77 4 7 Auſang Oktober beziehen wir unſere neuen 1 1 Geſchaftsräume Mannheim P 1. No 1. Ecke Greiteſtraße und Planken. 4 1 . 1 I 0 2 9 . 2 * „ 4 E 5 875 Ladenburg. 0 0 0 2 5 5 Vom Feſtausſchuß in Karlsruhe geht uns anläßlich der Jubiläums- det wi a feierlichkeiten am 9. September d. Js. folgende Bekanntmachung zu: „Außer den Fahnenträgern und deren Begleitern werden die übrigen „ E N . md de 8 Mitglieder der dem bad. Sängerbund angehörenden Vereine ebenfalls er hehehe . eingeladen und iſt denſelben Gelegenheit gegeben, zuſammen mit den Ad, d N85 Sängern der Karlsruher Bundesvereine zur Beſichtigung des Feſtzuges um, Au vor dem Großh. Schloſſe einen bevorzugten Platz einzunehmen, falls ſie der zz l ſich zum gemeinſchaftlichen Abmarſche dorthin — mit dem badiſchen 1 nnn Sängerbundeszeichen geſchmückt — Vormittags 10 Uhr ar dem Aka⸗ a demieplatz einfinden. , „ . Wa Dieſelben ſind auch zum Beſuche der Vereinslokale 5 N lache n der Liederhalle Kauls ruhe (Restauration „zum palmengarten“ nut rin Herrenſtraße 34 Parterre, u fa, u des Liederkranzes Karlaruhe (Restauration „Zum Klapphor“) derſhe Jah, Amalienſtraße 14a, 2. Stock, mi und der Concordia Karlsruhe (gfelbrausrel Kammeret) esche dnn Waldhornſtraße 23, 8 — freundlichſt eingeladen.“ d Linn dan 5 Wir geben dieſe Bekanntmachung unſern verehrl. Mitgliedern zur 5 deen den, gefl. Kenntnis mit dem Wunſche, daß möglichſt viele derſelben, den Jubi⸗ c Seu, läumsfeierlichkeiten in Karlsruhe beiwohnen möchten. dein dun Ladenburg, den 31. Auguſt 1896. nim fü k Der Vorſtand 8 i 7 —— Nriegerbun Fallenburg, . Den Mitgliedern diene hiermit zur Nachricht, daß die Abfahrt zur Beteiligung an dem Jubiläumsfeſte unſeres Protectors Sr. Königl. Hohei des Großherzogs Friedrich am 5 5 9, September Morgens 4.50 M. mit der Main⸗Neckar⸗Bahn ſtattfindet. Anmeldungen können nur noch bis 5 Sonntag, den 6. September l. J. 1 berückſichtigt werden, und ſind ſolche bei Vorſtaud Kreter zu machen. Der Vorſtand. cellatſſaſt „lutte Talenbug Wir beehren uns, unſere Mitglieder zu der a halb 9 Uhr Samstag, den 5. September d. J8., Abends im Gaſthaus „Zum Adler“ ſtattfindenden Feier des höflichſt einzuladen und erſuchen um vollzähliges Erſcheinen. Näheres durch Circular. g Ladenburg, den 31. Auguſt 1896. 1 1255 5 5 Der Varſtand. 11 5 Neue Holl. - Holl Häringe 0 e, eh . 11805 ee 5 Michael Blass. Ausgezeichnetes Flas chenbler ſowie prima Aepfel wein bringe in empfehlende Erinerung. 5 Michael Ureter 17 1 1 zum goldenen „Hirſch“ 100 Parthie getragene ſilberne gut gutgehende CVIinder- Uhren billig zu verkaufen. F. Fontaine Uhrmacher Marktplatz. Sonntag, den 6. September l. s., zur Feier des Geburtsfeſtes Sr. Königl. Hoheit des Großherzogs — Preis schiessen 1 5 Einſatz 1 Mark. Anfang 3 Uhr. Die Mitglieder werden zu recht zahlreicher Beteiligung eingeladen. Der Schützenmeister. Ladenburg. 3 . Cut Heil! Un ie et Mitgliedern zur gefl. Nachricht daß, am Donnerſtag Abend 9 Uhr den 3. September l. 2 eine General versammlung ſtattfindet, Vereinsangelegenheiten. Zu zahlreichem Beſuch ladet höfl. ein Der Dorſtand. ee e Prima Hobelbretter deutſche und ſchwediſche, in allen Dimenſionen, ſowie auch Tuffsteine (Schwemmsteine) in ſchönſter Waare empfiehlt billigſt 152 I. Pb. Fuchs, Holzhandlung. 2 Tagesofdnung: * . Bekanntmachung. Nr. 2866. Die Maßregeln gegen anſteckende Krankheiten betr. Nachdem in hieſiger Stadt Diphterie konſtatirt worden iſt, bringen wir nach⸗ ſtehend einen Auszug aus der Verordnung Großh. Miniſteriums des nnern vom 8. Dezember 1894 — Geſ. und Virordnungsblatt No. 1 Seite 434 — zur öffentlichen Kenntniß mit dem Bemerken, daß den Betheiligten die genaue Einhaltung der Verord⸗ nungsrorſchriften hiermit zur Pflicht gemacht wird, und daß Uebertr tung dieſer Vor⸗ ſchriften gemäß 88 85 P. St G. B. und 327 des R. St. G. B. an Geld bis zu 100 Mark oder mit Haft bis zu 14 Tagen beſtraft werden. 1 Das Familienhaupt, in deſſen Wohnung eine Erkrankung an Diphteritis vor⸗ kommt, iſt verpflichtet, für thuglichſte Abſonderung der Kranken zu ſorgen, die zu ſeinem Hausſtande gehörenden Kinder vom Beſuche der Schule und der Kirche abzuhalten und darauf hinzuwirten, daß der Verkehr dieſer Kinder mit anderen Kindern, insbeſonder auf öffentlichen Straßen und Plätzen, thunlichſt beſchränkt werde. Dieſe Maßr geln ſind zu beobachten bis 4 Wochen ſeit Beginn der letzten im Hausſtande eingetretenen Erkrankung abgelaufen ſind und eine ſorgfältige Reinigung des Kranken entſprechend der Anweiſung über das Desinfektionsverfahren ſtatigefunden hat vder bis 8 Tage ſeit der Entfernung des Erkrankten o er der zum Hausſtand gehörenden geſunden Kinder aus der Wohnung wa ſind. Der Zutritt zu Leichen der an Diphterie Geſtorbenen iſt thunlichſt zu be⸗ ſchränken, insb. ſondere Kindern nicht zu geſtatten. Auch zu den Leichenbegängniſſen dürfen in ſolchen Fällen Kinder nicht beigezogen werden. V Ladenburg, den 26. Auguſt 1896 85 Bürger meiſter amt Hartmann, all handschuhe in allen möglichen Ballfarben ſchön und billig empfiehlt Och Sternweiler. & Schrelbtinte 8 Karl Molitor, Sehreibwarenhandlunp. 9 ſind ſtets vorräthig in der U Expedition d. Bl. Kopier- empfiehlt