Leidens⸗ kelch geweſen. „Kein Wort ſagte er ernſtlichſt, weiter, gnädiges Fräulein,“ „ich thue nichts beſonders, jeder Ehrenmann würde an meiner Stelle genau ebenſo handeln wie ich. Laſſen Sie mich gehen. Bald bin ich wieder da, um Sie, wenn Sie wollen zu dem Vater zu führen. „Nein o nein!“ ſchrie ſie entſetzt auf, „nur das nicht! „Erbarmen Sie ſich und laſſen Sie mir das Andenken an ihn wie er im Leben war.“ „Wie Sie wollen, Elſe, aber bleiben Sie ruhig, regen Sie ſich nicht auf, ich flehe Sie an!“ Lieutenannt von Bergen lag noch in tiefem Schlafe, als ſein Burſche um 8 Uhr kam, um ihn zu wecken. „Dummkopf,“ ſchnarte er in ihn an, „was zeitig!“ „Herr Lieutenant, es — es iſt Beſuch da.“ „Den Teufel auch, wer ſollte das ſein? Wirf ihn doch die Treppe hinunter!“ „Verzeih, beſter Ernſt, aber ich Dich in einer ſehr eruſten Angelegenheit ſprechen,“ ertönte des Profeſſors tiefe Stimme hinter dem verlegenen an Thür ſtehenden Burſchen. ſoll das heißen? Laß mich ſchlafen es iſt noch ſo „Ah, Vetter Dorn, Du hier,“ gähnte Bergen behaglich, „nun ſage mir doch nur was veranlaßt Dich zu dieſem nächtlichen Ueberfall? Steht die Stadt in Flammen oder bringſt Du mir die Kriegserklärung?“ „Keines von Beiden, ſondern eine Todes⸗ nachricht.“ „Huh, welch ein krächzender Unglücksrabe! Und wer hat ſich denn zu ſeinen Vätern ver⸗ ſammelt?“ „Ernſt, ſcherze nicht, die Sache geht Dich in erſter Lienie an: Dein Schwiegervater iſt tot. Da fuhr der Oſſizier wie von einer Tarantal geſprochen in die Höhe, alle Farbe wich aus ſeinem Geſicht und entſetzt ſtarrte er den Sprecher an. 5 „Du träumſt, Arnold! Ich habe den Comer⸗ zienrath vor wenigen Stunden geſund und luſtig verlaſſeu, es iſt unmöglich, undenkbar!“ „Nein,“ meinte Jener ſchroff, „es iſt die Wahrheit, Lehnert iſt todt und Elſe verwaiſt.“ „Aber, mein Gott im Himmel, wie iſt das alles gekommen ? a Ich werde ſo jäh aus dem durch die Hiobspoſt! Sprich beſter Vetter, erzähle wie das kam! Er hat doch nicht etwa — ö „Ja allerdings; ſtand am Rande des Banke⸗ rotts und —“ „Herr des Lebens!“ rief Bergen entſetzt, Schlafe geſtört „und ich Wahnwitziger glaubte, er ſei halber