lg. ländig 1 Decker, end une — 0 N u sch 9 * Komon and gz: sable Famlie ud k Zwelte jeſtes Jabl! im hörbatt inen nt I. Wpaul 1% ratut⸗ bert wird unte fiſenſ ridmashal hein, 10 45 Nit. i zu zwei Jahen beſtraft.“ blatt Mk. 1.40 frei ins Haus. ii die Redaktion verantwortlich: Karl Molitor, Ladenburg eſcheint jeden Dienstag und Freitag Abend, Neis dierteljährlich Mark 1.—, mit illuſtriertem Unterhaltungs⸗ Jadenburg 10 Pfg., Mittwoch den 12. und Amgegend. Anzeigen: die 1⸗ſpaltige Corpus⸗Zelle oder dere Dru und Verlag von Karl Molitor, Jadenburg. Dezember. . Naum Lokale Geſchäfts⸗ und Privatanzeigen 6 Pf. Corpuszeile. Neclamen 20 Pfg. N 189 Nr. 99. Die Umſturzvorlage. Der „Geſetzentwurſ, betreffend Aenderungen und Ergänzungen des Strafgeſetzbuchs, des Mili⸗ Förfrafgeſetzbuchs und des Geſetzes über die Preſſe“, im Reichstage eingebracht worden. Fünf Para⸗ ophen des Strafgeſetzbuches ſollen einer Abän⸗ derung unterzogen und zwei neue Paragraphen ge⸗ ſcoffen werden. Ferner ſoll ein Paragroph des Multärſtrafgeſetzbuches abgeändert und im Preßgeſetz das Recht zur vorläufigen Beſchlagnahme auf Druck⸗ ſcriſten ausgedehnt werden, welche den Thatbeſtand eines in der Novelle abgeänderten Strafgeſetzpara⸗ grophen betreffen. Der weſentliche Punkt der Vorlage, der auch den heftigſten Debatten und Kämpfen entgegenſehen Iuſte, iſt die Abänderung des 8 130 des Straf⸗ gelepbuches. Derſelbe lautet gegenwärtig: „Wer in einer den öffentlichen Frieden gefähr⸗ denden Weise verſchiedene Klaſſen der Bevölkerung u Gewalthtätigkeiten gegen einander aufreizt, wird ait Geldſtrafe bis zu 600 Mk. oder mit Gefängniß Dieſer Paragraph ſoll durch folgenden Zuſatz bereichert werden: „Dleſelbe Strafe trifft denjenigen, welcher in einer den öffentlichen Frieden gefährdenden Weiſe die Religion, die Monarchie, die Ehe, die Familie aber das Eigenthum durch beſchimpfende Außer⸗ ungen öffentlich angreift.“ Der § 130 hat bereits eine ganze Geſchichte zu verzeichnen. Bereits im Jahre 1875, als dem Reichstage eine Novelle zum Strafgeſetzbuch vorgelegt Wurde, ſollte d eſer Poragraph eine Abänderung er⸗ ſohren und zwar mit dem ausdrücklichen Bedeuten, daß die Abänderung gegen die Sozialdemokratie ge⸗ richtet ſei. Die Reichsregierung ſchlug hierbei ſtatt des bisherigen Wortlauts folgende Faſſung des Pa⸗ ragraphen vor; Wer in einer den öffentlichen Frie⸗ den gefährdenden Weiſe verſchiedene Klaſſen der Bevölkerung gegen einander öffentlich aufreizt oder wer in gleicher Weiſe die Inſtitute der Ehe, der Fa⸗ milie oder des Eigenthums öffentlich durch Rede oder Schrift angreift, wird mit Gefängniß beſtraft“. Dieſe Faſſung erſchien ganz beſonders bedenklich dadurch, daß ſie ſtatt des begrenzten Ausdrucks „zu Gewaltthätigkeiten aufreizt“ den unbegrenzten Aus⸗ druck „aufreizt“ ſetzte. Dagegen geht die setzt vor⸗ zuſchlagende Faſſung in anderen Beziehungen weiter, da ſie zu den Angrfffen auf die Ehe, die Familie und das Eigenthum noch die auf die Religion und die Monarchie hinzufügt. Doch noch auf einen anderen Unterſchied möchten wir aufmerkſam machen. Jene Faſſung ſprach ausdrücklich von den Inftituten der Ehe ꝛc. Das Wort „Inſtitut“ wurde offenbar gebraucht, um zum Ausdruck zu bringen, daß die Angriffe um ſtrafbar zu ſein, nicht gegen die Ge⸗ ſtaltungen, welche die Ehe, die Familie und das Eigentum in der Richtsentwickelung erhalten haben, ſondern gegen dieſe ſelbſt als die Grundlagen aller fittlichen und rechtlichen Ordnung gerichtet ſein müſſen. Die j'tzige Formulierung, welche das wich⸗ tige Wort Inſtuut eliminirt hat, dürfte auch bei denen nicht auf Billigung ſtoßen, die der Vorlage an ſich zugeneigt find. Jene im Jahre 1875 be⸗ antragte Aenderung iſt übrigens damals einmütig abgelehnt worden, 8 131 lautet jezt; „Wer erdichtete oder ent⸗ ſtellte Thatſachen, w uſſend, daß fie erdichtet oder entſtellt find, öffentlich behauptet oder verbreitet, um bis zu 600 Mk, oder mit Gefüngnſß bis zu zwe Jahren beſtraft. Die beantragte Aenderung will die Strafbar⸗ keit ſchon dann eintreten laſſen, wenn der Betreffende den Umſländen nach annehmen mußte, daß die That ⸗ ſachen erdichtet oder eniſtellt find. Die itzt vorge⸗ ſchlagene Faſſung wird in dem Wortlaut der Vor⸗ lage auch vom rein juriſtiſchen Standpunkt ſchwer⸗ lich als fehr glücklich gewählt bezeichnet werden können. Der Ausdruck „den Umſtänden nach“ iſt an ſich höͤchſt unbeſtimmt, und er wird nicht be⸗ ſtimmter dadurch, daß das ebenſo unbeſtimmte Wort „annehmen“ dazu tritt. Im g 111 ſoll eine Strafverſchärfung ein⸗ treten, die ohne größere Bedeutung iſt; es ſoll für die Aufforderung zu Verbrechen, auch wenn kein Erfolg vorliegt, die Maxima ſttafe von 1 auf 3 Jahr Gefängniß erhöht werden. Hierzu ſoll noch ein neuer 8 11 1a treten, welcher der Aufforderung zur Begehung einer ſtrafbaren Handlung. das An⸗ preiſen oder unerlaubt Darſtellen eines Verbrechens oder folgender Vergehen gleichſtellt: Widerſtand gegen Beamte, gewaltſame Nötigung zu Amtshandlungen, öffentliche Zuſammenrottung, Landfriedensbruch, Nö⸗ tigung, Diebſtahl, Erpreſſung und Zerfiörung von Bauwerken. Ueber dieſe Vorſchläge dürfte ſich wohl eine Einigung erzielen laſſen. Die übrigen Vorſchläge find nicht von ein⸗ ſchneldender Bedeutung. Im 8 112 wird die Ver⸗ leitung von Militärperſonen zum Umſturz unter Strafe geſtellt. Zu § 128 iſt die Strafbarkeit der Androhung gemeingefährlicher Verbrechen auf al le Verbrechen ausgedehnt. Und § 129 bedroht die Verabredung zur Ausführung eines Verbrechens oder dadurch Staatseinrichtungen oder Anordnungen der Obrigkeit verächtlich zu machen, wird mit Geldſtrafe Auf der Irrfahrt des Lebens. Roman nach dem Englischen von Jenny Plorkowska. 14. Stau Pork aß ſchweigend weiter. Als der Ach abgeräumt war, trat ihr Gaſt und gleich daruf auch Leo ein. „Wie munter fieht Leopold aus; von einer langen Krankheit bei ihm nichts zu ſehen,“ bemerkte Fräulein Hardiſty. „Wie Du ihn jetzt fiehſt, wirſt Du kaum * wie krank er geweſen iſt,“ erwidette Frau okk. „Papa,“ rief Leo, „Herr Doclor Janſen ſagte, ich wäre ſo raſch geſund geworden, weil ich ſo artig geweſen bin und die Arznei genommen habe ohne zu weinen.“ „Wann ſagte „Heute Abend, als er ich hereingerufen wurde, Hork ſah ſeine Frau ſcharf an und frug: „War Janſen heute hier?“ „Heute Nachmittag zwiſchen vier und fünf. Es ſchien später, weil es dunkel war,“ antwortete ſie kuhig, aber ſie konnte es nicht vethiendern, daß ihr die Gluth in die Wangen ſtieg. „Du ſagteſt mir doch, daß er ſeine Beſuche eingeſtellt hätte?“ er das?“ fragte Potk. hier bei Mama war und der Jagd geweſen und ſcheint abgeſpannt ſagte ſie. „Allerdings hatte er ſich vor einigen Tagen ſo 0 geäußert, doch meinte er heute, er wolle fich nur im Vorübergehen mit nach Leos Befinden erkundigen. Er erzählte mir auch eine Neuigkeit über ſich ſelbſt,“ ſetzte Maria in ſcheinbar munterem Tone hinzu, „bon der ich mit Dir gelegentlich ſprechen will.“ Als war, erſchien Charlotte anſtatt Finch. „Wo iſt Finch?“ fragte Frau Vork. „Sie iſt ins Dorf gegangen, ſich etwas Band zu kaufen.“ Herr Mork ſaß in ſeinem Armſtuhl zurückgelehnt und ſchien zu ſchlafen. Seine Frau entſchuldigte ihn bei ihrem Gaſte. „Er iſt den ganzen Tag auf zu ſein,“ Gegen neun Uhr kam Finch athemlos in das Zimmer geſtürzt. „Ach, ich weiß kaum, wie ich nach Hauſe ge⸗ kommen bin Dieſer Nebel und dieſer Schrecken! Es iſt ein entſetzlicher Mord geſchehen!“ „Eln Mord? Wo?“ fragte Frau Pork. Am Ende des Dorfes. Ein Pächtersſohn wurde, als er vom Markte heimgeritten kam, von mehreren Dieben überfallen, vom Pferde heruntergeſchoſſen und Dann auf den Kopf geſchlagen, bis er todt war. plünderten ſie ſeine Taſchen, nahmen ihm Uhr und Geld und ließen ihn in einet ache liegen,“ er ühlte Finch athemlos. 5 is für das Kind Zeit zum Schlafengehen zur fortgeſeßten Begehung mehrerer, wenn auch im einzelnen noch nicht beſtimmter Verbrechen mit Zucht⸗ — — „Seit fünf Uhr, wo man ihn fand,“ ſetzte ſie hinzu, „iſt das ganze Dorf in Aufruhr.“ ö Hert Pork ſaß in ſeinem Stuhle ſteif aufge⸗ richtet und las Finch förmlich die Worte dom Munde ab. „Ein ſchöner Bericht!“ ſagte er zu ſeiner Frau und Fräulein Hardiſiy, nachdem Finch das Zimmer vetlaſſen hatte, um dem ganzen Hauſe die Neuigkeit mitzutheilen. „Da fieht man, wie derartige Ge⸗ ſchichten übertrieben werden. Ein Pferd war gar nicht mit im Spiel, es war auch kein Raubmord, ebenſo wenig wie es ein Pächtersſohn, der dom Markte heimkam, geweſen iſt.“ „So hörten Sie es ſchon 2“ fragte Fräulein Hardiſiy. „Ja,“ entgegnete Pork. „Und ſagteſt uns nichts davon!“ ſagte ſeine Frau. „Du ſagſt, es ſei kein Pächtersſohn geweſen. Weißt Du denn, wer es iſt?“ „Janſen iſt es. Er wurde in ſeinem eigenen Garten gemordet, als er eben in das Haus gehen wollte,“ berichtete Sir Pork mit eiſiger Ruhe. Zwölftes Kapitel. Fräulein Hardiſiy's Miene verrieth großen Schreck über den in der Nähe verübten Mord. Was aber war dieſer angſtvolle Blick gegen das Entſetzen, das fich auf Frau Porks Geſicht ausprägte, die bei