5 5 1 Bekanntmachnng. 1 0 e Beſchäftigung von jugendlichen Arbei 1 e ee, n een and aßen Kleie Da wir die Wahrnehmung gemacht haben, daß die beteiligten Kreiſe mit den Vorſchrſften der Novelle zur Gewerbeordnung über die Beſchäftigung geteng don Kindern, jugentlicheu Arbeltern und Arbeiterinnen alle 9 noch nicht in der erforderlichen Weiſe vertraut find, 8 e enſtbatg, den Wortlaut der 88 135, 136 und 137 der Gewerbe ⸗Ordnung zum Abdruck „ eh Dabel welſen wir ausdrücklich darauf in, doß gemäß 9 156 3ff. 2 8.-W. O. Zumwtederbandlungen gegen dieſe Vorſchriften mit Geldſtrafe bis zu 2000 M. und im Unvermögensfalle mit Gefängniß bis zu 6 Monaten be⸗ rüchen fraft werden. Daſeg Mannheim, den 6. Februar 1893. uuf Großh. Bezirksamt. zur J Seitz. e um 5 blen 9 135. Kinder unter 18 Jahren dürſen in Fobriken nicht beſchäftiat ingend werden. Rinder über 13 Jahren dürfen in 8000 Wastl dee 5 tuen, wenn ſie nicht mehr zum Beſuche der Volksſchule verpflichtet find. u Leben Die Beſchäftigung von Kindern unter 14 Jahren darf die Dauer von 1 gun 6 Stunden nicht überschreiten. i enſch hy Junge Leute zwiſchen 14 und 16 Jahren dürfen in Fabrilen nicht lechenn, langer als 10 Stunden täalich beſchäftiat werden. iſt g 126. Die Arbeitsſtunden der jugendlichen Arbeiter (8 135) dürfen Schlag micht vor fünfeinbalb Uhr Morgens beginnen und nicht ber achteinhalb Uhr Ma, Abends dauern. Zwiſchen den Arbeitsstunden müſſen an jedem Arbeitstage ige ig egelmäßige Pauſen gewährt werden, muß die Pauſe mindeſtens eine halbe ſchinmm Stunde betragen. Den übrigen jugendlichen Arbeitern muß mindeſtens Mittags eſundn eine einſtündige, ſowje Vormittags und Nachmittags je eine halbſtündige Pauſe 1 Han gewährt werden. grochm Wäbrend der Pauſen darf den jugendlichen Arbeitern eine Beſchäftigung m lei in dem Fabrikbetriebe überhaupt nicht und der Aufenthalt in den Arbeitsräu⸗ ien; men nur dann geſtattet werden, wenn in demſelben dieſelben Theile des Be⸗ en da triebs, in welchen jugentliche Arbeiter beſchäftigt find, für die Zeit der Pauſen ochun, vollig eingeſtellt werden, oder wenn der Aufenthalt im Freien nicht thunlich unſen und andere oeeignete Aufenthalsräume ohne unberhältnißmäßige Schwierigkei⸗ 0 P. ien nicht beſchaft werden können. n Leh An Sonn- und Feſttagen, ſowie während der von dem ordentlichen Seelferger für den Katechumenen⸗ und Konſirmanden⸗, Beicht⸗ und Kommu⸗ 8 8 beſtimmten Stunden dürfen jugendliche Arbeiter nicht beſchäftigt werden. 8 187. Arbeiterinnen dürfen in Fabriken nicht in der Nachtzelt von ze um achteindalb Uhr Abends bis fünfeinhalb Uhr Morgens und um Sonnabend ſowie 18.66 an Vorabenden der Feſttage nicht nach fünfeinhalb Uhr Nachmittags beſchäf⸗ nuf: tigt werden. ö gebend Die Beſchäftigung von Arbeiterinnen über 17 Jahre darf die Dauer „Hol. don elf Stunden täglich, an den Vorabenden der Sonn⸗ und Feſttage von jehn Stunden, nicht überſchreiten. 1 Zwieſchen den Arbeitsſtunden muß den Arbeiterinnen eine mindeſtens einſtündige Mittagspauſe gewährt werden. Arbeiterinnen über 16 Johre, welche ein Ha sweſen zu beſorgen haben, ſind auf ihren Antrag eine halbe Stunde vor der Mittagspause zu ent laſſen, ſofern dieſe nicht mindeſtens ein und eine halbe Stunde beträgt. Wocherinnen dürfen während der vier Wochen nach ihrer Niederkunft ehaupt nicht und während der fülgenden zwei Wochen nur beſchäftigt wer⸗ „wenn das Zeugniß eines appropirten Arztes dies für zuläſfig erklärt. No. 622. Be ſ ch lu ß. Vorſtehende Bekanntmachung wird hiermit veröffentlicht. Ladenburg, den 15. Februar 1893. i Bürgermeiſteramt 9955 Hoartmonn. Zur gefl. Beachtung Unterzeichnet er empft⸗ bit ſein Lager 1 N Sorten Mehl aller 8 Weiß⸗ und Brodmehle, uppenartikeln und Hülſenfrüchten jeder Art, als: Neis, Gerſte, Grünkern, Haferkern, Hirſen, Sago, Suppen⸗ und Ge⸗ Aenudeln, Linſen, Erbſen, Bohnen, Zwetſchgen, Birnſchnitze, Paniermehl, ferner Kanarienſamen, Hanfſamen, Sommerreps, Wachholderbeeren, Jutterartiſtel orndunſt, Weiß⸗ und Kornkleie, Welſchkorn, 5 aubenfutter, Malzkeimen und Hafer. 1 Jeldſaat: i wiger und deutſcher, auf Seide gereinigt, Eſparſetten, Pſerdezahn⸗ aatwicken, Erbſen, Bohnen, Welſchkorn, Gerſte und 5 Prima Garten⸗Malzkeimen. 05 3 Alle Sorten Künſtliche Dünger zwar: Ammoniak, Superphosphat Nr. 1, Peru Quano Superphosphat, Chili⸗Salpeter, Dungſalz. Jede andere gewünſchten Sorten von künſtlichen Düngern werden auf 1 4 keſamen, e ais, ſtellung verabſolgt. 9 . f Achtungs voll 1 J. J. Mertel. 2 Alutholiſce Gentiͤdt. Sonntag, den 19. Febr. morgens balb 10 Uhr Gottesdienſt. Bekanntmachung, Das Kreiserziehungshaus dahier bedarf für das Jahr 1893: N 50-60 Meter Buckskin zu Knobenkleidern, 60—80 Meter ſ. g. Eng⸗ liſch Lederſtoff zu Knabenkleidern, 150 Meter Doppelfutterſtoff (dunkelgrau), 60 Meter blauen T- ppichflanell, 100 Mel er Baumwollzeug, roth larrirt zu Mädchenkleider, 100 Stück Kinderſchürze in 2 Größen, 200 Stück Schlawer ſchen, 250 Paar Schnürſtiefel in verſchiedenen Größen. 2 Dutzend Deckbett⸗ überzüge, 2 Dutzend Pülbenüberzüge, 4 Dutzent Kiſſenüberzüge (nach Muſter). 150 Stück Knabenhemden von farbigem Hemdenſtoff, 150 Stück Mädchen⸗ hemden in 3 verſchiedenen Größen, welche Gegenſtände im Submiſſionsweg vergeben werden ſollen, und werden etwaige Submittenten eingeladen, ihre Angebote mit bezügltchen Muſtern bis 25. Februar I. J. bei der unter zeichneten Verwaltung einzureichen. i and Die Muſter für die zu fertigenden Gegenstände find im Kreiserziehungs⸗ hauſe zu Ladenburg einzuſehen. , Ladenburg, 17.3 Februar 1893. Der Werwaltungsratß. Aaudm. Bezirksverein Jadenburg. Sonntag, den 19. d, ts. nachmittags halb 3 Ahr findet im Saale des Gaſthauſes zur Roſe in Ladenburg eine Bezirksversamlung mit folgenden Tagesordnung ſtatt: 1. Vorlage der Rechnung pro 1892. 5 2. Aufſtellung des Voranſchlages pro 1893. g 3. Wahl ſämtlicher Direktionsmitglieder und Vertteter zum Sau⸗ und Geſamtausſchuß. i 4. Verſchiedene geſchäftliche Mitteilungen. 5 5. Vortrag des Landw. Inſpektor Römer über Rindviehzucht. Die Mitglieder des Landw. Bezirksvereins, ſowie and re Landwirte und e der Landwirtſchaft werden zu dieſer Verſammlung freundlichſt einge ⸗ laden. Ladenburg, den 11. Februar 1893. 2 Die Hirektion. ontag, den 20. Jebrua * abends halb 9 Ahr General versammlung 0 im Nebenzimmer des Gaſthauſes zum Sch Tages-Orduung. 1. Beſprechung über das 15jährige Stiftungsfeſt. 2. Beſchickung des Kreisturnfeſtes in Freiburg. 3. Vereins angelegenheiten. . Wir laden hierzu die aktiven und paſſiven Mitglieder mit der Bitte um vollzähliges Erſcheinen ein Der Vorſtand. IInsraldũnger, Hünsraldinger, . Mineraldünger. für alle Arten Feld und Gartengewächſe unter Garantie für geſundes und übiges Wachsthum empfiehlt a. Mk. 1,80 bis Mk. 3.80 pen in cl. Sack ab Verſandtſtation. Der Vertreter der Mineraldünger, J. F. Scola. Rautenthalermühle, Süßrahnbutter direkt von der Molkerei bezogen, Ia. Landbutter i Ia. Magarin- Butter 55 . 2 . 5 Lodenburz.