blatt Mk. 1.40 frei ins Haus. Nr. 48 Her Entwurf eines Nanldepot - Geſetz es Die deutſche Jurisprudenz beſchäftigt ſich ſchon lange mit dem Problem, die Rechte des Deponenten von Werthpapleren kräftiger auszugeſtalten und ſeinen Anſprüchen einen beſſeren Schutz zu gewähren. Der Depotvertrag im Bankberkehre giebt dem Depo⸗ nenten in der Regel nur Forderungsrechte, die im Falle einer Collfion von Anſprüchen zurückſtehen müſſen. Aus dem Depotvertrage erwächſt ſür den Depofitar die vertragsmäß ge Pflicht, die zur Aufbe⸗ wahrung übergebenen Stücke treu und ſorgſam auf⸗ zubewahren. Das irr⸗guläre Depoſttum — was ja in Wirklichkeit beim Bankgeſchäfte das reguläre iſt — verpflichtet den Bankier, — das Depot auch auftrags⸗ gemäß und nußbringend zu verwalten. Für die Zinſen, die er dem Kommittenten zahlt, erhält der Bankier g 0 die Nutzungsbefugniß. Juriſtiſch werden die deponier⸗ ten Stücke ſein Eigentum, wirthſchaftlich find und bleiben ſie das Gut des Deponenten Oefter hat nun das formale Recht über den wirthſchaftlichen Spang Anſpruch der Kommittenten Siege erfochten. Oft — wurde aber ſelbſt das formale Nicht gebrochen, und 65 das Eigenthum des Deponenten ging durch die Treu⸗ g lloſigkeit des Bankiers verloren. Die Jurisprudenz 4 800 wollte nun hiegegen Kautelen ſchaffen, und dem ver⸗ danken wir den Entwurf des Bankdepotgeſetzes, den der Bundesrat vor wenigen Tagen genehmigt hat. Wir begnügen uns, aus dem Inhalte nur das Wichtigſte mitzuteilen. Nach § 1 ſoll der Kaufmann verpflichtet fein, die ihm zur Verwahrung oder als Pfand übergebenen Werthpapfere unter äußerlich erkennbarer Bezeichnung jedes Hinterlegers oder Verpfänders geſondert von seinen eigenen Beſtänden und von denen Dritter auf⸗ zubewahren, und ſodann ein Handelsbuch zu führen, ewe für die Redaktion verantwortlich: Karl Molitor, Jadenburg 7... T Allgemeiner Anzeiger filr Hadenburg un erscheint jeden Dienstag und Freitag Abend. : „ſpaltige Corpus⸗Zelle oder dere Raum Preis viertelfährlich Mark 1.—, mit illuſtriertem Unterhalt 0 J Pfg., Lokale Geſchäfts⸗ und Privatanzeigen 6 Pfg. Druck und Verlag von Karl Maliter, Ladenburg. Corpuszeile. Neelamen 20 Pfg. — — Samstag. den 15. Juni in das die Werthpopfere jedes Hinterlegers oder Ver⸗ pfänders nach Gattung, Nennwerth, Nummern oder ſonſtigen Unterſcheidungsmerkmalen der Stücke ein⸗ getragen ſind. Eine Erklärung des Hinterlegers oder Verpfänders, durch die der Verwahrer oder Pfand⸗ gläubiger ermächtigt wird, an Stelle der hinterlegten oder v rpfändeten Werthpopiere gleichartige Werth⸗ papiere zurückzugewähren oder über die Papiere zu ſeinem Nutzen zu verfügen, ſoll nur gültig ſein, ſoweit ſie für das einzelne Geſchäft ausdrücklich und ſchriftlch abgegeben iſt. Unter den die Pflichten des Kommiſſionärs regelnden Beſtimmungen iſt die wichtigſte die, daß der Kommifſionär, der einen Auftrag zum Einkauf von Werthpapieren der oben bezeichneten Art ausführt, dem Kommittenten binnen drei Tagen ein Verzeichniß der Stücke mit Angabe der Gattung, des Nennwerthes, der Nummern oder ſonſtigen Unterſcheidungsmerkmale zu üben ſenden hat. Mit der Abſendung dieſes Verzeichmſſes ſoll das Eigenthum an den darin verzeichneten Werthpapieren auf den Kommittenten übergehen, ſoweit der Kom⸗ miſſtonär über die Papiere zu verfügen berechtigt iſt. Uebergiebt ein Kaufmann einem Dritten bei ihm deponirte Werthpapiere der bezeichneten Art zum Zweck der Aufbewahrung, des Umtauſches oder des Bezuges von anderen Werthpapieren, Zins⸗ oder Gewinnantheilſcheinen, ſo muß er dem Dritten mittheilen, daß die Papiere fremde ſeien. Der Dritte kann dann an dieſen oder den neu beſchafften Papieren ein Pfandrecht oder Zurückbehaltungsrecht nur wegen ſolcher Forderungen an ſeinen Auftrag⸗ geber geltend machen, die mit Bezug auf dieſe Pa⸗ piere entſtanden find. Auf eine Uebertretung dieſer Vorſchriften find ſchwere Strafen geſetzt. Heidelberg, Karlsruhe, Mannheim, Lahr, Konſtanz, Bewohner einen weſtlichen Antheil an der nationalen Pol itiſches. Betlin, 13. Juni. Als erſtes der fremden Geſchwader, welche an der Eröffnungsfeier des Nord⸗ oſtſee⸗Kanals theilnehmen, iſt das vom Erzherzog Karl Stephan commandirte öſterreichiſch⸗ungariſche Geſchwader am Dienstag Vormittag in Kiel ein⸗ getroffen und daſelbſt auszeichnend begrüßt worden. Der commandirende Admiral Knorr hat die Hafen⸗ ordnung für die Canalfeier erloſſen. Sie beſt mmt u. A., daß am erſtlen Tage nur die däniſchen, engliſchen, norwegiſchen und ſchwediſchen Keiegsſchiffe ihre Mannſchaften beurlauben dürfen. Für den zweiten Tag haben dieſe Erlaubn ß die holländiſchen, ilalieniſchen, ruſſiſchen und portugieſiſchen Schiffe, für den dritten Tag die öſterreichiſchen, amerikaniſchen, franzöfiſchen, rumäniſchen und ſpaniſchen Schiffe. Den Manvyſchaften des franzöſiſchen Geſchwaders iſt es indeſſen vom Geſchwadercommandanten Admiral Menard überhaupt verboten worden, in Kiel ans Land zu gehen. Friedrichsruh, 12. Jun. Neun Ober⸗ bürgermeiſter der Städte Baden⸗Baden, Bruchſal, Freiburg, Pforzheim überreichten heute dem Fürſten Bismarck den gemeinſamen Ehrenbürgerbrief der badiſchen Städte der Städteordnung. Auf die An⸗ ſprache des Oberbürgermeiſters Schnetzler von Karls⸗ ruhe erwiderte der Fürſt etwa Folgendes: Er gehöre zu den Leuten, die Werth auf eine gute Grabſchrift legen und auf ein gutes Zeugniß ihrer Mitbürger. Beſonders ſei ihm werthvoll zu wiſſen, daß das deutſche Volk im Süden wie im Sidoſten einig ſei in dem Zuſammenhalten des Baues des deutſchen Reiches, ſo wie er es glaube. Das Großherzogthum Baden hat durch ſeinen Landesherrn und durch ſeine 5 Fortſetzung. Und ihr Herz? Js, darin lebt ein Bild, das ließ ſich nicht verbannnen. Sie wußte recht wohl, er werde ihr nie wieder nahe lommen, ein wieder ihren Weg kreuzen; er war ibe verloren. Aber ſollte ihr Weg auch einſam ſein, beſſer als an der Hand des ſtets Fremden. Als zu Aufang der Kriegsruf ertönte, kehrte Eliſabeth auf kurze Z it heim; am liebſten hätte fte ſich für immer verabſchiedet, m Krankenpflege zu lernen und in ein Kriegslazartth einzutreten; allein Fräulein Berends Befinden hatte ſich ſeit einiger Zeit erheblich verſchlechtert. auszu horten, wie ſie es wünſchte, war j tzt ihre eiſte Pflicht. Elisabeth hatte in der litzten Zet gar ſehr viel lernen müſſen, um zu begreifen, daß Pflichttreue das wichtigſte iſt, will man ſein Brod unter Fremden verdienen; wie ſchwer ſie es oftmals empfand, ahnte niemand, wie oft ihr Hochmuth ſich aufbäumte und ihr ins Ohr raunte: „Du von hohem Adel, des Generals Tochter ſoliſt Dich beugen unter die von bürgerlichem Stande weil ſie Dich erkaufen mit ihrem Gelde! Das Scheckſal iſt ungerecht gegen Dich! Wehre Dich, lehne Dich auf!“ All in die Vernonft entgeg⸗ . ſehen mit den Ihren. Bei ihr nete: „du haft Dich überhoben, nun mußt Du Dich biugen; nur wahre D muth bringt Dich an das Ziehl; gieb Dich in Gottes Vaterhand und Du biſt geborgen. Büße, was Du verſchuldet, um Deiner Eltern willen.“ Es wahr ein wehemüthiges Wleder⸗ Muthig bekämpfte wohl Pauls junge Gattin den Schmerz der Trennung, aber unendlich tief empfand ſte, was es ſagen wolle den geliebten Mann hinausziehen ſehen in Gefahten, villeicht in den Tod! Der General Keonau felbſt, obgleich nicht mehr im Stande, mit hinauszuzichen in den Kampf und Streit, wollte doch dem Vater⸗ lande noch nützen, er ſtellte ſich zur Verfüzung für die Landwehr, welche daheim blieb, als Kommondeur. „Willkommen mein lieber Gefährte aus froher Jugend⸗ z it,“ bigrüßte der Fütſt ihn voll Huld, „eine feſte Hand, ein ftiſcher Muth fiadet ſtets einen Platz.“ Wenige Tage innigen Beiſammenſeins blieben der Familie, dann hieß es fich trennen. Auch Eliſabeth kehrte wieder zurück zu dem Kreis ihrer Pflchten. „Geh mit Gott, mein Kind,“ ſagte die Mutter, als ſie zum litzten Mal die Arme um ſie ſchlang, „ich freue mich, daß Du Dir Deinen Platz errungen, daß man Dich gern wieder kehren ſi'ht. Faß Du die Freiheit dewahrteſt, als ein braver Mann Dich zur Gattin erwählen wollte, daran thateſt Du recht; auch um ſeinetwillen, das wahre Glück wäre Euch doch fern geblieben.“ Nun fuhr ſie wieder hinaus in die Ferne, aber allenthalben die Spuren des Keieges bemerkend. — nicht in die Fremde, ſie wußte, daß man ſie freundlich erwartete. Eine ungelöſte Frage nahm ſie mit fich und wagte ſie doch nicht, ob Löwen wieder den Landwirth mit dem Soldaten vertauſcht und ihn ſein Regiment eingetreten war. Mehrere Stunden ſchon war ſte gefahren, Abſchiednehmen einberufener Soldaten; lange Militär⸗ züge, welch für andere einen unangenehmen Aufenthalt mit ſich brachten. Kampfbegeiſtert fangen junge Virtheidiger des Vaterlandes Kelegslieder; älteten Leuten lag noch der Abſchled von Weib und Kind auf dem Herzen, ſchweigend drückten ſie ſich in die Ecken. — Auf einer Station gab es ſehr lange zu warten für Eliſabeth. Bedauernd veſicherte immer auf's neue der Bahnbeamte, der Zug müſſe ſofort eintreffen. Eine junge Dame theilte ihr Schickſal, den Schleier vor dem Geſicht, ſaß ſie in einer Ecke des Warteſaals; bei j dem Geräuſch fuhr ſie auf, warf einen Blick durch das Fenſter und lehnte fich wieder flumm in ihren Seſſ el, ihre Geduld ſchien beinah erſchöpft. Als abermals ein Beamter eintrat, frug ſie erregt: „Iſt noch keine Ausſicht?“ Bei ihren Worten ſah Eliſabeth auf. Die Stimme klang ihr ſo bekannt. Sie täuſchte fich nicht. „Gretchen Du!“ rief ſie, „iſt es möglich 2 Wir ſitzen beite da, voll Ungeduld und Langeweile, anſtatt di⸗Zeit zu genießen.“ Sie lagen ſich in den Armen und hatten ſo viel zu