Bellannkmachung. Nr. 3035. Die Abhaltung der Herbſt⸗ meſſe in Mannheim betr. olge der am 27. September d. J. anläßlich der Einweihung des Kriegerdenkmals in Mannheim ſtatt⸗ findenden Feſtlichkeiten kann mit dem Aufſchlagen der Meßbuden für dies⸗ jährige Herbſtmeſſe nicht vor Montag, den 28. September d. J begonnen werden. Mit Rückſicht auf dieſen Umſtand hat Gr. Bezirksamt Mannheim den Beginn der diesjährigen Herbſtmeſſe auf Freitag, den 2. Oktober d. J. und daß Ende derſelben auf Donnerstag, den 15. Oktober d. J. feſtgeſetzt. Dies wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Ladenburg, den 12. Sept. 1896. Bürgermeiſteramt. Hartmann. Betz. Bekanntmachung. Nr. 3063. Die Herſtellung von neuem Sandſteinpflaſter und der Umpflaſterung der Straße zwiſchen den Wohnhäuſern des Adam Müller und des Ludwig Trill Wittwe, ver⸗ anſchlagt zu 709 Mk. 20 Pfg. ſoll im Submiſſionsweg vergeben werden. Deßfallſige Angebote wollen bis ängſtens Freitag, den 18. d. M. Nachm. 2 Uhr anher eingereicht werden. Koſtenüberſchlag und Bedingungen können dieſeits eiugeſehen werden. Ladenburg, den 15. Sept. 1896. i Bekanntmachung. No. 3062. An den Gebäuden der hieſigen Volksſchulen ſollen ver⸗ ſchiedene Bauarbeiten und zwar: 1 1. Maurerarbeiten im Anſchlag von 40 % und 62 % 30 1 10 4 50 2. Tüncherarbeiten im Anſchlag von 5 85 0 5 3. Tapezierarbeiten im Anſchlag von „ „ im Submiſſionswege vergeben werden. d Deßfallſige Angebote, mit entſprechender Aufſchrift wuschen ee bis längſtens 1 ö 5 Freitag, den 18. d. Mts., Machm. 2 Uhr anher eingereicht werden. . 5 dae eingeſehen! Koſtenüberſchlag und Bedingungen können di Ladenburg, den 15. September 1896. Gemeinderath. Hartmann. Bekanntmachung. Nr. 2866. Die Maßregeln gegen anſteckende Krankheiten betr. Nachdem in hieſiger Stadt Diphterie konſtatirt worden iſt, bringen wir 15 85 ſtehend einen Auszug aus der Verordnung Großh. Miniſteriums des nnern vom 8. Dezember 1894 — Geſ. und Verordnungsblatt No. 1 Seite 434 — zur öffentlichen Kenntniß mit dem Bemerken, daß den Betheiligten die genaue Einhaltung der Verord⸗ nungsrorſchriften hiermit zur Pflicht gemacht wird, und daß Uebertr tung dieſer Vor⸗ ſchriften gemäß 88 85 P. St. G. B. und 327 des R. St. G. B. an Geld bis zu 100 Mark oder mit Haft bis zu 14 Tagen 0 werden. Das Familienhaupt, in deſſen Wohnung eine Erkrankung an Diyhteritis vor kommt, iſt verpflichtet, für thunlichſte Abſonderung der Kranken zu ſorgen, die zu ſeinem Hausſtande gehörenden Kinder vom Beſuche der Schule und der Kirche abzuhalten und darauf hinzuwirken, daß der Verkehr dieſer Kinder mit anderen Kindern, insbeſonder auf öffentlichen Straßen und Plätzen, thunlichſt beſchränkt werde. 5 5 Dieſe Maßregeln ſind zu beobachten bis 4 Wochen ſeit Beginn der letzten im Hausſtande eingetretenen Erkrankung abgelaufen ſind und eine ſorgfältige Reinigung des Kranken entſprechend der Anweiſung über das Desinfektionsverfah ren ſtattgefunden hat oder bis 8 Tage ſeit der Entfernung des Erkrankten orer der zum Hausſtand gehörenden geſunden Kinder aus der Wohnung Laufe ſind. 8 5 0 Der Zutritt zu Leichen der an Diphterie Geſtorbenen iſt thunlichſt zu be⸗ ſchränken, insbeſondere Kindern nicht zu geſtatten. Auch zu den Leichenbegängniſſen dürfen in ſolchen Fällen Kinder nicht beigezogen werden. 5 „ Ladenburg, den 26. Auguſt 1896 . Bürger meiſteramt Hartmann, Gemeinderat. Hartmann. Betz. Bekanntmachung. Nr. 3060. Am Mittwoch, den 16. d. M. Vorm. halb 12 Uhr wird auf dem Rathhaus dahier das Erträgniß der Gemeinde Nußbäume an den Meiſtbietenden öffentlich ver⸗ fſteigert. Ladenburg, den 15. Sept. 1896. Bürgermeiſteramt. Hartmann. Betz. Bekanntmachung. Nr. 3061. Mittwoch, den 16. d. Vorm. 11 Uhr wird die Beifuhr von circa 180 Kaſten Kies auf verſchiedene Feld⸗ wege an den Wenigſtbietenden öffentlich verſteigert. Ladenburg, den 15. Sept. 1896. Bürgermeiſteramt. Hartmann. Betz. 3. Betliner Pferde⸗Lolletie! Jiehung am 29. u. 30. Oktober 1896. Gewinn-Plan. Ein Vollblutpferd im Wert von ca. 3000 Mk. Cine Goldſäule mit heppologiſchen Emblemen im Wert von 25000 Mk. Ein Zuchthengſt im Wert von Eine compl. beſp. Equipage mit 4 Pferden im Wert von 12000 Mk. u. ſ. w. 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