Scommiſſatz ö meldung 10 Natürlich mg Hülfe u be h nicht 25 5 ein mit 17 95 Station bei te aufzuſuczg e das gekentzy 9 am nächten g völf Braven . ihre Mitmeit imtreiben. d wohl nie au waren alle er r unter eher folgreiche der Verung des Rettung pwiegerſohn d rlaſſen 42 g rbliebenen un ßte Unglück durch welch ere entriſſen m ermißten Fig tzen Mannſcht t. Die Leun bracht urd u Januar. zuvernement 's Aufſichtspa llter von 9 e beteutende e durch die J der Eile hi lfen hoffen t, daß er ein in der Nuß nlich unſert e telſt eines 8 t der Pferde “ igen ſollt, W 9 Amerika eint Schreck und nacht nahe, bi Durcheinnauda? nterhielten. icht ſtarr Ur! Berichtes aun geworfen, den „ der jenes bi Bei dem ftig zuſanme le, woher i 3 Verfolger Dinge, die m rwandten ben en, vor dem . em Athem heal en Flucht nd ſandte in jener vermen als ſie ſellſ werden. t. 7 KN ααεDe N 8 Landw. Bezirksverein Ladenburg Sonntag, den 7. d. M. nachm. halb 3 Uhr Landw. Beſprechung 10 findet im Gaſthaus „zur Krone“ in Jluesheim über „Fütterung des Rindviehes“ ſtatt, wobei die Herren Landw. ⸗Inſpektor 0 und Landw. Lehrer Kölmel die einleitenden Vorträge halten werden. Die verehrl. Mitglieder des Landw. Vereins, die Landwirte und Freunde der Landwirtſchaft werden zu dieſer Verſammlung erg. eingeladen. Ladenburg, den 1. Februar 1897. Die Direktion. a 1 5 d Mk. 500,000 1 ſpäter in beliebigen Beträgen auf Hypotheken, Schuldſcheine, Tauflpfänder ꝛc. ꝛc. auszuleihen und werden auch Jieler, Reſtkaufſchillinge, Gleichſtellungsgelder ꝛc. ꝛc. angekanft. Geſuche mit Retourmarke umgehend zu richten an die Bodeneredit⸗ Generalagentur Karlsruhe. 4 Mlineraldünger, Mineraldünger, Mineraldünger Zum bevorſtehenden Frühling, empfehle der landwirtſchafttreibenden Bevölkerung obigen Urkraftnaturdünger, der nachgewieſenermaßen ein geſundes, und erträgnißfähiges Pflanzenwachsthum erzeugt und verhindert den Ausbruch der Maul⸗ und Klauenſeuche. Miſt, Pfuhl, Chiliſalpeter und Gyps gehören auch unter die Kathe⸗ gorie der Naturdünger und wirken nicht ſchädlich, aber man hüte ſich vor manchem Kunſtdünger. Das Mineraldüngermehl, wirkt langſam, aber nachhaltig und wird bei richtiger Anwendung für einen großartigen Erfolg garantirt und zwar für die mindeſt Dauer von drei Jahren. — Näheres über Preiſe, Bedingungen ete, iſt bei dem Vertreter Herrn Jacob Scola in Ladenburg zu erfahren, der bereitwilligſt über alles Auskunft zu ertheilen in der Lage iſt. KNM NKEπεε⁴˙ ¹αε⁷¹ Zur Mallſaiſon. Bringe meine reiche Auswahl in 5 Ballkleiderſtoffen Zephyrs, Durchbruchſtoffen, Stickereikleider in empfehlende Erinnerung. Ballhandſchuhe 4, 6, 3, 10, 12, 14, 16 Knopflänge zu ſtaunend billigen Preiſen. Balltücher i in jeder Preislage (reichſte Auswahl). Hch. Sternweiler. K AR oOthwein Dsutsch-itallen, Verschnitt Pfg. empfiehlt Adalbert Fuchs ANB. Der Wein eignet ſich beſonders für Kranke und zur Bereitung von Glühwein. e moj usgang Selbſtbinder & Regats. garantirt rein 4 25 mithocheleganter Taille brefler Haltbarkeit. Die Stäbchen, (Einlage), erleiden keine Biegung, ſomit äußerſt haltbar. Alleinverkauf für hier hei D. Freitag. ſind zu haben in der Pac . Peßanntmachung und Einladung. Am Mittwoch, den 3. kommenden Mts., Vormittags 10 Uhr findet im Rathhausſaale eine Sitzung des Bürgerausſchuſſes ſtatt die Herren Mitglieder werden dazu, mit dem Erſuchen um pünktliches und zahlreiches Erſcheinen, eingeladen. Die Ausbleibenden haben Strafe zu gewärtigen. Gegenſtände der Tagesordnung ſind: 1) Gehaltserhöhung des zweiten Rathsſchreibers. 2) Erledigung der 88 18a, 16b und 23d der Abhörbemerkungen zur 1894er Gemeinderechnung (Genehmigung von Voran⸗ 1100 ſchlagsüberſchreitungen und Ankauf von Liegenſchaften betr. 3) Publikation des Gemeindevoranſchlags pro 1897. 4. Ausbildung einer Hebamme auf Gemeindekoſten. Ladenburg, den 26. Januar 1897. Der Bürgermeiſter. Hartmann. Bekanntmachung. 1 Die Vornahme der Wahlen in den Bürger⸗ ausſchuß hier betr. Die Liſten der bei den bevorſtehenden Bürgerausſchußwahlen Wahlberechtigten und WMählbaren ſind gefertigt und liegen von Morgen an acht Tage lang zur Einſicht der Betheiligten in dem Rathhauſe hier (Zimmer Nr. 4) auf. Wir machen dies mit dem Anfügen öffentlich bekannt, daß innerhalb genannter Friſt Einſprachen gegen die Liſten vorgetragen, ſpätere Einſprachen dagegen aber nicht mehr berückſichtigt werden können. Zugleich bringen wir die auf die Wahlen bezüglichen Beſtimmungen der Gemeinde⸗ ordnung zur öffentlichen Kenntnis. 8 da Wahlberechtigte Einwohner ſind die im Vollbeſitze der Rechtsfähigkeit und der bürgerlichen Ehrenrechte befindlichen männlichen, nicht im aktiven Militärdienſte ſtehenden Angehörigen des deutſchen Reiches, welche ſeit zwei Jahren. a. Einwohner der Gemeinde ſind, b. das 24. Lebensjahr zurückgelegt und eine ſelbſtändige Lebensſtellung haben, 0, keine Armenunterſtützung aus öffentlichen Mitteln empfangen haben, d. die ihnen obliegenden Abgaben an die Gemeinde entrichtet haben, e. im Großherzogthum eine direkte orddentliche Staatsſteuer bezahlen. Als ſelbſtändig im Sinne dieſes Geſetzes werden diejenigen Perſonen betrachtet, welche entweder einen eigenen Hausſtand haben oder ein Gewerbe auf eigene Rechnung 1 15 oder an direkten ordentlichen jährlichen Staatsſteuern mindeſtens zwanzig Mark ezahlen. Von dem Vorhandenſein einer zweijährigen Dauer dieſer Erforderniſſe (Buchſtabe a bis o) kann durch Lürgerausſchußbeſchluß im einzelnen Falle Nachſicht ertheilt werden. 9b Bei allen Wahlberechtigten ruht Wahlrecht in Folge der Entmündigung, Mundtodtmachung und Verbeiſtandung, in Folge der Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte während der Dauer dieſes Verluſtes, in Folge gerichtlicher Verurtheilung wegen Diebſtahls, Unterſchlagung, Fälſchung oder Betrugs innerhalb der letzten fünf Jahre, nach eröffnetem Konkursverfahren, während der Dauer des ſelben und ſo lange die Gläubiger nicht befriedigt ſind, „in Folge des Eintritts in den aktiven Militärdienſt auf die Dauer dieſes Ver⸗ hältniſſes. g In den unter Ziffer 3 erwähnten Fällen laufen die fünf Jahre erſt von dem Tage an, an welchem die Freiheitsſtrafe entſtanden iſt. ö Die Wahlberechtigung tritt hier, wie bei dem Verluſte der bürgerlichen Ehrenrechte, wieder ein, wenn der Verurtheilte im Wege der Begnadigung die Wiederbefähigung erlangt hat. Außerdem ruht das Wahlrecht der Gemeindebürger welche 1. in der Gemeinde keinen Wohnſitz haben, 2 zur Entrichtung einer ordentlichen direkten Staatsſteuer im Großherzogthum nicht verpflichtet ſind, 3. den Fall eines vorübergehenden Unglücks ausgenommen eine Armenunterſtützung aus öffentlichen Mitteln beziehen oder im letzten der Wahl vorhergegangenen Jahre bezogen haben, nach durchgeführtem Betreibungsverfahren die an die Gemeinde im laufenden oder im vorhergehenden Jahre geſchuldeten Abgaben nicht entrichten. § 90 Zur Theilnahme an den Gemeindewahlen ſind nur Diejenigen zuzulaſſen welche in dem zum Zwecke der Wahlen jeweils anzulegenden Liſten aufgenommen find. Ladenburg, den 28. Januar 1897. 5 Gemeinderath: Hartmann. Mas kenleihanstalt ö 5 D. Freitag. 5 Prachtvolle, reichhaltige Ausſtattung 1 . Volkstrachten, Charaktereoſtümen, Harlekins & Dominos. Zum Verkauf und Verleihen, 1 Rathsſchreiber. Betz. 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