J Vllt; ude der Glüdlge e und an fa erzbewegende Irie Au Hotels, A ſetzen ſie en den es Zunmittel; in ders die autonalſt inwerfen eins gal usgabe in kur dug nd mit großen dae enthalten die kei iete der Oper, Ip er und Choral. Ne kant auf alen N n ausgezeichne, Fern fe . und ihn e nungsſchreibe ut Spiel werke 10 8 paſſendſes gal Zeburts- und A or get, Lahm mn mann, der nach ah zu empfehlen. zirekt tach den da die Fabrik k ren, auch solche mn bete bent. We gen bewiligt wi eſandt. rk le 1 weiter räumlicher Ausdehnung und bösartigen Auf die Beſtimmungen des § 39 der Verordnung vom 19. Dezember 1895 „Die Abweh und Unterdrückung von Viehſeuchen betr.“ allgemein in Kraft . 1 Verkaufs aufgeſtellten Rindviehſtücke und Schweine werden eine polizeilichen Aufſicht in der Weiſe unterſtellt, daß die Händler und in deren A Beſizer von Gaſt⸗ oder Privalſtällen verpflichtet werden, von der Einſtellung von Thieren der bezeichneten Art der Ortspolizeibehörde ſpäteſtens im Verlauf von 12 Stunden von der Einſtellung an Anzeige zu erſtatten. Die Ortspolizeibehörde hat hierüber eine Beſcheiniaung auszuſtellen und dem Vezirksthierarzt von dem Tag der Einſtellung der Thiere unter Angabe der Zahl, des Alters, ui Farbe, des Geſchlechts schriftlich Mittheilung zu machen. . 5 Bekanntmachung. Maul- und Klauenſeuche betr. No. 539601. Auf Anordnung Großh. Miniſteriums des Innern hier werden wegen tretens der Maul⸗ und Klaueu ſeuche t gt. Der 8 33 lautet: 25 Die in das Großherzogthum eingeführten und von Händlern zum Zwecke des r verſchärften veterinär⸗ Vertretung Am 5. Tage nach erfolgter Einſtellung nimmt der Bezirksthierarzt die Unter⸗ uchung der Thiere vor. Ehe dieſe ſtattgefun en hat und die Thiere für ſeuchenfrei lärt wo den ſind, dürfen dieſelben nur zum Zwecke ſofortiger, am Ausſtellungsorte zu bewirkender Sch achtung aus dem Stalle entfernt werden. Sind während der Dauer der Beobachtung weitere der Beobachtung unterliegende Thiere in den Stall eingeſtellt worden, ſo dürfen auch die früher eingeſtellten, abgeſehen don dem Falle des vorhergehenden Satzes, aus dem Stalle nicht entfernt werden, bevor icht die Beobachtungsfriſt der ſpäter eingeſtellten umgelaufen iſt. Nach Umlauf der ötägigen Friſt iſt eine gründliche Reinigung der von den zu⸗ ſammengebrachten Thieren jeweils benutzten Stallungen Buchten ꝛc anzuordnen. Die Reinigung iſt nach Angabe des Bezirksthierarztes und unter polizeilicher berwachung zu bewirken.“ Zuwiderhandlungen werd en nach § 66 R.⸗St.⸗G. vom 23. Juni 1880, 1 Mai de mit Geldſtrafe bis zu 150 M. oder mit Haſt beſtraft, ſofern nicht nach den be⸗ lehenden geſetzlichen Beſtimmungen eine höhere Strafe erwirkt iſt. Gleichzeitig wird die Abhaltung von Vieh⸗ und Schweinemärkten — mit Aus⸗ ahme der Schlachtviehmärkte im Mannheimer Viehhof — unterſagt. Die Bürgermeiſterämter werden angewieſen, dieſe Verfügung ortsüblich bekannt machen und den in ihren Gemeinden wohnenden Viehhändlern beſonders zu eröffnen. Mannheim, den 18. November 1896. Großh. Bezirksamt: Dr. Mays. No. 3791 VBeſchluß. 5 Vorſtehende Bekanntmachung wird hiermit veröffentlicht. 2 50 Ladenburg, den 23. November 1896. 1 Bürgermeiſteramt: llon· W Deutsche Welne aus deutschem Malz: Malton-Sherry Malton-Tokayer vereinigen in sich die nührenden Eigenschaften der extractreich-ten Biere und die anregende und kräftigende Wirkung der Traubenweine. Nicht aun verwechseln mit den sogenannten Malz weinen, wie sie wohl im Handel vorkommen und lediglich Gemische von Malzextract und Wein sind. Die Holton - Weine sind ausschliesslich Gährungs- producte. Per Flasche ¾ Liter Marl 2.—. Vorräthig in Apotheken und besseren Handlungen. Hauptdepot: Engels & Scheel, Mannheim. 72 l 9 5 35 . — —— — — — u geſiegt! N 5 Sonntag, 29. Nouemher, nachmittags 2 Uhr bei günſtiger Witterung ö Uebungs⸗Schießen. Vollzähliges Erſcheinen erwartet Als eines der praktiſchſten und beliebteſten Geſchenke zu Weihnachten bringe mein reich aſſortirtes Lager in f 5 Herren. & Damen ⸗Regenſchirmen J 2 im Preiſe von Mk. 2 bis Mk. 12, Kinderschirme un M.. 4.50 an, ausnahmslos gute Qualitäten, in ganz neuer Sendung em⸗ pfehlend in Erinnerung N 44 Hartmann. te, Sit un uh meines Belt einiges nt m ieſen Boten da fn n, als hätt in ng die git d Vedder Ein, glalkr lere grollte es Ahe ir, br hatt hee 00 l Sie ſcher vil blen hen dani Oder erden, 1 belieben, 822 25 tz in ku und werden billiger als je abgegeben. 0 9 S a Grosse 8 Melluachls-Alsstalung im zweiten Stock meines Hauses. Größte Auswahl Herrenbinden, Diplomats, Regats, Selbſtbinder, Einhüngſchleifen, Decker für Steh- & Umlegkragen. Kragen, Manschetten, Serviteurs, enten- Damen- und Kindemandschube, Soldene und wollene Herren-Cachnezʒů, Soidene Damenhalsticher, Tallentücher, und Echarps, Kopfshawls, Portemonaies, Korsetten, 5 Kaputzen, Chenilientücher und Shawis Sämmtliche Artikel ſind Gelegenheitskauf 2 ä SSS Zu recht zahlreichem Zuſpruche lade ergebenſt ein. Hh. Stern weiler. eee Miel und Pachloerlräge d zu haben in der Exped. ds. Blattes. H dtebr. Kaufmann Ladenburg empfehlen in großer Auswahl 9 Jerren-UJeberzieher in ſämmtlichen Qualitäten zu den billigſten Preiſen. 3 8 Honig, Syrog, Ams nium, Pottasche h Nen anten biene 4 bitonat 10 Pfg. per Pfund bei empfiehl 5 C. L. Stenz. Neue türkiſche ö Prima Zwetſchgen 28 Ruhrfettunßkohlen 8 . d Aepfelſchnitze — 3 15 75 ußſchmiedekohlen Biruſchnitze & ſowie Anthraritkohlen Ki 5 empſiehlt Kirſchen Theodor Ratz. Michael glüß. Spinn-Hanf Hlatt-Mafer in ſchönſter —6 e ameflkapische Hafergrüttze Prima Prima Anthracitkohlen, „ Ruhrkohlen, ä 1 5 10 2 1 im 1 Braunkohlen-Driquettes, Had up Nlè ſomie Lohkäſe in 1 Kilo⸗Büchſen und offen vor⸗ empfiehlt gewogen empfiehlt C. L. Stenz. empfiehlt — 3 Krone — J. F. Merkel. Michael Bläss. — rr