ung. 0 9 hr Acker ahier gat 1 den i hauſe dh til 189, nt. ung, u d. J, Uhr r dem Na 8 Kartolſt 8, 15 Aug hier off ril 1894. it;: 9 9 — aſttkohh hlen I. Soll Nat. ringt ig aä8e rrmann. ange errmann. Kis Merſil. erh len nig Heime ſolche bl Merkel. eimen 150 Merkel r- all, 394. petkouft rnweile , burg. lückficht Jexeinbarung, insbeſondere die vor Ausübung des Erſcheint jeden Dienztag und Freitag Abend. viettelfährlich Mark 1.—, mit illuſtriertem Unterhaltungs⸗ blatt Mk. 1.40 frei ins Haus. die Redaktion verantwortlich: Karl Molitor, Ladenburg Nr. 81. DDr Mittwoch den 18. April Anzeigen: die 1⸗ſpaltige Corbus- Zeile oder dere 0 Pfg., Lokale Geſchäfts⸗ und Privatanzeigen 6 Pfg. 1 „2c as Geſetz betr. die Abzahklungsgeſchäfte. ich den Beſchlüſſen des Reichstages in dritter Berathung.) 1. Hat bei dem Verkauf einer dem Käufer ergebenen beweglichen Sache, deren Kauſpreis in Azohlungen berichtigt werden ſoll, der Verkäufer das Recht vorbehalten, wegen Nichterfüllung der Käufer obliegenden Verpflichtungen von dem kirage zurückzutreten, ſo iſt im Falle dieſes Rück⸗ lis jeder Teil verpflichtet, dem anderen Teil die pfangenen Leiſtungen zurückzugewähren. Eine tgegenſtehende Vereinbarung iſt nichtig. Dem orbeholte des Rücktrittsr⸗chts ſteht es gleich, wenn Vetkäufer wegen Nichterfüllung der dem Käufer legenden Verpflichtungen kraft Geſetzes die Auf⸗ ung des Vertrages erlangen kann. 9 2. Der Käufer hat im Falle des Rücktritts n Verkäufer für die infolge des Vertrages ge⸗ achten Aufwendungen, ſowie für ſolche Beſchädig⸗ gen der Sache Erſatz zu leiſten, welche durch ein eſchulden des Käufers oder durch einen ſonſtigen ihm zu vertretenden Umſtand verurſacht find. u die Ueberlofſung des Gebrauchs oder der Be⸗ ung iſt deren Wert zu vergüten, wobei auf die wiſchen eingetretene Wertminderung der Sache zu nehmen iſt. Eine entgegenſtehende Aaktritsrechts erfolgte vertragsmäßige Feſtſetzung er höheren Vergütung iſt nichtig. Auf die Feſt⸗ ung der Höhe der Vergütung finden die Vor⸗ eiften des 8 260 Abſatz 1 der Civilprozeßordnung ſprechende Anwendung. 8 3. Die nach den Beſtimmungen der 88 1, begründeten gegenſeitigen Verpflichtungen find Zug Zug zu erfüllen. 8 4. Eine wegen Nichterfüllung der dem Käufer legenden Verpflichtungen verwirkte Vertragsſtrafe kann, wenn fie unverbältnißmäßig hoch ist, auf Antrag des Käufers durch Urteil auf den angem'ſſenen Betrag berabgeſetzt werden. Die Herabſetzung einer entrichteten Strafe iſt ausgeſchloſſen. Die Abrede, daß die Nichterfüllung der dem Käufer obliegenden Verpflichtungen die Fälligkeit der Reſtſchuld zur Folge haben ſollte, kann rechtsgiltig nur für den Fall getroffen werden, daß der Käufer mit mindeſtens zwei auf einander folgenden Teilzahlungen ganz oder teilweiſe im Verzug iſt, und der Betrag, mit deſſen Zahlung er im Verzug iſt, mindeſtens dem zehnten Teile des Kauſpreiſes der übergebenen Sache gleich⸗ kommt. 8 5. Hat der Verkäufer auf Grund des ihm vorbehaltenen Eigentumes die verkaufte Sache wieder an ſich genommen, ſo gilt dies als Ausübung des Rücktritts rechtes. 8 6. Die Vorſchriften der 88 1 bis 5 finden auf Verträge, welche darauf abzielen, die Zwecke eines Abzahlungsgeſchäftes (8 1) in einer anderen Rechtsform, insbeſondere durch mietweiſe Ueberlaſſung der Sache zu erreichen, entſprechende Anwendung, gleich viel ob dem Empfänger der Sache ein Recht, ſpäter deren Eigentum zu erwerben, eingeräumt iſt oder nicht. 8 7. Wer Lotterieloſe, Inbaberpopiere mit Prämien (Geſetz vom 8. Juni 1871, Rö ichs⸗Geſetz⸗ blatt S. 210) oder Bezugs⸗ oder Anteilſcheine auf ſolche Loſe oder Inhaberpopiere gegen Teilzahlungen verkauft oder durch ſonſtige auf die gleichen Zwecke abzielende Verträge veräußert, wird mit Geldſtrafe bis zu 500 Mark beſtraft. Es begründet keinen Unterſchied, ob die Uebergabe des Papiers vor oder nach der Zahlung des Preiſes erfolgt. § 8. Die Beſtimmungen dieſes Geſetzes finden keine Anwendung, wenn der Empfänger der Ware In den Jeſſeln der Schuld. Criminalnovelle von C. St ur m. Eine entſetzliche Unruhe quälte Pohlmann, aber ch wagte er von Hilleſſen keine nähere Aufſchlüſſe fordern, da dieſer ſehr emſig in der Bank thätig und bis tief in die Nacht hinein rechnete und heſtete. Am andern Morgen wollte Pohlmann aber ter allen Umſtänden den verſchlagenen Collegen Rede ſtellen, aber zum großen Schrecken des leren kam Hilleſſen an dem folgenden Vormittage nicht in die Bureaux der Central⸗Com⸗ kbank, und als Pohlmann ſich dann gegen litag in Hilleſſens Wohnung begab, ſo erhielt er e lakoniſche Mittheilung von dem Diener, daß der er Bonkdirektor auf drei Tage nach Wien verreiſt Pohlmann konnte ſeine Erregung kaum beherr⸗ en und eilte zurück in die Bank. Es war gerade Mittagspauſe und der Bank⸗ ektor konnte allein in ſeinem Contor ſein. Dieſes leinſein benutzte er dazu, um ſich möglichſt über Stand der Spekulationsgeſchäfte zu unterrichten der fand da bald einen entſetzlichen Anſchluß in em Briefe, den ihm Hilleſſen in einem Geld⸗ onkfache hinterlaſſen hatte. Der Brief lautete: Lieber Herr Pohlmann! Da es unmöglich und zwecklos iſt, Ihnen noch länger die Wahrheit zu verſchweigen, ſo theilte ich Ibnen mit, daß ich mit meinen beiden letzten großen Spekulationen bodenloſes Unglück gehabt und die Central⸗Commerzbank total ruinirt habe. Das nöͤthig⸗ Geld in der Coſſe brachte ich die letzte Zeit nur noch mit Mühe durch Verkauf unſerer Wechſelocc'pte auf, aber auch dieſes verzweifelte Hilfsmittel iſt er⸗ ſchöpft, und ich ſab mich, um mich nicht der Schande und Strafe auszuſetzen, genöthigt zu entfliehen. Ihnen rathe ich, das Gleiche zu thun. Wenn Sie fich Ihren Vollbart abrafiren laſſen, ihre grau melirten Haare ſchwarz färben und eine blaue Brille aufſetzen ſo erkennt Sie der geriebenſte Geheimpoliziſt nicht und Sie können reiſen, wohin Sie wollen. Sie werden nun ſagen, daß es Ihnen an reichlichem Gelde für eine weite und koſtſplelige Reiſe fehlte, denn in unſerer Kloſſe iſt das Geld ſeit einiger Zeit recht knapp und nur immer kaum noch gereicht, um die laufenden Zahlungen zu decken. Ich vermuthe indeſſen, daß Sie als kluger Mann, wie ich, ſich ir⸗ gendwo noch ein hübſches Päckchen Banknoten für außergewöhnliche Fälle zurückgelegt haben, und konn⸗ ten wir uns ſpäter in Brafilien oder Argentinien, wo man unter anderem Namen ruhig leben kann, wieder treffen. Das Beſte iſt auch, daß Sie dorthin Ihre Frau und Kinder nachkommen laſſen, wenn Sie meine Verheirathung mit Carola noch dann er⸗ moglichen helfen, dann würde ich Ihnen eine ſorgen⸗ freie Zukunft in Braſilien oder Argentinien bereiten. Naum Corpuszeile. Neelamen 20 Pfg. Druck und Verlag von Rarl Molitor, Ladenburg. — — 1894. als Kaufmann in das Handelsregiſter eingetragen iſt. 8 9. Verträge, welche vor dem Inkrafttreten dieſes Gesetzes abgeſchloſſen worden find, unterliegen den Vorſchriften desſelben nicht. 5 Politiſches. Karlsruhe, 16. April. Der Kaſſer kraf geſtern früh 8 Uhr bier ein. In München, das er Nachts um halb 11 Uhr paffirte, wurde er von dem Prinzregenten während des kurzen Aufenthalts auf das Herzlichſte begrüßt. Hier wurde der Kaiſer von dem Erbgroßherzog, den Prinzen Wilhelm und Karl empfangen und im Schlot vom großhb. Paare auf das Herzlichſte bearüßt. Außerdem batten ſich auf dem Bahnbof Staatsſekretär v. Marſchall und General v. Hahnke, ſowie der Chef des Civilkabinets Wirklicher Geheimer Rath v. Lucanus und der preußiſche Geſandte v. Eiendecher eingefunden. Der Kaiſer trug den grauen Militärmontel. Die Fahrt noch dem Schloß erfolgte im off nen Hoſwagen. Der Kaiſer wurde während der Fahrt vom Publikum mit lebhaften Hochrufen begrüßt. Die Stadt prangt im Flaggenſchmuck. Dem Gottesdienſt in der Schloßkirche wohnten der Kaiſer, der Gr ßherzog, die Großherzogin, ſowie das Erbgroßherzogspaar an. Die Feſpredigt hielt Prälat Dr. Doll. Abends gegen 6 Ubr fuhr der Kaiſer im kaiſerl. Extrozug in Begleitung des Erbgroßherzogs, Hofmarſchall Oberſtlieutenant v. Scholl, Flügeladjutant Sr. Majeſtät, Generalarzt Dr. Leuthold und Graf Andlaw nach Gernsbach, um ſich von dort nach dem Kalten ⸗ bronn zur Auerbahnjagd zu begeben. Die Fahrt nach dem Bahnof erfolgte im offenen Hofwagen; der Kaſſer trug Jagdkoſtüm, der Erbgroßherzog war in Civil. Die hohen Heerſchaften wurden von dem Publikum wieder auf das lebhafteſte begrüßt. Trotz, — Sie lönnen mich durch Inſerate in amerikaniſchen Zeitungen ſuchen laſſen, und ſoll unſer Erkennungs⸗ zeichen die Nummer und der Anfongsbuchſtabe des kleinen Werthpapieres ſein, welches Sie in dieſem Briefe finden werden und ſofort umſetzen wollen, denn Vo ſicht iſt am Platze. Auch wollen Sie ſofort dieſen Brief verbrennen, damit er nicht an meiner Flucht zum Verräther wird. Ibr Karl H lleſſ-n. Wie betäubt ſank Poblmann auf den Schreib⸗ tiſch nieder, als er dieſen Brief geleſen hatte, dann wurde der unglückſelige Mann aber von einer an Raſerei grenzenden Wuth über Hill⸗ſſens Verrat und Flucht ergriffen. Er zerriß das Schreiben ſommt dem in demſelben liegenden Werthpaplere in kleine Fotzen und ſchrie Überlaut: „O dieſer elende Schuft! Und verflucht, zehn⸗ mal verflucht bin ich, daß ich mich mit ihm einge⸗ laſſen habe! Ich verabicheue 8, ihm flüchtend nach ⸗ zufolgen und der Bank noch das letzte Betriebscapital zu rauben! Ich will ſo viel es moglich iſt, ſtandbaft das furchtbare Los ertragen, welches nun über mich hereingebrochen iſt. Mildern kann ich meine Schuld nur dadurch, daß ich mein und meiner Frau ſämmt⸗ liches Privatvermögen den Gläubigern und Aktionären der Bank abtrete. Aber es geht nicht, daß ich mich verhaften und verurtheilen laſſe, rief der verirrte Mann jetzt plötzlich. „Ernſt und Carola, me ine lieben Kinder, dürfen keinen Vater haben der im *