1 U eldungen Taba ens biz urger Allgemeiner Anzeiger für adenßurg und Amgegend. Erſcheint jeden Dienstag und Freitag Abend. illuſtriertem Unterhaltungs⸗ rels vierteljährlich Mark 1.—, mit blatt Mk. 1.40 frei ins Haus. für die Redaktion verantwortlich: Karl Molitor, Ladenburg. —— . 77 15 Miktwoch den 5. Juli Anzeigen: die 1⸗ſpaltige Corpus⸗Zelle oder deren Naum 10 Pfg., Lokale Geſchafts⸗ und Privatanzeigen 6 Pfg. Corpuszeile. Reclamen 20 Pfg. Druck und Verlag von Karl Molitor, Ladenburg. 1893 Die Novelle zum Wuchergeſetz. Nachdem das vom Reichstag beſchloſſene Ge⸗ betreffend Ergänzung der Biſtimmungen über Wucher, unter dem 19. d. M. Allerhöchſt voll⸗ agen und am Samſtag amtlich veroffentlicht wor⸗ it, mag das Geſetz in Anbetracht ſeiner Wich⸗ elt hier dem Wortlaute nach mitgeteilt werden. as Geſetz lautet: Geſetz, betr. Ergänzung der Beſtimmungen über Wucher. — Vom 19. Juni 1893. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutſcher Kaiſer, König von Preußen ꝛc. kordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zu⸗ mung des Bundesrats und des Reichstags, was gt: Artikel I. dem Strafgeſetzbuch werden die 88 e und 302d folgendermaßen abgeändert, und den hinter dem § 30 2a folgender 8 302 und 05 5 867 hinter Nr. 15 folgende Nr. 16 ein⸗ ſtellt: 302. Wer unter Ausbeutung der Notlage, Leichtfinns oder der Unerfahtenheit eines An⸗ en mit Bezug auf ein Darlehen oder auf die undung einer Geldforderung oder auf ein anderes eiſeltiges Rechtsgeſchäft, welches denſelben wirt⸗ aſtlichen Zwecken dienen ſoll, fich oder einem iiten Vermögens vorteile verſpeechen oder gewähren welche den üblichen Zinsfuß dergeſtallt über⸗ elten, daß nach den Umſtänden des Falls die imögensvorteile in auffälligem Mißverhältnis zu Leiſtung ſtehen, wird wegen Wuchers mit Ge⸗ ais bis zu 6 Monaten und zugleich mit Geld⸗ ge bis zu dreitauſend Mark beſtraft. Auch kann 1 der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt en. § 302 d. Wer den Wucher (88 302 bis 38020) gewerbs⸗ oder gewohnheitsmäßig betreibt, wird mit Gefängnis nicht unter drei Monaten und zu⸗ gleich mit Geldſtrafe von einhundertfünfzig bis zu fünfzehntauſend Mark beſtraft. Auch ſſt auf Verluſt der bürgerlichen Ehrenrechte zu erkennen. 8 302. 8. Dieſelbe Strafe (8 302d.) trifft denj nigen, welcher mit Bezug auf ein Rechtsgeſchäft anderer als der im 8 302 bezeichneten Art ge⸗ werbs⸗ oder gewohnheitsmäßig unter Ausbeutung der Notlage, des Leichlſinns oder der Unerfahrenheit eines Anderen ſich oder einem Dritten Vermögens⸗ vorteile verſprechen oder gewähren läßt, welche den Wert der Leiſtung dergeſtalt überſchreiten, daß nach den Umſtänden des Falls die Vermögensvorteile in auffälligem Mißverhältnis zu der Leiſtung ftehen. 9 367. 16 Wer den über das Abhalten von off ntuchen Verſteigerungen und über das Verab⸗ folgen geiſtiger Getränke vor und bei öffe tlichen Verſteſgetungen erlaſſenen polizeilichen Anordnungen zuwiederhandelt. Artikel II. In dem Geſetze, betreffend den Wucher, vom 24. Mai 1880 (Reichs-Geſetzblatt S. 109) wird der Artikel 3 im erſten Abſatz und im erſten Satz des zweiten Ablatzes folgendermaßen abgeändert und i wird folgender Artikel 4 eingeſtellt: Artikel 3. Verträge, welche gegen die Vor⸗ ſchriften des 88 30 2a, 30 2b, 30e, des Strafge⸗ ſetzbuches verſtoßen, find ungiltig. Sämtliche von dem Schuldner oder füe ihn geleiſteten Vermögens⸗ vorteile (58 3023 302) müſſen zurückg : währt und vom Tage des Empfanges an verzinſt werden. Artikel 4. Wer aus dem Betriebe von Geld⸗oder Kreditgeſchäften ein Gewerbe macht, hat die Rech⸗ nung des Geſchäftsjahres für jeden, welcher ein Ge⸗ ſchäft der bezeichneten Art mit ihm abgeſchloſſen hat und daraus ſein Schuldner geworden iſt, abzuſchlie⸗ ben und dem Schuldner binnen 3 Monaten nach Schluß des Jahres einen schriftlichen Auszug dieſer Rechnung mitzuteilen, der außer dem Ergebnis der⸗ ſelben auch erkennen läßt wie ſolches erwachſen iſt. Wer ſich dieſer Verpflichtung vorſätzlich entzieht, wird mit Geldſtrafe bis zu fünfhundert Mark oder mit Haft beſtroft und verliert den Anspruch auf die Zinſen für das verfloſſene Jahr hinſichtlich der Geſchäft⸗, welche in den Rechnungsauszug aufzu⸗ nehmen waren. Die vorſtehenden Beſtimmungen finden keine Anwendung: wenn das Schuldverhuͤlt⸗ niß auf nur einem während des abgelaufenen Gi⸗ ſchäftsjahres abgeſchloſſenen Rechtsgeſchäft beruht, über deſſen Entſtehung und Ergebnis dem Schuld⸗ ner eine ſchriftliche Mitteilung behändigt iſt; 2. auf öffentliche Bank en, Notenbanken, Bodenkreditinftitute und Hypothekenbanken auf Aktien, auf öffentliche Leihanſtalten, auf Spar⸗ und Darleihinſtitate öffent⸗ licher Korparationen und auf eingetragene Genoſſen⸗ ſchaften ſo weit er ſich bei eingetragenen Genoſſ'n⸗ ſchafteu um den Geſchäftsverkehr mit den Mitgliedern handelt; 3 auf den Geſchäftsverkehr zwiſchen Kauf⸗ leuten, deren Firma in das Handelsregiſter einge⸗ tragen iſt. Artikel III. Der Abſatz 3 Satz 1 des 5 . ordnung erhält folgende veränderte Faſſung: Das⸗ ſelbe gilt von der gewerbsmäßigen Beſorgung frem⸗ der Rechtsangelegenheiten und bei Behörden wahrzu⸗ nehmender Geſchäfte, insbeſondece der Abfaſſung der darauf bezüglichen ſchriftlichen Aufſätze, von dem gewerbsmäßigen Betriebe der Viehverſtellung (Vieh⸗ pacht), des Viehhandels und des Handels mit länd⸗ lichen Grundſtücken, von dem Geſchͤfte der gewerbs⸗ ie Jochter des Meeres. Roman von A. Nicola. wenig dunkler iſt als die anderen Felder .. Es iſt gerade der Thür gegennüber, fügte ſie haſtig hinzu. Eilen Sie! Warum zögern Sie, wenn Sie ihn retten wollen? „J, ja! Ach und vergebens! Sie werden ibn decken er kann nicht entkommen,“ ſagte ſie Hungslos und ſchlug die Hände zuſammen. „Und werden ihn hier vor meinen Augen fortſchleppen. 5 lödtet mich! Das bringt mich von Sinnen! Cora, vergeben Sie mir, denn ich bin unglücklich habe Niemanden der mir beiſtände.“ ody Marian. Sie lieben ihn und müſſen halb handeln, wenn er in Gefahr ist!“ Cora würfsvoll. „Schnell! Die Augenblicke ſind koſtbar. gen Sie, wo er iſt. Ich kann ihn warnen, zend Sie durch irgend eine Liſt die Männer ſo de als moglich hier in ihrem Z mmer aufgehalten.“ Marian ſchüttelte den Kopf. „Nein, nein! Es iſt unmoglich! Sie k'nnen Hänge nicht. Doch wenn Sie ſeinen Zufluchts⸗ ett, fänden, könnten Sie ihn warnen und ihm U, daß er ſich in eine große Niſche zurückziehen die neben dem Zimmer iſt, in welchem er fich det, und in welcher ich mich als Kind manches J verſleckt habe! Em Feld in dem Wandgethäfel ſich zurück ſchieben, und Niemand, der es nicht , kann entdecken, daß dort fich ein Verſleck bee „„ Sie werden es leicht finden, da es ein „Sie haben mir noch nicht geſagt, wo ich ihn finde,“ verſetzte das Mädchen ruhig, denn ihre Selbſt⸗ beherrſchung ſchien ſich mit der Aufregung zu ver⸗ größern, die ihrer gefährtin alle ruhe raubte. Lady Marian gab ihr kurz die Richtung und die Thür des Verſteckes an, und Cora wandte ſich zum Gehen. „Aber kommen Sie gleich zurück. Ich bin in Todesangst, bis Sie wieder hier find,“ ſagte Lady Marian noch haſtig, als Sie die Thür ſchloß. Cora hörte fie entweder nicht, oder fie achtete des Befehles nicht. Das leichte, ſpöttiſche Lächeln, das um ihre Lippen ſpielte, als ſie den Corridor hinobeilte, ſprach mehr für die letztere Vermuthung. Jedenfalls lief fie mit ſtaunenswerther Sccher⸗ heit durch die ihr bezeichneten Gänge und Corridore, bis ſie den Seitenflüzel des Schloſſes erreichte, der durch eine Treppe mit dem übrigen Hauſe verbun⸗ den war. Sie flog faſt die Stufen hinauf, und in wenigen Minuten ſtand ſie vor der eichengetäfelten Thür, die Marlan ihr beſchrieben hatte. Sie holte tief Athem .. dann ſchob ſie den von Schlüſſel, den ſie bon Lady Marian erhalten hatt in das Schlüſſeloch, und öffnete die Thür. Es war ein ſeltſames Gefühl, einem Menſchen gegennüberzutreten, diſſen Hand erſt kürzlich mit Blut beflekt war, und für den ſie durch die Gefahr, in der er ſchwebte, und den Glauben, daß er ſei Leben und mehr als ſein Leben für ſie gewag hatte, ohne es ſelbſt zu wiſſen, eine große Thei 1 ö nahme empfand. Aber im nächſten Augenblick hatte ſie di Schwäche überwunden, und traf feſten Schrittes un mit äußerlich ruhiger Miene in das Zimme . Lord Faro's Haus, in dem vor wenigen Tage noch Freude herrſchte, war in düſtere Trauer gehüllt, denn der edle Lord Faro war an den Folgen de unglückſeligen Duells g ſtorben, und geſtern beerdig worden. Die Läden waren geſchloſſen und Alle im Hauſe bewegten ſich nur leiſe und mit gedämpftem Schritt. 1 „Lube Netta ich glaube, wir thäten am beſte den Ott hier bald zu berlaff n. Das Unglück ha meine Nerven vollſtändig zerrüttet, und Alles z ordnen iſt j etzt viel ſchwieriger, als wenn Dei Vater auf andere Weiſe geſtorben wäre. Jetzt kann einer Verbindung zwiſchen Dir und Lord