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Die bei Erkrankungen an Diphtherie, Kroup und Scharlach erforderliche Des⸗ infektion hat ſich zu erſtrecken: N „ e a. auf den Kranken ſelbſt, deſſen Ausdünſtung und Ausflllſſe, b. auf das Krankenzimmer, deſſen Möbel und ſonſtige Einrichtung und die von dem Kranken benutzten Gebrauchsgegenſtände, , e. auf die Perſonen, die mit dem Kranken verkehren, d. auf die Leichen, der an dieſen Krankheiten Verſtorbenen, g ö e. auf die Schul⸗ und andere Räume, in denen die Erkrankten zu verkehren pflegten. 2. Als Desinfektionsmittel ſind vorzugsweiſe zu verwenden: a, ſtrömender überhitzter Waſſerdampf in beſonderen Apparaten, b. Fprozentige Carbolſäurelöſung, 6, heiße Kaliſeifenlöſung, . d. Verbrennung werthloſer Gegenſtände, e, gründliche Austrocknung und Lllftung. Im Einzelnen iſt zu beachten: Zu 1 a, und b. Vor Allem muß hinſichtlich des Kranken ſelbſt für die Erhalt⸗ ung größter Reinlichkeit geſorgt werden. Der Kranke iſt täglich mit warmem Waſſer zu waſchen; die Leib⸗ und Bettwäſche iſt möglichſt häufig und nach erfolgter Verunreinigung derſelben ſofort zu wechſeln. Das Krankenzimmer iſt täglich durch Aufwaſchen mit feuchten Tüchern zu reinigen und die Luft in demſelben muß mehrmals täglich gründlich erneuert werden. Ganz beſondere Aufmerkſamkeit iſt ferner den Abſonderungs⸗ und Auswurfſtoffen des franken zuzuwenden; dieſelben dürfen nicht mit den Wänden, dem Boden oder den Möbeln des Zimmers in Berührung kommen. Zum Auffangen und Abwiſchen der Ausſcheidungen aus Mund und Raſe find Tücher zu gebrauchen, die täglich mehrmals zu wechſeln, jeweils nach dem Gebrauche in Iprozentige Carbollzſung zu werfen und 25 Stunden lang in dieſer Flüſſigkeit zu belaſſen find. Am meiſten empſiehlt es ſich, zur Reinigung der Naſe und des Mundes Bäuſchchen von Carbol⸗ oder Salicylwatte oder Läppchen zu verwenden, die ſofort nach ihrer Be⸗ nützung verbrannt werden. Werden Spucknäpfe benützt, ſo ſind ſolche zu einem Drittheil mit Sprozentiger Carbollöſung zu füllen; die Entleerung derſelben hat in den Abtritt zu erfolgen. Eß⸗ und Trinkgeſchirre müſſen vor ihrer anderweitigen Wiederbenützung mehrere Stunden in Seifenlöſung gekocht werden. Speiſen und Getränke, insbeſondere M lch, die von den Kranken nicht genoſſen wurden, aber ſich eine Zeit lang in dem Krankenzimmer befanden, dürfen nicht ander⸗ weitig aufbewahrt oder verwendet, ſondern müſſen vernichtet werden. Geneſene Kranke müſſen, bevor ſie mit Geſunden wieder verkehren, ſich in einem warmen Seifenbad oder, falls dies nicht ausführbar iſt, durch Abwaſchen des ganzen körpers mit warmem Seifenwaſſer ſorgſältig reinigen, darauf reine Wäſche und in der Krankheit nicht benützte, oder desinflzirte Kleider anlegen. Leib⸗ und Bettwäſche des Kranken, ferner alle ſonſtigen waſchbaren mit dem Kranken in Berührung gekommene Gegenſtände, ſowie die zum Aufwaſchen des Kranken⸗ zimmers benützten Tücher ſind, ohne vorher geſchüttelt oder oder ausgeſtäubt zu werden, in Fprozentiger Carbollzſung mindeſtens 12 Stunden lang einzuweichen, ſodann eine halbe Stunde lang in Waſſer zu kochen und in Kaliſeifenlöſung auszuwaſchen. Steht ein Dampfdesinfektionsapparat zur Verfügung, ſo ſind die Gegenſtände in dieſen zu verbringen. Nicht waſchbares Bettzeug und ebenſolche Kleider ſollen gleichfalls in dem Dampf⸗ desinfektionsapparate behandelt oder wenigſtens Zmal 24 Stunden lang außer Gebrauch geſetzt und mit Vermeidung des Schüttelns oder Klopfens an einen trockenen, luftigen Ort zur Lüftung aufgeſtellt werden. Keinenfalls dürfen dieſe Gegenſtände vor ihrer Des⸗ infektion oder Lüftung trocken aufbewahrt oder in andere Hausräume gebracht werden Wird das Krankenzimmer nicht mehr benützt, ſo ſind die Fußböden, Thüren und Fenſter, ſowie alle Holzverkleidungen und nicht polirte Möbel in demſelben mit öprozentiger Carbollöſung ſorgfältig abzuwaſchen ebenſo die Wandfläſchen, ſoweit dieſelben mit Auswurfsſtoffen der Kranken beſudelt ſind. Polirte Möbel jeder Art, insbeſondere Bettſtaatten und Metallgegenſtände ſind mit trockenen Lappen, Tapeten und geſtrichene Wände mit friſchem Brode trocken abzureiben, nachdem vorher der Fußboden des Zimmers ſtark mit Carbollöſung angefeuchtet iſt. Alle zu dieſen Abreibungen benützle Gegenſtände und Stoffe ſind zu verbrennen. Ehe ein Zimmer, in welchem ein an Diphtherie oder Kroup oder Scharlach Erkrankter verpflegt wurde, wieder in Gebrauch genommen wird, ſoll dasſe ebe nach vor⸗ ſchriftsmäßiger ſorgfältiger Desinfektion mindeſtens 24 Stunden lang mittelſt Durchzug gelüftet werden. Zu 1 c. Alle Perſonen, welche mit an Diptherie oder Kroup oder Scharlach Erkrankten in Verkher getreten ſind, haben fich bevor ſie wieder mit Geſunden in Be⸗ rührung kommen, die Hände mit 5prozentiger Carbollöſung oder Seifenlöſung ſorgfältig zu reinigen. g Zu 1 d. Leichen an Diphtherie oder Kroup oder Scharlach Verſtorbener ſollen mäöglichſt raſch nach eingetretenem Tode in die Leichenhalle verbracht, beim Mangel einer ſolchen aber bis zu ihrer Beerdigung im Sterbezimmer belaſſen und in keinen anderen bewohnten Hausraum verbracht werden, ſie find in ein in Fprozentiger Car bollöſung getauchtes Tuch einzuhüllen und ſobald wie möglich einzuſargen. Der Sarg iſt ſofort zu ſchließen. Die Beerdigung darf mit beſonderer Genehmigung des Bezirksarztes auch früher als 30 Stunden nach dem Tode vorgenommen werden. . 5 Zu 1 e. Sind mehrere Schüler, die das gleiche Schullokal beſuchten, an Diphtherie oder froup oder Scharlach erkrankt, ſo muß dieſes Schullokal alsbald desinfizirt werden. Zu dieſem Zweck ſind die Wände und Decken mit friſchem Brode abzureiben, das ſofort nach der Verwendung zu verbrennen iſt. Der Fußboden wird mit 5prozentiger Carbol⸗ löſung ſtark angefeuatet und iſt ſodann mindeſtens 12 Stunden lang, während im Ofen Feuer brennt, durch Oeffenen von Fenſter und Thüren kräftiger Luftzug zu erzeugen. ind alle in dem Schulzimmer heſindlichen Gegenſtände 3 5 115 Während der Boden noch naß iſt, f mit Sprozen tiger Carbollöſung energiſch abzurenben. Ladenburg, den 20. September 1897. Bürgermeiſteramt. Hartmann. Garantirt rein und ächten fad, Herrn And Portyel anerkannt vorzügliches Stärkungsmittel (ür Kinder u. Krauke Als Dessert- u. Frühstüokswein das feinste empfieblt in 3 Flaschengrössen I. G. Dösser Nfg., Marktplatz. 1 6 Die Neuheiten für die Winterſaiſon, in Hüten, Bändern, Federn ete. O ſind eingetroffen. 1775 1 4 8 Eine große Auswahl eleganter . 8 Nlodellhüte O O O O ſteht zur gefäll. Anſicht auf und lade zu deren Beſichtigung freundlichſt ein, , 2 0 D. Freilag. 8 2 SSO οοοοο Raffee 5 . 5 Empfehle e Reinſchmeckenden Kaffee ſowie in höheren Preislagen a I. 20 Mark Mk. 1. 40 Mk. 160 M. 1. 30 0 Ferner 5 a 5 Rathreiners ck Naiſer⸗Nals⸗Raſſe nebſt Zugaben 8 Es bittet um geeigneten Zuſpruch. J. G. Löſſer Nachfolger. Jakob Schork. Gesc ströffnung & 1 Empfehlung. Mache hiermit der geehrten Einwohnerſchaft von Ladenburg und Umgegend die ergebene Mitteilung, daß ich mich wieder hier niedergelaſſen und im früher Metzger Vogel'ſchen Hauſe (Rheingauſtraße) ein Pictuaſien-Cigarren⸗&Tabakgelchäſl eröffnet habe. Mit der Zuſicherung guter Bedienung bitte um geneigtes Wohlwollen. Achtungsvollſt Marin Nark!ß Ladenburg, im September 1897. .. . — Zahnheilkunde ck Zahnerſatz v. H. Stein Mannheim S 1. 4 Breite Strasse Zu ſprechen bei Frau Dihl Ww. Ladenburg jeden Sonntag Nachmittag van 2— b Uhl. 2* ... ͤ K Corsetten, vorzüglich in Sitz und Quatität, dabei äußerſt preiswü findet man bei n 8 888 KN Bettdecken & Betttücher l in nur guten Oualitäten bin ich im Stande, dieſelbe zu den äußerſt Hoh. Sternweiler. 9 3 ſind zu haben in der Expedition dieſes Blattes. 1e N