3 Ladenlokalitäten in bar ſind, eine MANNHEIM, E 3, 1, neben bis zum 1. April errichten mußten. Die noch vorräthigen Beſtände in SHerren⸗ und Knabenhüten. Chapeau claques, Jagöͤhüten un 4 2 Hüten etc. etc. werden weiter zu herabgeſetzten Preiſen abgegeben. Zur gefl. Beachtung. Wir erlauben uns die ergebene Mittheilung zu machen, daß wir, da unſere 2 27 (Harmoniegebäude), nicht zur richtigen Zeit bezieh⸗ proviſoriſche Verkaufsſtelle Hutgeſchäft, Mannheim, proviſoriſch E 3, 1 neben Cafe Dunſiek, früher Bureau von Haaſenſtein u. Vogler, vom 1. April ab D 2, 7 (Harmonit), Planken. Café Dunkel, Bekanntmachung. Die Maul⸗ und Klauenſeuche betr. No. 87951. Auf Anordnung des Gr. Miniſteriums des Innern vom 7. d. Mis. wird hiermit auf Grund der 88 1 ff., 18 ff., des Reichs ſeuchengeſetzes vom 23 VI. 1880 und der bad. B.⸗VB.⸗O. hierzu des 9 828 R.⸗St.⸗G.⸗B u. 8 90 P.⸗Str.⸗G.⸗B. zur Vermeidung weiterer Verbreitung der in letzter Zeit wieder verſtärkt aufgetretenen Maul⸗ und Klauenſeuche für den Amtsbezirk Mannheim Folgendes verfügt: 1. Die Abhaktung von Rindviehmärkten wird bis auf Weiteres verboten. aufzeſtellten eder ſonſtwie feilgebotenen Rindviehſtülcke werden einer beſonderen veterinär⸗ polizeilichen Aufſicht unterſtellt. Das Feilbieten und der Verkauf der Thiere iſt ſo lange unterſagt, bis durch bezirksthierärztliche Beſcheinigung der Nachweis der vollkommenen Unverdächtigkeit der Thiere erbracht iſt. Zu dieſem Zwecke haben ſowohl der Händler als die Beſitzer von Gaſt⸗ oder Privatſtällen, in welchen Rindvieh von Händlern eingeſtellt wird, und zwar ſpäteſtens im Berlauf von 12 Stunden der Ortspolizeibehörde Anzeige von der Einſtellung zu erſtatten. Ueber die erfolgte Anzeige iſt von der Ortspolizeibehörde eine Beſcheinigung auszuſtellen. Die Ortspolizerbehörde hat ſofort nach erfolgter Anzeige den Fleichbeſchauer mit der Befichtigung der Thiere zu beauftragen. Im Falle des Seuchenverdachts oder Ausbruchs iſt alsbald der Gr. Bezirksthier⸗ arzt zu berufen. Andernfalls wird dem letzteren ſchriftlich durch die Ortspolizeibehörde von dem Tage der Einſtellung der Thiere Mittheilung gemacht. Am fünften Tage nach erfolgter Einſtellnng hat der Bezirksthierarzt die Thiere zu 1 und, falls dieſelben vollkommen verdachtsfrei ſind, das Geſundheitszeugniß auszuſtellen. Die Bürgermeiſterämter haben die Verfügung in geben und iusbeſondere die Viehhändler und die Beſitzer von Stallungen, in welche Vieh⸗ händler oder Leute der ſelben Vieh einſtellen, auf die Verfügung aufmerkſam zu machen. Die Viehhändler haben die Eröffnung der bürgermeiſteramtlicher Verfügung zu beſcheinigen. Für den ſtädtiſchen Viehhof findet dieſe Anordnung entſprechende Anwendung. 3. Behufs möglichſter Vermeidung der Einſchleppung der Seuche aus den an⸗ grenzenden Ländern wird hiermit angeordnet, daß gegenüber der Kgl bayeriſchen Bezirks⸗ umter Ludwigshafen, Speyer und Frankenthal, ſowie der Gr. Heſſ. Kreisämter Worms, Bensheim und Heppenheim die Vorſchrift in § 5 der Verordnung vom 26. Mai 1885, die veterinärpolizeiliche Beauffichtigung des Viehverkehrs betr., in Kraft zu treten hat. Führer von Vieh (Rindvieh, Schafe, Schweine, Ziegen) das aus den verſeuchten Bezirlen eingeführt werden ſoll, müſſen deshalb im Befitze thierärztlicher Zeugniſſe über den Geſundheitszuſtand der Thiere ſein, in welchen bezeugt iſt, daß nach dem Ergebniß der von dem Thierarzte vorgenommenen Erkundigungen und der Beſichtigung der zu transportirenden Thiere dieſe ſeit mindeſtens 7 Tagen in ſeuchenfreiem Zuſtande in der Gemarkung ſich befanden, in welcher die Unterſuchung erfolgte, und daß in dieſer Ge⸗ markung keine an Maul⸗ und Klauenſeuche oder Lungenſeuche erkrankten Thiere ſind. Die Bürgermeiſterämter des Amtsbezirks werden veranlaßt, dieſe Verfügung un⸗ geſämt ortsüblich bekannt zu machen und zur Kenntniß der Intereſſenten zu bringen. Mannheim, 9. März 1895. G roßh. Bezirksamt. St. Strauß. Nr. 927. V' Vorſtehende Bekanntmachung wird hiermit veröffe Ladenburg, den 11. März 1895. 7 5 Bürgermeiſteramt. Hartmann. Miet. und Pachtrerti find zu haben in der Expedition dieſes Blattes. ortsüblicher Weiſe bekannt zu 5 7 ntlich 2. Die von Händlern oder Metzgern zum Zwecke des Verkaufs als lebende Waare Bekanntmachung. und forſtwir hſchaftliche Unfall⸗ berfichtrung im Jahre 1894 betr. Gemäß 8 37 Abf. 1 3ff 2 der V. Oerdg. vom 7. Mai 1889 bringen wit hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß nach Fefiſtellung des Vorſtandes der bad. landw. Berufsgeno enſchaft die G ſammtheit der für den Amtsbezirk Mannheim abgeſchätzten Arbeitstage Betriebe entfallen. Dei dem durchſchnittlichen Jahresver⸗ i Stadtbez 690 dienſt von Oandbeß. 500 Mk. und dem hieraus berechnet n Tages⸗ 1 Stadt 2 Mk. 30 Pfg. verdienſt von Land 2 MI — 5.9 ſtellt ſich der Arbeitswerth, mit welchem darf der bad. landw. Berufsgenoſſen⸗ ſchaft für das Jahr 1894 Theil zu nehmen hat auf 2 143 830 Mk. hat der Bezirk die Summe von 10290 Mk. 38 Pfg. aufzubringen und es entfällt auf je 100 Mk. ein Betrag von 48 Pfg. Mannheim, 14 Marz 1895. Gr. Bezirksamt: Dr. Schmid. Bekanntmachung. N., 862. Am Montag den 25. d. Mis, Vor⸗ mittag 11 Uhr werden auf Antrag der Wilhelm Meng 2. Wittwe, Anna Maria g b. Wolf im Rathhauſe hier 113 Ar 91 am Acker in ſechs Parzellen auf die Dauer von ſechs Jahren öffentlich durch Verſteigerung verpachtet. Ladenburg, 15. März 1895. Bürgermeſſteramt. Hartmann. 0 Betz. E. Heinemann's haben bei Kauf mann C. X. Stenz, Ladenburg. e e Fte 5, 1 allerfeinſte Huſten⸗Carmellen find zu Die Beiträge für die land⸗ 1044 500 beträgt, welche auf 4232 der Amtsbezirk von dem Geſammtbe⸗ Nach Worbältniß dieſes Atbeitsw⸗rth es Arbeitswerth 1 f 0 Bekanntmachung. Nr. 853. Am Montag, den 25. März d. Jg., Vers mittags 11 Uhr wird auf Ant'ag dr Wilhelm Meng 2, Wittwe, Anna Maria, geb, Wolf hier im Rathhauſe dahter das Wohnhauz derſelben im Rheingauviertel, neben Johann Wagner Wittwe und Jakob Vogel 2. öffentlich zu Eigenthum ver⸗ ſteigert, wobei der endgiltige Zuſchlag erlolgt, wenn mindeſtens der Schätungs⸗ preis von 9000 Mk., Neuntauſend Mark geboten wird. Ladenburg, den 15. März 1895. Bürgermeiſteramt. Hartmann. Bez. N Geſang⸗Verein Heute Dienstag keine Probe wegen Erkrankung des Dirigenten. Der Vorſtand, Lehrmädchen. Für mein Putz und Modegeſchäft ſuche auf Oſtern ein Lehrmädchen. D. Freitag. Ylüß⸗Staufer-Kitt iſt das Allerbeſte zum Ritten zerbre⸗ chener Gegenſtände, 5 Gas, Por⸗ llan Geſchirr, Holz u. ſ. w. Rur a0 in Gläſern zu 80 u. 50 fg, Ferd. Premer's Nachf. Sie Husten nicht mehr bei Gebrauch der berühmten 8 1 1 — 2 7 8 ö 2 1 1 2 1 anerkannt beſtes im G9 auch d Higſtes bei Huſten, Heiſerkeit, Katarrh, «& Verſchleimung echt in Pack. 8 25 Pf. in der Niederlage bei C. K. Stenz, Ladenburg. Trima Anthracitkohlen, „ Buhrkohlen „ Nusskohlen Vraunfohlen⸗Briquetes e FJ. Merkel. Cognac feinſte Qualtät gegen J fluenze empfi hlt C. L. Stenz. e E l inſte Mischung, in Parcketen 4 28 U. 15 Pfg., größere Packung 60, 80 und 1 Mk. empfi hlt C. L. Stenz. Fechten Oberndorfer Dikrübenſamen garautirt 1894er Ernte per Liter 40 Ff. eupff bt 1 Feinſt gewäſſerte tockfiſche „ AMußſchmiedekohlen 1 lufthrun 1 Winderun; l ., 1 birbebeft 1 Mitabmer 81 3. 8 i kann In Sum. nt, Nin ft. dn Be ele frei 60 hn J 5 hl, aber eat werden, daalngung U J Shunden A m ditt u n dem d n 0 Uh 2 Vache beleges, ur dlz ab, dor 5 Jazetb l un n Sinn- u in Vetleh dongung 1 a mind Mam Suuntag eig 36 S dagen die! — a N 05