wege * Kartoffellieferung. Kreiserziehungshaus bedarf circa 60 bis 70 Zentner Kartoffel, welche im Submiſſions⸗ oder getheilt vergeben werden ſollen, lieferbar ſofort frei in Das ganz die Anſtalt. Gelbe Frühkartoffel phäler erhalten den Vorzug. mit Muſter ſind mit entſprechender bis längſtens Dienſtag, den 13. Oktober Il. J. Mittags 2 Uhr im Kreiserziehungshaus dahier ein⸗ zureichen. Ladenburg, den 9. Okt. 1896. Der Aufſichtsrath. Aufſchrift verſehen, oder Weſt⸗ Offerten Liegenſchafls⸗Verfleigerung. No. 3257. Am Samstag, den 10. Oktober ds. J8., Vorm. II Uhr werden auf Antrag des Landwirth Wilhelm Meng II. Wittwe Anna Maria geborene Wolf, hier 74 Ar, 70 qm. Ackerland in 4 Parzellen im Rathhauſe hier öffentlich zu Eigenthum verſteigert. Ladenburg, den 15. Okt. 1896. Bürgermeiſteramt. Hartmann. Betz. Thee empfiehlt b, L. Stenz. ſein Congo, neue Ernte, per Pfund Mk. 2., ſein Jouchong, neue Ernte, per Pfund Mk. 2.50, Ede N Aaindet Wie, H. J. Pefers & Cie Nachf. 4 CGIn f deutsche * 71 75 ** * F*** 75 71 2 75 Halbe Flaschen 70 ganzen. Käuflich bei Herrn R. Rummel in Ladenburg Die ganze Flasche kosten 10 Pfg mehr wie die Hälfte einer Wein⸗Roſinen empfiehlt C. L. Stenz. Prima Anthraritfohlen „ Vuhrkohlen, — 75 75 — ſowie Lohkäſe empfiehlt J. F. Merkel. Außkohlen, . 75 Außſchmiedekohlen, Braunkohlen-Briguettes, Farben trocken und in Oel gerieben, Lack und Firniße, Bür 5 Bekanntmachung. Viehſeuchen betr. A (265) No. 438991. Außer den 7 ag zur Zeit für den Niehverlehr i sbezirk Mannheim folgende beſonderen Beſtimmungen. 1 5 d ein Schaf. 95 Seel erde aus einer Gemarkung in eine 0 verbracht, ſo muß der Führer im Beſitze eines thierärztlichen Zeugniſſes Über den ſeuchen reien Zuſtand der Herde ſein. g . f 5 eine 0 8 Inlande gezogene Schweine, welche von dem badiſchen Herkunftsorte unmiktelbar nach einem Markte befördert wird, genügt die 1 des Ortsfleiſchbeſchauers, daß die Schweine am Wohnorte des ſelben gezogen, die 1 ſeuchenfrei, die Thiere geſund und zur Beförderung auf den näher zu bezeichnenden Mar beſtimmt ſind. i a 5 Das Zeugniß des Fleiſchbeſchauers verliert mit dem Ablauf des auf den Tag der Ausſtellung folgenven Tages ſeine R Viehhändler, welche in Ausübung ihres Gewerbebetriebs Nindpieh aus einer Gemarkung in eine andere verbringen laſſen, müſſen den Führer mit einem Zeugniſſe über den ſeuchenfreien Zuſtand der zu transportirenden Thiere verſehen. Die Zeugniſſe ſind von einem Thierarzte oder dem Fleiſchbeſchauer des Herkunfs⸗ ortes der Thiere auszuſtellen. Liegt der Herkunftsort außerhalb des Großherzogthums, aber im Reichsgebiete, ſo werden die dort von Fleiſchbeſchauern ausgeſtellten Zeugniſſe den von inländiſchen Fleiſchbeſchauern 1 9 05 gleich geachtet. Werden in den unter I und II genannten Fällen Thiere mittelſt der Liſenbahn in das Großherzogthum eingeführt, ſo bedarf es, ſofern dieſelben auf dem Wege von der Landesgrenze zum Beſtimmungsorte nicht au⸗geladen werden, eines Geſundheitszeug⸗ niſſes im Sinne von J und II nicht. Die eingeführten Thiere ſind indes unmittelbar nach ihrer Ausladung durch einen Thierarzt zu beſichtigen. 5 N 5 Findet die Ausladung an einem Orte ſtatt, an welchem ein Thierarzt nicht anſäſſig iſt, ſo kann mit bezirksamtlicher Genehmigung die Unterſuchung durch die Fleiſch⸗ beſchauer vorgenommen werden. 11 Die in das Großherzogthum eingeführten und von Händlern zum Zwecke des Verkaufts aufgeſtellten Nindpiehſtücke und Schweine werden einer verſchärften veterinärpolizeilichen Aufſicht in der Weiſe unterſtellt, daß die Händler und in deren Vertretung die Beſitzer von Gaſt⸗ oder Privatſtällen verpflichtet werden, von der Ein⸗ ſtellung von Thieren der bezeichneten Art der Ortspolizeibehörde ſpäteſtens im Verlaufe von 12 Stunden von der Einſtellung an Anzeige zu erſtatten. Die Ortspolizeibehörde (hat hierüber eine Beſcheinigung auszuſtellen und dem Bezirksthierarzt von dem Tag der Einſtellung der Thiere unter Angabe der Zahl, des Alters, der Farbe, des Geſchlechts ſchriftlich Mittheilung zu machen. Am 5. Tage, nach erfolgter Einſtellung nimmt der Bezirksthierarzt die Unter⸗ ſuchung der Thiere vor. Ehe dieſe ſtattgefundenß hat und die Thiere für ſeuchenfrei erklärt worden ſind, dürfen dieſelben nur zum Zwecke ſofortiger, am Aufſtellungsorte zu bewirkender Schlachtung aus dem Stalle entfernt werden. Sind während der Dauer der Beachtung weitere der Beobachtung unterliegen de Thiere in den Stall eingeſtellt worden, ſo dürfen auch die früher eingeſtellten, abgeſehen von dem Falle des vorhergehenden Satzes, aus dem Stalle nicht entfernt werden, bevor nicht die Beachtungsfriſt der ſpäter eingeſtellten umlaufen iſt. Nach Umlauf der ötägigen Friſt iſt eine gründliche Reinigung der von den zuſammengebrachten Thieren jeweils benützten Stallungen, Buchten ꝛc. anzuordnen. Die Reinigung iſt nach Angabe des Bezirksthierarztes und unter polizeilicher Ueberwachung zu bewirken. V. Durch Händler aus der bayeriſchen Rheinpfalz eingeführte Ferkelſchweine (Ein⸗ ſtellſchweine) dürfen von Händlern nur dann verkauft werden, wenn die Thiere laut bezirksthierärztlichem Zeugniß währeud der letzten 14 Tage in ſeuchenfreiem Zuſtande ſich in einer badiſchen Gemeinde befunden haben. Die Abhaltung von Rindvieh und Schweinemärkten, ausgenommen diejenigen im Viehofe in Mannheim, iſt verbvten. Für die Viehmärkte im Viehof in Mannheim gelten folgende Bedingungen: 1. Vieh aus ſolchen Gemeinden, in welchen die Maul- und Klauenſeuche herrſcht, darf überhaupt nicht auf den Markt gebracht werden. 2. Die Führer des Viehes müſſen, auch wenn es mittelſt der Eiſenbahn zuge⸗ fahren wird, mit einem Zeugniß des Inhalts verſehen ſein, daß es aus fuchenfreien Orten kommt und vor der Ausfuhr thierärztlich unterſucht und ſeuchenfrei befunden worden iſt. 3. Für Vieh aus den königl. bayeriſchen Bezirksämtern Ludwigshafen, Franken⸗ thal und Speyer, ſowie aus den Großh. heſſiſchen Kreisäͤmtern Worms, Bensheim und Heppenheim muß in dem thierärztlicheu Zeugniſſe außerdem ezeugt ſein, daß nach dem Ergebniſſe der von dem Thierarzte eingezogenen Erkundigungen und der Beſichtigung der zu transportirenden Thiere dieſe ſeit mindeſtens 5 Tagen ſich in ſeuchefreiem Zuſtande in der Gemarkung be⸗ fanden, in welcher ihre Unterſuchung erfolgte und daß in dieſer Gemarkung keine an Maul- und Klauenſeuche erkrankten Thiere ſind Vieh für wela es dieſe Nachweiſe nicht erbracht werden können, muß von Markte zurückgewieſen werden. 5 dem Unſere Bekanntmachungen vom 20. Februar 1896 Nr. 7799 1 11. i Nr. 30609 1, 3. Auzuſt 1896 Nr. 345231 und 25. Juli 1896 Nr. 99084 f f hierdurch erſetzt ö Die Bürgermeiſterämter haben Vor den Händlern beſonders zu eröffnen. Mannheim, den 22. September 1896. Großh. Bezirksamt Dr. Mays. Nr. 3192 e Vorſtehende Bekanntmachung wird hiermit veröffentlicht. Ladenburg, den 29. September 1896. Bürgermeiſter amt Hartmann. ſtehendes ortsüblich bekannt zu machen und 20 VV 2 Wrürhig Tapete , ee e 9 utzen in Wolle, Plüsch und Krimmer, Lodenhüte in größter Auswahl, guter 5 1 9 75 D. Freitag. Bekanntmachung. Nr. 3266. Am Donnerſtag, den 15. Oktober d. J. Vorm. 81 Uhr wird der Großh. Amtsvorſtand, Herr Geheime Regierungsrath Pfiſterer zur Prüfung der öffentlichen Zuſtände der hieſigen Gemeinde dahier eintreffen, Dies wird mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß jedem Einwohner geſtattet iſt, etwaige Wünſche und Beſchwerden dem Herrn Amtsvorſtand perſönlich vorzutragen und wollen ſich etwaige Bittsteller zu dieſem Zwecke nur in der Zeit von 81 —9 % Uhr im Rathhause finden bei uns ſofort dauernde gut⸗ bezahlte Arbeit. Jsak Kahn & Maler feinſt marinirt empfiehlt C. L. Stenz. FFF Alles Zerbrochene, Glas, Porzellan, Holz u. ſ. w. kittet am allerbeſten der rühmlichſt bekannte, in Lübeck einzig prämirte Plüß-Staufer⸗Kitt, nur ächt in Gläſern 4 30 u. 50 Pf. bei Ladenburg: Ferd. Bremer's Nacht, Schriesheim: Karl Trippmacher. Das ſeither von Herrn Dr. M Schütz bewohnte g Logis habe vom 1 Nopb. ab zu vermiethen. J. Ph. Fuohs Holzhändler. 1 M, U fertigt 6 Varl Molitor's Buchdruckerei 1 Prima Ruhrfettuußkohlen Ruhrmaſchinenkohlen Nußſchmierdekohlen ſowie Anthracitkohlen direkt aus der Zeche Kohlſcheid empſiehlt i Altbe en wil feht, in nel einfinden. Ladenburg, den 5. Okt. 1896. Gemeinderat. — — u hehen⸗Aun Näherinnen . 6 für Maſchinen und 155 . u 7 7 a 2% Shactsanleihe Arbeiterinnen im Stopfen und Flicken bewandert 4% bübertusſtock unter b abgehaltene K lungen von hall Säckefabrik mit electriſchem Betrieb n matrungsplan Mannheim Waldhofſtraße. 0 un gutgeheißen, eee wandelnden 1. 7 4 . Ueber die Art Neue Sardinen ec dr ſunnehr im P 2 und Wgiregln dürſt Bismarck 7 Häringe inn Ertſchließungen in u rarten ſein un der preußische 10 uh ihrem im Nov tritt mit den G Augen haben we a fiarpolitiſche 2 alu der Aprozent fein Llautzanleihen ha fa gur, aß dieelben ein n der Millarden Me ang der Löwenan inn Mark auf die p A de greheabſezung di wel Biring einer för! 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