Allgemeiner Anzeiger für Jadenburg und Amgegend. rſammt unhein ſchaften 1894, urg im 5 ö 1 Mom 0 15 . und Preite Abend i 2 77 Anzeigen: die 1⸗ſpaltige Corpus⸗Zelle oder dere ! Naum Fiegl Mels viertelſahelich Mark 1.—, mit illußtriertem Unterhaltungs⸗ 9 1 7 N 10 Pfg., Lokale Geſchäfts⸗ und Privatanzeigen 6 Pfg. vofttion blatt Mk. 1.40 frei ins Haus. 9 far die Redaktion verantwortlich: Karl Molitor, Ladenburg enburg, * Corpuszeile. Neclamen 20 Pfg. Druck und Perlag von Karl Molitor, Ladenburg. 10 , Nr. 32. Samstag den 21. Rpril 5 18904. Mann⸗ 8 de) d langt, nicht mehr die Wirkung hot, einen ander⸗ m die Koſten für die ärztlichen Zeugniſſe und die ihre 3 ö * Mie Auszahlung des Kranßtengeldes. weiten Nachweis der Krankheit auszuſchließen, und Ausſtellung vorausgehende ärztliche Unterſuchung und 1 'oſſene Entſprechend einem ſeither in Kraft befindlichen] daß es nicht mehr zuläſſig iſt, das Krankengeld bezw. Behandlung auf ſich behalten müſſen, an und Ladem Aileſſe des Großh. Miniſterſums des Innern wurde ſchon deshalb zu verweigern, weil der Nachweis der für ſich ſchon geeignet ſein, in den meiſten Fällen hau el, jetzt an der Anſchauung feſtgehalten, daß eine [Krankheit nicht durch ein Zeugnſß des von der Kaſſe] von einer Umgehung der Kaſſenätzte abzuhalten. 1 nit den Beftimmung der Verwaltungsvorſchriften einer Ges beſtellten Arztes erbracht iſt. Insbeſondere kann in] [Sehr witkſam aber können ſich die Kafſen gegen 1 1 ihr Weinde⸗Krankenverficherung, nach welcher die Aus⸗ Fällen, wo der der Kaſſe angehörige Erkrankte fich eine ſolche Umgehung dadurch schützen, daß ſte die f len. zahlung des Krankengeldes von der Einlieferung] von einem anderen Arzte, als dem Kaſſenarzte, hat Vorlegung eines Krankenſcheins des Kaſſenarztes für Mon is vom Kaſſenarzte ausgeſtellten Krankenſcheins J behandeln laſſen, die Gewährung des Krankengeldes jede Woche nicht nur als Vorausſetzung der Aus⸗ e im Abhängig gemacht wird, als mit dem Krankenver⸗] nicht mehr von dem Nachweiſe abhängig gemacht zahlung des Krankengeldes, ſondern vermöge ihrer ichtigen ſicherungsgeſetze im Einklang ſtehend und für die ] werden, daß der Erkrankte durch außerhalb ſeines Befugniß zur Krankenaufſicht fordern und Zuwider⸗ gesch Vetficherten als bindend zu erachten ſei, daß dem.] Willens liegende Umftände abgehalten war, ſich der handlungen mit Ordnungsſtrafen bedrohen. Für gafolge der Anſpruc auf Keankenunterſtützung und Behandlung eines Kaſſenarztes zu unterziehen und Mitglieder, welche fich außerholb des Kuffenbezirks and Ansbeſondere auch auf Krankengeld durch ein den damit einen vocſchriftsmäßtgen Krankenſchein zu er⸗ aufhalten, hätte an Stelle des Kaſſenarztes irgend ande Verficherungsbeſtimmungen entſprechendes Verhalten] langen. Der Beſtimmung eines Statuts, wonach ein anderer approbirter Arzt zu treten. Eine wütend der Krankbeit und namentlich durch die] die Auszahlung des Krankengeldes gegen Einlieferung Ocdnungsſtrafe könnte aber ſelbſtverſtändlich nicht leitingung eines Zeugniſſis des beſtellten Kaſſen⸗] eines vom Kaſſenarzte auszuſtellenden Krankenſcheines zur Anwendung gelangen, wenn nach der eſonderen * biztes über das Vorhandenſein der Erwerbs un fähig. erfolgt, kann unter der Hertſchaft der Geſetz snovelle Lage des Falles dem Verſicherten der Vorwurf emes unhe kalt bedingt und nur in dem Falle, wenn es dem dom 10. April 1892 nur die Bedeutung einer Verſchuldens, welches Voraussetzung der Straffeſt⸗ nninß. Eikrankten — z. B. wegen Abweſenheit — nicht Ordnungs- und Kontrolborſchrift beigemeſſen werden, ſetzung iſt, nicht zu machen wäre, oder wenn der hörden Möglich war, während ſeiner Erkrankung die von deren Außerachtlaſſung nicht den Verluſt des An⸗ Anſpruch erſt nach dem Tode des Veificherten von onde? den Organen der Krankenverſicherung geordnete Für⸗ ſpruchs auf Krankengeld nach ſich ziehen kann. Ju den Erben erhoben würde. algen ſoige in An'pruch zu nehmen, ſüe den Bezug des dieſem Sinne hat ſich, wie die „Bad. Korr.“ er⸗ — Rrankengeldes auch ein anderer Nachweis der einge- fährt, ſchon mehrfach der Großh. Verwaltungsgerichts⸗ Volitiſches. 5 keetenen Erwerbsunfähigteit und ihrer Dauer zuzu⸗ hof ausgeſprochen. Karlsruhe, 18. April. Se. Majeſtät der laſſen ſei. Es iſt nicht zu verkennen, daß es unter dieſen Kaiſer iſt heute Vormittag 9 Uhr mit dem Erb⸗ Seit dem Inkrafttreten der Novelle vom 10. Umſtänden ſchwieriger iſt, der Umgehung des Kaſſen⸗ großherzog von Jagdhaus⸗Kaltenbronn hier wieder pril 1892 kann jedoch dieſe Anſchauung nicht arztes in wirkſamer Weiſe entgegenzutreten. Uebrigens eingetroffen und im Großherzoglichen Schloſſe von kannt mehr aufrecht erhalten werden. Aus verſchiedenen wird der Umſtand, daß die Gem i se⸗Krankenver⸗ den Großherzoglichen Herrſchaften auf's Herzlichſte itlichn Beſtimmungen dieſer Novelle iſt nämlich in Ver- ſicherungen und Krankenkaſſen, welche von der Be⸗ bewillkommt worden. Der Kaiſer verweilte einige bindung mit den bezüglichen Reichstagsverhundlungen fugniß des § 6 à Abſ. 1 Ziffer 6 bezw. des 8 26 Zeit bei Ihren Königlichen Hoheiten und zog ſich zu entnehmen, daß nach der nunmehrigen Faſſung a Abf. 2 Ziffer 2 b der Novelle Gebrauch machen, dann zur Arbeit zurück. Vor der Abreiſe kam . des Geſetzs die Beſtimmung einer Verwaltungs⸗ jedenfalls diejenigen Koſten, welche durch die Inan⸗ St. Majeſtät noch zu längerem Geſpräch zu Sr. Vorſchrift bezw. eines Koſſenſtatuts, welche zum Nach⸗ ſpruchnahme anderer Aerzte als der Kaſſenärzte ent- Königl. Hoheit dem Großherzog. Hierauf begleiteten 2 — — weis des Krankengeldanſpruchs die Erbringung eines ſtehen — von dringenden Fällen abgeſehen — ab⸗ die Höchſten Herrſchaften den Kaiſer zum Bahnhof. dom Kaſſenarzte ausgeſtellten Krankenſcheines vir⸗ lehnen können, daß mithin die betreffenden Verſich rten Se. Majeſtät fuhr mit der Großherzogin; der Groß⸗ war). 8 itte. 7 2 1 1 1 — mit dem Schnellzuge aus Italien zurückgekehrt zuſchritt, und auf den Refer ' ndar machte dieſe Wahr en In den Jeſſeln der Schuld. waren, dann fuhr in einem Wagen allein ein nehmung einen ſolchen Eindruck, daß er an den 5 1 Prieſter, ferner begleitete die bisherige Dienerſchaft Wagen des Freundes eilte, um dieſem zugleich im Muninalnovele von E. S ue. in der Pohlmann'ſchen Villa ihren ehemaligen Herrn Namen ſeiner Mutter und Schweſter für die dem 28. 105 auf dem letzten traurigen Wege und ganz zuletz, Todten erwieſene letzte Ehre zu danken. „ 3 Der Referendar Pohlmann machte auch alsbald in einem kleinen Abſtande folgend, noch ein ver⸗ 1 1 dem Auſfſichtsrath⸗ der Central⸗Commerzbank die ſchloſſene'r Wagen, in welchem ſehr bleich und eruſt * mußeſlung, daß nicht nur das Vermögen ſeines der Pofeſſor Galen als hochherziger Leidtragender Für Frau Pohlmann und ihre Kinder wurde f b. Aagltcckſelgen Vaters, ſondern auch das jenige ſeiner ſaß. 5 die Lage nach dem unfreiwilligen Tode des Fami⸗ el. Refgebeugten Mutter an die Concursmaſſe der Cen⸗ Galen grollte dem ſchuldbeladenen Todten nicht, lienoberhauptes doch in vieler Hinficht recht pemlich. kRal⸗Commerzhbank abgeliefert werden ſolle, um die denn der edel und groß denkende Kunſtgelehrte wußte, Die Abtritung ihres Vermögens an die Gläubiger Folgen des F hlers des ehemaligen Bankdirektors daß bereits lange vor ſeiner Verlobung mit Carola und Aktionäre der Central⸗Commerzbank, reſp. an rn Pohlmann ein wenig zu mildern. Natürlich wurde Pohlmann, Schulden kommen laſſen, der ihn ſeit die Concursmoſſe des Bankinſtituts hatte natürlich Duech dieſes Opfer die Lage der bankrotten Bank dem Eintritt Hlleſſns in die Bankdirektion zum zur Folge, daß die ſchöͤne Pohlmann'ſche Villa, in kel. ſot gar nicht gebeſſert, aber dieſer opferwillige willenloſen Werkzeuge dieſes ſchurkiſchen Mannes ge⸗ welcher die Familie ſeit länger als zwanzig Jahren — Eci der Hinterbliebenen des Direktors Pohlmann macht hatte. Und nun hatte der Bankdirektor ſeine gewohnt hatte, zur gerichtlichen Verſteigerung kam, Machte doch einen guten moraliſche Endruck auf alle Schuld ſchwer gebüßt und ſchwer laſtete ſie noch und daß Pohlmann angezeigt wurde, daß ſie nebſt 4 belhelligten Kreiſe und auch in der öffentlichen auf deſſen Hinterbliebenen. Während der kurzen, aber ihren Kindern binnen ſechs Wochen ihre Wohnung Meinung der Hauplſtadt. ergreifenden Grabrede des würdigen Geiſtlichen und in der Villa zu räumen habe. Nach nochmaliger gerichtlicher Unterſuchung der während des letzten Scheidegrußes an den Todten In dieſe bittere Nothwendigkeit halte ſich die Neiche des Bankdirektors Pohlmann wurde die ſelbe ſtand Profeſſor Galen einige Schritte ſeitwärts Familie allerdings längſt gefügt, aber als fie fich enz. ga Anordnung feines Sohnes in die bisher der hinter den übrigen Leidtragenden, denn er wünſchte nun eine andere kleine und bllige Wohnung ſuchte, —PDamile gehötige Villa gebracht, und drei Tage in dieſer bitteren Stunde nicht, ſich irgendwie den ſtellie ſich die ſatale Lage heraus, doß die vielen pater in früher Morgenſtunde in aller Stille und trauernden Henterbliebenen beſonders ſichibar zu werthvollen Möbel, Betten, Küchengeſchücr und die 3 in der einfachſten Weiſe beerdigt. machen. zahlreichen koſtbaren Kunſtgegenſtände, welche der 1 Dem nur mit wenigen Klränzen geſchmückten Aber als die Beſtattung vorüber war und Familie geblieden, in keiner der in Ausſicht genom⸗ Sorge folgten als Leidtragende un einem veiſchoſſenen Eenſt Pohlmann nebſt ſeiner Mutter und Schweſter menen Miethwohnungen Raum genug war, um ſtie Wien Eenſt Pohlmann nebſt ſeiner tiefgebeugten den harrenden Wagen wieder beſtlegen, ſahen ſie einigermaßen zwickmäßig unterzubringen. K es. Mutter und Schweſt er, die erſt geſtern ſpat Abend doch den Profeſſor Galen, wie er nach ſeinem Wagen Die Hälfte dieſer Sachen zu verkaufen, was