Einladung zur 0 Wahl der Wahlmänner für die Wahl eines Tandtagsabgeordneten. 1 No. 3212. Nach höherer Anordnung find die Wahlmännerwahlen am Freitag, den 11. October d. Js. 6 vorzunehmen. Im Ganzen find für die hiefige Gemeinde 16 Wahlm 2 ö nner zu ernennen wovon jeder Diſtrikt deren 8 zu wählen hat. 11 Die Diſtrikte umfaſſen: auf Distrikt I. n Viertel, ein Theil des Rheingau⸗ und Netkar⸗ vieriels. Die Die Wahlberechtigten von Haus No. 1 (Roſenhof) fortlaufend bis mit dei von Haus No. 199 (ſog. Feuerleiterhäuschen), ferner von Haus No. 405 (Joh. Leden Schmich) beginnend und fortlaufend bis mit Haus No. 589 (Bahnwarl⸗ rde bäuschen von Peter Gropp). dolenin Hiſtrißt II. Marktplatz, Kirchgaßviertel, ein Teil des Neckar⸗ und Roß di Rheingaupiertels. N Die Wahlberechtigten von Haus No. 200 (Karl Löſſer Wittwe Erben) dn fortlaufend bis inel. Haus No. 403a (Peter Wilhelm Hertel). Die Wablbandlung beginnt für jeden Diſtrikt um 9 Uhr vormſttags und wird um 1 Uör nachmittags geſchloſſen. Als Wahllokal werden für den Diſtrikt I. das Sitzungszimmer des Gemeinderat für den Diſtrikt II. der Rathausſaal beſtimmt. Die Wahſcommifflonen find: 5 a. Für den Diſtrikt I.: 1. Bürgermeiſter Hartmann, Vorſtand, (Stellvertreter Gemeinderat G. M. Beſdinger), 2. Gemeinderat Franz Agricola, . 8. Hauptlehrer Alban Weſtzel, 4. Hauptlehrer Ludwig Wörner, a 5. Ratsſchreiber Betz, zugleich Protokollführer. b. Für den Piſtriſt II. 1. Gemeinderat J. Pilger, Vorſtand, (Stellvertreter Adalbert Schmitt II), 2. Gemeinderat Louis Huben, 3. Kaufmann Peter Scola, 4. Oberlehrer Georg Burger, 5. Ratsſchreiber Brehm, zugleich Protokollfüh * Bei dieſer Wahl find füimmfähig und wählbar alle Staatsbürger, welche i fl 5 das 25. Lebensjabr zurückgelegt und bier ihren Wohnfitz haben. wohn 5 Von dem Wahlrecht und der Wählbarkeit find ausgeſchloſſen: * 1. Entmündigte und Mundtodte. 8 ud baut 1 fag: u, f lein Sher Perſonen, über deren Vermögen die Gant gerichtlich eröffnet worden iſt, und zwar während der Dauer des Gantverfahrens. Perſonen, welche — den Foll eines vorübergehenden Unglücks aus⸗ genommen — eine Armenunterſidtzung aus öffentlichen oder Ge⸗ meindemitteln beziehen, oder im letzten der Wahl vorhergegangenen Jahre bezogen haben. Perſonen, welchen auf Grund des § 32 des Reichsſtrafgeſetzbuches die bürgerlichen Ehrenrechte durch gerichtliches Urteil aberkannt wurden, und zwar für ſo lange, als dies im Urteil ausgeſprochen iſt; — 2. 3. am gut hu 4 n das guck Vergebung von Vanarbeiten. Nr. 3220. Zum Anbau des Rathhauſes vergeben wir die: 1. Schreinerarbeiten iu Anſchlag von 91 2. Glaſerarbeiten im Anſchlag im Submiſfionsweg. 5 Die Angebote find nach Prozenten des Voranſchlags aufgeſtellt bis längſtens Freitag, den 4. Oktober d. J. Nachm. 2 Ahr mit eniprechender Aufſchrift verſehen anher einzureichen. Pläne, Kostenberechnung und Bedingungen liegen zur Einficht diesseits auf. Ladenburg, den 25. September 1895. 5 o . 327 „ 50 5 0 Gemeinderath. e 09 Bekanntmachung. 5 Herr Gerichtsvollzieber a. d. Hüffuer iſt zum Kirchenſtenererheber für die evang. Gemeinde Ladenburg und Neckarhauſen ernannt worden, und hat die Stunden an Werktagen vormittags von 8 bis 12 Ahr zur Entgegennahme von Zablungen beſtimmt. Dies wird mit dem Anfügen bekannt gemacht, daß die Zahlung der Kirchenſteuer innerhalb 21 Jagen nach erfolgter Aufforderung zu geſchehen bat und daß Süäumſge das Betreibungsverfahren wie bei der ſtaatlichen Steuer zu gewärtigen haben. 5 5 Ladenburg, den 25. September 1895. . Evang. Pfarramt. Sievert. 5 Futterschneid-Maschinen Rübenschneid-MHaschinen Putzmühlen empfehle zu billigsten Preiſen. Gebrauchte Futterſchneidmaſthinen 1 find zu billigem Preiſe ſtets zu haben. Michael Blaß. 1 Dult 34, Ziffer 4 des Neichsſtt.-G.-B. gen, 16 f 5. Perſonen, welchen das Wahlrecht, oder die Wählbarkeit infolge mühen e ſtrafgerichtlichen Urteils entzogen it. eilslice 6. Diejenigen, die ols Soldat im wirklichen Dienſte ſtehen. c Nur diejenigen werden zur Stimmabgabe zugelaſſen, welche in die irt die B Wählerliſte aufgenommen find. Das Wahlrecht iſt in den Diſtrikten auszuüben in welchen der Wähler ache M m wohnt, und kann Niemand in zwei Diſtrikten wählen. Untant Das Wahlrecht wird in Perſon durch verdeckte in eine Wohlurne nieder⸗ ale Ehr zulegende Stimmzettel ohne Unterſchrift ausgeübt. Die Stimmzettel müſſen in und für bon weißem Papier und dürfen mit keinem äußerem Kennzeichen verſehen ſein. Ih Hale Sie find außerhalb des Wahllokals mit dem Namen der Wahlmänner, welchen u, ſoubent! der Wähler ſeine Stimme geben will, handſchriftlich oder im Wege der Ver⸗ „ wilt! vielfältigung zu verſehen. 5 ad Ruben Die Wahlberechtigten werden eingeladen, zohlreſch bei der Wahl und in Tag: 10 der anberaumten Zeit zu erſcheinen, da nach 1 Uhr keine Stimmzettel mehr Aug ede angenommen werden. F Ladenburg, den 25. September 1895. Gemeinderath. Hartmann. Geſchäfts⸗Verlegung. Theile hierdurch meiner geehrten Kundschaft, ſowie einem Titl. Publikum böflichſt mit, doß ich mein ſeit langen Jahren im Hauſe E 1. 17 an den Planken betriebenes 5 1 Juwelen-. Gold- und Silberwaaren-Geſchäſt (begründet 1822) mit heutigem in meinen Neubau D 1, 4, Taradeplatz (neden dem Pfälzer Hof) verlegt habe und bitte um geneigtes Wohlwollen und Erhaltung des mir ſeither entgegengebrachten Vertrauens. J. Göhring, Juwelier, Mannheim. Pfahſſche Sant Mannheim. Hauplftz Tudwigshafen a. Rh. Zweianſederloſſungen in: Neuſtadt a. H. Kaiſerslautern, Pirmaſens, Dürſtheim a. S, Worms, Oſtgofen Commanditen in Zweibrücken und Nerkin, Bollbezahttes Aetienkapita. t. 12,600 900. — RNeſerven . Mk. 1,600,000. — Au- und Verkauf von Effecten jeder Art, Weleihung von Effeeten und Waaren. Aunahme von Werthpapieren zur Aufbewahrung in verſchloſſene und zur Verwaltung in offenem Zuſtande. Eröffnung von laufenden Rechnungen mit und ohne Creditgewährung; provpiftonsfreie Checkrechnungen. N Discoutirung langſichtiger Wechſel auf Bank⸗ und Nebenplätze Jucaſſo von Wechſeln eic. An- und Verkauf von Deviſen. Ausſtellung von Tratſen, Checks, Anweſſungen und Creditbriefen etc. Cou⸗ lanteſte und billigſte Bedingungen. Kinderschürze in allen Größen, Ja und mpfiehlt 5 3. Haſſelbach