eines von da an zu berechnenden Viertel fahrs die Auszüge erteilt. Mindeſtens aber einmal im Jahr muß der Rechnungsabſchluß gemacht und dem Schuldner mitgeteilt werden, wenn keine beſtimmten Fälligkeits⸗ termine vereinbart find, am beſten auf Jahresſchluß. Der Auszug braucht nur dann erteilt zu werden, wenn der Schuldner bei Schluß des Geſchäftsjahrs och etwas ſchuldig iſt, nicht auch dann, wenn im letzten Jahr die Schuld ganz abgetragen worden iſt; ebenſowenig iſt ein Auszug zu erteilen, wenn etwa er Inhaber des Geldgeſchäfts auf Grund der Ge⸗ chäſte des letzten Jahres der Schuldner ſeines unden ſein ſollte, letzterer alſo mehr Leiſtungen ge⸗ acht, als die des Gläubigers ausmachen. 9) Rückwirkende Kraft? — Es fragi ſich, ob die Auszüge von der Geltungskraft des neuen Ge⸗ ſetzes an auch für ſolche Geſchäfte erteilt werden müſſen, welche noch vor der Geſetzeskraft dieſes Ge⸗ ſetzes abgeſchloſſen worden find. Von namhafter Seite wurde dieſe Frage verneint und erklärt, daß ſich die Rechnungslegunaspflicht auf frübere Geſchäfte nicht erſtrecke; dieſe Anficht dürfte jedoch falſch ſein. Es iſt zwar zutr ff nd, daß ein Geſchäft, welches nach dem neuen Wuchergeſetz ungiltig oder ſtrafbar iſt, wenn es vorher giltig und erlaubt war; inſoweit iſt das Geſetz nicht rückwirkend. Anders liegt die Sache für die Rechnungslegungapflicht. Das neue Geſetz ſchreibt vor, daß behufs Hintanbaltung von Uebervorteilungen bei Geld⸗ und Kreditgeſchäften von nun au die Auszüge erteilt werden ſollen, und trifft alſo eine präventippolizeiliche Anordnung, eine Vor⸗ beugungsmaßregel; und der Zweck des Geſetzes, künftige Uebervorteilungen unmöglich zu machen oder moͤglichſt zu verhindern, trifft ebenſo zu, ob es ſich um alte oder um neue Geſchäfte handelt. 4) Form der Auszüge. — Es wird nicht ge⸗ nügen, die Anszüge lediglich in der Form von Kontokorrenten zu ertheilen; denn das Geſetz ver⸗ langt, daß der Rechnungsauszug auch erkennen läßt d. h. einem Nichtrechnungsverſtändigen klar veran⸗ ſchaulicht, wie der reſtirende Schuldbetrag erwachſen iſt. Bei der Manigfaltigkeit der einzelnen Geſchäfte läßt ſich eine ganz beſtimmte Angabe, wie die Aus⸗ züge zu lauten haben, nicht geben; es wird häufig der Einzelfall erſt die De tailſerung der Aufſchlüſſe an die Hand geben. Doch find bereits gedruckte For⸗ mulare üblich, welche für die große Mehrzahl von Fällen verwendbar find. Die Auszüge müſſen dem Schuldner ſchriftlich behändigt werden; da der Gläu⸗ biger in die Lage kommen kann, den Nachweis zu liefern, daß dem Schuldner der Auszug b. wurde, wird er gut thun, ein gleichlautendes Exemplar für ſich zurückhalten und dem Schuldner darauf den Empfang beſcheinigen zu laſſen oder dem Schuldner den Auszug in eipgeſchriebenem Brief zugehen zu laſſen und dem eigenen Exemplar den Poſtſchein bei⸗ zuftgen. Der Auszug darf nicht bloß mündlich mit⸗ geteilt, ſondern muß ſchriftlich dem Schuldner Über⸗ laſſen werden. Von felten des Staatsſekretärs der Juſtiz wurde erklärt, daß eine schriftliche Abrechnung, die beiderſeits anerkannt werde, den Rechnungsaus⸗ zug zu erſetzen geeignet lei; da dies jedoch im Geſetz nicht zum Ausbruch gelangt iſt, dürſte dies fraglich ſein und empfiehlt ſich daher auch in ſolchen Fällen die Erteilung eines Auszugs. Verſchiede nes. — Ladenburg, 5. Febr. In der hieſigen kath. Galluskirche fand geſtern die Feier einer gol ⸗ denen Hochzeit ſtatt. Dieſe Frier galt den Eheleuten Michael Katzenmater und Eliſabetha geb. Herre, die am 8. Februar 1844 den hl. Ehebund ſchloſſen. Von den aus dieſer Ehe entſproſſenen 7 Kindern find noch 4 am Leben, wovon drei hier und in der Umgegend verheirathet find. während ein Sohn nach Amerſta ausgewandert iſt. Den Jublanten iſt an ihrem Ehrentage eine große Freude zu Theil ge⸗ worden. Von ſeiner Königlichen Hoheit dem Groß⸗ herzog wurde der Jubilar mit einem Glückwunſch und einer Gabe von 30 Mark ausgezeichnet, welche von dem Ortsvorſtande üb'rreicht wurde. Die got⸗ tesdienſtliche Feier, die einen ſehr erhebenedn Verlauf nahm, wurde weſentlich erhöht indem ein von Seiten Sr. Ex liens des Hochwürdigſten Herrn Erzbiſchofs überſandes Glückwunſchreiben nebſt hübſchem Geſchenk einen ergreifenden Eindruck machte. Auch der Frau⸗ enberein übereichte den Jubilaren ein Geldgeſchenk in finnreicher Weiſe. Der hiefige Cäc lien verein hat durch Einlagen zweier paſſenden Lieder auf's Freu⸗ digſte überraſcht. Möge Gott die Jubelgatten noch recht lange in der bisherigen Geſundheit und Rüſt⸗ igkeit erhalten und ihnen einen glücklichen Lebens⸗ abend zu theil werden laſſen N — Karlsruhe, 2. Febr. Im Miniſterium des Innern fand eine Konferenz mit einer größeren Anzahl Abgeordneter ländiſcher Bezirke ſtatt, behufs Besprechung der Frage, ob der durch die Futternot hervorgerufene Notſtand als überwunden zu betrachten ſei. Es wurde anerkannt, daß augenblicklich der Fut⸗ termangel nicht beſteht, anderſeits war man der An⸗ ſicht, daß bel den bisberſgen Witterungsderhaltn e ein ſutterarmes Frübjabr im Bereich der Möguchteit liege. In dieſem Falle könnten ſich die Uebelſtände des Spätjahres wiederholen. Um bei einer derartigen Ebentualität ſofort eingreifen zu können, wurde des Regierung empfohlen, fich eine entſprechende Menge Fulterheu, das ihr von verſchiedenen Seſten z günftigen Bedingungen angeboten, zu ſichern. Alg Zahlungsbedingung wurde in Ausficht geſtellt: ein Viertel Barzahlung und für den Reſt eine drepro⸗ entige Verzinſung. 12 110 Halle a. S., 2. Febr. Heute eiſchoß den junge Kaufmann Lotze ſich und ſeine Geliebte, df Tochter ſeines Prinzipals. — Was koſtet in Württemberg eint Ohrfeige? Dieſe Frage richtete vot einiger Zelt während des Eſſens der Kellner eines bekannten Stuttgarters Cafe's an eine ihm gegenüber ſitendt Buſfetdam⸗, Auf deren Antwort: „Einen Tholerſc zog der Kellner drei Mark aus der Taſche, legte fe fein ſäuberlich auf einen Porzelanteller und piaſen⸗ tirte dieſen ſeinem mit am Tiſche ſit enden Vorge⸗ ſitzten, dem Director, mit dem er in Differenzen gerathen war, indem er ihm gleichzeitig eine ſchal⸗ lende Ohrfeige gab. Der Beleidigte erhob Klage ung das Schöffengericht verurkheilte den Kellner zu einen Geldſtrafe von 5 Mark, außerdem aber zu dig Koſten des Verfahrens, die insgeſommt, da zi Anwälte berufen waren, mindeſtens 60 Mark de tragen. Dem Beleidigten erſchten aber das Strafmaß von 5 Mrtk zu nitdrig, und ſein Anwalt leg Berufung ein. Die Strafkammer fand in der That die Strafe zu niedrig, nicht blos, weil der Borg ſetzte von ſeinem Untergebenen in Gegenwart dit Mitangeſtellten ſchwer beleidigt worden war, ſondern auch, weil in der Frage: „Was koſtet in Wülrtem⸗ berg eine Ohrfeige ?“ ein? Verhöhung des Geſetzes zu erblicken ſei. Die Strafkammer erhöhte deshalb die Strafe auf 25 Mark und veturtheilte den Bes klagten zu den Koſten erſter und zweſter Inſtanz. Hiernach kommt die Ohrfeige in zweiter Inſtanz auf insgeſammt 125 Mark zu ſtehen. Ob der veimtheilte Beleidiger ſich erſucht fühlen wird, auch doch in dritter und letzter Inſtanz vor dem Oberlandesgeiicht ſich zu vergewiſſern, „was eine Ohrfeige in Wüt⸗ temberg koſtet“, dürfte zweifelhaft ſein, da in dieſem Falle weitere 60 Mark Gerichtskoſſen eiwachſen ein Mann von großem Ehrgeiz und der Direktorpoſten dürfte ihm ſo verlockend erſcheinen, daß er ihn an⸗ nehmen und dann auch Alles daran wagen wird. um die Bank zu retten oder doch ſo lange als möglich über Waſſer zu halten. Leben Sie wohl, Pohlmann. Retten Sie, wenn irgend moglich, die Bank und verbergen Sie, ſo gut es geht, meine Schande, ſelbſt vor meimer armen Frau und meinen dedauernwerthen Kinde rn, für die ſch nach Kräften geſorgt habe. Ludwig Ruſtan. P. Z. Ich bitte Sie dringend ſofort nach dem Durchleſen ſofort zu verbrennen. Leichenblaß und am ganzen Körper zitternd hielt Pohlmann den Brief des unglückſeligen Ruſtan in den Händen und ſank taumelnd auf einen Stuhl. Der bis vor einer Stunde noch ſtolze und hoffnungs⸗ freudige erſte Direktor der Central⸗Commerzbank war von dieſer entſetzlichen Nachricht ganz niederge⸗ ſchmettert. Es dauerte einige Minuten, ehe er den auf die Bruſt geſenkten Kopf wieder erhob und in der furchtbaren Lage neue Pläne zu faſſen ſuchte. Mühſam, keuchend richtete ſich dann Pohlmann von dem Stuhle auf und ſchritt nach dem Ofen. Dann brannte er den Brief an und überzeugte ſich durch wiederholtes nachſehen, daß auch der Brief durch die Flammen vollſtäadig vernichtet war. ö „Die erſte und leichteſte Arbeit iſt gethan,“ murmelte er dann mit bebenden Lippen, „nun aber kommen die ſchweren, die Vertuſchung des großen Deficits in der Kaſſe und den Werth eff cten der Central- Commerzbank wie mir dieſer Hilleſſen, dieſer freche Empotlömmking zuwieder iſt. Aber Ruſtan bat vielleicht doch recht, Hilleſſen iſt ein ehrgeiziger Streber, ein ehrzſchlauer Fuchs und ein tollkühner Spekulant, der oft großes Glück hatte. Er iſt viel⸗ leicht doch der allein richtige Mann, den ich in dieſer Situation zum Mitdirektor brauchen kann. Dazu befitzt Hilleſſen ziemlich viel Vermögen und ein weites Gew ſſen. Und ich!? — Im muß meiter gegen Sturm und Wogen kämpfen wie ein verzweifelter Kopitän auf zerbrochenem Schiffe! Es bleibt mir gar keine andere Wahl oder ich muß mit Schimpfe und Schande und dem Fluche ungezählter Betroge⸗ nen beladen zu Grunde gehen. Pohlmann ging jetzt haſtig daran, in verſchiedene Bücher welche er iich von einem feuerfeſten Schranke reichen ließ, falſche, dem ſchlechten Finanzſtand der Central⸗Commerzbank noch beſſer vertuſchende Ein⸗ tragungen zu machen, und dann wartete er mit wachſender Ungeduld auf den Contoirdiener, den er vor einer Stunde in die allerdings ziemlich entfernt gelegene Wohnung Ruſtans geſchickt hatte. Endlich kam der Contordiener Berner keuchend vor Haſt und Aufregung zurück. „Es muß ein großes Uaglück paſſirt ſein, Herr Direktor,“ meldete er mit fliegendem Athem. „Frau Direktor Ruſtan ſagte mir unter Thränen, daß ihr Mann heute feüh vor ſieben Uhr ſchon weggeritten ſeſ, aber bis jetzt noch nicht zurückgekommen iſt. Und da ich auf ihre Frage ſagen mußte, daß auch in der Bank Niemand etwas von dem Verbleib des Herrn Direktor Rußn wiſſe, ſo fiel fie mit einem Schreckensſchrei in Ohnmacht.“ f Ich befürchte auch, daß Herr Ruſtan verun⸗ glückt iſt,“ erwiederte Pohlmann, mit Mühe ſeine Unruhe niederkämpfend. „Ich werde ſofort eine Meldung an die Polizei ſchreiben wir wollen uns aber auch gleich ſelbſt auf die Suche machen, um nach dem Vecumglückten zu forſchen. Ich kenne die Wege, welche der Direktor Ruſtan auf ſeinen Sg zierritten einzuſchlagen pflegte, und vielleſcht fee wir ihn eher, als die Polizei. Sie beglelten ach, Berner! Beſtellen Sie meinen Wagen und dee Sie gleich dieſes Billet meiner Frau.“ R Mit ſieberhafter Eile ſchrieb Pohlmann einige Zellen auf ein Billet, worin er ſeiner Fran theilte, daß vermuthlich dem Direktor Ruſſan ſeinem Spazierritte ein Unglück zugeſtoßen sei daß er, Pohlmann, deshalb zu ſeinem großen dauern heute Mittag zum Empfange des Profiſſen Galen nicht anweſend ſein konne. Frau Pohle ſolle aber ganz im verabredeten Sinne den Pei empfangen und deſſen Werbung um Carola im Namen des Vaters onnebmen. Dann übergab er das Billet dem Contordſenz der raſch davon eilte, und Pohlmann ſcheieh zwiſchen noch eine Anzeige über den waßeſche dem Dirrctor Ruſtan zugeſtoßenen Unfall ag Polizei. Dieſe Anzeige ſandte er aber nicht ſodern durch die Poſt, denn er hatte ein geg Interreſſe daran, daß die Polizel. möglicht ols Pohlmann ſelbſt den verunglückten Mu fände, reſp. rtcognokcire, denn man konnte ie A wiſſen in welchem Zustande Ruſtan aufgefunden fg * * Es dauerte eine gute halbe Stunde, bis Berit mit der Pohlman'ſchen Cquſpage zurückkam, d erregte und doch auch tief niedergeſchlagene Varl. direktor hatte es inzwiſchen für nöihſg ge ſeine geſunkenen Lebensgeiſter durch einige Gel kcäftigen Rothwein, den er immer in einem ee Schranke ſeines Arbeitszimmers vortäk hig halte, wieder aufzufriſchen. (Fortſetzung folgt.)