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Auf Grund des g 87 P. St. G. B. bezüglich der Errichtung und Reinhaltung der 750 Bierpreſſionen in Neckarhauſen wird beſtimmt: i 8 1. Blerdruckvorrichtungen ſind nach Maßgabe der nachſtehenden Beſtimmungen kinzurichten und jederzeit zu unterſtehen in dieſer Richtung einer ſtändigen polizeilichen Begufſichtigung. Von jeder beabſichtigten Neuanlage oder Hauptreparatur einer Bier druckvorrich⸗ tung iſt dem Gr. Bezirksamt eine Woche vor Beginn der Arbeit unter Vorlage der ae e ſchriftlich Anzeige zu erſtatten, . ruckmittel darf nur filtrirte atmoſphäriſche Lu . 1 0 baut 700 f ſphäriſche Luft oder flüffige Rohlen Die Anwendung von Vierpumpen, welche das Bier unmittelbar aus dem Faſſe 3 905 ſowie die Anwendung von Spritzvorrichtungen beim Füllen der Glaſer iſt ver⸗ boten. 5 . „ 8 3. Wird der Gebrauch von Bierdruckvorrichtungen, bei denen flüfſige Kohlen⸗ fäure als Druckmittel dient, beabſicht, ſo iſt der bei Gr. Bezirksamt vorher A den schriftlichen Anzeige (8 1) die Beſcheinigung eines geeigneten Sachverſtändigen Über die Prüfung der zur Aufnahme der flüſſigen und gasförmigen Kohlensäure beſtimmten Behälter beizufügen, aus welchem erhellen muß, daß Explofionsgefahr ncht vorliegt. Dieſelben dürfen nur nach erteilter beſonderer Erlaubnis des Bezirksamtz und nur unter Einhaltung der in dieſer schriftlich auszufertigenden Erlaubnis geſtellten Bedingungen in dieſer 1 4 8580 aubzufertigenden Erlaubnis geſtellten Bedingungen in Benutzung genom⸗ en werden. Bezüglich des Materials der Einrichtung und Reinhaltung der Leitungen gelten ſinngemäß auch für dieſe Aparate die unter folgenden Vorſchriften, 5 8 4. Die als Druckmittel zu benützende Luft muß aus dem Freien und zwar don einem Orte aus zugeführt werden, welcher ſeiner Lage nach keine Verunreigung der Luft befürchten läßt. Ehe die Luft in den Windkeſſel tritt, muß ſie durch einen geeigneten Filtrirap⸗ parat“ geleitet werden. Die in letzterem befindliche Watte oder Salichlwatte muß minde ſtens alle 2 Wochen erneuert werden. 8 5. Zur Verhütung und Beſeitigung von Verunreinigungen des beiden Luft⸗ druckaparaten zu benützenden Windkeſſels iſt zwiſchen demselben und der Luftpumpe, wenn olche geblt wird, ein Oelfänger einzuſchalten. Ferner hat der Windkeſſel, welcher der Zugänglichkeit halber frei ſtehen muß, am tiefſten Teile einen Ablaßhahnen und eine am nteren Drittel angebrachte, in geeigneter Weiſe verſchließbare Reinigungsöffnung zu ent⸗ halten. Bei Neuanlagen iſt der Kopf des Windkeſſels zum Abſchrauben einzurichten, wo⸗ durch die beſondere Reinigungsöffnung in Wegfall kommt; endlich iſt zur Verhinderung des Eintritts von Bierſchleim in die Luftleitung ſam Schlund des Faſſes oder in der s a ein Rückſchlagsventil von einem der Leitung mindeſtens gleichen Rohrquerſchnitt inzulegen, 8. 6. Zur Regelung des Druckes muß am Luftkeſſel, bei Neuanlagen auch an der Ausſchankſtelle ein Manometer vorhanden ſein, welches erkennen fäßt, wie ſtark der Druck nnerhalb der Leitung iſt; mehr als eine Atmoſphäre Ueberdruck iſt nicht zuläſſig. Ausnahmen hievon machen die Wirtſchaften in höher gelegenen Stockwerken und das Maximum des Luftdruckes für den einzelnen Fall hat jeweils der amtliche Sachver⸗ ſtände feſtzuſtellen. Die für die Ausnahme des Biers beſtimmten Leitungsröhren ſämtlicher zum Abzapfen benützten Druckvorrichtungen müſſen einen Durchmeſſer von mindeſtens einem Eentimeter haben und dürfen nur aus reinem nicht mehr als ein Prozent Blei enthal⸗ tenden Zinn hergeſtellt ſein. Bei den dermalen vorhandenen Leitungen kann ein Durchmeſſer von mindeſtens 8 Millimeter ausnahmsweiſe zugelaſſen werden. Die außer den Leitungsröhren zur vorübergehenden Aufnahme von Bier be⸗ ſtimmten Teile der Druckvorrichtungen dürfen, wenn ſie aus Metall gefertigt ſind, ent⸗ veder nur aus reinem nicht mehr als ein Prozent enthaltenden Zinn oder aus in der e Fläche ſtark verzinntem Kupfer hergeſtellt ſein; ſog. Kühleylinder ſind nicht ge⸗ attet. Die Einſchaltung einer Glasröhre zwiſchen Faß und Hahn iſt zuläſſig, auch darf der ſogenannte „Sticher“ (das vom Spundenaufſatz bis auf den Boden des Faſſes reich⸗ nde Rohr) aus verzinntem Meſſing beſtehen. Alle Rohrverbindungen ſind durch ſogenannte Ueberwurfsmuttern herzuſtellen. Reines mit Metallſalzen bearbeitetes Kautſchuck, aber nur ſolches, darf an den Biegungsſtellen der Bierleitungsröhren in Stücken bis 15 Centimeter Länge zur Ver⸗ wendung kommen. Die zur Zuleitung von Luft dienenden Röhren können auch aus anderen Metallen als Zinn hergeſtellt ſein und müſſen von ihrem Endpunkt in einen mit einer freien Siebplatte verſehenen Trichter auslaufen, 5 8 7. Jede Bierlettung, welche eine Geſamtlänge von mehr als einem Meter hat, iſt mit einer Vorrichtung zu verſehen, welche die Feſtſtellung des Zuſtandes im Innern der Röhre jederzeit ausreichend ermöglicht und amtlich verſchloſſen werden kann. Diefe Vorausſetzung trifft bei dem Controlhahn Syſtem A. Kaiſer zu. Nähere Anweiſung wegen Anbringung des Controlhahns bleibt im einzelnen Falle vorbehalten. § 8. Die Bierdruckeinrichtungen und insbeſondere die zur vorübergehenden Auf⸗ ahme des Bieres beſtimmten Leitungsröhren und ſonſtigen Teile derſelben ſind ſtets in einem Zuſtande zu halten. . Die Reinigung hat mittelſt Durchleitens von geſpannten heißen Dampf oder ittelſt heißer Soda bezw. Aeznatronlöſung unter Nachſpülung mit kaltem reinem Waſſer indeſtens einmal wöchentlich zu geſchehen. Nach dem Reinigen iſt jedesmal der Stocher herauszunehmen und auszuwaſchen. 5 b 5 Außerdem müſten die Windkeſſel mindeſtens vier Mal im Jahr geöffnet und wenn erforderlich gereinigt werden. . Jeder Inhaber einer Leitung hat ſelbſt dafür zu ſorgen, daß die Reinigung der⸗ ſelben in der eine oder andern zuläſſigen Art in genügender Weiſe geſchieht. Soweit zur Dampfreinigung nicht ſtationäre behördlich genehmigte Dampfkeſſel benützt werden können, darf die Reinigung mittels Durchleitens von geſpanntem Dampf ur mittelſt ſolcher Apparate ausgeführt werden, welche von dem Großh. Bezirksamte als geeignet bezeichnet worden ſind. 5 : i 8 9. Die Inhaber der Bierdruckmaſchine ſind dafür verantwortlich, daß die an 8 Controlhahn angebrachte polizeiliche Plombe nicht unbefugter Weiſe entfernt oder beſchädigt wird. a 1 . i Für jede Bierdruckvorrichtung iſt auf Koſten des Inhabers dem letzteren ein Reviflonsbuch zu behandigen, welches als Zubehhr zur Preſſion mit derſelben auf einen etwaigen Nachfolger Übergeht und nicht beſeitigt werden darf, a 9 10. Die regelmäßige Unterſuchung mittels des Controlhahns bezüglich der ah findet durch den amtlich verpflichteten Sachverſtändigen monatlich ſtatt. Derſelbe wird ſich außerdem vierteljährlich über den Vollzug der Vorſchrift des g 8 Abf. 13 (Windkeſſel) verläßigen und auf beſondere Weiſung des Gr. Bezirksamtes die Beſchaffenheit der Bierdruckvorrichtung im Allgemeinen einer Unterſuchung unterziehen. Der amtlich verpflichtete Cachverſtandige hat die hierfür beſonders feſt⸗ geſetzten Gebühren zu beziehen. a 5 11. Vorſtehende Bierdruckvorrichtungen, welche in der einen oder andern Rich⸗ tung den obigen Vorſchriften nicht entſprech n, müſſen mit denſelben ſpäteſtens 4 Mo⸗ nate nach deren Inkraſttreten in Einklang gebracht werden. a . 8 12. Zuwiderhandlungen werden nach Maßgabe der im Eingange angeführten Geſetzesbeſtimmungen (mit Geldſtrafe bis zu 100 M., im Falle der Unbeibringlichkeit mit Haft) beſtraft. 5 72 . Wiederholte Beſtrafung wegen Uebertretung dieſer Porſchrift, insbeſondere des 8 9 haben zur Folge, daß die Benützung der Bierdruckvorrichtungen nur ganz be⸗ 1 Beſtimmungen geſtattet oder nach vorheriger ſchriftlicher Androhung ganz un⸗ agt wird. 7 „„ 5 Nr. 2674. Beſchluß. 5 Vorſtehende Bekanntmachung wird hiermit veröffentlich Ladenburg, den 9. September 1899. Bürgermeiſteramt:; Hartmann. Betz. Meine Sprechſtunde zu Heidelberg im „Wiener Hof“ halte ich von nun an jeden Mieuſtag von 2 bis 4 Ahr . Mannheim, den 17. September 1893. Kechtsanwalt Dr. Cab. Prahtgeflecht. Bringe hietmit mein Lage“ in breiz utten Draotgeflecht⸗n. ſowie in Fenſterg⸗ weben in embfehlende Erinnerung. Die gangbarſten Sorten balte ich ſtets vorrätig, während nicht auf Lager habende Größen raichmö a chſt liefern kann. Da ich mit einer ſehr bedeutenden Fabrik in Verbindung ſtehen bin ich in der Lage die billigſten Preiſen ſtellen zu können. Michael Bläß. 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