Die Pfarrer Hermann'iche Jungfrauen⸗Aus⸗ 10 0 0 ſteuer⸗Stiftung in Heidelberg betr. Aus der Pfarrer Herrmann'ſchen Junafrauen⸗Ausſteuer⸗Stiftung in Heidelberg iſt für das Jahr 1897 ein Ausſteuerpreis von 500 Mk. an eine arme tugendhafte und in jeder Beziehung würdige Jungfrau des vormaligen badiſchen Neckarkreiſes ohne Unterſchied des chriſtlichen Bekenntniſſes zu vergeben. Zu den berechtigten Orten des vormaligen Neckarkreiſes gehören: hre Kledder; 1. Alle Orte der jetzigen Amtsbezirke Eberbach, Heidelberg, des Schu Mannheim, Mos bach, Schwetzingen, Weinheim u. Wiesloch. gerichtet z 1 ,“ Sämmtliche Orte des jetzigen Amtsbezirks Sinsheim mit „Liebſte einziger Ausnahme der Stadt Hilsbach. „obwohl 3. Vom Amtsbezirk Adelsheim die Gemeinden Großeicholz⸗ geht jeh! heim und Kleineicholzheim. iſterstoche Vom Amtsbezirk Bruchſal die Gemeinden Huttenheim, habe nicht; Kirrlach, Kronau, Neudorf, Oberhauſen mit Waghäuſel, vill ich Philippsburg, Rheinhauſen, Rheinsheim, und Wieſenthal. d sterben 5. Vom Amtsbezirk Buchen die Gemeinde Heidersheim. egraben ne Bewerbungen um dieſen Ausſteuerpreis ſind binnen vier Wochen be, auch ch unter Anſchluß von Zeugniſſen über Alter, Familien⸗ und Vermögens⸗ men wich verhältniſſe, bisherige Beſchäftigung, Bedürftigkeit, ſittliches Wohlverhalten er ung und Würdigkeit bei der Gemeindebehörde des Wohnortes einzureichen, andidaln welch letztere dieſelben nach Benehmen mit dem betreffenden Pfarramt dem ach a bveorgeſetzten Bezirksamt mit gutächtlicher Aeußerung vorlegen wird. lehendlih Karlsruhe, 11. Januar 1897. Tante Großh. Verwaltungshof. te ſih 10 5 ö G. v. Stoeffer. 5 0 anzugeben Die Gemeindebehörden werden auf vorſtehende Veröffentlichung auf⸗ a merkſam gemacht. zeſtern Aut Mannheim, 25. Januar 1897. 5 17 eutſche dann Großh. Bezirksamt es Düſſhe Gauer. e wen 380. Beſchlu ß blug der d Vorſtehende Bekanntmachung wird hiermit veröffentlicht. e ihm den Ladenburg, den 28. Januar 1897. . 755 1 Bürgermeiſteramt: liehen, 0 Hartmann. Betz. — Dankſagung. tern 1 Allen Einwohnern Ladenburg, welche mir Unterſtützung zu Teil 2 werden ließen, ſage hiermit den herzlichſten Dank. Gleichzeitig danke dem el nicht. Herrn Bürgermeiſter Hartmann für ſein bereitwilliges Entgegenkommen. eliannimachung und Einladung. Am Mittwoch, den 3 kommenden Mts., Vormittags 10 Ahr 15 findet im Rathhausſaale eine Sitzung des Bürgerausſchuſſes ſtatt. Die Herren Mitglieder werden dazu, mit dem Erſuchen um pünktliches und zahlreiches Erſcheinen, eingeladen. Die Aus bleibenden haben Strafe zu 5 gewärtigen. Gegen ſtände der Tagesordnung ſind: 1) Gehaltserhöhung des zweiten Rathsſchreibers. 2) Erledigung der 88 16a, 16b und 28d der A örbemerkungen zur [894er Gemeinderechnung (Genehmigung von Voran⸗ ſchlagsüberſchreitungen und Ankauf von Liegenſchaften betr.) 3) Publikation des Gemeindevoranſchlags pro 1897. 4. Ausbildung einer Hebamme auf Gemeindekoſten. Ladenburg, den 26. Januar 1897. Der Bürgermeiſter. Hartmann. „Bekanntmachung. Die Vornahme der Wahlen in den Bürger⸗ ausſchuß hier betr. Die Liſten der bei den bevorſtehenden Bürgerausſchußwahlen Wahlberechtigten und Wählbaren ſind gefertigt und liegen von Morgen an acht Tage lang zur Einſicht der Betheiligten in dem Rathhauſe hier (Zimmer Nr. 4) auf. Wir machen dies mit dem Anfügen öffentlich bekannt, daß innerhalb genannter Friſt Einſprachen gegen die Liſten vorgetragen, ſpätere Einſprachen dagegen aber nicht mehr berückſichtigt werden können. Zugleich bringen wir die auf die Wahlen bezüglichen Beſtimmungen der G meind⸗ ordnung zur öffentlichen Kenntnis. 7 3 9 ga Wahlberechtigte Einwohner ſind die im Vollbeſitze der Rechtsfähigkeit und der bürgerlichen Ehrenrechte befindlichen männlichen, nicht im aktiven Militärdienſte ſtehenden Angehörigen des deutſchen Reiches, welche ſeit zwei Jahren. a. Einwohner der Gemeinde ſind, b. das 24. Lebensjahr zurückgelegt und eine ſelbſtändige Lebensſtellung haben, o, keine Armenunterſtützung aus öffentlichen Mitteln empfangen haben, „die ihnen obliegenden Abgaben an die Gemein de entrichtet haben, 9. im Großherzogthum eine direkte orddentliche Staatsſteuer bezahlen. Als ſelbſtändig im Sinne dieſes Geſetzes werden diejenigen Perſonen betrachtet, welche entweder einen eigenen Hausſtand haben oder ein Gewerbe auf eigene Rechnung 5 1 50 oder an direkten ordentlichen jährlichen Staatsſteuern mindeſtens zwanzig Mark ezahlen. Von dem Vorhandenſein einer zweijährigen Dauer dieſer Erforderniſſe (Buchſtabe a bis o) kann durch d ürgerausſchußbeſchluß im einzelnen Falle Nachſicht ertheilt werden. 9b Bei allen Wahlberechtigten ruht Wahlrecht in Folge der Entmündigung, Mundtodtmachung und Verbeiſtandung, in Folge der Aberkennu g der bürgerlichen Ehrenrechte während der Dauer dieſes Verluſtes, . in Folge gerichtlicher Verurtheilung wegen Diebſtahls, Unterſchlagung, Fälſchung oder Betrugs innerhalb der letzten fünf Jahre, nach eröffnetem Konkursverfahren, während der Dauer des ſelben und ſo lange die Gläuziger nicht befriedigt ſind, 5 in Folge des Eintritts in den aktiven Militärdienſt auf die Dauer dieſes Ver⸗ 178 * „ o 8 0 Negckarſteinach, den 28. Januar 1897. Ludwig Bock. Fur das ſyriſche Waiſenhaus in Jeruſalem, Waiſen ſind eingegangen 72 Mark, Bundes 12 Mark. Ein „Vergelts bezw. für armeniſche für das Diakoniſſenhaus des Ev. Gott!“ al Tage an, fröhlichen Gebern. Selig hältniſſes. „In den unter Ziffer 3 erwähnten Fällen laufen die fünf Jahre erſt von dem an welchem die Freiheitsſtrafe entſtanden iſt. 5 Die Wahlberechtigung tritt hier, wie bei dem Verluſte der bürgerlichen Ehrenrechte, wieder ein, wenn der Verurtheilte im Wege der Begnadigung die Wiederbefähigung erlangt hat. Außerdem ruht das Wahlrecht der Gemeindebürger welch 1. in der Gemeinde keinen Wohnſitz haben, zur Entrichtung einer ordentlichen direkten Staatsſteu ſind die Barmherzigen! 1 gievert. Die „ Zul Vallſaiſon. Bringe meine reiche Auswahl in Ballkleiderſtoffen Zephyrs, 5 Durchbruchſtoffen, Stickereikleider in empfehlende Erinnerung. 1 8 Ballh and ſchuh E 1 55 6, 8, 10, 12, 14, 16 Knopflänge zu ſtaunend billigen Preiſen. Balltücher in jeder Preislage (reichſte Auswahl). 15 f Heh. Steruweiler. N Simo uahvavaonvg Selbſtbinder K Regats. Kaden ze ne deNeNeνιν νιειιειινι 2 25 5 8 5 85 8 5 88 2 2 2. 25 2 285 85 * Gebr. 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