Bekenntmachung Die Schweineſeuche betr, I. Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß in Neckarhauſen die ö Schweine ſeuche durch aus der baheriſchen Rheinpfalz ſtammende Ferkel eingeſchleppt denz ben t und in mehreren Stallungen eonſtatirt worden iſt. e 9 gage 6 Es wird deshalb hiermit auf Grund der 88 18 ff, 65 66 Reichs⸗Seuchen⸗Geſetzes, 8 828 R.⸗Str.⸗G.⸗B. 9 90 bad. Pol.⸗Str.⸗G.⸗B. 8 30, 23 ebenda Stallſperre für die erzen verſeuchten Stallungen und Gemarkungsſperre für die Gemarkung Neckarhauſen für die 5 Dauer der Seuchengefahr angeordnet. 5 Ey ichtbal es dürfen alſo bis auf weiteres keine Schweine aus der Gemarkung abgetrieben nenftrahl; werden. Die erkrankten Thiere müſſen ſtreng von anderen Schweinen getrennt gehalten ee * werden. Sümmtliche Skallungen, in welchen ſich erkrankte Schweine befanden, find gründlicher Desinfektion mit heißer Lauge zu unterwerfen und mit Kalkmich anzuſtreichen. Der Weidgang und die Tränkung der Schweine außerhalb der Stallungen wird qual bis auf Weiteres unterſagt. II. Ferner wird auf Grund obengenannter Geſetzesbeſtimmungen und zwar neben der noch weiter in Kraft bleibenden Anordnung vom 9. März d. Is. No. 8795, die ch, Maul⸗ und Klauenſeuche betr. und mit Wirkung für Neckarhauſen und den ganzen übrigen Bezirk für die Dauer der Seuchengefahr folgendes angeordnet: 1. Sobald verdächtige Erkrankungen unter den Schweinen vorkommen, iſt ſofortige c, Anzeige an die Ortspolizeibehörde zu erſtatten, welche ungeſäumt das Großh. Bezirksamt „ und den Großh. Bezirksthierarzt in Kuntniß zu ſetzen und die Iſolierung der verdächtigen achestand Thiere fürſorglich anzuordnen hat. d 0 2. Es iſt dafür zu ſorgen, daß erkrankte oder verdächtige Thiere nicht in Berührung nd. f mit anderen, noch geſunden Thieren kommen. Ebenſo ſind Produkte und Geräthe, welche mit den kranken Thieren in Berührung gekommen ſind, ſorgfüältig außer Berührung mit fige Nach. anderen Thieren zu laſſen und geeignet zu desinfleiren. kracht; 3. der Hauſterhandel mit Schweinen aller Art wird für den Bereich des Amts⸗ 7 bezirks Mannheim bis auf Weiteres unterſagt. hal 4. Der Weidgang der Schſoeine in den Gemeinden in welchen die Seuche conſtatirt em Strahl; iſt, wird bis auf Weiteres verboten. Thurm, : 5. Sͤmmtliche Stallungen, in welchen ſich kranke Schweine befinden, find mit den Stur heißer Lauge zu reinigen und mit Kalkmilch gründlich anzuſtreichen. 6. Sollten Schweine innerhalb der letzten 10 Tage in der Gemeinde eingeführt t und 755 50 85 11 oder in der nächſten Zeit eingeführt werden, ſo iſt ſofort deren Herkunft er und Kind! eſtzuſtellen. ken und Seen 7. Es dürfen in den Bezirk überhaupt keine Schweine eingeführt werden, ohne daß für dieſelbe genaue thierärztliche Geſundheitszeugniſſe erwirkt ſind. Dieſe Geſundheits⸗ n zeugniſſe, welche analag denjenigen nach § 5 der V.⸗O. vom 26. Mai 1885 beſchaffen ſcher Macht; ſein müſſen, haben nur 5 Tage Giltigkeit. en; er lacht: 8. Umgeſtandene Schweine und Ferkel dürfen nur durch den Waſenmeiſter vor⸗ umgebrahl ſchriftsmäßig auf den Waſen gebracht werden und müſſen mit einer dicken Schichte un⸗ 5 gelöſchten Kalkes umgeben werden. Einfaches Verlochen auf dem Anweſen des Eigenthümers bt mehr, iſt verboten. (Vergl. auch 8 91 Pol.⸗Str.⸗G.⸗B. u. V.⸗O. vom 17. Auguſt 1895, die seinen daher, Behandlung gefallener ꝛc. Thiere betr.) i und Schlamm 9. Zuwiderhandlungen werd en, ſofern nicht 8 328 R.⸗Str.⸗G⸗B. Anwendung ml findet, auf Grund des § 90 Pol.⸗Str.⸗B.⸗B. bezw. der 89 65/66 Reichs⸗Seuchen⸗Geſetzes m mit Geldſtrafe bis zu 150 Mk. oder mit Haft beſtraft. traut, Die Ortspolizeibehürden werden beauftragt, dieſe Andordnungen in der Gemeinde offer laut. — ortsüblich und den Viehhändlern und Schweinebeſitzern noch beſonders bekannt zu geben, plein ſacht, den Vollzug zu überwachen, und jede Zuwiederhandlung ſofort anher anzuzeigen. Mannheim, den 15. Juni 1895. acht! Großh. bad. Bezirksamt: Dr. Strauß. 5 i hell, Nr. 2099. Beſchluß. Vorſtehende Bekanntmachung wird hiermit veröffentlicht. Freunde, sch Ladenburg, den 18. Juni 1895. 5 ſten 10 Bürgermeiſteramt: 91 e Hartmann. Betz. Cam, 2utte, Bekanntmachung. a 0 ebung von Bauarbeiten. Nr. 2108. Folgende Bauarbeiten der Gemeinde ſollen im Submiſfions⸗ wege vergeben werden: i a. in der Nealſchule: Pflege anvalte ſeimkehr, unde Nütterlein, wit 1. Maurerarbeiten im Anſchlag von 110 Mk. — Pf. 2. Tüncherarbeiten im Anſchlag von 488 21 n, ehe er 3. Tapezierarbeiten im Anſchlag von 22 84 z mmer 100 4. Blechnerarbeiten im Anſchlag von 30 „ — zieren bebte Summa 600 „ 56 enpflege ere uhigung e lichtete, Elf zu kreuzen. ha, daß det! „der andi; im chriſtlichen Friedhofe: 75 Maurerarbeiten im Anſchlag von 201 Mk. 2. Schreinerarbeiten (Herſtellung von Pfählen zum Bezeichnen der Gräber) im Anſchlag von 1 500 10 701 17 * Total 1301 Mk. 56 Pf. Eintauſenddreihunderteine Mark 56 Pfg. Deßfallſige Angebote wollen nach Prozenten gerechnet verſchloſſen und mit entſprechender Aufſchrift verſehen bis längſtens 6 Freitag, den 28. ds. Mts., Nachmittags 2 Ahr anher eingereicht werden. 56 e Koſtenüberſchlag und Bed ngungen können jederzeit diesſeits in Einſicht 225 genommen werden. Ladenburg, den 17. Juni 1895. Gemeinderath. l Hartmann. Betz. Habe ſehr ſchöne Neuheiten 4. . wen . Schürzen eſt ſeinen jeder Größe und Jarbe erhalten. Haushaltungsschürze iu vorzüglicher Qualität zu ſehr bill gem Preiſe empfehle beſtens D. Freitag. 2 5 5 Ladenburg. Sonntag, den 23. Juni k. J. 75 5 Ausflug mit Famnaili nach Weinheim, Birkenau und Gorksheimerthal wozu auch die Ehren⸗ 3 Das Commando. Antreten präeis halb 7 Uhr morgens auf dem Marktplatz, Abfahrt 658 mit der Main⸗Neckar⸗Bahn. mitglieder hoͤflchſt einladet Danksagung. Für die überaus zahlreichen Beweiſe herzlichſter Teilnahme an unſerem Familienfeſte ſagen beſten 0 P. Freitag und Familie. Landw. „Bezirks- Verein aden bur g. 1 i Bruteie find in nach verzeichneten Zuchiſtationen unſeres Vereins zu erhalten: 1. bel Hermann Jenking Ladenburg von rebhunfarb. Italienern und Aglesbury Enten. 5 2. Holzbändler Fuchs, Ladenburg don ſchwarzen Italienern e * 7 3. „ udwig Suben, 10 „„ „ae 4. „ Johann Rlaeß, 5 „ Emdener Gänſen 5 5. „ Caudw. Winterſchule, „ Brut- u. Fleiſchhühnern 6. „ Heinrich Kling, Schriesheim „ rebhuhnfarb. Italienern 7. „ Rathſchreiber Meng, Edingen „ „ 8. „ Joh. Gg. Ding II. „ „ gelperberten 1 Der Preis dieſer Bruteier beträgt: flüür ein Hühnerei für Mitglieder 10 Pf., für Nichtmitglieder 15 Pf. Entenei „ 20 „ Gansei 50 „ * 17 8 S 8 * 17 * 5 Mannheim, k. 5, 1, parterre Miet- und Pachtverträge 1 2 —— 11 und JZeitſchriften. Geſellſchaft, Intereſſe, wenn er vor Ertheilung ſeiner Aufträge d wo man erfolgreich inſerirt. in eigenem wie un 22 ſie giebt auf die Original⸗Tarife der Zeitungen die höchſten Rabatte aaſenſtein Vogler . Aelteſte beſtorganiſirte Annoncen⸗Expedition zu haben in der Expedition dieſes Blattes. und iſt unparteiiſch bei der Auswahl der Zeitungen beſorgt billigſt, zuverläſſig und reell Annoncen jeder Art für hieſtge und auswärtige itungen, erſt von Haaſeuſtein & Vogler A. G. Boſtenvorauſchläge verlangt. Geſchmackvolle Entwürfe auf Wunſch. 40 jährige Erfahrung verbürgt die richtigſte Auskunft, Jeder Juſerent handelt