deut noch beſchäftigt werden. 8.-O., vergl. auch unten zu B. 4). 8. Während im Handelsgewerbe, ſowelt 's in offenen Verkaufsſtellen betrieben wird, auch die Sonntaasarbe⸗it der Arbeitgeber Beſchränkungen unter⸗ liegt (8 41 a), iſt in den hier in Rede fſehenden Gewerben den Arbeitgebern und ſelbſtſtändigen Gewerbetreibenden die Sonntagsarbeit durch die Vorschriften der Gewerbeordnung nicht verwehrt. Indeſſen haben die Arbeitgeber undſelbffftändigen Gewerbetreibenden die Vorſchriften des 8 1 der Landes berrlichen Verordnung vom 18. Juni 1892 die weltliche Feier der Sonn⸗ und Feſttage betr. (Geſ.⸗ u. B. O. Bl. S. 287) zu beobachten. Auch inſoweit an Sonn⸗ und F, ſttagen eine Beſchäftigung von Arbeitern zuläſſig iß, darf durch die Vornahme ſolcher Arbeiten eine Störung des zu beochten. dieſen Betrieben bei der Beſchäftigung von Arbeiter⸗ innen außer den allgemeinen Bedingungen, an welche die Zuloſſung der Sonntagsarbeit geknüpft iſt, auch noch die Vorſcheiſten des 8 137 und die auf Grund 8 126 Abf. 3 J der Sonntagsarbeſt Plaß greifen, find in liche Arbeſter in dieſen Betrieben auch zu den nach Zff I bis 5 zuläſſigen Sonntagsarbeiten nur inſo⸗ weit herangezogen werden, ols diele Beſchäftigung auf Grund des 8 139 oder des 8 139 a an Sonn⸗ und Feſttogen ausdrücklich geſtattet iſt. die Stimm nm'hrheſt auf ſich vereinſgte. Die Paten mäßig ousſcheidenden Auffichtsrathsmitglieder Herren P. Eckes und Joc. Remelſus III. wurden auf g Jahre wiedergewählt. Für die von Herrn Stadtrath Günther gesprochenen anerkennenden Worte über der 88 139 und 188 a. erloſſenen Beſtimmungen die Geſchäftsfübrung von Vorſtand und Auffichtsrath l dankte der Vorſitzende und richtete an die Mliglieder 4. Da in den unter 3 bezeichneten Betrieben das Erſuchen, in ihren Kreiſen zur Aufklärung öder ufer die Beſchäftſgung jugendlicher Arbeſter an Sonn- und die Zwecke und Ziele des Votſchußvereſns zu wirken,, U F fltagen im allgemeinen verboten iſt und Ausnahmen] worin ſie durch die heut⸗ verkündete Zinsermäßigung 11 von dieſem Verbot nur auf Grund der 88 139 und für Vorſchüſſe und Conto⸗Corrent auf 4½¼0%/ rech Kaen 139 a zugeloſſen werden können, ſo dürfen jugend⸗ gute Unterſtützung fänden. Der Hoffnung Ausdruch im de ö verleihend, daß es der Vereinsleitung gelingen möge, auch ferner günſtige Reſultate zu erzielen, ſchloß der Vorfſtzende gegen 5 Uhr die Generalverſammlung, — Das Guſtab Adolf⸗Feſtſpiel in Mannheim, Als Dr. Otto Devrlent, deſſen Gottesdienſtes oder anderer religiöser Feierlichkeiten einer chriſtlichen Konfeſſton nicht herbeigeführt werden G2 Abſ. 2 der angef. Verordnung). B. Ausnahmen bon den geſetzlichen Be⸗ 5 ſtimmungen. (88 105 o. bis 105 f. der .O) 1. Ausnahmen von dem Verbot der Sonntags⸗ arbelt treten ein: kraft geſetlicher Vorſchrift (8 105 o.) „ ktaft der vom Bundesralh auf Grund des 8 105 d. erloſſenen Vorſchrift⸗n. „kraft der von der böberen Berwaltungsbehörde auf Grund des 3 105 e. getroffenen Be⸗ ſtimmungen, kraft der von der unteren Berwaltungsbehörde auf Grund des 8 105 k. ertheilten beſonderen Erlaubniß. 2. Nach rt. 3 der Verordnung dom 24. Man 1892, den Vollzug dei Gewerbeordnung betr. Seſie u. B.-⸗O.⸗Bl. S. 39), und bezw. 8 2 der Verordnung gleichen Betreffs von 23. Dezember 1883 (Gef., Ju. B. -O. Bl. S. 357) ißt zu ver⸗ ſtehen: 8. unter der Bezeichnung „böbere Verwaltungs⸗ behörde“ im Sinne des 8 105 e. Abſ. 1 und 2 der Bezirksrat, a d. unter der Bezeichnung „untere Verwaltungs⸗ behörde“ 5 105 f. und 5 105 0. Ubſ. 4 das Bezirksamt. 3. Soweit gemäß den nachſtehenden Beſtimmungen 1 855 1 bis 5 in den Fabriken und in den 88 zu erfreuen hatte. Nachruf. Verſchiedenes. während des Jabres vorgenommenen Reviſſonen, ſowie der ſprclelle R-viſtons⸗Bericht des Aufſfichtsrats zur Kenntniß der Verſammlung gebracht, worauf ohne Discuſſion die Entlaſturg des Vorſtandes erfolgte. Die vorgeſchlagene Vertheilung des Reingewinns wurde ebenfalls ohne Erörterung gut geheißen. Es kommen ſomit für 1894 60% Dividende zur Ver⸗ theilung an die Mitglieder und außer verſchledenen Dotationen und Zurückſtellungen erhalten die Reſerven eine Zuweiſung von Mk. 7000. — Bei den darauf folgenden Wahlen wurden die ſeitherigen Vorſtands⸗ mitglieder, Herr Franz Agrſcola und Herr Friedrich Mox, als D rector, bezw. als Kaſſier einſtimmig wieder gewählt. Sodann fand eine Erfatzwahl für den verſtorbenen Herrn Louis Dihl ſtatt, bei welcher, nachdem Herr Carl Güyther auf geſchehenen Vorſchlag Lutherfeſtipiel in ganz Deutſchland bekannt ißt, im Juni des letzten Jahres ſo plötzlich verſtarb, ſchlen — Ladenburg, 19. März 1895. Der die weitere Verbreitung ſeines zweiten Werkes, ſeinez geri Vorſchuß⸗Verein Ladenburg e. G. m. u. H. hielt Guſtab Adolf in Zweifel geſtellt. Es war ein über⸗ 1 l om vergangenen Sonntag ſeine ordentliche General- aus günſfiges Zuſammentreffen, daß Herr Dr. Auguf fblch berſammlung ab, die ſich eines recht guten Beſuches Baſſermann in Mannbeim ſich berelt erklärte, die Der Vorſitzende gedachte zunächſt Weſterfübrung der ſo glücklich begonnenen Aufführungm der im Jahre 1894 verſtorbenen Mitglieder und in die Hand zu nehmen. Unter ſeiner geülbien widmete dieſen und beſonders dem dabingeſchiedenen Leitung und unübertr' fflichen Darſtellung der Titel⸗ 1 Auſſichtsrath Herrn Louis Dihl, einen warmen rolle, des Guſtob Adolf, iſt ſeitdem das Werk in Die Nerſammlung ehrte das Andenken] bedeutenden Städten Deutschlands mit geradezu des Verſtorbenen durch Erheben von den Sitzen. In beiſpielloſen Etfolgen zur Aufführung gekommeh, Alen Erledigung der Tagesordnung erläuterte der Vorſtand Es hat ſich be Guſtav Adolf, wie einſt bei der Auf⸗ ſazches den vorgelegten Geſchäfts⸗Bericht für das Rechnungs⸗ führung des Luther gezeigt, wie warm das Herz deh jabr 1894 und daran anſchließend wurden die proteſtant. Volkes für dieſe Heldengeſtalten des Pro, ſtantismus ſchlägt und mit welcher Be geiſterung die volksthümliche Darſtellung von Seiten der evongel, Bevölkerung aufgenommen wird. An die late Stuttgarter Aufführung ſoll fich eine ſolche in Mann⸗ heim Ende April anſchließen. Herren und Damen aus allen Ständen der Bevölkerung haben ſich zur Mitwirkung bereit erklärt, und die erſten vorbereſtenden Proben haben bereits begonnen. Nach den erfreulſchen Erfahrungen mit dem Lutherfeſtſpiel iſt anzunehmen, daß Debprient's Meiſterwerk in würdiger und glänzen der Weife ſich dem erſteren anſchließen wird. — Schriesheim, 19. März. Bei der am letzten Samſtag ſtattgehabten Bürgermeiſterwal wurde Herr Gemeinderat Urban zum Bürgermef gewählt. Lager in allen Sorten Taschenuhren bon den dilligſten bis zu den feinſten. ſowie Ahrletten aller Art zu ſtreng reellen Preiſen, in empfehlende Erinnerung NB. Hiermit mache ein tit. Publikum darauf aufmerkſom, daß ich nachweisbar das größte Lager (kein Kommifftonslager) babe und demnach die Leiſtungsfähigkeſt der Konkurrenz mir gegenüber in den Schatten felle. Was Billigkeit und Reellität anbelangt, darüber verſuche ich nicht zu urtheilen, denn die Ueberzeugung der Käufer muß 5 das richtige Urtheil fällen. Hochachtungsvol ch. Schneider J. T. Töſſer's Machflg. hrmacher und Optiltler. n 3 Prima Hobel deutſche und Sawemmftein r bretter diſche, in allen Dimenſfionen, f Th. Juchs, Holzhändler. Ab. 2 und 154 . der Gewerbeordnung de⸗ erklärt hatte, eine event. Wabl nicht annehmen zu 1 5 leichneten gewerblichen Anlagen Ausnahmen von dem können, Herr Kaufmann Adolf Niſchwitz von hier i Wahlratſchlag . öne u eck mäßi ö 5 90e ad Schöne ind 56 05 äßige Zu der am kommenden Donnerstag ſtatifindenden Gemeinderathswohl ung vera Confirmntions- Geschenke. er f. Je 0 1. Agricola Franz, Fabrikant. Zu bevorſtehenden Feſtlichkeiten bringe mein reichhaltigſtes NN 2. Keidiuger Michaek, Ziegeleibeſtzer. 11 55 4. Juze , eee g 1 Viele Wähler. Für Confirmanden! ſchwarz und weiß Gachempr, ſchwar; und dunkelfarbige Buckskins, Weiß⸗Teine, Schirtinge. Moll, Watiſt und Stickereikleider find in reicher Auswahl bei mir eingetroffen und empfehle dieſelben hei unt guten Qualitäten zu den billigsten Preiſen Hch. Sternweiler. Evang. und Rat. Gkſanghützer reiche Auswahl, billige Vreiſe K. Molitor's Schreibwaarenhandlung. V