Je in mit 11 5 ihm rſſſen, w Damast i Die Förderung der Pferdezucht hier die Ver⸗ tz beni F biſſerung des Stutenmaterſals betr. tte. Nahm (146) No. 19,7621. P erdezüchter, welche Luſt tragen, 1 %/ñꝗährige h in eim 0 bannöverſche, oſtfrieftſche oder oldenburgiſche Stutfohlen im Laufe dieſes Jahres gelte An, an Prelſe zwiſchen 650 und 800 M. zu erwerben, haben dies binnen bier iig gevonnn Wochen, längſtens aber bis zum 1. Jali 1895 bei dem Bezirksamte anzuzeigen. gift a Von dem Kauſpreis ift ein Drittel ſofort bei der Uebernahme des Fohlens auf die eln zweites Drittel im Jahr 1896 und das letzte Drittel im Jahre 1897 an dei de die Staatskaſſe zurückzuzahlen. zen. Den Dagegen hat ſich der Uebernehmer des Fohlens zu verpflichten: at ag nnz 1. Das Fohlen kräftig zu nähren, gut aufzuzlchten und, wenn immer 5 im Frühjahr 1896 auf eine ſtaallich ſubventionierte Fohlenwelde zu den Protichn 933 ö N Daſſelbe nicht, ehe es 21 lt iſt, zu b d zur 1 Arbeit zu en ö F be 150 3. Das Thier auch bis zu vollendeten vierten Lebensjahre nicht zu Lohn⸗ Ftter 5 und Laſtfuhren, insbeſondere nicht zu Stein⸗, Kles⸗ und Holzfuhren zu gebrauchen. 755 0 4. Dem Thiere bis zum vollendeten vierten Lebensjahr ausſchließlich wulle glatt's Beſchläg zu geben. arch 5. Sobald das Thier im zuchtreifen Alter angelangt iſt, längſtens aber ö 15 im Alter von 4 Jahren, daffelbe zur Paarung mit einem ſtaatlich ſubventlonirten Run * edlen Hengſte zuzuloſſen. S 6. Das Thier ohne Genehmigung des Gr. Bezirksamtes zu veräußern. rie 0 8 6 . 5 e dem Gr. Bezirksthierarzte an Ort nd der ſtaatlichen Prämmiirungskommiſſton an dem nächſtgelegenen gen wird. Pramiirungsorte vorzuführen. 5 b N 5 77 Abzug zahlin e 8. Bei eintretender Erkrankung des Thieres dem Bezirksthierarzte Anzeige zu etſtatten und das Thier durch einen Thierarzt behandeln zu lafſen. de au 9. Das Fohlen ſofort bei der Uebernahme gegen gänzliche Unbrauchbarkeit 05 in n und gegen Todesfall zu verſichern. übergeben, dun Falls der Uebernehmer des Fohlens den vorgeſchriebenen Verpflichtungen bon M. 95 — pünktlich nachkommt, wird die Prämiirungskommiſſion, je nach Befund, dem f Uebernehmer einen Nachlaß an dem Uebernahmepreis in zwei oder drei Raten linge, bis zur Höhe von 120 M. gewähren. N t Benzing Wenn die aufgezüchteten Stutfohlen ſpäter als Zuchtſtuten mit Fohlen ntereſſant: de der Prämiirungskommiſſon vorgeführt werden, haben dieſelben, wenn ſie thunlichſt ich, daß Bat, tadellos geblieben find, Ausſficht, in erſter Reihe mit Zuchtpreiſen, mindeſtens viel ene aber mit Freideckſcheinen bedacht zu werden. oder Naphn, Mannheim, den 25. Mai 1895 2 m g Großh. Bezirksamt eſen schl 8 Frhr. Rüdt. Nr. 1918. Beſchlu ß. Infolge der 1. f Vorſtehende Bekanntmachung wird hiermit veröffentlicht ußecordentlih a Ladenburg, den 31. Mai 1895. rken der Un Blürgermeiſteramt. n stützten du Hartmann. Betz te dabon 5 g 1 Bekanntmachung und Einladung ſt nicht! Na f 8 ſo lib. 4 Mit 1846. „Meine slk ttwoch den 5. Juni d. J., Vormittags 11 Nuhr ſüßen a findet im Rathhausſaale eine Sitzung des Bürgerauſchuſſes ſtatt. Die s kam ibn Herren Mitglieder werden dazu, mit dem Erſuchen um pünktliches und zahl⸗ den Muth, 5 reiches Erſcheinen, eingeladen. Die Ausbleibenden haben Strafe zu gewärtigen ling sei, ua Gegenſtände der Tagesordnung find: 1 1. Publication der Gemeinderechnung pro 1894. 0 ich die 1 2. Geholtserhöhung der Feldhüter und des Weg warts. Schlugen 3. Abtretung von Gemeindegelände an Fabrſcant Eduard Nilſon. ng berzweſſch 4. Den An⸗ bezw. Umbau des Ratbbauſes, und Genehmigung der tinige Aufnahme eines Anlebens von 14,000 Mit. f Ladenburg, den 28. Mai 1895. 1. Munich Der Nürgermeiſter. Rathschſreiber. der in iht 8. Hartmann. 0 Bez. 1 0 3 tonau 1 A. Stein die zweite, 3 8 5 8 Sal 1 Spezialist für Zahnkrankheiten und Zahnersatz und Klel 7 4 auen, Mannheim S. 1, 5. Breite Straße. it fach Z3au ſprechen jeden Fonntag von 2—6 Ahr bei lee MOD!!! 10 5 2 in Ladenburg. Schöne Waschschürze 125 5 für Mädchen verkaufe, um damit zu räumen von k. 1 ab. 0 We J. Haſſel bach. önſten a 15 0 ö 8 Frachtbrie fe find ſtets vorräthig in der Expedition dieſes Hauptfiz Cudwigshafen a. Rh. Zweianiederloſſungen in: Nenſtadt a. Gaiſerslautern, Pirmasens, Dürkheim a. . Wor Commanditen in Zweibrücken und Verkin 71 — Voltbezahktes Actienflapital Neſe ven „„ Au- und Verlauf von Effecten jeder Art, Weleihung von Effeeten und Aunahme von Werthpap Waaren. und zur Verwaltung in offenem Zuſtande. Etöffnung von laufenden Nechnungen mit und ohne Creditg währung; prolfionsfreie Check rechnungen. Discontirung langſichtiger Wechſel auf 90 ieren zur Aufbewahrung in verſchloſſenem Bank⸗ und Nebenplätze. Jucaſſo von Wechſeln etc. An- und Verkauf von Deviſen. 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