8 Anhänger. Wegen Jagdvergehen waren geſtern Schriesheimer angeklagt, der 26 Jahre alte Metzger Karl Empfinger, der 20 Jahre alte Bäckergeſelle Johann Mohr, der 20 Jahre alte Maurer Hermann Scheid, der 17 Jahre alte ienſtknecht Chriſtian Hanſelmann, der 34 Jahre lte Landwirth Wilhelm Gaber, der 34 Jahre lte Landwirth Andreas Müller, der 26 Jahre alte Schmied Valentin Weber und der 40 Jahre alte Landwirth Gg. Gaber J. Am ſchlimmſten davon hat es der an erſter Stelle genannte An⸗ eklagte Empfinger getrieben. Die Anklage legt hm zur Laſt, daß er im Auguſt v. J. bei Schriesheim mit einem Gewehr jagte im September v. J. zuſammen mit Hanſelmann bei Rippenweier auf dem Anſtand war und in den folgenden Monaten bald mit Hanſelmann, bald mit Mohr und Herrmann, mit Andreas Müller, mit Georg Gaber, mit Weber oder mit Wilhelm Gaber jagen ging Mohr war wegen ſeiner Betheiligung an den Jagdzügen Empſingers, ferner wegen Legens von Haſenſchlingen angeklagt. Scheid hat ſich theils als Treiber den Vorgenannten nützlich gemacht, theils aufgepaßt. das erlegte Wild (Haſen und Rehböcke) weggetragen. Ferner hat er einen erbeuteten Haſen mitverzehrt und Schlingen gelegt. Hanſelmann war der gleichen Thätigkeit beſchuldigt. Wilhelm Gaber hatte mit Empfinger und auch für ſich Haſen geſchoſſen. Andreas Müller war gleichfalls Aufpaſſer bei einem Jagdzuge Empfingers und hat dafür zwei gewilderte Haſen ſich abgeben laſſen. Val. Weber und Gg. Gaber I. ſollen in ähnlicher Weiſe dem Empfinger aſſiſtirt und gewilderten Leckerbiſſen haben entſchädigen laſſen. Weiter waren Mohr und Empfinger angeklagt, dem Roſenwirth Rein⸗ hard in Schriesheim durch Einſteigen zwei Schinken und Mohr und Scheid dem Landwirth Klauer aus deſſen Keller ein Fäßchen Wein geſtohlen zu haben. Das Gericht hielt aber nur Mohr des Schinkendiebſtahls überführt und ſprach Empfinger von dieſer Anktage frei Der Weindiebſtahl wurde, da die Diebe nur ein kleines Quantum ſofort tranken und den übrigen Inhalt des Faſſes, das ſie dann verbrannten, auslaufen ließen, nur als Mundraub angeſehen und da kein Antrag vorlag, in dieſer Hinſicht das Verfahren eingeſtellt. Im Einzelnen lautete ſo das Urteil: Empfinger (Verth.: Rechtsanwalt Dr. Stern) 1 Jahr 5 Monate Gefängniß, Mohr (Verth.: Aſeſſor Oſter⸗ haus) 8 Monate, Scheid (Verth.: Rechtsanwalt Dr. Köhler) 6 Wochen, Hanſelmann (Verth. Rechtsanwalt Dr. Katz) 3 Wochen, Wilhelm Gaber 2 Monate, Müller (Verth.: Rechtsanwalt Dr. Jordan) 2 Wochen, Weber 1 Woche Gefängniß, Georg Gaber wurde freigeſprochen. Die Strafe Scheids wurde durch die Unterſuchungshaft für kompenſirt erklärt, auf die Strafen Empfingers und Mohrs wurden 3 und 2 Monate der Unter⸗ ſuchungshaft aufgerechnet. — Bei einem nächtlichen Jagdraubzug wurden Karl Empfiger und Johann Mohr von den Gendarmen Friedel und Schley am 4. Januar verhaftet und wird der Jagdſchutz⸗ verein nicht verſäumen, ſich Herrn Friedel und Schley dankbar zu erweiſen. . — Mannheim, 4. Juni. Heute früh ſtürzte der Schloßwächter Ludwig Seufert aus einem Fenſter des dritten Stockes des hieſigen Schloſſes und war ſofort todt. Der Unglückliche hatte das Genick gebrochen. Seufert litt an Athembeſchwerden. Heute früh hatte er einen ſtarken Anfall von Aſthma; er öffnete das Fenſter, um Luft zu ſchöpfen, beugte ſich jedoch zu weit vor, ſodaß er das Uebergewicht verlor und hinab⸗ ſtürzte. — Von der Bergſtraße, 2. Juni. Längs der Bergſtraße iſt die Kirſchenernte in vollem Gange, ſie wird aber nur allzuraſch beendet ſein, da kaum auf ein Fünftel Ernte zu hoffen iſt. Die meiſten Bäume, namentlich diejenigen längſt des Gebirges, die in ſonſtigen Jahren die beſte Einnahmsquelle bilden, haben ganz wenig oder garnichts. derſelben ſteht infolge des Raupenfraßes völlig blätterlos da. Fröhliche Geſichter, wie ſonſt bei reichlich fließender Quelle, ſieht man in dieſem Jahre nicht; im Gegentheil hört man nur Jammer über den geringen Ausfall der Ernte. Die Großhändler werden jedenfalls in dieſem Jahre der geringen Menge wegen nicht erſcheinen. Der Preis ſtellt ſich ſeit Anfang dieſer Woche auf 30 Pfg. für das Pfund. 0 Weinheim, 3. Juni. Wie wir kurz be⸗ richten iſt es der Gendarmerie in Weinheim ge⸗ lungen, eine Einbrecherbande auszuheben. Schon ſeit einigen Tagen lenkte ſich der Verdacht, einen Diebſtahl bei Uhrmacher Dell hier begangen zu haben, auf einen kürzlich von Birkenau hierher verzogenen, beſchäftigt geweſenen Italiener, der ſich durch ſein flottes Leben verdächtig machte. Bei Herrn Bäckermeiſter Geiß hatte derſelbe ge⸗ miethet. Geſtern in aller Frühe nahm die Gens⸗ Ein ſehr großer Theil darmerie eine Hausſuchung vor, die von einem überraſchenden Reſultat begleitet war. Es wurden lt. „N. B. Lztg.“ außer Gegenſtänden aus dem erwähnten Dell'ſchen Diebſtahl auch ſolche por⸗ gefunden, die von Einbrüchen in Ladenburg Mannheim, Mainz und Frankfurt herrühren, Sämmtliche Sachen wurden beſchlagnahmt und der Mann, ſeine Frau, ſowie eine weitere Frauensperſon, eine Tochter oder Nichte zu dem Ehepaar, ſofort verhaftet. Daſſelbe Schickfal er⸗ eilte einen weiteren Italiener, der mit dem Mäd⸗ chen ein Verhältniß hat und von Mannheim geſtern früh per Bahn hier ankam Es ſtehen noch weitere Verhaftungen bevor. Man hat ez anſcheinend mit einer größeren, gut organiſirten Diebesbande zu thun. Karlsruhe, 2. Juni. Der frühere Staats⸗ miniſter Freiherr v. Schwarzkoppen iſt in Wein⸗ heim, wo er ſeit Beendigung des deutſch⸗franzöſt⸗ ſchen Krieges eine Villa bewohnt, im Alter von 78 Jahren geſtorben. Karlsruhe, 2. Juni. Der Privatier, früherer Schriftſteller Guſtav Hagen in Baden⸗ Baden ſtürzte ſich in einer verzweifelten Stimm⸗ ung infolge körperlicher Leiden von den Felſen. Seine Leiche wurde Tags darauf gefunden. — Einer Witwe in Freiburg wurden von ihrem Sohne, der 20 Jahre alt iſt, 12,000 Mark ge⸗ ſtohlen. Mit dem Kapital, das zumeiſt in Wekt⸗ papieren beſtand, ging der hoffnungsvolle Spröß⸗ ling durch. Rüdesheim, 31. Mai. Ueber einen grauſigen Vorgang im Amtsgerichtsgefängnis be richtet der „Rh. Kur.“: Ein Unterſuchungsge⸗ fangener ſuchte, um in Freiheit zu kommen, die Frau des Gefangenenaufſehers zu ermorden. Auf die Hilferufe der arg bedrängten Frau und der Mitgefangenen kam von außen Hilfe, ſo daß der Unhold ſeinen Plan vereitelt ſah. Er machte darauf ſeinem eigenen Leben durch mehrere Meſſer⸗ ſtiche ein Ende. Die Frau liegt an den Miß⸗ handlungen ſchwer krank darnieder. — Heiteres. Mahnung. Die ſehr ſchwach beſoldeten Schreiber eines großen Bureaus begeben ſich zum Ehef, um ihn um eine Gehaltserhöhung zu bitten. Ein Kanzliſt hat die Führung der Petenten übernommen. Als man an der Thür des Chefs angekommen iſt, meint der Kanzliſt; „Daß ihr mir aber auch alle, während ich Eure Bitte vortrage, hübſch mit dem Magen knurrt!“ Summe zu ordnen vermag. Es wäre ein großes Opfer, wenn ich mein eigenes Vermögen — nunmehr einſt auch dein einziges Beſitztum — dazu hergebe; ich würde mich dazu nur verſtehen können, wenn ich feſt überzeugt wäre, damit Dein Glück zu ſichern.“ „Nun kommt Zeit kommt Rath,“ erwiederte Herr von Halden. „Vorläufig habe ich Nölten verſprochen, die gewünſchten Erkundigungen über Erna von Korti's einzuziehen; das bin ich Dir ſowie mir ſelbſt ſchuldig, obwohl ich feſt überzeugt bin, daß ſie keine Betrügerin iſt. Sie erhebt ja auch gar keine Anſprüche; ſie weiß überhaupt nicht einmal, daß ſie irgendwelche Anrechte an dein Vermögen hat. Laß uns vor allem jetzt die beiden Briefe leſen.“ Fortſetzung folgt. 5 Der Alaſſenmörder von Aleſſing. Ein Genre⸗Bild aus der Geſchichte Siciliens. Allerdings machte ſich in der Bürgſchaft Meſſinas gerade kein lebhaftes Bedauern über den gewaltſamen Tod des Grafen Maravente bemerklich man wußte allgemein, daß der junge Mann ſeine einflußreiche Stellung beim Regenten in der höchſt ſchamloſeſten Weiſe zu allerlei Erpreſſungen und ſonſtigen ſchuftigen Handlungen ausnutzte, während er außerdem mit Recht als einer der größten WMüſtlinge der ganzen Stadt galt. Er war aber doch eine hochſtehende Perſönlichkeit geweſen, und daß ſelbſt eine ſolche von dem geheimnißvollen Mörderſtrahl nicht verſchont wurde, dies bewirkte eine überaus gedrückte Stimmung in allen Bevöl⸗ kerungskreiſen. Der Marcheſe di Tannuzzi ſelber raffte ſich zu einem verzweifelten Entſchluſſe auf, er verhieß in einer öffentlichen Proelomation dem⸗ jenigen, welcher den oder die Urheber der nächtlichen Mordthaten entdecken oder wenigſtens zu deren Aufſpürung beitragen würde, die für jene Zeit ge⸗ waltige Summe von zehntauſend Zecchinnen. Die⸗ ſelbe Summe jedoch und außerdem gänzliche Straf⸗ loſigkeit wurde demjenigen zugeſichert, welcher die fraglichen Mordthaten begangen, wenn er ſich und ſeine etwaigen Mitſchuldigen freiwillig nennen und ſeine Beweggründe enthüllen würde. Zwei Tage nach Bekanntgabe dieſer Procla⸗ mation wurde an dem großen Eingangsthor des Palaſtes des Regenten ein großer weißer Zettel aufgeklebt gefunden, welcher in ſchlechter Orthographie und unbehülflicher Schrift die Verſicherung enthielt, dem Regenten würde vollſtändige Aufklärung werden, wenn er ſeine dem Urheber der Mordthaten gemachten Verſprechungen vor dem Altar wieder⸗ holen und das heilige Sacrament darauf nehmen wolle. Der Marſcheſe kam dieſem Verlangen in der Kathedrale vor einer zahlreichen Menſchenmenge nach, unter welcher ſich auch Moroſini befand, und da ſich jetzt der Schuſter geſichert gegen jede Strafe fühlte — ein Bruch eines auf die geweithe Hoſtie gegebenen feierlichen Verſprechens wäre was Uner⸗ hörtes geweſen — ſo ging er ohne Zagen in den Regierungspalaſt und enthülte dem Marſcheſe di Tanuzzi Alles. Der hohe Beamte wollte es durch⸗ aus nicht glauben, daß der unanſehnliche Schuſter mit dem faſt harmloſem Geſichtsausdruck der Urheber ſo vieler Mordthaten ſein ſollte, aber die Einzel⸗ heiten, welche Moroſini berichtete, mußten den Zweifeln des Marcheſe bald ein Ende machen und mit Grauſen ſah er nun auf den ſchrecklichſten Mann Meſſinas, welcher in dem unſcheinbaren Hand⸗ werker vor ihm ſtand. Als ſich der Regent von ſeinem Staunen über die gemachte Entdeckung einigermaßen erholt hatte, ließ er ſich von dem Schuſter die Beweggründe für die entſetzlichen Schlächtereien erleutern, um hierauf dem Mörder in einer kräftigen Standrede zu Gemüth zu führen, daß er nimmermehr berechtigt geweſen wäre, auf eigene Fauſt das Henkeramt auszuüben. Schließlich erklärte er ſein gegebenes Verſprechen halten zu wollen, um dann die überaſchende Wendung hinzuzufügen, falls ſich Moroſini nach vierundzwanzig Stunden noch irgendwo in Sieilien blicken laſſen würde, ſo habe er ſich als Vogelfrei zu betrachten. Der Schuſter wußte den Ernſt dieſer Drohung vollkommen zu würdigen. Er ließ ſich aus der Regierungskaſſe die zehnt auſend Zecchinnen die er auf ſo ſeltſame Weiſe erworben, auszahlen und ber⸗ ſchwand dann aus Sicilien. Über ſeine ſpateren Schickſale iſt nichts Zuverläſſiges bekannt geworden. Aber die Mordthaten Moroſſini's hatten wenigſtens die eine gute Wirkung, daß in Meſſina auf längere Zeit hinaus nur verhältnißmäßig ſelten beſtechliche Richter, betrügeriſche Advokaten, erpreſſeriſche Wucherer u. ſ. w. von ſich reden machten; erſt ſpäter, als die Erinnerung an Moroſini und fein Treiben verblaßte, griffen wieder die alten Ver hältniſſe Platz, die ſchließlich den morſchen Thron des Königreichs beider Sieilien derartig unterwühlel halfen, daß er von Garibaldi im erſten Anlauf den Haufen geworfen werden konnte. a ang gadel grillen — fil 8. hene 1 files 22 ie untl Ene 0 nuten, d ltogr. dan ginder . 1 u. 5 .