Unter Bezuſ e auf die Heſege dom 30. Januar 1879 (Geſetz⸗ und Verordn., Blatt S. 8) und vom 6. März 1879 (Heſetz und Berordn.⸗Blatt S. 50), die V.⸗O. des Großh. Miniſteriums des Innern Verordn.⸗Blatt S. 862) bringen wir im Nachſtehe zur öffentlichen Kenntniß. Zugleich weiſen wir darauf hin, nur dann einen Anſpruch auf Enſſch von der Erkrankung und, falls dies Verenden des Thieres rechtzeitig erſta fahrläſfigen Anzeigen über das Vork ſonſt die Koſten, welche aus derart wird namentlich dann der Fall ſein, ähnliche Erſchelnungen, wie die in der ten oder umgeſtandenen Vieh nicht vor Die Bürgermei machung, ſowie die vom 13 Dezember 1879 (Geſetz⸗ und nden eine Belehrung über Milzbrand daß die Beſitzer an Milzbrand erkrankter Thiere ädigung haben, wenn ſie die vorgeſchriebene Anzeige den Umſtänden nach nicht möglich war, vor dem ttet haben — ſich Übrigens vor unbegründeten und ommen des Milzbrandes hüten müfſen, da ihnen igen Anzeigen erwachſen, zur Laſt fallen. Letzteres wenn die thierärztliche Unterſuchung ergiebt. daß amtlichen Belehrung bezeichneten, an dem erkrank⸗ handen waren. ſtereikmter und Stabhalterejen des Bezirks haben die Bekannt⸗ Belehrung in geeigneter Weiſe zur enntniß der Landwirthe zu bringen und werden weiter beauftragt, falls ihnen eine Anzeige über das Auftreten des Milzbrandes zugeht, vor Weiterbeförderung derſelben ſich darüber zu verläſſigen, ob die Merkmale der in Frage ſtehenden krankheit wirklich vorliegen. Die Gemeinden, in welchen der Milzbrand von Zeit zu Zeit vorkommt, werden angewieſen, eine hinreichende Menge von gebranntem Kalk oder Cement in Tonnen oder Kiſten verſchloſſen, vorräthig zu halten. Belehrung über den Wikzhrand! Der Milzbrand iſt eine meiſtens ſchnell und tödtlich verlaufende Krankheit die altender Trockenheit häufiger als bei feuchter Witterung vorkommt. Der Milzbrand befällt hauptſächlich Rinder und Schafe, ſeltener Pferde, Schweine und Ziegen; zuweilen auch Hirſche und Rehe. Ein plötzliches Verenden ſolcher Thiere ohne vorherige Krankheit darf beſonders „in welchen der Milzbrand gewöhnlich vorkommt, den Verdacht der Seuche getroffen, zuſammen, „Die Thiere ſtürzen, wie vom Schlage große Athemnotb und erſticken ſchließlich. Milchkühe brechen entleeren einen blutigen Harn.“ eigen heit in der Milch ab, Schafe 5 Manche Thiere ſtehen erſt nach mehrſtündiger oder mehrtägiger Krankheit um; n dieſen Fällen laſſen die Thiere plötzlich vom Futter ab und zeigen großen Durſt; anfänglich zittern ſie und ſind kalt; ſpäter werd die Hautoberfläche wieder heiß. Die große Angſt. Solche Firberanfälle wiederholen ſich Tbiere athmen haſtig und zeigen ewöhnlich mehrmals; endlich treten Zuckungen oder Krämpfe an den Gliedmaßen ein. bauptſächlich an Rindern, kommen Der Miſt iſt weich und mit Blut gemiſcht. 5 „Mitunter, ſtaltete an den Hinter⸗ oder Vorderſchenkeln, auf dem Kreuz, dem Rücken, Dieſe Geſchwüre ſind heiß und ihre Berührung Geſchwülſte oft hört man ein Geräuſch, wenn man mit der Hand m Halſe oder Kopfe zum Vorſchein für das Thier ſchmerzha ft, Die Geſchwülſte nehmen an Ausdehnung zu, öffnen utwäſſerige Jauche. ber die Geſchwulſt hinwegfährt. Kennzeichen des Mil ch zuweilen und entleeren eine bl. Bauch treibt ſich ſchnell und ſtark auf; verfallen in Krämpfe, kurz vor der Krank⸗ plötzlich ganz unregelmäßig ge⸗ zbraudes nach dem Tode hervor. ſowie auf 15 Allkatholiche Sener 8 Sonntag, den 26. Nobember nachm. 2 Uhr Vesper, 25 Kommenden Sonntag bei günſtiger Witterung Abmarſch punkt mittags / 3 Uhr am Schriesheimer Thor Die Kameraden werden erſucht pünktlt ch und zahlreich zu erscheinen, Vadenburg, den 24. Nodember 1893. a Der Vorſtand. 12 5 Der Schützenmeister. 2 kate 0 . 1 0 0 N 0 i hietteljäht Iade nber —.— 0 4 Urg. Au. 95 Gemeralwersammlung 4 Sonntag, den 26. November 1893, Nachm. . h end im Local „ Ii rekt nach Tages or den ung; 75 i doc an 1. Wahl eines Verwallungsrats. . gdm ab. 2. Verſchiedene Vereinsangelenheiten. kal fürſtliche Fonburg, die brich Nopole n, Fries Tanzinstitüt Montag, den 25 d. Mts. ſelben wird Unterricht im Francais und Lancier erteilt und ladet reichem Beſuche freundlichſt ein. Frau Elise Götzelmaun der Köper wird ſtarr, und aus Naſe und After fließt ſchaumiges Thieren bemerkt werden, ſo iſt hievon erſtatten. fen nicht gef Am deutlichſten treten die „Der den natürlichen Körperbffnungen, beſonders aus Maul, dunkelrothes Blut.“ Wenn ſolche Zeichen an kranken oder toten der Ortspolizeibehörde alsbald Anzeige zu Solcherweiſe erkrankte Thiere dür Beſitzer jeden Anſpruch auf Entſchädigung verliert. Womöglich find die erkrankten Thiere von den geſunden abzuſondern. An den erkrankten Thieren darf keine Operation ausgeführt, kein Aderlaß, kein Einſchnitt in die Haut überhaupt vorgenommen und kein Haarſeil gezogen werden. Aerztliche Behandlung ſteht nur den Thierärzten zu. Wegen der großen Gekahr der Anſteckung, die nicht ſelten tödtliche Krankheit zur Folge hat, dürfen Perſonen, welche Verletzungen an den Händen oder andern unbedeckten chlachtet werden, widrigenfalls der dastha 1 us zum Rueingal Morgen Samstag hr Wellfleiſch. Abends hausgemachte Wurſt, wozu freund⸗ Konrad S Morgens ichſt einladet 9 U Rörpertheilen haben, kranke Thiere nicht abwarten und das Abbäuten der Thiere verboten. Zur Verhütung weiterer Milzb randfälle iſt die gründlichſte Reinigung und Des⸗ infef ion aller Oertlichkeiten und Geräthe, mit welchen die lebenden oder todten milz⸗ brandkranken Thiere in Berührung gekommen und die Beſeitigung der Streu und des Futters, das ſich in der Umgebung der Thiere befand, unbedingt nöthig. Mannheim, den 2. November 1893. Großh. Vezirksamt: ebting. Nr. 3646. Beſchluß; Vorſt⸗ hende Bekanntmachung wird hiermit Ladenburg, den 9. November 1893, l Bürgermeiſteromt: e Kavrtman- 15 fe de zu boben bei Gg; Fr. Herrmann. Schulbücher in dauerhaften Einbänden Schreib- und Zeichenmaterialien zu den billigſten Preiſen empfiehlt 5 Georg Guckenmus. Buchbinderei ib⸗ u. Zeichenmaterjalienhandlung. 1 Schre 80 iſt das blutige Abſchlachten und von M 1.— an. 5 beſtes Fabrikat. Gfer. 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