Landska 5 ient f ſchstag Bekenntnathung. Hahn Nr. 1110. Die Herſtellung eines zabheal ongeßdtm Betondodens im Gartenhaus der Höh. Parteigetich Buürgerſchule dahier, veranſchlagt zu filligen, 36 Mark, ſoll im Submiſflonswege nerkennung 1. vergeben werden. 1 bre und Deßfallſige Angebote find verſchloſſen 10 ſeher, und mit entſprechender Aufſchrift ver⸗ „und d ſeben bis längſtens Freitag, den 24. d. M. nachm. 3 Uhr anher einzureichen. Der Koſtenüberſchlag lann von morgen ab jederzeit in diesſeitiger Kanzlei ein⸗ geſehen werden. Ladenburg, den 21. März 1899. Bürgermeiſteramt. 1 keine 00 n Parten ind der Mil ſchmälert a 1 Hartmann. mal auc i nung der N. Bekanntmachung. iden die Das Zurückſtellungsverfahren hoben wi betr, en kann, ag Nr. 3854. umente ſgeſ Mannſchaften der Reſerve, Land⸗ daß in Delite wehr und Erſatzreſerve, ſowie ausge⸗ heit der de bildete Landſturmpflichtige des zweiten arvorlag de Aufgedots können in Berückfichtigung vendigerweſ dringender häuslicher und gewerblicher Verhältniſſe für den Fall einer Einbe⸗ rufung zurückgeſtellt werden. Desfall⸗ ö zandsleule ſige Geſuche find bei dem Gemeinde⸗ dieſe Dole ſation wei rathe anzubringen und unterliegen der idem B Entſcheidung der verſtürkten Erſatzeom⸗ an den t miſfion in dem hierfür auf: g Donnerſtag, den 20. April d. Js. im Unten Vormittags 8 Uhr beſtimmten Termin. Die Entſcheidungen dehalten ihre Giltigleit jedoch nur bis zum nächſten Zurückſtellungstermine. Die Ortspolizeibehörden des Land⸗ bezirks werden beauftragt, vorſtehende Bekanntmachung in ihren Gemeinden auch in ortsüblicher Weiſe zu verkünden. Der Gemeinderath hat die einlaufen⸗ den Geſuche zu prüfen und darüber eine rechtzeitig hierher einzureichende Nachweifung aufzuſtellen, aus der nicht nur die militäriſchen, bürgerlichen und Vermögens verhältniſſe der Bittſteller, ſondern auch die obwaltenden beſonderen Umſtände erfichtlich find, durch welche genkommmd b ihren 5e b b 15 lber 410 5 Wirken t zu habe, d zu theil von 1870, : am Bo natürliche eine zeitweiſe Zurückſtellung bedingt bungen werden kann. e ein Jaht Mannheim, den 14. März 1893. , war auß 185 Bezirksamt, natürlichen Fuchs. ſtand. No. 1025. Beſchluß. 0 age nach da Vorſtehende Bekanntmachung wird eines Vom hiermit veröffentlicht. rs trat, m Ladenburg den 16. März 1893, er alte K Bürgermeiſteramt jungen Hen Hartmann. Betz. n war auf biet sh Dankſagung. Mutter. Seit langer Zeit litt ich an einer uch des 0 eiternden Flechte, welche anfangs nur d es tg klein war, mit der Zeit aber immer Beſuch⸗ il größer wurde. Alle dagegen angewand⸗ 1 Lui ten Mittel blieben ohne Erfolg. Ich in's Verhit wandte mich daber ſchließlich an den 5 2 Hen fü homüopathiſchen Arzt Herrn Dr. med. 15 f hobe, Hope in Hannover. Dieſem gelang es 3 det im Velauf von 8—10 Wochen, das dn Agen Leiden vollſtändig zu erheben, wofür ich 1 mie meinen beſten Dank hierdurch ausſpreche. (gez.) Hermaun Walter, Grottkau. Tapeten! Naturelltapeten von 10 Pf. an Goldtapeten „ 20 „„ Glanztapeten „ 80 „ „ in den ſchönſten neueſten Muſtern. Muſterkarten überallhin franko. Gebrüder Ziegler in Minden in Weſtfalen. 5 1 Ohne Notenkenntnis und ohne jede Vorbereſtung von Jedermann ſofort zu eleganter Stock mit Metallknopf, worauf Jeder ſofort die ſchönſten Melodien ſpielen kann. Herrliche Neuheit. Schön für Zimmermuſik und Landpartieen. 05 Beben machn Den Vollzug des Kaunbenderſiherwngtheſcher det. Nr. 1034. Gemäß 8 17 und 19 Abſ. 3 der Vollzugs verordnung von 3. September 1892 zum Krankenverſ.⸗Geſetz wird hiermit zur offentlichen Kenninſß gebracht: 1. Der für die ürztliche Behandlung der Mitglieder der Gemeinde kranken⸗ verficherung beſtimmte Arzt iſt Herr pract Arzt Schütz hier. 2. Die Hoͤhe der wöchentlichen Beiträge iſt nach § 24 der Verw. Vor⸗ ſchriften wie folgt feſtgeſetzt: 5 für männliche Arbeiter über 16 Jahre „ weibliche „ „ „ männliche „ „ weibliche 1 Das Krankengeld beträgt pro Tag für männliche Arbeiter über 16 Jahre „ weibliche 4 es , „ männliche „ unter 16 „ weibliche 4 16 8. Hat der im Krankenhaus ae e Aygebörige, deren nntehelt er bisher aus ſeinem Arbeits verdienſte beſtritten hat, ſo iſt neben der freien Kur und Verpflegung die Hälfte des oben bezeichneten Kranken⸗ geldes für die Angehörigen zu leiſten. Die Zahlung kann unmittelbar an die Angehörigen erfolgen. 4. Die Beiträge find alle vier Wochen je für die abgelaufene Beitragsperjode zu entrichten und werden nach Ablauf der Beitragsperiode von einem Kaſſenboten eingezogen. 5. Verſicherte, welche den von der Auffichtsbehörde genehmigten Vorſchriften über die Krankenmeldung, über das Verhalten der Kranken und die Krankenaufficht und den Anordnungen des behandelnden Arztes zu wi⸗ derhandeln, können vom Bürgermeiſter mit Ordnungsſtrafen bis zu zwanzig Mark belegt werden. Ueber Beſchwerden gegen die erkannten Ordnungsſtrafen entſcheidet die e Ladenburg, den 16. März 1898. . Bürgermeiſteramt. Dartmann. Betz. Lochmann g „Preclosa“ Necrdzfther, wohlfeiles Juſrument für gute Hausmufik. ſpielen mit Hilfe zweckmäßig kouſtruierter, patentierter Notenblätter. Große Tonfülle. Ueberraſchende Klangwirkung. Preis eines Inſtrumentes mit ſämtlichem Zubehör Mk. 16.— „ Notenblattes mit zwei Mufilſtücken 25 Pf Verfandt nur gegen Nachnahme oder Vorhereinſendung. Nichtkond 1 wird ſofort zurückgenommen. 5 1 1 66 . 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