10 blatt Mk. 1.40 frei ins Haus. Arſcheint jeden Dienstag und Freitag Abend. Preis vierteljährlich Mark 1.—, mit illuſtriertem Unterhaltungs⸗ Anzeigen: 10 Mfg., Lokale Geſchüfts⸗ die 1-ſpaltige Corpus⸗Zeille oder dere und Privatanzeigen 6 Pfg Corpuszeile. Neelamen 20 Pfg. 1905 1 für die Redaktion verantwortlich: Karl Molitor, Ladenburg e 5 f 0 J —— „ . fun, 1 5 an n. Xr. 46. Samstag, den 8. Juni 8 deſem J. 2 27 Marken zur Invaliditäts- und Altersv⸗tficherung Belm Tode einer der Invaliditäts⸗ und Alters⸗ ung „e Zur Zuwakiditits⸗ und Aktersverſicherung. enthalten muß, aushändigen. Am einfachſten geſchiehtverſicherung angehörenden Frauensperſon zuführen 1 Weſbliche Mitglieder der Invalitäts⸗ und Alters- dieſer Anſpruch bei der Ortsbehörde für die Arbeiter deren Kinder, eheliche und uneheliche die Hälfte der Beßllſh verficherung, welche derſelben ſeit dem Beſtehen des beiſichtrung an dem Otte, an welchem die Heirot von der Wittwe geleiſteten Beiträge heraus, wenn ſterämten Geſetzes 1. Januar 1891 bis jtzt angehört haben ſtattfindet, Herauf werden weibliche Perſonen der] die Mutter ſelbſt mindeſtens 235 Wochen lang der und im Begufff ſtehen ſich bald zu verehelichen, werden darauf aufmerkſam gemacht, daß ſie die Hälfte ihrer geleiſteten Beträge bei einer Verehelichung zurücker⸗ ſtattet bekommen, wenn die Zahl der Wochenbeiträge mindeſtens 285 bettägt. Mägde z. B. und Arbeite⸗ rinnen, welche ſeit 1. Januar 1991 bis j tzt un⸗ unterbrochen in Dienſten geſtanden find, erreich n am 1. Juli 1895 die vorgeſchriebene Anzahl von 235 Beitragswochen zur Inpalidäts⸗ und Alters⸗ peificherung und erhalten alsdann die Hälfte der geleiſteten Beiträge heraus, wenn ſie innerhalb 3 Monaten nach ihrer Verheiratung ihre Anſprüche geltend machen. Mägde, Arbeiterinnen, Näherinnen, Büglerinnen, Kellnerinn n, Taglöhnerinnen, überhaupt alle weiblichen, veiſicherten Perſonen, welche ſeit 1. Januar 1891 Beiträge zur Invaliditäts- und Alters thun alſo gut daran, wenn ihnen nur noch wenige fehlen, ſo lange mit ihrer Verehelichung noch zu warten bis ſie voll? 235 Beitragsmarken zur In⸗ validitäts⸗ und Altersverſicherung eingeklebt haben; ſonſt, wenn ſie weniger als 235 Wochenbeiträge auf⸗ zuweiſen haben, bekommen ſie nichts heraus. Der Anspruch ſelbſt geſchieht in der Weiſe, daß ſolche Frauensperſonen, der betreffenden Ortsbehörde für die Arbeiterverſicherung die Heiratsurkunde des be⸗ treffenden Standesbeamten, welche unentgeltlich aus⸗ geſtellt werden muß, zuweiſen, ſodann 4 Quittungen über 4 volle Markenkarten übergeben und endlich die litzte 5. Markenkarte, welche noch mindeſtens —ä— — 70 7 0 1 Fortſetzung. Eines Tages trat das alte Fräulein in Eliſa⸗ beth's Zimmer ein. „Ei, Sie bekommen wieder friſche Farben,“ rief ſie erfreut aus, „oder hat eine frohe Nachricht das Roth auf ihre Wangen gezaubert?“ fuhr ſie lächelnd fort, auf den Brief in den Händen ihrer Geſellſchafterin zeigend. Allerdings erröthete dieſe tief unter den beobach⸗ tenden Blicken, und entgegnete mit leiſem Seufzer: „Ich kann es nicht verleugnen, der Brief erregt mich, aber freudig nicht; wäre er boch ungeſchrieben geblieben! ſie beweiſen mir viel Güte, viel Wohlwollen, Fräulein. Darf ich Sie bitten zu leſen und mir mütterlich Rath zu geben? Die Mutter iſt ſehr fremd mit Verhältnſſſen.“ Fräulein Berend las den Brief, von Zeile zu Zelle mit ſteigender Bewunderung, von Herr Kron⸗ l. 0 berg, Matiechens Vater. Nicht von jugendlicher Leldenſchaft dicktiert, aber von einer innigen Neigung, mal fühlte man ſchnall, daß es nicht Worte, ſondern fund rkliche Empfindungen waren. f „Mein Haus iſt verödet, ſeit Gott meine Frau verſicherung geleiſt't haben und bald ſich verheiraten, Wochen zur vorgeſchriebenen Anzahl von 235 Wochen nicht lebt die ehelichen Kinder unter 15 Jahren die —— — — dienenden Klaſſe, aber auch deren Herrſchaften hin⸗ gewieſen, um die Segnungen des Geſetzes zu erreichen. Iſt ] doch eine Frauensperſon, welche ſchon lange der Japallditäts⸗ und Altersverſicherung angehörte, kränklich, ſo möge ſie bei einer etwaigen Verheiratung auf Herausbezahlung der Beiträge verzichten und frei⸗ willig die Fortſetzung der Invaliditäts⸗ und Alters⸗ verſicherung beſorgen, daß ſie die in dieſem Fall nötigen Doppelmarken à 28 Pf., welche auf jeder Poſt erhältlich find, in ihre Markungskarte ſortklebt und zwar ſo viele, daß bis zum Schluß dis auf der und ſo fort, indem ſie nämlich immer innerhalb 4 Jahre eine Karte mit Marken à 28 Pf. vollfüllt. Aldann bleibt ſie ſtets im Antecht auf eine Jvalidenrente, Beim Tode eines verficherten Familienvaters, welcher mindeſtens 235 Wochenbeiträge zur Involi⸗ ditäts⸗ und Altersverſicherung geleiſtet hat und ſelbſt keine Rente bezog, erhält die Witwe oder falls ſie Hälſte der von dem Vater geleiſteten Beittäge heraus. Die Herausbezahlung von Beiträgen zur Invaliditäts⸗ und Altersverficherung für Wittwen oder Kinder unter 15 Jahren trifft mit dem 1. Juli 1895 bei ſolchen Arbeitern Knechten u. ſ. w. zu, welche ſeit 1. Januar 1891 ununterbrochen bis 1. Juli 1895 die Beiträge zur Invaliditäts⸗ und Alters verficherung geleiſtet haben und vom 1. Juli d. J. ab immer dann, wenn ein Familienvater mindeſtens 235 Wochenbeiträge zur Invaliditäts⸗ und Altersverſicherung geleiſtet hat und ſelbſt zu Lebzeiten keine Rente bizogen hat. Karte angegebenen Jahres die Karte ſelbſt gefüllt iſt erhalten Invaliditäts⸗ und Altersverſicherung angehörte und ſe bſt zu Lebzeiten keine Rente bezogen hat. 5 Erläuterung. Stirbt nach dem 1. Juli 1895 eiwa ein verheirateter Arbeiter, welcher ſeit 1. Januar 1891 bis 1. Juli 1895 Beiträge zur Inpaliditäts⸗ und Altersberficherung geleiſtet hat (mindeſtens 235) und ſelbſt keine Rente bezogen hat. ſo muß die Wittwe dem betreffenden Beamten der Ortsbehörde für die Arbeiterverſicherung die Todesurkunde ihres Mannes, welche von dem Standesbeamten unentgeltlich aus⸗ geſtellt wrd, übergeben, ferner die 4 Quittungen ber ſeine gefüllten Karten und endlich die 5. Karte, in welcher noch mindiſtens 27 Marken eingeklebt ſein müffen, alsdann erfolgt die Herausbezahlung der Hälfte der Beiträge. Stirbt ferner ein ſolcher Ar⸗ beiter, welcher mindeſtens 385 Wochevbeiträge zur Inpallditäts⸗ und Alterberficherung geleiſtet hat, ohne ſelbſt eine Rente bezogen zu haben und hint⸗rläßt nur Kinder ohne eine Wittwe, ſo hat der Pfleger der Kinder die Todesurkunde des Mannes vom Stan⸗ desamt der Ortsbebörde für die Arbeiterveiſicherung zu übergeben und ferner die Qulttungen über volle 4 Karten und die angefangene Karte, in welcher mindeſtens 27 Marken eingeklebt ſein müſſen, zu über⸗ geben, alsdann folgt wieder die Herausbezahlung der Hälfte der Beiträge. Stirbt endlich eine Frauens⸗ perſon, welche die Invaliditäts- und Altersverfiche⸗ rung mindeſtens 235 Wochenbeiträge leiſtete und keine Nente ſelbſt bezog und hinterläßt Kinder, ſo bat in dem Falle, wenn die Kinder ehelich find, der Vater derſelben die Todesurkunde ſeiner Frau dom Stan⸗ nach kurzer Ehe von mir genommen, meinem Kinde fehlt die Liebe der Mutter. Nicht erſt ſeit Sie mir mein Theuerſtes gerettet, nein, ſeit ich ſie kenne in ihrem ſtillen Walten, ſeit ich geſehen, wie Sie Ihre Jugend fremden Dienſten gewidmet, nahm ich Theil an Ihnen. Nicht glühende Leidenſchaft bringe ich Ihnen entgegen, ſie verfliegt nur zu ſchnell, aber die tiefe Neſgung des gerelften Mannes, welcher von erhofft, gehört Ihnen. wird ſie durch das Leben begleiden, wenn ſie den Gatten und dem früh verwalſten Kinde Ihr Herz zu ſchenken vermögen.“ Das fFpräulein legte den Brief in Eliſabeth's Hand zurück. Ein läager⸗s Stillſchweigen hertſchte im Z mmer ehe ſie begann: „Schwer iſt zu rathen in ſolchem Falle, nur das eigene Herz darf eutſcheiden, ſoll es zum Segen ſein. Er iſt ein vorzüglicher Monn, die Klänklichkeit ſeiner Frau, ihre dadurch oft beeinflußte trübe Stimmung trug er mit nie ermüdender Geduld, ſtets bemüht, ihr das Leben zu erleichtern. Die äußeren Verhältuſſſe ſind die geficherteſten, aber alles das reicht nicht hin; ohne wahre Liebe halte ich kein Glück ür möglich. Fragen Sie Ihr Herz, birgt es das Bild eines Andern, welches ſich daraus nicht bannen läßt, ſo iſt es ein Wageſtück, vielleicht eine Sünde, ſich um äußerer Rückfichten willen, oder aus einem gewiſſen Mitleiden mit dem Vereinſamten, an ihn zu feſſeln, Eliſabeth Ihnen neues Glück für ſein trübes Daſein feſt Der Segen einer Verſtorbenen ſchwieg, ſo fuhr ſie fort: „Ich habe Sie lieb gewonnen, nachdem ich mich lange voll Groll und Bitterkeit von allen andern zurückzog, ich ſehne mich danach, Ihnen als mütterliche Freundin nahe zu ſtehen, allein Sie verbergen ſorgfältig Ihre Gefühle, ich komme Ihnen nicht näher. Wenn ich mich nicht täuſche, iſt Ihre Jugend durch ſchwere Erfahrungen gettübt worden, fragen Sie ſich ernſt, ob Sie mit Ihnen abgeſchloſſen hoben und ſich ein neues Lebensglück erbauen können.“ 1 Eliſabeth bedeckte ihre Hand mit Küſſen: „Sie wollen meine Freundin ſein ? Ich darf Ihnen mein Herz ausſchütten? Oh, ich danke Ihnen.“ . Sie erzählte ohne Beſchönigung von ihrem Hochmuth, von ihrem Ungehorſam gegen die beſte Mutter; wie ſie ſich hatte verführen laſſen, den haltloſen Schmeicheleien das treueſte Herz zu opfern, von den trüben Verhältnſſen im Elternhaus, an denen ſie durch ihre maßloſe Verſchwendung ein gutes Theil Schuld trage. „Keimt in Ihnen nicht noch eine leiſe Hoffnung, ihn wiederzugewinnen, dem Ihr Herz gehört?“ 9 ö „Nein, ein gewiſſes Mitleid zeigte er mir, ich konnte es nicht ertragen und enifloh, wir find getrennt auf immer. Es wäre für meine Eltern ein Troſt mich in ſo guten Händen zu wiſſen, geborgen vor aller Noth des äußeren Lebens, und doch —, ich habe ür ihn kein Herz!“ Eniſcheiden Sie nicht ſogleich, guter Rath