Saiſon⸗Theater. 1 Mum goldenen Hirsch“ ienſtag, den 15. Dezbr. N Die f Augen der Liebe. Preis⸗Luſtſpiel in 3 Akten von Wilhelmine v. Hillern. Preiſe der Plätze: Sperrſitz 1.10 Mk., J. Platz 80 Pfg. II. Platz 50 Pfg. Kasseneröffnung halb 8 Uhr Anfang 8 Uhr. V. Osgord, Direktor. Im Domhof zwei größere Wohnungen, auf Oſtern oder früher zu vermieten. Wohnung vermieten im 2. Stock nebſt Zu⸗ ör bei Gg. Löſch. Baumſchützer 5 beh empfiehlt 8 1 Weihnacht und Neujahr bei rechtzeitiger Beſtellung zu haben bei Mich. Farrenkopf. I 2 Julius Schmitt Schloſſer empfiehlt ſein Lager in prima Ruhrkohlen, Außkohlen und Wellen. Auch werden Fuhren an das Haus geliefert. Chriſtbaumconfeect Kiſtel ca. 400 kleinere oder 220 große Stücke 2,50 % Nachnahme, bei 5 Kiſtel kranco. Paul Benediz, Dresden No. 12. PPPTPPPPTPTTTTToTbTbTbTbTT Auf die bevorſtehenden Feiertage empfehle ich: Staub- und Grieszucker, Vanillin, ausgeleſene Mandeln, Hasselnusskerne 0 Chocolade itronen Dlangea Litronat fosinen Sultaninen Hirschenwasser Aae, um Cognac Punschessenz ſämmtliche Artikel Qualitäten. in den beſten Michael Bläß. Arac, Rum u. Nothwein, Punſch-Eſſenze, Kirschen- und Zwetschgenwasser, Champagner und Bordedux-Weine, Tokaper, Sher und Madeira, in nur feinſter Qualität empfiehlt Bekanntmachung. Die Einführung des neuen Bierſteuergeſetzes betr. Nach Artikel 10 des neuen Bierſteuergeſetzes haben alle diejenigen, welche beim Beginn der Wirkſamkeit dieſes Geſetzes d. i am 1. Januar 1897, eine transportable öffentliche Mühle, eine Privatmalzmühle, eine Privatſchrot⸗ oder Quetſchmühle oder ſonſtige zum Brechen von Malz geeignete Vorrichtungen oder Werkzeuge beſitzen, oder ſpäter den Beſitz ſolcher erwerben oder verlieren, ſeien ſie Bierbrauer oder nicht, hievon innerhalb 8 Tagen dem Steuererheber des Ortes, in welchem ſich die fragliche Mühle oder Vorrichtung befunden hat, ſchriftlich Anzeige zu machen. 1 . Befreit von dieſer Anzeigepflicht ſind diejenigen, welche gewerbsmäßig derartige Vorrichtungen oder Werkzeuge anfertigen oder damit handeln, ferner die Beſitzer von Vorrichtungen und Werkzeugen, die zum Malz⸗ brechen zwar benützt werden können, aber als zum Malzbrechen g e⸗ eignete Vorrichtungen und Werkzeuge nicht zu betrachten ſind, wie z. B. kleine Handmühlen, Kaffemühlen und dergleichen. f Die vorgeſchriebene Anzeige haben daher jedenfalls zu erſtaiten die Beſitzer von a, transportablen öffentlichen Mühlen b. Privatmalzmühlen o. Quetſchmaſchinen zur Bearbeitung von Grünmalz für Brannt⸗ wein⸗, Eſſig⸗ und Hefenbereitung. d. Futterſchrotmühlen. f e. Hausmühlen zum Mahlen von Getreide und Schroten von Früchten für den eigenen Bedarf — alle dieſe Perſonen, falls ſie nicht gewerbsmäßig derartige Werkzeuge an⸗ fertigen oder damit handeln. g Die Unterlaſſung der vorgeſchriebenen Anzeige wird nach Artikel 48 lit. c. des neuen Bierſteuergeſetzes mit einer Ordnungsſtrafe von mindeſtens 8 Mark geahndet. 1 6 05 Mannheim, den 10. Dezember 1896. )) 8 Bunlinger. SO Sosse e Auf Weihnachten! Empfehle mein Lager in Hold und Silberwaaren ſowie optiſche Gegenſtände. Silberne & verſilberte Waren zu billigen Preisen und schöner Auswahl zu Weihnachtsgeſchenken ſehr geeignet. . 2 . 9 5 F. Fontaine Ahrmacher & Goldarbeiter W W n SS Darmſtädter Lolterie. Ziehung unwiderruflich am 29. Defbr. 1896. 0 el 3 1 189 Gewinne im Geſamtwerte von Das Loos Weihnachts- Mark 9000. 1 „ Darunter Gewinne im Werte von . Geſchenſten Mk. 2000, 100, 500. 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Es wird neuerdings verſucht, unter der Firma „Inter⸗ nationale Bank Antwerpen“ und „Bankhaus M. Linden u. Cie. in Amſterdam“ im Großherzogthum nicht zum Verkauf zugelaſſene Prämienlooſe gegen Theilzahlungen und Theile von Prämienlooſen zu vertreiben. Es iſt anzunehmen, daß die „Internationale Bank Antwerpen“ lediglich die Fort, ſetzung der „Antwerpener Commiſſions⸗ bank“ iſt, die wohl unter dem bis⸗ herigen Namen infolge der weitver⸗ breiteten Warnungen keine Geſchäfte mehr machen konnte, und daß das Bankhaus M. Linden u. Cie. ein und dieſelbe Firma mit der „Allgemeinen Prämien⸗ und Rentenbank Rotterdam von M. Linden u. Cie. bildet, deren Inhaber durch Urtheil der Straf⸗ kammer Großh Landgerichts Konſtanz vom 5. März l. J. mit Gefängniß⸗ ſtrafen von 9 Monaten und Geld⸗ ſtrafen von 1000 bzw. 3000 Mark verurtheilt wurden. Das Publikum wird hiermit aus⸗ drücklich vor jedem Eingehen auf die Offerten der genannten Firmen reſp. der Agenten derſelben gewarnt, da begründeter Anlaß zu der Annahme beſteht, daß dieſe Offerten lediglich auf Täuſchung berechnet ſind. Ladenburg, den 13. Dez. 1896. Bürgermeiſteramt. Hartmann. Betz. ee Veihnachksbackwerß empfehle: Neue Mandeln, 5 „ lasselnusskelne, „ Orlangen u. Citronen, Olangeat u. Citronat, Feigen u. Sultaninen, Honig und Syrup. Birnſchnitze, Staub-, Streu- u. Vanille Backoblaten ett. zu billigen Preiſen. C. L. Stenz. Prima weißes und gelbes Za hnumai geſchroten empfiehlt billigſt J. Y. Merkel. Fiolk sche gewäſſert, hochfein, empfiehlt C. C. Stenz. Prima Anthraritkohlen „ Ruhrkohlen, . „ Nußkohlen, „ Mußſchmiedekohlen, „ Braunkohlen-Briquettes, ſowie Lohkäſe empfiehlt 77 77 friſch — Bekanntmachung. 5 Zucker, Klinor. rſcheint i viertelj 4 haltung Fir die Red Das I. O 1. Januar un argebenſt ein Bates erſic Glichzeiti lnterhaltung ſtets der grö Für die ſtüzung un heſtens und wogenheit. Beſtellung Her auch b zu wollen. Ladenb f Berlin über die Abä ſetzes und de Reichstag ſch gegenwärtigen Dienſtagſitzun. nicht mehr gebniß der lane Behandlung Haus in gena gonnene nochn vurde zur Ab ſchritten, einen Statio No *. „Aber w Adulißt, ver meiner Frau k des Reichthums kmals in mei dir eine Villa Aigterheim. 7 ch recht erbär a Auf ihre zaun dieſe durch falffen, die über dt Leichtigkeit wein Brot im 1 m einfachen Ge wan benſächli zt haben, m ein Hͤͤchſtes. erfaſſen ez. ae gos daten die d hüehallnng