Bekanntmachung Samstag, den 8. Anguſf l. J., Vormittags 9 Ahr anfangend werden auf dem Ratbbouſe zu Heddesbeim die auf Martini 1896 pachtfrei werdenden Liegenſchaften des Bürg rboſpitalfonds dahier auf Laden⸗ burger, Heddes heimer und Sſraßenheimer Gemarkung ca. 18 Hectar enthaltend, auf die Dauer von neun Jahren öffent⸗ lich verpachtet. Ladenburg, den 30. Juli 1896. Bürgermeiſteramt. Hartmann. Beßz. Bekanntmachung. No. 2656. Am Mittwoch, den 5. Auguſt d. J., Nachmittags 2 Ahr wird das Erträgniß der Gemelndeobſt⸗ baͤume an Ort und Stelle öffentlich an die Meiſtbietenden verſteigert. Zuſammenkunft am Schriesheimer Thor. Ladenburg, den 1. Auguſt 1896. Bürgermeiſteramt. Hartmann. Betz. Farben testen und in Ol gerieben, Jack & Jirniße, Würſten & Vinſel empfiehlt a C. C. Stenz. MHohnkuchen in friſcher Waare empfi⸗ hlt Michael Rläß. Iriſihen Süßrahm⸗ Mutter per Pfund 1 Mk. 15 Pfg., jede Woche zweimal friſchen Jand-Wutkter per Pfund 90 Pfg., ſowie Prima Kräuter-Käs per Pfund 48 Pfg. empfiehlt Jacob Katzeumaier, Kirchgaſſe. Korndunſt Welſchkorn 8 Altien 3. FJ. Merkel. Inſecten- ul ver 5 loos gewogen Inſecten-Pulver-Spritzen empflehlt billigſt C. L. Stenz. rima Anthracitkohlen, ; Euhrkohlen Nusskohlen „ Mußſchmiedekohlen „ Braunkohlen⸗Briquetes owie Fohkäſe J. J. Merſtel. Oelfarben empfiehlt Bekanntmachung. Die Förderung der Pferdezucht hier den 8 Ankauf von Stutfohlen betr. (208) No. 30241. Der Ankauf von Oldenburger Stutfohlen wird in dieſem Jahre nach Maaßgabe der . eee e e durch eine von Gr. iniſterium des Innern ernannte Kommiſſion bewirkt w . g N 1 d der Beſtellungen ſind längſtens bis 15. Auguſt d. Js, bei dem unterzeichneten 3 6 4 enthalten; 1. Name und Wohnort des Beſtellers, 5 2. eine Angabe, welchen Vetrag das beſtellte Fohlen koſten darf (ob bis zu 700 bezw. bis zu 900 Mark oder mehr). 5 Fehlt bei der Beſtellung eine derartige Angabe, ſo wird angenommen, daß eine Preisgrenze nicht feſtgeſetzt iſt; eine Erklärung, daß der Beſteller mit den einverſtanden iſt. ö ö Die e werden beauftragt, dies in geeigneter Weiſe zur Renntniß der Pferdezüchter zu bringen. Mannheim, den 27. Juli 1896. 40 Großh. Bezirksamt. Bftſterer. i unten abgedruckten Bedingungen e . Beſtimmungen nach welchen im laufenden Jahre mit ſtaatlicher Unterſtützung „Oldenburger“ Stutfohlen zum Ankauf und zur 1 bezw. Verſteigerung gelangen: Der Ankauf geſchieht durch eine von Großh. Miniſterium des Innern ernannte Kommiſſion und unterliegt der Kontrolle des techniſchen Beamten für Pferdezuchtange⸗ legenheiten im Gr. Miniſterium des ek, Je nach dem Einkaufspreis werden die Fohlen in folgende 3 Klaſſen eingetheilt: I. Fohlen zu einem Preis von über 900 M. . 1 5. „ „ zwiſchen 700 und 900 W. e 5 „ unter 700 M. 1 Falls nicht alle Beſtellungen berückſichtigt werden können, werden die au Beſteller durch den techniſchen Beamten im 3 des Innern bezeichnet. Die Großherzogliche Regierung trägt die Koſten des Ankaufs der Stutfohlen in Oldenburg. 4. Die Großherzogliche Regierung beſtreitet ferner vorſchußweiſe den Ankaufspreis der Stutfohlen; ein Drittel desſelben iſt Seitens der Beſteller bezw. Uebernehmer inner⸗ halb 14 Tagen nach der Uebernahme des Fohlens, das zweite Drittel ein Jahr und das letzte Drittel zwei Jahre nach der Uebernahme an die Centralkaſſe für Gewerbe, Land⸗ wirthſchaft und Statiſtik zurückzuzahlen. Für richtige Einhaltung der Zahlungstermine ſind zahlungsfähige Bürgen und A zu ſtellen. Auf tadellos gehaltene Stutfohlen wird, wenn ſie der Prämmirungskommiſſion bei Gelegenheit der Prämmiirungstagfahrten vorgeführt werden, je nach Befund ein Preisnachlaß gewährt, welcher im Jahre 1897 40 M., im Jahre 1898 80 M betragen kann. 6. f Die eingeführten Fohlen werden an einem durch das Gr. Miniſter ium des Innern zu beſtimmenden Ort im Großherzogthum Baden an die Beſteller verſteigert. Ort und Stunde der Verſteigerung wird den Beſtellern durch Vermittlung der Großh. Bezirks⸗ ämter rechtzeitig bekannt gegeben. . 5 Die Verſteigerung findet in folgender Weiſe ſtatt: 11 0 2. Das erſtmalige Ausgebot erfolgt zum Ankaufspreiſe des betr. Fohlens. b. Der etwa in einer Klaſſe ſich ergebende Mehrerlös wird nach Maßgabe der Regierungspreiſe an die Steigerer zurückvergütet, einen etwaigen Mindererlös haben dieſelben nach dem gleichen Maßſtabe zu erſetzen. . Jeder Beſteller iſt verpflichtet, ſich an der Verſteigerung maßgeblich ſeiner Beſtellung zu betheiligen. „Die beiden letzten Thiere werden den durch die Verſteigerung noch nicht ver⸗ ſorgten Beſtellern durch das Loos zugewieſen. „Werden die Fohlen im Verſteigerungswege nicht ſämmtlich abgeſetzt, ſo find die übrig gebliebenen nach Maßgabe der Beſtellungen von denjenigen Beſtellern zu übernehmen, die bei der Verſteigerung Fohlen entweder nicht oder noch nicht in der beſtellten Zahl erworben haben. Die Zutheilung geſchieht in dieſem Falle durch das Loos und gilt als Kaufpreis der Ankaufspreis des betreffenden Fohlens. 1 Der Uebernehmer des Stutfohlens hat ſich zu verpflichten: N 8 0 2 Das Fohlen kräftig zu nähren und gut aufzuzüchten, 5 9 b. dasſelbe nicht ehe es 3 Jahre alt geworden iſt zu beſchlagen oder zur Arbeit zu . tel 4 1 „ das Thier ſpäteſtens im Alter von 4 Jahren zur Paarung einem warm⸗ blütigen Hengſt zuzuführen, 5 1 0 5 8 das Thier nur an badiſche Züchter, welche die hier angeführten Verpflichtungen übernehmen und auch dann nur mit Genehmigung des Gr. Miniſteriums des Innern zu veräußern, auf 177 1 5 1 nach 17 1 1 bei der badiſchen Pferdeverſicherungs⸗ anſtalt zu verſichern und dort ſo lange verſichert zu halten, bis di „ d bah „ 1. das Fohlen bezw. ie Stute alljährlich bis zum Eintritt der Zuchtuntauglich⸗ keit der ſtaatlichen Prüfungskommiſſion vorzuführen. 101 zuüc No. 2670. Beſchluß. Vorſtehende Bekanntmachung wird hiermit veröffentlicht Ladenburg, den 2. Auguſt 1896. 4 Bürgermeiſteramt. Hartmann. — — Infolge vielſeitiger Nachfrage habe ö Turner-Trieots in vorzüglicher und preiswürdiger Ware zugelegt und arf beste 9 1 5 gelegt und empfehle Freitag. 73 855 ung. 0 Der ganze untere Stock im Dome iſt zu vermieten. Eine Aepfelmüßſe im beſtem Zuſtande verkauft C. K. Stenz. Ein großer 5 e l Trockenraum für Hopfen zu vermieſen del L. Dihl Ww. Trima Klee · & Rüßſamen empfiehlt J. J. Merkel. Schweineſchmalz garantirt rein, bei Eimer von 20 Pfund 40 Pf. bei Abnahme von 5 Pfund 45 „ * 1 85 empfiehlt C. C. Stenz Prima Saatwicken empfiehlt J. J. Merziel. Garantirt reines Zwetſchgenwaſſer, Trauben- u. Arpfellreſter⸗ Wranntwein zum onſitz n, ſowie ächten Weinessig empfiehlt C. Dit Wo. Einmach⸗Eſſig! (mit Salichl) Weineſſig! Eſſigſprit! empfiehlt C. L. Stenz. Bfälzer Weißrübſamen ſowie Ia. ewigen Kleesamen empfiehlt Volitur zum Aufpoliren von Möbel aller Holze atten, in Flaſchen a 50 u. 70 Fig mpfiehlt 5 Rothwein, Deutſch-ttalien. 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