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Die einlaufenden Anmeldungen wollen in das vorgeſchriebene Formular aufge⸗ nommen und ſpäteſtens bis Mittwoch, den 29. d. Mts. hierher vorgelegt werden. Für Farren, welche gemäß der Vorſchrift in Ziffer 6 der Grundbeſtimmungen für die Prämiirung die Tuberkulinprobe beſtanden haben müſſen, iſt der bezügliche Nachweis durch eine Beſcheinigung des approbirten Thierarztes zu erbringen, welche der Anmeldung zur Prämiirung angeſchloſſen oder dem Vorſitzenden der Prämiirungskom⸗ ifion anläßlich der Vorführung des betreffenden Thieres vorgezeigt werden kann; erauf machen wir die Gemeinderäthe, die Farren zur Prämiirung vorführen zu laſſen, . Mannheim, 18. September 1897. N Gr. Bezirksamt: Bftſterer. Grundbeſtimmungen für die ſtaatliche Prämiirung von Vindvieg. i A. Alkgemeine Beſtimmungen. 5 Für zur Zucht aufgeſtellte Farren Farren und ebenſolche weibliche Thiere, welche der in dem betreffenden Bezirk eingeſchlagenen Zuchtrichtung entſprechen und in Bezug auf den Bau und die äußeren Merkmale, ſowie mit Rüchſicht auf ihre Leiſtungsfähigkeit den vorzüglichſten Thieren des Bezirks zu rechnen ſind, werden unter den folgenden Bedingungen Preiſe ausgeſetzt: I. In Gegenden, in welchen gute, einheimiſche Schläge (Wälder Hinterwälder) gehalten erden, ſind Thiere des heimiſchen Schlages und wo es durch die wirthſchaftlichen Verhältniſſe geboten erſcheint, ausſchließlich zu prämiiren. Die Prämienempfänger haben ſich durch einen Revers zu verpflichten, bei Vermeidung des Rückerſatzes der Prämie, die prämiirten Farren mindeſtens bis zum Ablauf des 4. Lebensjahres nd die prämiirten Kühe während der zwei folgenden Jahre zur Zucht zu erwenden. Von der Rückerhebung der Prämie wird Umgang genommen, wenn das Thier in den Beſitz eines andern inländiſchen Viehzlchters übergeht, der in die on dem urſprünglichen Beſitzer übernommenen Verpflichtungen eintritt. a Im Falle des Umſtehens, der Nothſchlachtung oder eingetretener Zuchtun⸗ tauglichkeit kann der Prämienrückerſatz Seitens des Bezirksamts auf erfolgte recht⸗ zeitige Anzeige ganz oder theilweiſe erlaſſen werden. 3. Ein und derſelbe Beſitzer ſoll in der gleichen Abtheilung nicht mehrere Preiſe zugleich erhalten. 4. Für Thüre, welche als zuchttauglich nicht aber als prämiirungswürdig erkannt werden, können lobende Anerkennungen oder Weggelder im Betrage von 5—10 Mark nach dem Ermeſſen der Prämirungskommiſſion zuerkannt werden. 5. Vieh aus Wirthſchaften, in welchen dasſelbe zur Erzeugung von Milch oder Molkereiprodukten für den Handel oder zur Maſtung aufgeſtellt iſt, ſowie Handels⸗ vieh bleibt von der Prämiirung ausgeſchloſſen. 16 5 15 B. Beſondere Beſtimmungen. a) Für Jarren: 16 0 . 6. Die Prämien für Farren werden 75, 100 und 150 Mark feſtgeſetzt. 5 Unter den zur Zucht aufgeſtellten Farren ſind vorzugsweiſe 1½ bis drei⸗ jährige Thiere zu berückſichtigen, für welche der Nachweis erbracht iſt, daß ſie die Taurberkulinprobe beſtanden haben. Farren, welche mehr als ſechs Schaufeln haben oer rückſichtlich welcher der erwähnte Nachweis nicht geliefert werden kann, bleiben außer Betracht. . 5 Unter ſonſt gleichen Verhältniſſen erhalten die im Eigenthum der Gemeinden befindlichen Farreu den Vorzug. Die zur Prämiirung vorzuführenden verſehen ſein. a . Den Bezirksämtern iſt anheim gegeben, die Ueberweiſung des Prämien⸗ betrages oder eines Theils desſelben Seitens der Gemeinde an den Farrenhalter zu unterſagen. b) Für weibliche Thiere. N 7. Für Kühe, welche nicht mehr als 3 mal gekalbt haben, und unter dieſen vorzugs⸗ weiſe ſolche, welche friſchmelkend oder greifbar trächtig ſind, werden Preiſe von 30, 40 und 50 Mark ausgeſetzt. 5 e Die gleichen Preiſe können auch Kalbinnen zuerkannt werden, jedoch erſolgt die Auszahlung erſt, wenn der Nachweis geliefert iſt, daß die prämiirte Kalbin geboren hat. 0 . 5 Die Annahme einer Prämie verpflichtet den Empfänger das prämiirte Thier nur von einem gekörten Farren der gleichen Raſſe decken zu laſſen und dasſelbe im folgenden Jahre der Prämiirungskommiſſion zur Kontrole vorzüführen. Für die Wi dervorführung ſolcher Thiere kann die Muſterungskommiſſion Weg⸗ gelder bewilligen inſofern nicht die Beſtimmung in Ziffer 8 Platz greift. ö 8. Einem und demſelben Thier kann innerhalb 3 Jahren nach erfolgter erſtmaliger Prämiirung der gleiche Preis ein zweites und drittes Mal verliehen werden, wenn es in gut gehalteuem Zuſtand mit entſprechender Nachzucht vorgeführt wird. 9. Die prämiirten Thiere werden am linken Horn markirt. 10. Ort und Zeit der Abhaltung der Prämiirung in den e wird jeweils durch die Bezirksämter bekannt gemacht. * 5 Farren müſſen mit Naſenringen Geſchäftseröffnung Empfehlung. 1 15 3 Mache hiermit der geehrten Einwohnerſchaft von Ladenburg und Umgegend die ergebene Mitteilung, daß ich mich wieder hier niedergelaſſen und im früher Metzger Vogel'ſchen Hauſe (Rheingauſtraße) ein Victuaſien-,Cigarren-&Tabakgelchäft eröffnet habe. 5 Mit der Zuſicherung guter Bedienung bitte um geneigtes Wohlwollen. Achtungsvollſt Martin Varl. Ladenburg, im September 1897. Tanz Cursus. Zu meinem im Oktober beginnenden 5 Tanzuntericht⸗Curs für Ladenburg und Umgegend nehme ich Anmeldungen in meiner Wohn⸗ ung entgegen. Frau Eliſe Goͤzelmann Die vornehmste Aufgabe einer Annoncen-Hxpedition beſteht zunächſt darin, daß ſie unbeeinflußt von irgend welchen Sonder⸗ intereſſen der Kundſchaft die beſtgeeigneten Zeitungen empfiehlt. Je nach dem Zwecke, welche die zu erlaſſenden Annocen haben, muß vor allen Dingen der Leſerkreis der zu wählenden Blätter in Betracht gezogen werden, um den gewünſchten Erfolg zu ſichern. Nur ein erfahrenes Beamten⸗ perſonal iſt in der Lage, die Intereſſen des inſerirenden Publikums nach jeder Richtung zu wahren. Man unterlaſſe deshalb nicht, mit der Be⸗ dienungsweiſe der älteſten Annoncen⸗Expedition A. G. Haaſenſtein & Vogler in Mannheim, I S, 1 u. 2. ſich bekannt zu machen, um durch deren reiche Erfahrungen alle möglichen Vortheile zu erlangen. Koſtenanſchläge, Kataloge, Inſerat⸗Entwürfe ſo⸗ wie jede gewünſchte mündliche oder ſchriftliche Auskunft ſtehen ſtets zu Leparaturel an Uhren jeder Aft, sowie an allen Schmuckgegen- Brillen, Q. Zwicker, . Barometern eto. werden stets prompt billigst und schnell ausgeführt bei F. Fontaine Uhrmacher und Soldarbeiter Marktplatz. Sparkochherde g Michael Bläß. Achtbriefe in großer Auswahl empfiehlt 9805