8. Jebruat 1 11 N tendgrundfigg⸗ un Ceon hard 150 1 luer von s. 3 1 ler öffentlich 10 Aokal im d ingen wird, n. o ſich die dz n, wenn dieß Nokal anweſen 4. Januar! meiſteramt. rtmann. nemachun und alu zme auf die im h e Bekanntmacun 359 wird hien je Maul und g fallen: virts Georg uns Friedrit virts Georg di 26. Janun ! rmeiſteramt. rtmann. ce 1 aufen Bolle „Göttelborn“ 75 Pfg. pt. f. empfiehlt J. Meri bnahme von gi ſagung. litt meine Fun fürchterlich au ſetzlichen Neben ierdurch öfen hlte, Fredebun che Sendung t bei N 5 Arnold Vit Kirchgoſſ. Perſonen, die zum folgenden Tage! eine blatt Mk. 1.40 frei ins Haus. Far die Nedaktien berantwortlich: Karl Moliter, Ladenburg. Nr. 10. — vierteljährlich Mark 1.—, mit illuſtriertem Unterhaltungs⸗ Samſtag den 4. Februar. Anzeigen: 10 Pfg., Lokale Geſchäfts⸗ und Privatanzeigen 6 Pfg Druck und Verlag von Karl Noliter, Ladenburg. die 1⸗ſpaltige Torpus⸗ Zelle oder deren Nau Corpuszeile. Neelamen 20 Pfg. 1893 75 Die neue deutſche Verkehrsordnung bat ein: Reihe teils wichtiger, teils weniger wich⸗ liger Aenderungen getroffen, die keineswegs noch allgemein im induſtriellen und kommerziellen Pub⸗ litum zur Genüge bekannt find, und es iſt um ſo nöthiger darauf beſonders hinzuweiſen, als bei Ver⸗ nachläſſigung oder unvollkommenen Erfüllung der neuen Vorſchriften empfindliche Schädigungen zu befürchten find, in dieſer Beziehung mag vor Allem auf die Ausfertigung der Frachtbriefe die ganz be⸗ ſondere Aufmerkſamkeit gelenkt werden. So iſt bei⸗ ſpielsweiſe der Frachtbrief durch eine beſtimmte, na⸗ menklich bezeichnete Perſon, bezw. durch die Geſell⸗ ſchaftsvorſtände und Handelsfirmen zu unterzeichnen. Dabei hat der Firmeninhaber lediglich die Firma der Prokuriſt neben der Firma den kennzeichnenden Vermerk als Prokuriſt und ſeinen Namen, der Handlungs bevollmächtigte ſeinen Namen mit dem Vermerk als Bevollmächtigter der Handlung N. N. zu unterzeichnen, es wäre alſo beiſpielsweiſe nicht geſtattet zu zeichnen: per Mannbeimer Dampfſchiff⸗ fahrtsgeſellſchaft Joſef Majer. Die Unterzeichnung Iſt der Verſender am Stationsort, wo er die Güter aufgiebt, nicht anſäſſig, ſo hat er der Unter⸗ ſchrift ſeinen Wohnort beizufügen, in größeren Städten auch die Wohnungsaagabe; ferner: weicht das Datum des Frachtbriefs vom Tage der Auflie⸗ ferung ab, ſo hat der Aufgeber dasſelbe mittelſt unterſchriftlicher Anerkennung zu berichtigen. Sehr wichtig iſt es auch, neben der Beſtimmungsſtation noch die betreffende Eiſenbahnverwaltung im Fracht⸗ briefe anzugeben. Weitere Mitteilung über die Vor⸗ können im Bureau der Handelskammer eingeſehen werden, Eine andere wichtige Neuerung der neuen Verkehrsordnung bilden die Frachtbriefduplikate. Bis zum 1. Januar l. J. wurde nach 8 59 des alten Betriebsreglements Frachtbriefduplikate nur auf Ver⸗ langen des Abſenders ausgeſtellt mit der Wirkung, daß die Eiſenbahn im Falle nachträglich geänderter Anweiſung des Verſenders die Rückgabe des Dup⸗ likats verl ngen kann, von welcher Befugniß aber bahnſeitig nahezu kein Gebrauch gemacht worden iſt. Nach der neuen Verkehrsordnung aber (§ 64) iſt das Recht des Abſenders Verfügung zu treffen, daß das Gut auf der Verſandtſtation zurückgegeben, un⸗ terwegs angehalten oder an einen andern als der im Frachtbrief bezeichneten Empfänger am Beſtimm⸗ ungsort oder auf einer Zwiſchenſtation abgeliefert werde, nur dann auszuüben, wenn der Abſender das Duplikat des Frachtbriefs mit vorlegen kann. Des Weiteren iſt der Antrag auf Erteilung des Duplikats ſtets vom Abſender auf dem Frachtbrief zu vermerken, die Eiſenbahn hat durch Aufdrückang eines Stempels zu beſtätigen, daß dem Antrag ent⸗ ſprochen iſt. Daraus folgt, daß die rechtliche Bedeu⸗ kann übrigens auch gedruckt oder geſtempelt werden. tung des Frachtbriefduplikats heute eine weſentlich andere iſt, wie bisher, und daß daher bei der küaf⸗ tigen Forderung nach Frachibriefduplikaten dieſer Ge⸗ fichtspunkt ſtreng feſtgehalten wird, da in dem Falle in welchem der Abſender das Frachtbriefdup ikat nicht mehr vorlegen kann, eine nachträgliche ander⸗ weitige Verfügung über das aufgegebene Gut ſchlechtweg ausgeſchloſſen iſt, es empfiehlt ſich alſo jetzt die ſorgfältigſte Aufbewahrung der Dupli⸗ kate. Im Uebrigen hat die neue Verkehrsordnung dafür Sorge getragen. neben den vorgeſchriebenen Duplikaten auch noch eine weitere 0 88 Be⸗ ſchriften betreffend Ausfertigung der Frachtbriefe Dunſiele Mächte. Nodelle von H. von Limpurg. „Und nun, verehrte Frau Gräfin,“ lachte der Fürſt ſtrahlend und ſehr aufgeräumt, „werden Sie gewiß mit unſerem Wunſche einverſtanden ſein, die Hochzeit ſo viel wie möglich zu beſchleunigen. Was 4 Sie zum erſten November, meinem Geburts⸗ tage?“ Wie ſie denken, Durchlaucht; ich werde mich den Ausſtattungsbeſchaffungen natürlich ganz nach Ihrem Munſche richten,“ entgegnete die Dame ziem⸗ 16000 mußte, um willen. fiel der Graf herzinniglich.“ lich kurz. „Aber natürlich, beſter Fürſt,“ ſogleich entgegenkommend ein, „morgen Mittag aber fan wir im lleinen Kreiſe Thereſens Verlobung eiern.“ Es waren in der That nur etwa fünfzehen Einladung erhielten und zwar aus der nächſten Nach barſchaft, unter ihnen der Oberförſter Fels mit ſeinem Sohnel Für letzteren hatte ſein Vater abgeſagt, da er am ſelbigen Vormittag verreiſen wollte. Thereſe welche die Einladung und Abſage ver⸗ nommen, fühlte ein unerklärliches Bedürfniß, dem Geliebten noch ein letztes Lebewohl zuzurufen; ſte kannte jene abgelegene Stelle des Parkes, an der die Landſtraße vorbeiführte und, ohn⸗ 0 nur lauſchte ſte jedem“ Geräuſche . Menſchen zu ſagen, wo ſie bingebe, eilte ſie hinaus. Der Fürſt und ihr Vater politifirten beim Kaffee, die Gräfin ſchrieb Briefe, ſomit war die junge Dame fiei und folgte jener dunklen Macht, die ſie hinausttieb — zum letzten Liebesgruß. Sie wußte ziemlich genau, zu welcher Zeit der Wagen fahren mußte, um den Eiſenbahnzug zu erreichen, der Ar⸗ thur in die Reſidenz bringen ſollte. Mit pochendem Herzen, bleich wief eine Lilie, entgegen und ihre zitternden Oippen ſtammelten athemlos: „Arthur, mein Arthur! Wie iſt's denn möglich, daß ich Dich jenes ſchrecklichen Mannes Ich liebe Dich ja — immerdar, treu und Ein dumpfes Stöhnen entrang ſich dem un⸗ glücklichen Mädchen, aber ſie raffte ſich mit Auf⸗ bietung der letzten Kräfte zuſammen, als jetzt Rädergeraſſell ſich hoͤren ließ — und gleich darauf der Wagen in Sicht kam. Da vergaß ſie Alles um ſich her, den Ring am Finger, den fremden neu⸗ gierigen Kutſcher auf dem Bock. Sie breitete jubelnd und ſchluchzend beide Arme aus und rief dem Geliebten entgegen, deſſen ernſtes, edles Antlitz ſich aus dem Fenſter bog: „Arthur, mein Arthur, lebewohl!“ „Lebewohl, Thereſe.“ klang es zurück und dann war Alles vorbei wie ein Traumgebilde! ö ſcheinigung über den Empfang des Gutes eimufübre, bei welcher die vorher geſchilderte Wirkung des Duplikats nicht beſteht. Es iſt nämlich in 8 54 Abſ. 8 beſtimmt. Auf Wunſch des Abſenders kann der Empfang des Guts auch in anderer Form, ins⸗ beſondere mittels Eintrag in ein Quittungsbuch be⸗ ſcheinigt werden. Eine ſolche Beſcheinigung hat nicht die Bedeutung des Frachtbriefduplikats. Dieſes Buch braucht alſo nicht vorg⸗legt zu werden, wenn man über das aufgegebene Frachtgut nachträglich anderweitige Verfügung trifft. Derartige Quittungsbücher bezw. Uebergabebe⸗ ſcheinigungsbücher an der Kaſſe der hiefigen Güter⸗ verwaltung zu 75 Pfg. per Stück zu haben. Eine weitere Neuerung iſt, daß bei Be nachrich⸗ tigung der Verſandtſtation über die Unanbringlichkeit des Frachtgutes dieſe Mitteilung ſtets durch die Poſt und zwar mittelſt eingeſchriebenen Briefes (in beſonders dringlichen ällen ſogar mittelſt Telegramm) zu erfolgen hat. Daraus ergiebt ſich von fſelbſt, daß im Gegenſatz zu bisher beſondere Spesen von mindeſtens 30 Pfg. im einzelnen Falle entſtehen. In anderen Fällen, 3 anderweitige Inſtrukt on über das Frachtgut, (auch darüber liegt eine Zu⸗ ſammenſtellung im Bureau der Handelskammer auf) entſt⸗hen Koſten von 10 und 20 Pfg. Bei allen nachträglichen Anweiſungen und nachträglichen Nach⸗ nahme⸗Belaſtungen find jetzt ſtets bei Gefahr der Nichtberückfichtigung die in der neuen Verkehrsordnung vorgeſchriebenen Formular F und Gl zu benutzen. Ferner: Seither war eine Werkdeklaration und 8 Deklaration des Intereſſes an der rechtszeitigen Lie⸗ ferung vorgeſehen; beides kommt in Fortfall; dafür kann der Abſender das Intereſſe an der Lieferung überhaupt deklarieren. Die Summe, zu welcher das e an der Lieferung deklarirt wird (Intereſſe⸗ Halb ohnmächtig ſank Therefe zu Boden und rang die Hände in namenloſer Qual, denn ſie fand keine Thränen, ob auch das Schluchzen in ihrer Stimme vibrierte; der Alp ſank ſchwer und eiſig von Neuem auf ihre Bruſt. „Ein neues Leben,“ ſagte ſie endlich ganz kalt und ruhig und ſtand auf, „ich muß ſuchen, da⸗ mit fertig zu werden und mein Wort einlöſen, dem Fürſten eine treue Gattin zu ſein. Vorwärts, das Leben iſt ja doch nur eine ſchwere Pflicht und das Glück flegt wie Wetterleuchten am Menſchen vorbei. Es wird Zeit an die Toilette zu denken,“ Und dennoch trotz dieſer Vernunftsgründe nahm Thereſe mit zitternder Hand ein Lindenblatt auf, das am Wege lag, um es wie ein Heiligtum an dieſe Stunde aufzubewahren. 1 1819 Das gab ein Lachen, Fragen, Glückw ischen im Schloſſe, als die Gäſte kamen. An der Seite der Mutter ſtand Gräfin Thereſe in hellroſafarbener duftiger Toilette, in den Händen ein koſtbar's Bouquet von ihrem Verlobten, und verneigte ſich liebenswürdig nach allen Seiten; ſie antwortete auf alle Anreden, dankte und plauderte wie jede wohlgeſchulte Weltdame, ſie kam ſich ſelbſt vor wie ein aufgezogener Automat, wie ein Menſch, dem das Schickſal mit eiſerner Fauſt das Herz aus der Bruſt geriſſen, um es ihr blutend vor die Füße zu werfen! Der Fürſt ſtrahlte vor Glück, ebenſo der Graf, — — enn v p ff,‚Y‚˖· . ·¶ e e 7