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Gf Vorsicht beim Einkaufe von — Zacherlin, richts L, (ieſes ſtaunenswerth wirkenden Mittels gegen jederlei Inſekten mürriſch d 5 a 5 l habe, dich in der galt t worden f. hinzu. „. f denkt, je fr eſſer. 15 Arm in ö us dem Zint Zapa beſ ola Mädchen as ö in, was 10 0 105 , 8 e Herbe 1 N ö % 11 Ste f e Sie mir denn ofkenes Insectenpul- 8 ühlt J 0 5 ver? . Ich habe doch „Zacher⸗ a 3 Bata l lin“ verlangt und ſoſches iſſirt be⸗ 05 9 konn tlich nur in Flaſchen! — Offenes Pulver nehme ich nicht an imm denn ich weiß gar gut, daß es blos ein arger Mißbrauch des mit Recht 5 1901 berühmten Namens „Zacherlin“ iſt, wenn gewöhnliches Inſektenpul⸗ rut 1 ver in Briefen, Düten oder Schachteln für „Zacherlin“ ausgegeben dere 1 wird. — Entweder geben Sie mie eine versiegelte Flasche mit dem 1 noh i Namen „Zacherl“ — oder mein Geld retour. Irreführen laſſe ich mich ie ac nicht!!“ 0 bn denk In Ladenburg bei Georg Seitz. langweilen 5 ö „Mannheim „ Georg Dietz. ) „Weinheim „ Ad. Zoeſt. Beſcheiniguug. In Betreff der erſt nach dem 15. Juli d. Is. bepflanzten Grundſtücke muß die Anmeldung (päteſtens am dritten Tage nach dem Beginn der Be⸗ pflanzung bewirkt werden. Die Tabakspflanzer werden mit daß ſie die Impreſſen zu ihren Anmeldungen wie ſeither, bei den Untererhebern ihres Wohnorts in Empfang nehmen können, daß ſie aber ſodann die von ihnen auf Selte 2 Spalte ¼ mit den erforderlichen Angaben verſehenen Im⸗ preſſen, als ihre Anmeldungen zur Steuer, wie ſeſther beim Untererheber des⸗ jenigen Ortes ahzug ben haben, in deſſen Gemarkung die angepflanzten Grund⸗ ſtücke liegen. Man macht dabei aufmerkſam, daß die Einreichung der Anmel⸗ dungen genau innerhalb der oben bezeichneten Friſten erfolgen muß, weil die Nichteinhaltung der letzteren unnachfichtlich Strafen nach ſich zieht. Ueber die erfolgte Anmeldung erhalten die Tabalpflanzer von den Un⸗ tererhebern eine Beſcheinigung. Es liegt im weſentlichen Intereſſe der Tabak⸗ pflanzer, daß ſie dieſe Beſcheinigung längere Zeit ſorgfältig aufbewahren, um ſich nöthigenfalls über die wirklich erfolgte Anmeldung ausweiſen zu können. Mannheim, den 23. Juni 1893. Nr. 1023. Großh. Ha Ladenburg, den 13. März 1893. Bürgermeiſteramt: . Hartmann. Bekanntmachung Die Anmeldung der Tabalpflanzungen bei der Steuerbehörde betr. Nach § 3 und 24 des Geſetzes. betreffend die Beſteuerung des Tabaks iſt jeder Inhaber eines mit Tabak bepflanzten Geundftückes (Tabakpflanzer), wenn er den Tabak gegen einen beſtimmten Antheil oder unter ſonſtigen Be⸗ dingungen durch einen Andern anpflanzen oder behandeln läßt verpflichtet der Steuerbehörde des Bezirks bis zum Ablaufe des 15. Juli d. Js. die be⸗ pflanzten Grundſtücke einzeln nach ihrer Lage und Größe genau und wahrhaft ſchriftlich anzugeben. Derſelbe erhält darüber von der gedachten Behörde eine Beſchlu ß. Vorſtehende Bekanntmachung wird hiermit veröffen Bezugnahme hierauf in Kenntniß geſetzt, uptzollamt. 1 empfehle euh in Kinder-, Mädchen ⸗ ſowie große Auswahl in neuen Fagonen Corſett⸗ eiten und Franenſchürzen, J. Haſſelbach. Nesan 2 758 7 srein Lassalia. Heute Samſtag Abend Probe. 5 ö Im Nebenzimmer zum Würzburger Hof. Hier werden auch Anmeldun⸗ gen zur Aufnahme entgegengenommen. Um pünktlches Erſcheinen erſuchf Der Vorſtand. rothköpſige empſtehlt billig 5 8 am Wahnßhof. Kaschug ½ Fl. 2 Mk. Medicinal ½ Fl. 8 1 M.. 6 8 in vorzüglicher Qualität, 85 1 ſtens empfoblen, verkauft in Originalpreiſen zu Tockayer 5 l. 46 Pfg. Mich. Loibl Dum Schiff.“ Tokaper Woròeauæx empfiehlt 8 . Medicinal Madeira Malaga 8 Stenz Tapeten! 8 von 10 Pf. an Naturelltapeten Goldtapeten „ Glanztapeten 1000 in den ſchönſten neueſten Muſtern. Muſterlarten überallhin franko. 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