ſchäſtegz von nich reuen, Oorzüglichöte 0 15 10 ment einer Schau. 83. Dieferige f „ deren Göre elmäßigen Eirſtizez durch Umbau it e größert oder durch kn „durch Verbeſanz rte erhöht oder det inderl ud U er M 9 ſicher Wirkung ver den bier aue vierſchn Tau n Kanzlei Aupig Anzeige bali K; des Gebäuden! nach 5 2 de Jahr 1852 lr Ladenburg. eee Erſcheint jeden Dienstag und Freitag Abend. Preis vierteljährlich Mark 1.—, mit illuſtriertem Unter⸗ haltungsblatt Mark 1.40, frei ins Haus. Für die Redaktion verantwortlich: Karl Molitor, eee — e ee und 22 . U Mittwoch, den 13. Oktober Umgegend. Anzeigen: Die einſpaltige Corpuszeile oder deren Raum 10 Pfg., Lokale Geſchäfts⸗ und Privatanzeigen Druck und Verlag von Karl Molitor, 6 Pfg., Reklamen 20 Pfg. e den bün, 8 CCC Verurteilter. In dieſen Tagen iſt von verſchiedenen Seiten gemeldet worden, daß dem Keichstage in der kommenden Tagung ein Geſetzentwurf über die Entſchädigung unſchuldig Berurteilter zugehen wird. Der Geſetzentwurf ſoll ſchon in nächſter Seit dem Bundesrat zugehen und eine der erſten Vorlagen der Keichstagsſeſſion bilden. Wenn dieſer mit großer Beſtimmtheit auftreten⸗ den Meldungen doch noch — wie man zugeben muß, nicht unberechtigtes — Mißtrauen ent⸗ gegengebracht wird, ſo iſt das eine treffende Charakteriſtik zu der Behauptung, daß die Kulturaufgaben bei uns nicht leiden. Die Forderung, die Preußens größter Hönig in ſeiner berühmten Habinettsordre vom Jahre 1776 als vollberechtigt anerkannt hat, iſt heute obwohl 121 Jahre ſeitdem verfloſſen ſind, noch nicht ihrer Erfüllung entgegengebracht. Der deutſche Keichstag iſt ſeit 15 Jahren erfolglos bemüht, der Forderung, die auch er als berechtigt anerkannt hat, zum Siege zu verhelfen. Im Jahre 1882 wurde im Reichstag ein Initiativ⸗ antrag über die Entſchädigung unſchuldig Ver⸗ urkeilter und auch unſchuldig Inhaftierter ein⸗ gebracht, gegen den ſich jedoch die Regierung rundweg ablehnend verhielt. Seitdem iſt dieſe Forderung mehrfach erhoben worden, jedoch mit demſelben negativen Erfolge. Im Jahre 1888 entſchied ſich der Reichstag für einen Geſetzentwurf, der ſich auf die Enſchädigung für die unſchuldig Verurteilten beſchränkte. Aber auch gegen dieſen Entwurf verhielt der Bundes rat ſich ablehnend, hauptſächlich deshalb, weil der Reichstag die Entſcheidung über den Entſchädigungsanſpruch den Gerichten, der Bundesrat aber den Juſtizverwaltungs behörden zuſprechen wollte. In der Keichstagſeſſton von 1894 glaubte man endlich die Hoffnung hegen zu dürfen, daß es mit der Gewährung der ſo lange erhobenen Forderung Ernſt werden würde. Die Kegierung ſelbſt, die ſich gegen das ſo dringend geltend gemachte Verlangen nicht mehr zu ſträuben vermochte, erklärte ſich bereit, es ihm Rahmen der Juſtiznovelle zur Erfüllung zu bringen. Es iſt bekannt daß die Novelle an dem rein ſtskaliſchen Standpunkt ſcheiterte, den die Kegierung in der Novelle mehrfach zum Aus⸗ druck gebracht hatte. Die Kegiernug verlangte — und ſie konnte hierfür nur finazielle Gründe geltend machen —, daß die Strafkammer nur mit drei Richtern beſetzt werden ſollten, während die Volksvertretung auf die Verſchlechterung des Verfahrens einzugehen ſich weigerte. Und weil die Regierung ſich mit dem Keichstag über die Beſetzung der Strafkammer nicht einigen konnte, wird den unſchuldig Ver⸗ urteilten der Rechtsanſpruch auf Schadenerſatz vorenthalten. Denn über die Berechtigung dieſes Anſpruches an ſich beſteht in der That keinerlei Meinungsverſchiedenheit mehr. Der Staat ſorgt für den Arbeiter, der in der Fabrik einen körperlichen Schaden erlitten hat; er ſchützt durch Geſetz das Alter und das Gebrechen, obwohl an allen dieſen Dingen der Staat keine Schuld hat. Wieviel mehr iſt der Staat verpflichtet, den Mann zu entſchädigen, der durch ein Verfehlen deſſen, der im Namen des Staates Recht ſpricht, um das koſtbarſte Gut, die Freiheit, und nur zu oft um Vermögen und Geſundheit gekommen iſt. In der That beſtehen ſachliche Meinungs⸗ verſchiedenheiten nur noch über zwei Punkte. auf die unſchuldig erlittene Unterſuchungshaft auszudehnen, und ſie will ſich endlich, wie ſchon erwähnt, die Enſcheidung über den Anſpruch der Juſtizverwaltung vorbehalten, jedoch mit der Einſchränkung, daß gegen die Entſcheidung der Juſtizbehörde die Berufung an die Sivil⸗ kammern der Landgerichte geſtattet ſein ſoll. Was die erſte Frage der Entſchädigung für unſchuldig erlittene Unterſuchungshaft betrifft, ſo iſt dieſe Forderung als fürs erſte unerreichbar aufgegeben worden, um nicht die Forderung der Entſchädigung unſchuldig Verurteilter zu gefährden. In der Frage der Entſcheidung über den Entſchädigungsanſpruch hatte in der vorigen Seſſion die Kommiſſion des Reichstages nahezu einſtimmig ſich dahin ausgeſprochen, „daß die Entſcheidung über den angemeldeten Entſchädigungsanſpruch dem Gerichte zu über⸗ weiſen ſei.“ Der Keichstag iſt aber zum Schluß bereit geweſen, auch hierin gegen ſeine beſſere Ueberzeugung der Regierung nachzugeben, um nur der Forderung ſelbſt zum Siege zu ver helfen. Scheitert mithin die Kegelegung dieſer Frage auch in dieſer Seſſion, ſo wird über di Schuldfrage kein Sweifel herrſchen können. Politiſches. Remiremont i. d. Vogeſen, II. Okt Der Miniſterpräſident Meline hielt hier geſtern eine Programmrede, in der er die Anſchuldigung zurückwies, die republikaniſche Partei in zwe Theile geſprengt zu haben. Die Spaltung ſe den Radikalen zuzuſchreiben, die ſich den Sozialiſten zugewendet hätten. Er müſſe das Habinet gegen den Vorwurf des Klerikalismu verwahren und fordere den Suſammenſchlu aller Republikaner, deren Progamm weder di Keaktion noch die Revolution zulaſſe. Er ſetzt ſodann die Aufgaben der neuen Kammer aus „Es waren zwei Königskinder — “. pin 5 e Nouvelle von F. von Pückler, Birgermtitrut N Nachdruck verboten. Hartun. Fortſetzung eußerungen 17 0 beiter gethan „Dietrich Volkert ich beſchwöre Sie!“ „Fürchten Sie nichts, Gräfin Ada,“ lächelte er trübe. „Sie ſollen nicht beläſtigt ſein von dem armen Bergmann, der ſo tief unter Ihnen ſteht. Aber ehe Sie für immer fortgehen — wollte ich Ihnen danken.“ Das junge Mädchen vermochte kaum zu atmen ſo pochte das Herz, trüb' und geiſterhaft ſchimmerten die beiden Grnbenlämpchen über das zuckende Antlitz des Mannes vor ihr; ein unſäglich Gefühl von Mittleiden zog ein in ihre Seele und plötzlich ſtreckte ſie beide Hände hin. „Leben Sie wohl armer, armer Dietrich! Wir müſſen ſcheiden und es iſt beſſer für uns Beide.“ „Gräfin Ada,“ rief er leidenſchaftlich und ſank vor ihr in die Knie, Sie ſagen das ſo leicht und wiſſen nicht — daß ein volles Menſchenglück an dem kleinen Wörtchen hängt!“ g Es toſte und fiebe rte in ihren Schläfen, ſie vernahm aus weiter Ferne ſeine Stimme, dann ſchlug ſie plötzlich die Augen voll zu ihm auf. Die Regierung weigerte ſich, die Entſchädigung Glauben Sie daß es mir leicht wird zum ſcheiden?“ frug ſie ſchmerzlich aber ſie wollen mir danken, Dietrich —“ „Ja, Gräfin für jene Minute damals am Feſtabend — ich habe geſchworen niemals einen Tropfen Rothwein zu trinken — ſeit ich damals auf ihr Wohl mein Glas geleert! Gräfin Ada, Sie wiſſen ja längſt alles, denn Sie haben mich ſeit⸗ dem gemieden — wie ich Sie. — Sie fürchten ſich auch — vor dem eigenen Herzen.“ „Dietrich ſeien Sie barmherzig, führen Sie mich hinaus — ich erſticke.“ „O, Gräſin Ada, worum wollen ſie nicht bei mir bleiben, hier tief unter der Erde, wo uns kein Menſchenauge ſieht — wo der Standesunter⸗ ſchied aufhört, der uns droben auf ewig trennt. Ada, Ada, lieben Sie mich denn nicht auch?“ Aber es war zu ſpät! um ſie her toſte und dröhnte das Fiber, blutrothe Nebel wallten auf, dazwiſchen zuckten feurige Flämmchen und ſie hob angſtvoll die Hände: „Dietrich, Dietrich, bleibe bei mir! Ich bin ſo allein wenn du gehſt —“ Dann ſchwand die Beſinnung! Volkerts Arme umſchlangen die theure Geſtalt, ſeine Lippen be⸗ rührten die ihren voll ſüßer Leidenſchaft und er rief Sie mit all den Liebensnamen, welche er vor Jahren ſo oft der zierlichen Geſpielin gegeben — aber ſie vernahm nichts. Das ſchöne Antlitz ruhte mit geſchloſſenen Augen an ſeiner Bruſt — der Abſchied war z ſchwer geweſen. Aber ſie konnten zu einande nicht kommen das Waſſer war gar zu tief! Am Abend deſſelben Tages raſſelte der Wage des Arztes durch die Stadt in den Schloßhof; man hatte ihn per Boten eilig zugezogen denn der Knappſchafsartzt ſtand rathlos vor Gräfin Ada Lager, welche in wildem Fiber lag. Als ſie vor einer Stunde aus der Todes ähnlichen Ohnmacht erwachte, welche ſie drunte im Schachte ſchon ergriffen, hörte ſie die erſchrocken Stimme ihrer Mutter im Nebenzimmer. „Was ſie ſagen, Herr Direktor, der Dietri Volkert? „Jawohl, Frau Gräfin, er war einer de bravſten und beſten Arbeiter in den Gruben, nu in der letzten Zeit ſehr ſchwermütig und ernſt. Aus welchem Grunde, habe ich nie errathen.“ . „Und wie geſchah das Unglück? „Es war ein Sargdeckel der ihn erſchlug, e muß gleich todt geweſen ſein.“ „Was iſt ein Sargdeckel?“ „Eine Wand, welche ſich löſt, ohne daß dara gearbeitet wurde, durch irgend welche unbekann Veranlaſſung. Manche Arbeiter wollen ſole Wände an kleinen Riſſen und Knirſchen beim Vor⸗ beigehen erkennen und gerade die, bei welcher Vol⸗ kert verunglückte, galt ſchon längſt als unſicher. Ich weiß nicht was er dort in der Gegend eigen⸗