0 0 fal en Bekenntmachu! in ad f *. 225 ohung Quittungskarten bet 8 i 5 . glei ittungskarten betr. durden eint (216) Nr. 297481. Die Bürgermeiſterümter des Bezirks, die Einzugsſtelen und 0 uu * Markeneinkleben verpflichteten Arbeitgeber weiſen wir auf 0 gende b a n Schah 1. Alle 1899 ausgestellten Quittungskarten verlieren nach 8 104 des Geſetzes ihre 1a 182 2 1 15 19 8 8 5 8 1 1895 bei dem Bürgermeiſter des 5 n⸗ oder Be igungzortes zum Umtauſch eingereicht werden. ſikung 958 2. Das Bürgermeiſteramt kann aus dem Verzeichniſſe der 1892 ausgeſtellten Aus all en leicht diejenigen Karten ermitteln, welche noch nicht zum Umtauſch gekommen find.“ an kim N e 1858 3 von den Verficherten oder Einzugsſtellen noch ö 1 Die Einzugsſtellen ſowie die ſelbſtklebenden Arbeitgeber wollen die 1892 ausge⸗ chf die ten Karten aus ihren Kartenbehältern erheben und an das Bürgermeiſteramt abliefern. daft. dl. ait noch Marken einzukleben ſind, muß dies natürlich vor der Ablieferung geſchehen. nig 8. Jede ahbe eingereichte bezw. ſonſt zum Umtausch gekommene Karte iſt den J ort bei der Rückga e oder ſpäteſtens innerhalb einer Woche nach derſelben aufzurechnen. U Es iſt ganz gleichgültig, ob viel oder wenig Marken eigeklebt ſind: Die Karte, 9 1 n 90 15 1 0 eingereicht iſt, behält ihre Gültigkeit, auch wenn ſie nur eine n Being. ee Marke tragt. 1 5 iu ktnſen Da die Zeit 105 Einreichung zum Umtauſch, nicht die Zeit der Aufrechnung, fülr * U . 1 1 5 5 10 0 dürfte das Datum der Einreichung der Karte für die 1 dl r 2 15 1 der 1 ie ſind, werden ſtets ſo zu handeln ſein, ob ſie rechtzeitig zum Umtauſch eingereicht wären. 1 5 . 4 Wenn die Einreichung erſt am 1. Januar 1896 900 ſpäter erfolgt, und ebenſo, kn“, l der betreffende Verſicherte an unbekannten Orten ſich beſindet, ſo daß ihm die 18 frechnungsbeſcheinigung und die neue Karte nicht zugeſtellt werden kann, ſo iſt die t mit ben e nicht aufzurechnen, in die Karte aber unter der Unkerſchrift des Bürgermeiſteramts ort kam tz A Nofiz einzuſchreiben, warum die Aufrechnung unterblieben iſt. 1 dne 3 Wenn jedoch der Verſicherte ſich nachträglich meldet und nachweiſt, daß der recht⸗ d. 5 95 ige Umtauſch ohne ſein Verſchulden verſäumt iſt, ſo iſt die Karte der Verſicherungs⸗ 10 Poli 5 Baden 1 . 7 8 5 8 5 10 1 die fortdauernde Gültigkeit monte zuerkennen, worauf dann die Aufrechnung erfolgt. 5. Der Verſicherte, welcher die Karte abgegeben hat, muß eine neue Rarte erhalten damit ſize Bln Verficherung je nach den vorliegenden Verhältniſſen pflichtig oder freiwillig fortgeſetzt werden . n. Die neue Karte hat auf den Namen der Verſicherungsanſtalt zu lauten, welche 1 * 10 0 en e iſt, und die auf die Nummer der abgegebenen Karte n ſel. gende Nummer zu erhalten. n tobt dei 180 0 19 2 5 e 925 10 ee i giltig bleibt oder 9 geworden iſt, ob fie aufgerechnet oder nicht aufgerechnet wird. un . Diejenigen Verſicherken, für welche in den 4 Jahren 1892, 1893, 1804 und Beſtütgug 1898 nicht wenigſtens 47 Wochen durch Markenklebung oder Krankheiten bezw. Militär⸗ . ust ankechnungsfähig geworden find, find auf 8 32 des Geſetzes aufmerkſam zu machen wallaſe ds iſt den genannten Perſonen anzuempfehlen, etwaige ſäumige Arbeitgeber zu bezeichnen. der 8. uit von denfelben nachträglich die verſäumten Beiträge erhoben werden können, oder üdet ge zer Doppelmarken bis zur Erreichung der nöthigen 47 Wochen einzukleben. Für die ſein. frechnung hat das Unterlaſſen der Nachklebung gar keine Bedeutung. Auch die Karte bend däggt . 9 185 iſt . wenn ſie nur rechtzeitig eingereicht oder vom Vorſtand E fortdauernd giltig anerkannt iſt. 8 1 1 7. Ale 1892 ausgeſtellten, aufgerechnet en oder nicht aufgerechneten Quittungskarten und tönt, holen im Anfang Januar 1896. an die Verficherungsanſtalt eingeſendet werden. Ager sen wat, 8. Es wird neuerdings empfohlen zu prüfen ob etwa Perſonen in der Gemeinde ine gefotdn, zud i B. Gemeinde“, Kirchen- u. dgl. Bedienſtete), welche zwar ſeit erſten Januar 1891 und ela 8 . 1892 verſicherungspflichtig find, für welche aber bisher Marken nicht oder nicht in reichender Zahl entrichtet wurden. Für ſolche Perſonen ſollten noch vor 31. Dezember 95 die erforderlichen Karten ausgeſtellt und die betreffenden Marken, ſoweit die Beiträge ins Hopi N ch 5.137 des Geſetzes noch nicht verjährt find, nachgeklebt werden. Die Verjährung —51 Veiträge erfolgt in 4 Jahren. Am 1. Oktober 1895 können und müſſen ſomit z. die in der Zeit vom 1. Oktober 1891 bis 1. Oktober 1895 verſäumten Beiträge noch chträglich mit Zwang beigetrieben werden. Es ſteht auch kein Hinderniß im Wege, — ö erfichtlichen Veränderungen dem Fortführungsbeamten in der bezeichneten Tag⸗ fahrt anzum en. U ber die in der Form der Grundſtücke eingetretenen Ber⸗ ö Tagſahrt bei dem Gemeinderath oder in der Tagfahrt bei dem Fortführungs⸗ Bekenntmschung. Zut Fortführung des Vermeſſungswerles und des Lagerbuches der Gemar⸗ kung Ladenburg, iſt Tagfabrt auf Donnerſtag, den 22. Auguſt d. J., Vorm. 9 Ahr, in das Rathhaus zu Ladenburg anberaumt. Die Grundeig'nthümer werden hiervon mit dem Anfügen in Kenniniß geſetzt, daß das Verzeichniß der ſeit der letzten, om 22. Auguſt 1894 ſtatt⸗ gehabten Fortführung eing ' tretenen, dem Gmeinderath bekannt gewordenen Veränderungen im Grundeigenthum während acht Tagen vom 14. Auguſt d. J. ab zur Einſicht der Betheiligten auf dem Rathhauſe aufliegt; etwaige Einwendungen gegen die in dem Verzeichniß vorgemerkten Veränderungen in dem Gtundeigenthum und deren Beurkundung im Lagerbuch find dem Fort⸗ führungsbeamten in der Tagfahrt vorzutragen. Die Grundelgenthümer werden gleichzeitig aufgefordert, die ſeit der letzten Fortführung in ihrem Grundeigenthum eingetretenen, aus dem Grundbuch nicht änderungen fiad die vorgeſchriebenen Handriſſe und Meßurkunden vor der b amten abzugeben, widrigenfalls dieſelben auf Koſten der Betheillgten von Amtswegen beſchofft werden müßten, Auch werden in der Tagfahrt Anträge der Grundeigenthümer wegen Wiederbeſtimmung verloren gegangener Gtenz⸗ markungen von ihren Geundſtücken entgegen genommen. Ladenburg, den 26. Juli 1895. Der Gemeinderath. Hartmann. Gil Ius zum Schif, Kadenbng. Am 11. Auguſt, l. J. beginnend Grosses Preiskegeln. Als Preiſe kommen zur Vertheilung: 1.) Eine goldene Herrenuhr (Remoutoir). 2.) Ein Canapee. 8.) Zwei wollene Betldecken. 4.) Ein Regulator mit Schlagwe 5 6. 7 1 ) Ein Oelgemälde. ) Ein Opernglas mit Etui. ) Eme Stehlampe mit Oelkanne. 8.) Eine Fruchtſchaale. 9.) Ein Spiegel. 10) Eine Weckeruhr. 11.) Ein Taſchenmeff r. 12.) Ein Salzgeſtell. Zu zahlreicher Betheiligung ladet ergebenſt ein Loibl, J 1. Ofiober 1895 eine Karte auszuſtellen, verwendbar zurück bis 1. Oktober 1891. 4 a a l zurück zum Schiff . 5 1 ben u 1 g e eee e Offerirt zur jetzigen Saatzeit: 8 ve en un ae e Spinat, Feldſalat, Winterkopfſalat 5 N 1 2026 Bie 7033. in garantirt hochkeimfähiger Waare ſowie beſten Markt⸗ und 5 115 1 Vorſlehende Bekanntmachung wird hiermit veröffentlicht Wirthſchaftsſorten. a 5 25 Ü I Erscbeerpflanzen: „Laxton's Noble“ n 1 Hartmann. ez. Ertragsfähigſte aller Sorten billigſt. e hig ei 0 2 0 NB. Laxtons Noble wurde auf allen bedeutenden Garten⸗ Zur jetzigen Jahreszeit bauausſtellungen mit den erſten Preiſen prämiiert. f unge mein gut aſſortirtes Laget in N 0 f in m len f nn, Sommer- Tricotagen Die grösste Auswahl ane v. W. Venger Söhne Stuttgart als: Sportshemden . Trieothemden, Unterhosen & Unter jacken 5 e ee 0 1 1 Jägers Normalhemden S ommerqualiät, 1 vorzüglicher Waare und zu 1 Preiſen bei i n deutz Sport hemden D. Freitag. irat uh kur anerftannt heſte Fabrikate empfehlend in Erinnerung. — unc Saſſelbach. Vorzüglich waſchächte n 6 a 5 Wirtschaftsschürze, c „ogges Tuger m Strümpfen große ſchwarze Schürze, ind nun am Jager. 5 % Ainderſtrümpft, ahbe 5 D. Freitag. i lee aöfahrerftrümpfe Mi K 2 * 755 bote allen 1 e zu äußerſt billigem Preiſe. 0 Miet- und Pachtverträge w din Oe i 75 D. Freitag. ſind zu haben in der Expedition dieſes Blattes.