75 eiplaß 1 d Sig tb ingen J. 4 eburger Aſlgemeiner Anzeiger für Hadenburg und Amgegend. eilt — ſoelnt jeden Olensteg and 1 e e . bean. e 8 e 75 Anztigen: die 1-Jpaltige Corpus-Jelle oder deren Raum 1 0 preis 1 3 1 5 nterhaltungs⸗ 8 5 10 Pfg., Lokale Seſchäfts - und Privatanzeigen 6 Pfg. 1.40 . . 5 8 Corpuszeile. Neclamen 20 Pfg. . 1 1 lin die Redaktion verantwortlich: Karl Molitar, Ladenburg S Verlag von Karl Molitor, Ladenburg. imm N 8 8 17 Nr. 101. Mittwoch, den 18. Dezember 1895. e elterliche Gewalt im rge und Schmuckſachen, ferner was das Kind ſelbffändig bat der Inhaber der elterlichen Gewalt die dringlichen 1 0 9. i 0 6 Vürg rlichen erwirbt, und was das Kind aus Erbſchaft oder Geschäfte bis auf Weiteres zu erledigen. 95 eſetzb uch. 9 00 15 Beſtimmung erwirbt, daß es Folitiſc Der Entwurf des bütgerlichen G „ der Nutznießung nicht unterliegen ſoll. Die elterliche 0 es. 3 handelt die 9 a 1 Nutznießung endigt mit dem Aufhören der elterlichen Kiel, 15. Dez. Der Kaiſer ſſt heute früh Grundlage nach als eine vormundſchaſtliche im Gewalt, alſo mit dem Emteitt der Volljährigkeſt; dier eingetroffen und wohnte der Vereidigung der n modernen Sinne der Vormundſchaft, das beißt als ſte endigt weiter, wenn ſich das Kind verheirathet. Marinerekruten bei. Er hielt an dieſe eine Anprache, 5 ein dem Intereſſe des Kindes dienende Schutz ufitut Das Kind iſt nach dem Entwurf des Bürger⸗ in welcher er ſie ermahnte, den Eid heilig zu halten, 5 Entgegen dem geltenden Recht hat der Entwurf au 0 lichen Geſetzbuches vollkommen vermögensfäbig. Mit der Alle verpflichtet, ſich einem Willen unterzuordnen, 4 Sihn, die Mutter, wenn nach Lage der Verhältnifße die dem Satze des altrömiſchen Rechts, daß das Hauskind, um das Aufrecht zu erhalten was die Väter geſchoffen. a was es erwirbt, dem Haus vater erwirbt, iſt voll⸗ Er erinnette an die vor 25 Jahren errungenen Siege alültliche l i 440 5 5 8 5 8 ſtändig gebrochen. Damit iſt auch jede Beſtimmung und gab dem Vertrauen Ausdruck, daß die Rekruten Ellern leben und der Voter in Stande 5 die Aber die Haſtpflcht des Votecs für die Geſchafte⸗ bereit ſein wl den, Gleiches zu leiſten. Er ſprach Gewalt auszuüben, tritt das Recht ver Mutter urack. aden des Kindes gefallen. Eine ſolche Haftpflicht ſeine Freude über das Verhalten der Marine im Bei beſtehender Ehe iſt das Uederg⸗wicht des Hees teitt nach dem Entwurfe nur ein nach den allge- Auslande und im Inlande, auch bei der Kanalfeler n der Natur der Dinge begründet muß ien de meinen Grundſätzen über Auftrag und Geſchäſts⸗ aus. Die Marine möge ſo fortfahten. Der Kaiſer elterliche Gewalt bei . führung ohne Auftrag, Ebenſowenig wie für die ffattete der Werft und dem Seemannsbauſe Beſuch⸗ ab. e Gewalt beigelegt werden. Die elterliche Geſchäftsſchulden des Hauskindes haftet nach dem eit aus dem Alter der Minderjöhri beit erreicht die Deliktſchulden des Hauskindes. Damit ſtimmt das — Ladenburg, 16. Dezbr. Geſtern fand elterliche G walt ihr Ende 9 beſtehende Recht durchweg überein. der vom Frauenverein beranſtaltete Korchkurs ſeinen 9250 Der Inhaber det elterlichen G: walt verwirkt Abschluß mit einer kurzen theoretiſchen Prüfung, die Ole elterliche Gewolt begründet für den In- ſie, wenn er wegen eines an dem Kinde begangenen von 2—3 Uhr Nachmittags, in G7ge, wart des baber derſel ben 1) die Pflicht und das Recht, ſowohl Verbrechens oder vorſätzlch verübten Been zu Herrn Buͤrgermeiſters, des ne Vorſtandes für die Perſon ols auch das V.tmögen des Kindes einer Zuchthausſtrafe oder einer Gefängnißſtrafe von und einer Anzahl Mütter der Schülerinnen vor zu sorgen, 2) das Recht der Nutznießung an dem mindestens 9 Monaten verurtheilt wird. Die ging. Die letzteren, ſowohl groß als klein Vermögen des Kindes. Die Sorge für die Perſon Mutter verliert die elterliche Gewalt, wenn ſie fich beantworteten die ihnen vorgelegten Fragen, wenn des Kindes umfaßt vornehmlich das Recht und die wieder berheirathet. Trotzdem behält die Mutter auch manchmal etwas zaghaft, doch im Ganzen ſo Pflicht, das Kind zu erziehen, zu beauffichtigen und auch nach Verluſt der elterlichen Gewalt das Recht daß die Anweſenden ſich über die Lehrthätigkeit de einen Aufenthalt zu beſimmen. Der Inhalt der und die Pflcht ſär die Peron des Kindes zu Fel. Pampel, wie auch über die Reſultate derſelbe Eizlehungsgewalt iſt im Entwurf nicht erläutert. ſorgen. Ebenſo hat der Inhaber der elterlichen ein günſtiges Urtheil bilden konnten. Die vorge Das Recht der Nutznießung an dem Vermögen Gewalt auch nach Beendigung derſelben die mit der zeigten vorgeschriebenen Kochbücher, waren meiſt rein des Kindes erſtreckt ſich nicht auf das ſogenannte Sorge für die Perſon und das Vermögen des und ordentlich gehalten und werden ſtets dazu dienen, tele Vermögen des Kindes. Als ſolches find an⸗ Kindes verbundenen Geſchäft⸗ fortzuführen, bis erden jungen Mädchen das Gelernte mehr und mehr zusehen die ausſchli⸗ßlich zum perſönlichen Gebrauch von der die Beendigung bewerkenden Thatſache [im Gedächtniß zu befeſtigen und bei der praktiſchen des Kindes beſtimmten Sachen, insbeſondere Kleider Kenntniß erlangt hat. Beim Tode dis Kindes Verwerthung der, in guter Auswahl zuſammenge⸗ . freundlichen Schimmer der Erinnerung! Allmälig „Haſt Du den keinen Vater?“ examinirte der Das Weihnachtsbäumchen. katleett ſich der Markt; der Hert im Pelzrock aber Herr weiter. Enzoͤhlung von Carl Caſſau ſchritt raſcher der grotzen Allee zu, welche nach dem „Ei doch, mein Herr, aber — es iſt eine bo . 9 a Schloſſe führt. Plötzlich ſtand ein etwa elfjähriger Geſchichte.“ Knabe im dücftigſtem Anzuge vor ihm. In der „Erzähle ſie mit!“ Motto: „Daß ich ſo strenge 355 einen Hand trug er eine nur noch glimmende Laterne, Der Knabe ſah ſich den Herrn an und meinte: bat mir ſchon oft leid getban, nie aber in der andern einen mittelgroßen Tannenbaum. „Ich weiß nicht, ob ich ſte Ihnen erzählen darf.“ „Doch ermunterte in der Fremde, „mir darfſt habe ich die Milde bereut!, Kaum nahm er den Fremden wahr, ſo rief er fl hend: Alexander der Große. „Lieber Herr, kaufen Sie mir doch den letzten Weih⸗ du ſie erzäblen, denn ich ſoll eigendlich Alles wiſſen.“ 5 Der Weihnochtsmarkt der R'fidenz war ungemein nachtsbaum ab!“ „Da ſind Sie wohl ein Gelebrter ?“ beſucht, denn das Wetler ließ ſich, wenn auch kalt, Der Herr ſah den Jungen mitleſdig an, ent⸗ „Beinah'; aber erzähle, wo iſt dein Vater?“ ſo doch außerordentlich ſchön an, und in einigen gegnete aber leutſeligj „Liebes Kind, ich habe Der Junge ſah ſich um und flüſterte dann: Stunden war auch die Zeit der Chriſtbeſcheetung Niemanden zu beſch eren!“ „Im Ge fängn ſſe.“ für die meiſten Hauſer da. Mit völlig hereinge⸗ „Das iſt ſchade!“ meinte der Junge. „Aber „Wie! Im Gefänguiſſe?“ brochener Dunkelheit flammten die Verkaufsplaz: deshalb können ſie mir den Baum doch abkaufen!“ „Aber er hat nicht geſtohlen und betrogen, dann in einem Meer von Lichtern auf, und ein Der Mann lachte: „Du biſt ein Schlaukopf, Heer,“ verficherte das Kind treuherzig. Strom von Käufern ergoß ſich in die Gänge zwiſchen merke ich. Iſt dir den das Geld ſo ndihig?“ „Ja, warum ſitzt er denn im Loche?“ frug Jener. den Buden und Verkaufsfländen, um noch eiligſt die „Das beiſteht fich!“ gab der Knabe reſolut Der Junge blickte ſich wieder um und flaſterte: nöthigen Geſchenke einzukauſen. zurück. „Je eher ich den Baum los bin, deſto eher „Es iſt wegen der Polizei. Mein Gott, Sie find komme ich zu Haus zur Mutter und zu den doch nicht Da verließ auch ein hochgewachſener Herr im 1 Pelzrock und breitrandigen Kaſtorhut das ſürſtliche Geſchwiſteen.“ 5 B Berubige dich,“ lautete die Antwort, „ich bin Schloß durch eine Seiten pforte und ſchritt raſch „Was ſoll dein Baum denn koſten? fragte der kein Poliziſt.“ N durch die menſchenleere Promenade mitten in den Unbekannte gutmülhig und zog die Börſe heraus. „Nun gut, mein Herr, ſo will ich es denn Stiom der Käufer hinein. Das edle, von einem „Fünfzig Pfennig mindeſtens,“ lautete der ſagen,“ fuhr der reſolute Burſche ſort, „mein Vater langen dunklen Barte umrahmte Geſicht des vor⸗ Beſcheld. fitzt, weil et auf den Fürſten geſchimpft hat.“ nehmen Herrn lächelte oft, wenn ein Kind ſich über „Du nimmſt doch auch meht?“ fragte der Herr Der Mann im Pelzrock zuckte zuſammen und die fellgebolenen Spielſachen freute. War er nicht ſcherzend. fragte: „Wie heißt dein ( auch einſt ein Kind geweſen? Ach ja, das dünkte „Na, und ob!“ lachte der Knabe. „Je mehr, „Gebhard Körber.“ „Und wie heißeſt du?“ ihn die ſeligſte Zeit des Lebens, verklärt durch den je biſſer für uns!“ f