ö Das Erſatzgeſchäft pro 1894 betreffend Die Muſterung der Militärpflichtigen des Aushebungsbezirks Mannheim findet am 28., 29., 30. und 31. März, und 2., 8, 4., 5., 6., 7., 9., 10., 11., 12 13., 14., 16. 17. April I. Js., jeweils Vormittags 8 Uhr beginnend, in der Wirrtſchaft zum „Badner Hof“, Lit. G. 6 No. 3 dahier ſtatt. Dies wird den Pflichtigen mit dem Anfügen bekannt gegeben, daß gemäß 88 28 Ziffer 7 W.⸗O. die ohne genügende Entſchuldigung Ausbleibenden mit Geldſtrafe bis zu dreißig Mark“ oder mit Haft bis zu „drei Tagen beſtraft werden und außerdem der Looſung für verluſtig erklärt und als vorweg Einzuſtellende behandelt werden können. Wer ſich der Geſtellung böslich entzieht, wird als unſicherer Dienſtpflichtiger behandelt. Er kann außerterminlich gemuſtert und ſofort zum Dienſt eingeſtellt werden. Die Pflichtigen der Jahrgänge 1872 und 1873, ſowie der früheren Jahrgänge haben ihre Looſungsſcheine mitzubringen. An nachverzeichneten Tagen haben zu erſchneinen Am Mitwoch, den 28. März d. IJs., Vorm. 8 Uhr. Die Pflichtigen des Jahrgangs 1872 aus der Stadt Mannheim. deren Familien⸗ namen mit dem Buchſtaben von 4 bis mit G anfangen, außerdem die Rückſtändigen aus früheren Jahrgängen aus dem ganzen Bezirke. Am Dienſtag, den 3. April l. Is., Vorm, 8 Uhr, Die Pflichtigen des Jahrgangs 1873 aus der Stadt Mannheim, deren Famili⸗ ennamen mit den Buchſtaben M bis mit R anfangen und die Pflichtigen der Jahrgänge 1872, 1873 und 1874 aus Ladenburg, Am Samſtag, den 14. April d. Is., Vorm. 8 Uhr. Die Pflichtigen der Jahrgänge 1872, 1873 und 1874 aus Neckarhauſen, Sand⸗ ofen und Schaarhof. Am Montag den 16. April l. Is. Vorm. 8 Uhr. Die Pflichtigen der Jahrgäng 1872 1873 und 1874 aus Schriesheim. 5 i Am Montag, den 16. April l. Is., findet im Anſchluß an das Muſterungsgeſchäft die Verbeſcheidung der rechtzeitig ange⸗ kommenen Reklamationsgeſuche ſtatt und haben die Betheiligten an dieſem Tage wieder ⸗ holt zu erſcheinen. 5 Am Dienſtag, den 17. April l. Is. Vorm. 8 Uhr. beginnt die Looſung der Pflichligen des Jahrgangs 1874, ſowie der älteren Jahrgängen ſoweit letztere noch micht gelooſt haben. 5 a Jedem Miflitz pflichtigen iſt das perſönliche Erſcheinen im Looſungstermiene Über⸗ laſſen. Für die Nichterſcheinenden wird durch ein Mitglied der Erſatzkommiſſion gelooßt Amathlſce genie. Oſterſonntag, morgens 9 Uhr Gottesdienſt mit Oſtercommunlon, Kolch für den Seelſorgerfond, Nachm. 2 Uhr Velper, Am 2. Feiertage fällt hier der Gottesdienſt wegen auswärtiger Paß, ration aus. deschäfts- Uebernahme und Empfehlung. Den verehrten Einwohnern von Ladenburg und Umgegend die ergeben Mittbeilung, daß ich das von dem ſeel. Herrn P. L. Löſſer hier betrieben Alhren⸗ und Goldwaaren-Heſchäft käuflich übernommen und das ſeſb⸗ unter der Firma: P. L. Lösser Nachfolger H. Schneider weiterb⸗ treiben werde, Ich unterhalte ein groß ⸗s Lager filb. und gold. Herren⸗ u. Damen; ußren, Wanduhren, Negulatenre, Wecker, aller Arten Ahrketten Goldwaaren etc. etc., zu äußerſt billigen Preiſen, und holte mich b. Bedarf angelegentlichſt empfohlen. Meine langjährige Thätigkeſt in erſten Geſchäften ſetzt mich in den Stond, die mich bechrenden Kunden ftets prompt und gewiſſenhaft zu bez dienen und leiſte ich für die mir übertragenen Reparaturen die weitgehendſtt Garantie! Auch empfehle ich mich zur Anlage von Haus telegraphen und allet in das elektrotechniſche Fach einſchlagenden Arbeiten, indem mir auch in dleſer Branche genügende Erfahrungen zur Seite ſtehen. 8 4 ut l gelt 1 d. — 1 2 2 Jom Mit Tul d Augen! dat . werden. f ö 801 hüin Jeder Militärpflichtige, gleichviel, ob er ſich im 1., 2. oder 3. Mtlitärpflichtjahre Indem ich daher mein Unternehmen einem geneigten Wohlwollen befeng 7 vn . befindet, darf ſich im Muſterungstermine freiwillig zur Aushebung melden, ohne daß empfehle, zeichne „„ J 1 im hieraus ein beſonderes Recht auf die Auswahl der Waffengattung oder des Truppen⸗ 5 Hochachtungsvoll 5 4000 15 (Marine) theils erwächſt 1 9 7 15 1 1 cl 4 alem J Durch dieſe freiwillige Meldung verzichten Militärpflichtige auf die Vortheile . Töſſer Nachſig 1 der Looſung und gelangen in erſter Linie zur Aushebung. 5 H. 8 ch neider et datt Die Pflichtigen haben zum Muſterungstermine in reinlichem und nüchternm a 7 . Aae zu A 10 1 a 1 d, hat 5 8 —— * er durch Krankheit am Erſcheinen im Muſterungstermine verhindert iſt, hat ein VV ——— helm ärztliches Zeugniß einzureichen. Das ſelbe iſt, ſofern der ausſtellende Arzt nicht Staatsarzt 5 WN 2 N n ben de iſt, bürgermeiſteramtlich zu beglaubigen. 7 8 10, 20, 10, 70, 20 und 800 fh 0 50 ö Mannheim, den 13. März 3 1 5 85 N Nag 2 . roßh. Bezirksamt. 0 1 r 5 Dr Schmid. N Nel enihn Ar. 97. Be ſchlu ß. See W ir 8 Vorſtehende Bekanntmachung wird hiermit veröffentlicht. 975 8 . N 1 a 1 Ladenburg, den 15. März 1894. 8 N N 5 a „ 0 K I Epps . art mann. 1 . f uten Filn 1895 Preis- Meballle da w 2 Delſches Neis. Basen Nr 57311. 2 12 HGoöchſt beachtenswertyh . 2 für jede Hausfrau 85 8 2 u N 0 5 5 25 8 SS Aa scher, 2 if der f Prüfet ſelbſt 8 150 r M gf en 2 7 9 1 f 3 rikan. . behaltet das Beſtt! 3„%ꝙͤ;ͥ;ÜR1— ] 12 — 3 8 8 . 8 2 Nussbohnen- Erhältlich zum mäßigen Preiſe von 2 5 n 2 85 — 2 5 3 — 5 55 Pfg. per ganz. Pfundpacket 8. — 10 5 1 hen i Kaffee 50 „ „ balken 8 )) 3 a g in allen hiefigen Colonialwaaren⸗ und 8 9 33 2 2 1 Delikateſſen⸗Geſchäften. 5 2 2 0 8 — 2 5 86 8 5 Zur Herſtellung allein berechtigte Firma iſt: 15 2 2 S — 8 3 . Ohfer 5 5 4 2 0 1 2 Gebr. Schmidt Nachfolger, 1 — 2 7 8 3.8 5 10 2 Fabrik für Röſtprodukte in Bockenheim⸗Frunkfurt a M. 2 2 4 8 de 5 8 2 — 8 8 5 g 80 8 5 En-Gros-Lager und Detail Verkauf bei C. L. Stenz. Ladenburg. 0 5 1 8 88 8 8 8 8 8 8 8 — 2 Cöln 1893. Preſs⸗Medallle % eee 1 D r 2Z235öã ꝙ¹n˙ ' 6 Specialiſt für Jahnkrankheiten und künſtlichen 1 2 2 3 8 Jahnerſatz. e 3 88 Es Mannheim G3, 16. 2 7 5 3 11 Zu ſprichen jeden Fountag von 2—5 Ahr in Ladenburg — 5 S 1 Nah im Gaſthof zum „Badischen Hof“ am Marklplatz. 3 59 8 5 b Vfin Gausviſite auf Wunſch. 1 IL. 60 „ S 10 ut d i l i 8 1 3 3 N bn w i — 2 11 5 3 2 d