Bekanntmachung, Maßregeln gegen die Futternot betr. Wir haben die Gr. Steuerdirektion die nach dem 1. Mai d. J. aus Fut⸗ Rückerfatz oder Nachlaß der Fleiſchſteuer zu bewilligen, ſofern die perſönlichen und wirtſchaftlichen Verbältnſſe dis Bittſtellers im einzelnen Fall dies ge. um Steuernochlaß der bezeichneten Art find an die Ortsſteutrerheber zu tichten⸗ Karlsrube, 13. Juli 1898. Großherzogl. Miniſterium der Finanzen. f Buchenberger. Vorſtehend bringen wir eine Bekaunt⸗ machung des Gr. Miniſteriums der Finanzen vom 18. l. M. zur öffent⸗ lichen Kenntnis. Mannheim, den 14. Juli 1899. Gr. Bezirksamt. Dr., Schmid Eichhorn. Bekanntmachung. No. 2440. Am Freitag, den 21. Juki d. J. 555 Vormittags 11 Ahr wird das Graserträgn s (2. Schur) von dem Baumſtück beim Heiß iſchen An⸗ weſen im Rathauſe hier öffentlich ver⸗ ſteigert. Ladenburg, den 17, Juli 1893. Bürgermeiſteramt Hartmann. Bitz. Prennholzlieferung. Nr. 1015. Für das kathol. Gün⸗ the 'ſche Waiſenhaus Ladenburg bedürfen wir 14 Ster tannen und 2 Ster buchen Brennholz (Schnittholz I. Qua⸗ den. mittags 3 Uhr Ladenburg.“ Ladenburg, den 14. Juli f Gemeindero Hartman ein ſolider, rede gewandter Geſchäftsmann, welcher ſich zur Uebernahme einer bereits gut ein⸗ geführten Agentur eignet. Schriftl. Offerten unter Chiffre V. L. 2771 an Haaſenſtein & Vog⸗ ler A6. Stuttgart. Geſucht wird ermüchtigt, bis auf Weiteres ſolchen Landwirten, die keine Metzger ſind und ternot zur Schlachtung von Vieh, das der Fleiſchſteuer unterliegt, ſchreiten mußten oder künftig dozu ſchreiten müſſen, auf Anſuchen im Gnadenweg rechtfertigt erscheinen laſſen. Geſuche Bekanntmachung f Die Ein- und Durchfuhr von Thieren aus der Schweiz bett. Nachſtebend bringen wir die hauptfächlichſten Beſtimmungen der Ver⸗ ordnung Großh. Miniſterums des Innern vom 24. Juni in ob Betreff zur öffentlichen Kenntniß. e ö 5 Mannheim, den 1. Juli 1893. 8 80 Großh. Bezirksam 13 Steiner. Die Ein⸗ und Durchfuhr von Thieren aus der Schweiz iſt nur an den hiezu beſtimmten Orten und Zeiten unter folgenden Bedingungen geſtattet: ö 1. Für Pferde, Maulthiere und Eſel, Rindvieh, Schafe Züge und Schweine iſt beim Uebertritt auf badiſches Gebitt ein amtliches Ur prungszeug⸗ uß der Ortsbehörde oder Viehinſpektors derjenigen Gemeinde beizubringen, aus welcher die bezeichneten Thiere kommen, und außerdem ein thierärztliches Ge⸗ ſundheitszeugniß. f g Die beiden Zeugnſſe, welche auf einem Blakte enthalten ſein können dürfen nicht älter als 6 Tage ſein, den Tag der Ausſtellung mit eingerechnet und müfſſen beſcheinigen, daß die Thiere aus einer Gegend der Schweiz kom⸗ men, in welcher eine auf die betreffende Thiergattung übertragbare Seuche nicht herrſcht und ſeit den letzten 30 Tagen nicht aufgetreten iſt, ſowie daß die Thiere ſeuchen⸗ und ſeuchenverdachtsfrei find. Für Pferde, Maulthiere und Eſel und für Rindbieh (Kälber ausge⸗ nommen) iſt für ein jedes einzelne Stick ein b⸗ſonderes Zeugniß erforderlich, für Kälber, Schafe, Ziegen und Schweine find Geſammtzeugniſſe zuläſſig. ö 2. Für Simmentthaler Zuchtfarren, Simmentaler Kalbinnen bis zum Alter von 2 1½ Jahren, ſodann für Simmenthaler Zuchtkühe bis zum Alter von 4 Jahren iſt beim Uebertritt über die badiſche Grenze lediglich das ftür den inneren Verkehr in der Schweiz allgemein vorgeſchriebene Urſprungs⸗ und — Geſundheitszeugniß des Viehinſpektors erforderlich. Das Zugniß darf nicht älter als 6 Tage ſein, den Tag der Ausſtel⸗ lung mit eingerechnet. 1 3 An der Grenzsingangsſtelle findet eine Unterſuchung der Thitre durch den badiſchen Grenzthierarzt ſtatt. Thiere, welche bei dieſer Unterſuchung mit einer anſteckenden Krankheit behaft⸗t oder einer ſolchen verdächtig befunden 5 lität) und ſoll die Lieferung dieſes Hol⸗ zes im Submiffionswege vergeben wer⸗ 11 Deßfallfige Ang⸗ bote find bis längſtens i Freitag, den 21. Juli 1893 nach⸗ ſchriftlich anher einzureichen, mit det Aufſchrift verſeben „Holzlieferung für das kathol. Günter ſche Waiſenhaus werden, ſowie Thiere, die mit kranken oder verdächtigen Thieren zuſammen befördert oder ſonſt in Berührung gekommen find, werden gleich wie diejenigen Thiere, für welche die unter 1 und 2 geſtellten Bedingungen nicht erfüllt find, zurückgewieſen. 5 Um vor Javentur mein Lager zu veikleinern, verkaufe von heute an meine ſämmtlichen Ellenwaren zu ſolchen herabge⸗ ſetzten Preiſen, daß keine Konkurenz ſo billig verkaufen kenn. Ich mache beſonders auf m. reichhaltiges Loger in f Damenkleiderſtoffen, Schwarze Cachemyrs, Crem Cachemyrs ö Wollmuffeline, Catune & Vatiſte aufmerkſam, die ich in neueſten Farben und Diſſins vo habe. Tuch & Buckskin habe ſehr preiswürdig eingekauft und kann daher ſehr bill pfehlen. Handtücher, Tiſchtücher, Servietten, Tischdecken, Taſchentücher, f werde zu enoem billigen Preiſen losſchlagen. Vorhangſloffen in jeder Preislage Vorhangſtoffreſten äußerſt billtg. 0 Zur gefl. Beſichtigung meines Lageis lade höflichſt en Gh. Steruweiler. 5 Groger Ingwahl in Saatwicken mpfiehlt J. F. Merſtel. Pens Nuhr Nuß. b N und 0 N e 15 e Manſchetten, „ lußſchmiedeko ravatten weiß, Hosenträger, Herrenhandſchuhe und Clace weiß e ich 6 en Billige Preiſe bei vorzüglicher Ware J. FJ. Merkel. D. Ireitag. Prima — empfehl Prima Hobelbretter,. deutſche und ſchwediſche, in allen Dimenſtonen, ſowie auch Fußfſteine Schw mmſteine) in ſchönſter Waare empfiehlt billigſt J. Ph. Juchs, Holzhändler. Vekanntmachung. Durch Ableben des Waſſenkichkerz Jocob Benz bier, iſt deſſen Stelle jn rledigung gekommen. 5 Guede welche die für Verſehung der Selle erforderlichen Eigenſchaften beſitzen, wollen ihre ſelbſtgeſchriebenen Geſuche um Uebertragung der Stelle bis längſtens Freitag d. 21. d. M. Nachm. 2 Ahr anber einzureichen. Ladenburg, den 12. Juli 1893. Bürgermeiſteramt: Hartmann. Betz. Kohlenlieferung. die Gemeinde Schriesheim bedarf 300 Zentner a-waſchener und geftebter Nußkohlen I Qualität und ſollen die⸗ ſelben im Submiſſſonswege nochmals vergeben werden. Etwaſge Angebote find bis fängt ns Mittwoch, den 26. Juli k. J. Vorm. 10 Ahr verſchloſſen und mit der Auffchrift Roh⸗ lenlieferung“ ins hieſtge Rathaus ein zureichen, woſelbſt auch die Bedingungen 1 eingeſehen werden konnen. Schriesheim, den 12, Juli 1898. Bil iſteramt. 5 N 54 200 5 n. Brand. Bekanntmachung. Maßregeln gegen die Reh⸗ lauskrankheit bett. Die Mitglieder der gemäß 8 2 der Verordnung Grozb. Ministeriums des Innern vom 21. Juli 1882 in obigem Betreffe gebildeten Beobachtungskommiſ⸗ ſion daher find: 5 Wilhelm Gaber, Altbürgermeſſtekr. Heinrich Sandel II. Gemeinderat und Adam Frank, Landwirt. f Dies wird mit dem Anfügen berbl⸗ fentlicht, daß die Kommiſſions mitglieder zum Betreten der Rebgrundſtücke ſchee:⸗ zeit und ohne vorherige Erlaubnis der Rebb itz er befugt find. 5 Schriesheim. 7. Juli 1893. Bürgermeiſteramt. Hartmann. Prima ewig. J. F. Merkel⸗ Prima Futtermalzkeimen empfiehlt J. J. Merſzel. Peima Neu- 388. Nate Sonf⸗saamen J. J. Merkel. d 10 M. 1.4 pa lrentwol 1 1 hmſſhe 195 b sch . 1 l pötde das 1 bedienen, anf enthuntte hand a hebt. Von ernuahme und E 9 8h n, über dae ſen gella⸗ 15 Enlſchäd 1 d berufen f V hn allerdings g Ein Station or Bon ie cf en ie die Er 2 hn diese viele en zur Be au dumpfen u te ſuwohl hi W en Auggl ee Franzoe , Abet gerad funzt hab ind 20 au mutig m in fte im ler des dan don J.