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Verbrennung werthloſer Gegenſtände, e, gründliche Austrocknung und Lüftung. „ Im Einzelnen iſt zu beachten: e 5 Zu 1 a. und b. Vor Allem muß hinſichtlich des Kranken ſelbſt für die Erhalt⸗ ung größter Reinlichkeit geſorgt werden. Der Kranke iſt täglich mit warmem Waſſer zu waſchen; die Leib⸗ und Bettwäſche iſt möglichſt häufig und nach erfolgter Verunreinigung derſelben ſofort zu wechſeln. Das Krankenzimmer iſt täglich durch Aufwaſchen mit feuchten Tüchern zu reinigen und die Luft in demſelben muß mehrmals täglich gründlich erneuert werden. Ganz beſondere Aufmerkſamkeit iſt ferner den Abſonderungs⸗ und Aus wurfſtoffen des Kranken zuzuwenden; dieſelben dürfen nicht mit den Wänden, dem Boden oder den Möbeln des Zimmers in Berührung kommen. Zum Auffangen und Abwiſchen der Ausſcheidungen aus Mund und Raſe ſind Tücher zu gebrauchen, die täglich mehrmals zu wechſeln, jeweils nach dem Gebrauche in öprozentige Carbollöſung zu werfen und 25 Stunden lang in dieſer Flüſſigkeit zu belaſſen find. Am meiſten empfiehlt es ſich, zur Reinigung der Naſe und des Mundes Bäuſchchen von Carbol⸗ oder Saliehlwatte oder Län pchen zu verwenden, die ſofort nach ihrer Be⸗ nützung verbrannt werden. Werden Spucknäpfe benützt, ſo ſind ſolche zu einem Drittheil mit Hprozentiger Carbollöſung zu füllen; die Entleerung derſelben hat in den Abtritt zu erfolgen. Eß⸗ und Trinkgeſchirre müſſen vor ihrer anderweitigen Wiederbenützung mehrere Stunden in Seifenlöſung gekocht werden. Speiſen und Getränke, insbeſondere Milch, die von den Kranken nicht genoſſen wurden, aber ſich eine Zeit lang in dem Krankenzimmer befanden, dürfen nicht ander⸗ weitig aufbewahrt oder verwendet, ſondern müſſen vernichtet werden. . Geneſene Kranke müſſen, bevor ſie mit Geſunden wieder verkehren, ſich in einem warmen Seifenbad oder, falls dies nicht ausführbar iſt, durch Abwaſchen des ganzen Körpers mit warmem Seifenwaſſer ſorgſältig reinigen, darauf reine Wäſche und in der Krankheit nicht benützte, oder desinfizirte Kleider anlegen. f Leib und Bettwäſche des Kranken, ferner alle ſonſtigen waſchbaren mit dem Kranzen in Berührung gekommene Gegenſtände, ſowie die zum Aufwaſchen des Kranken⸗ zimmers benützten Tücher ſind, ohne vorher geſchüttelt oder oder ausgeſtäubt zu werden, in öprozentiger Carbollöſung mindeſtens 12 Stunden lang einzuweichen, ſodann eine halbe Stunde lang in Waſſer zu kochen und in Kaliſeifenlöſung auszuwaſchen. Steht ein Dampfdesinfektionsapparat zur Verfügung, ſo find die Gegenſtände in dieſen zu verbringen. Nicht waſchbares Bettzeug und ebenſolche Kleider ſollen gleichfalls in dem Dampf⸗ des infektionsapparate behandelt oder wenigſtens Zmal 24 Stunden lang außer Gebrauch geſetzt und mit Vermeidung des Schüttelns oder Klopfens an einen trockenen, luftigen Ort zur Luftung aufgeſtellt werden. Keinenfalls dürfen dieſe Gegenſtände vor ihrer Des ⸗ infektion oder Lüftung trocken aufbewahrt oder in andere Hausräume gebracht werden Wird das Krankenzimmer nicht mehr benützt, ſo ſind die Fußböden, Thüren und Fenſter, ſowie alle Holzverkleidungen und nicht polirte Möbel in demſelben mit Fprozentiger Carhollöſung ſorgfältig abzuwaſchen ebenſo die Wandfläſchen, ſoweit dieſelben mit Auswurfsſtoffen der Kranken beſudelt ſind. Polirte Möbel jeder Art, insbeſondere Bettſtaatten und Metallgegenſtände ſind mit trockenen Lappen, Tapeten und geſtriche ne Mände mit friſchem Brode trocken abzureiben, nachdem vorher der Fußboden des Zimmers ſtark mit Carbollöſung angefeuchtet iſt. 11 Alle zu dieſen Abreibungen benützte Gegenſtände und Stoffe ſind zu verbrennen. Ehe ein Zimmer, in welchem ein an Diphtherie oder Kroup oder Scharlach Erkrankter verpflegt wurde, wieder in Gebrauch genommen wird, ſoll dasſeibe nach vo⸗ ſchriftsmäßiger ſorgfältiger Desinfektion mindeſtens 24 Stunden lang mittelſt Durchzug gelüftet werden. N 5 Zu 1 e. Alle Perſonen, welche mit an Diptherie oder Kroup oder Scharlach Erkrankten in Verkher getreten ſind, haben fich bevor ſie wieder mit Geſunden in Be⸗ rührung kommen, die Hände mit öprozentiger Carbollöſung oder Seifenlöſung ſorgfältig zu reinigen. Zu 1 d. Leichen an Diphtherie oder Kroup oder Scharlach Verſtorbener ſollen möglicht raſch nach eingetretenem Tode in die Leichenhalle verbracht, beim Mangel einer ſolchen aber bis zu ihrer Beerdigung im Sterbezimmer belaſſen und in keinen anderen bewohnten Haus raum verbracht werden, ſie find in ein in öprozentiger Carbollöſung getauchtes Tuch einzuhüllen und ſobald wie möglich einzuſargen. Der Sarg iſt ſofort zu ſchließen. 5 . Die Beerdigung darf mit beſonderer e des Bezirksarztes auch früher als 30 Stunden nach dem Tode vorgenommen werden. 0 g Zu 1 e. 8110 mehrere Schüler, die das gleiche Schullokal beſuchten, an Diphtherie oder Kroup oder Scharlach erkrankt, ſo muß dieſes Schullokal alsbald desinfizirt werden. Zu dieſem Zweck ſind die Wän de und Decken mit friſchem Brode abzu reiben, das ſofort nach der Verwendung zu verbrennen iſt. Der Fußboden wird mit öprozentiger Catbol⸗ löſung ſtark angefeu stet und iſt ſodann mindeſtens 12 Stunden lang, während im Ofen Feuer brennt, durch Oeffenen von Fenſter und Thüren kräftiger Luftzug zu erzeugen. Während der Boden noch naß iſt, ſind alle in dem Schulzimmer beſindlichen Gegenſtände mit ö§prozentiger Carbollöſung energiſch abzurecben. Ladenburg, den 20. September 1897. Bürgermeiſteramt 5 1 [Hartmann. * ee 15 8 V SooOOOοοοοοοοοσ „„ Ladenburg — Franfurt. 5,00 6,51 8,00 9,41 11,57 1,28 3,20 5,32 7,32 8,09 11,12. Ladenburg — Mlannheim. 8,03 9,28 11,42 2,29 5,02 6,34 8,13 10,32 11,56. Friedrichsfeld — Schwetzingen. 4,38 0,00 6,57 4,48, 6,10% 7,17 8,27 9,45, 11,547? 1,12 3,10“ 7,85? 9,35 11,08. Anſchluß Karlsruhe? nur bis Hockenheim. 5 Speier. Ueckarhauſen — Mannheim. 7,07“ 78 11.01 11 3,02 5,13 780 % Ueckarhauſen — Heidelberg. 6,57 9,15 11,31 12,49 2,40 3,29 5,22 Nur Sonntag, Montag und Donnerſtag. Nur an Sonn⸗ & Feiertagen. Oct cnpfeflang Meinen werthen Kunden ſowie verehrl. 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