1 Bekanntmachung. Die Prüfung der Hand⸗ feuer⸗Waoffen betr. Mit Bezug auf unſere Bekannt⸗ machung obigen Betreffs vom 20. ds. Mis. Nr. 31766 (Amtsblatt Nr. 80) bringen wir hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß die Abſtempelung der Handfeuerwaffen mit dem 25. l. Mts. beginnt. Die Abſtempelung findet im Kaufbauſe (Centrolpolizeiwache) und zwar j'weils in der Zeit von Vormittags 8— 12 Ahr u. Nachmittags 2— 7 Ahr ſtatt. Die abzuſtempelnden Waffen find zu dieſem Zwecke unter U bergabe eines Verzeichn ſſes, in welchem die Waffen noch Gattung, Nummern Herkunftsort zu deponfren. Mannheim, den 18. März 1893. Gloßh. Bezirksamt, Dr. Schmid. No. 1193. Beſch lu ß. Vorſtehende Bekanntmachung wird hiermit veröffentlicht. Ladenburg den 23. März 1898. Bürgermeiſteramt Hartmann. ——— — — 2—— — 2 „ „ „ 2 — — — N — ——2 . — 1 g 2 2 „ 2 125 * —— — 2 * Schriesheim. Empfehlung. die Wirkungen von Dünger⸗Gyps be⸗ deutend vorteilhafter und billiger als ſämtliche Kunſtdünger, mit Einſchluß des modernen Mineraldünger. Bei genügender Düngung von meinem — ———— — nen glänzenden Erfolg garantirt. Bei Bedarf halte ich mein Gypslager unter billigſter Preis⸗Berechnung zur geneigten Abnahme beſtens empfohlen. i Ir. Wolſinger, Rautenthalermühle, Ladenburg. Vertreter geſucht. Perſonen mit Hotelbärt bevorzugt, ſolche mit Napoleonsbärte werden nicht angenommen. Stackfiſche fg 95 wäſſert empfiehlt 1 C. C. Stenz. Strohhüte C. C. Stenz. Dr. med. Hobe homöopathischer Arat in Hannover. Sprechstunden 8 — 10 Uhr. Auswärts brieflich. anerkannt der beſte Gyps wird für bezeſchnen find, an genanntem Orte zu Nach Anſicht von Fachleuten ſind Allkatholiſche Gemeinde. Gründonnerſtag, morgens 8 Uhr, Gottesdienſt mit Oſterkommunion. Charfreitag, morgens halb 10 Uhr, Gottesdienst, Charſamſtag, morgens 8 Uhr, Gottesdienſt. Oſterſonntag, morgens 9 Uhr, Gottesdienſt mit Oſterkommunion. lecte für den Seelſorgerfond; nachmittags 2 Uhr, Veſper. f Oſtermontag, fallt hier der Gottesdienſt wegen auswärtiger Paſtoration Rheinische Hypothekenbank Hannheim. Die Landes- Kredit- Kaſſen- Abtheilung der Rheiniſchen Hypothekenbank gewährt ländliche Hypothekendarlehen, kündbare und unkündbare, im Groß⸗ berzogthum Baden auf Grund eines Zinsfußes von 4%. Geſuche um Gewährung von Aanuitäten⸗ Darlehen werden vorzugsweiſe berückfichtigt. Bei jeder Art von ländlichen Darlehen iſt die Rückzahlung des ganzen Darlehens oder die Adzahlung von Raten ohne vorherige Kündigung auf die Zinstermine geſtattet. Col⸗ ö Darlehen an ländliche Gemeinden werden auch ohne Hypothekariſchen Verſatz gegeben. Mannheim, im März 1893. Die Direction. 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Gemaß g 87 Abſ. 1 Ziff. 2 der Verordnung dem 7. Mai 1839 bringen wir hiermit aug öffentlichen Kenntniß, daß nach Fe ſtellung des Vorſtandes der dad, ſand⸗ wirtſchaftlichen Berufsgenoſſenſchaft die Geſammtzahl der für den Amisbe Mannheim abgeſchätzen Arbeſtstag 1,029,600 beträgt, welche auf 401 Betriebe entfallen. Bei dem durchſchnittlichen Jahrs, arbeitsverdienſt von e 570 N. — und dem hieraus berechneten 2 M. 39 Pg. Tagesverdienſt von TM. 50 % ſtellt ſich der Arbeitswert mit welche der Amtsbezirk an dem Geſamm pee der badiſchen land wirtſchaftlichen dee rufgenoſſenſchaft für das Johr 189 Teil zu nehmen hat, auf 2,029,280 . Nach Verhältniß dieſes Arbei wertes hat der Bezirk die Summe bon 6,290 M. 76 Pfg, aufzubringen und es entfällt auf je 100 M. Arbe, wert ein Betrag von ein nd dreißig Pfennig. a Mannheim, 13. März 1899. Gr. Bezirksamt. Dr. Fuchs. No. 1133 Beſchluß Vorſtehende Bekanntmachung wd hiermit veröffentlicht. Ladenburg, den 22. März 1898, 5 Bürgermeisteramt. Hartmann. Beh. 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