Cigar len. E nlite r mul tsbiun 91 11 Aubin“! St filz 0 Erſcheint jeden Dienstag und Freitag Abend. vierteljährlich Mark 1.—, mit illuſtriertem Unterhaltungs⸗ att Mi. 1.40 frei ins Haus. u die Redaktion verantwortlich: Narl Molitor, Ladenburg. Rr. 104. Wonnementseinladung. Mit dem 1. Januar beginnt ein des Quartal dieſes Blattes und ladet Beſtellungen ergebenſt ein Bie Expedition. ꝗ6ꝛV,.,.,n,nnĩ]ĩ]ĩ?˙—ꝓ“1 e Novelle zum Krankenverſicherungs⸗ geſetz. Der Wirkungskreis des Reichsgeſetzes über die Anlenverſicherung wird vom 1. Januar 1893 ab ie nicht unbeträchtliche Erweiterung erfahren. Denn genanntem Zeitpunkte tritt di⸗ Rovolle zu dieſem ligen ſozialpolitiſchen Geſetze in Kraft, welche gegenwärtigen Reichstage in ſeiner vorigen on nach überaus mühevollen und lang ausge⸗ Aahnenen Verhandlungen beſchloſſen worden iſt. Es ben alsdann dem Krankenvetſicherungszwang neu Unterliegen diejenigen Perſonen, welche gegen ell oder Lohn in dem Geſchäftsbetriebe der ülte, Notare und Gerichtsvollzieher, der Kran⸗ affen, Berufsgenoſſenſchaften und Verficherungs⸗ Malle angeſwellt find, ferner die Angeſtellten in Apnenſchifffahrts⸗ und Baggerel betrieben, ſowie dondiungsgehülfen und Handlungslerlinge, ſoweit Anlenverſicherungspflichtig geworden find. Voraus ⸗ Aung iſt hierbei, daß die Arbeitsverdienſte an Lohn der Schalt ſolcher Angeſtellten nicht über ſechszwei⸗ el Mark für den Arbeitstag hinausgeht, reſp. e falls nach größeren Z tabſchnitten bemeſſen, Mfauſend Mark aufs Jahr nicht überſteigt. Im igen unterliegen Gehilfen und Lehrlinge im — — Herzens kämpfe. Roman von Theodor Schmiedt. Auch auf Melanie laſteten viele Sorgen. Vor Jobren hatte ſie Herbert verſprochen, die Seine Werden, ſobald die Wolke von dem Roddeck'ſchen Aale gewichen ſein würde. Sie hatte gelernt, ihn lieben, er war ihr itzt teurer, als Curt je eden, ſie fah ein bekümmertes, refignirtes Ge⸗ die fühlte daß die erſte Pflicht ſie zu ihm rief, doch war es ganz unmöglich, jetzt ihre Tante berlaſſen. In tiefes Sinnen verſunken, ſaß Melanie von Alien in chrem Zimmer; dann ſtand ſie auf, trat hren Schreibtiſch und ſchrieb an ihren Vetter Ai. Sie ſchrieb ihm von Herberts Liebe, von ihrer Aelobung mitihm, und wie unmöglich es ihr ſei, des Mibten Gattin zu werden, bevor er heimgekehrt zu ſeiner vereinſomten Mutter. „Verzeib', daß ich Dich daran erinnere,“ ſchrieb ober es gab einſt eine Zeit, wo ich Dir zu lebe all' meine Hoffnung, in dieſem Leben glücklich werden, zum Opfer brachte; ich verlange jetzt n wenig dafür: ich bitte Dich, kehre heim; Deine Mutter verlangt nach ihrem Sohn, Deine Diener ad Angeſtellte verlangen nach ihrem Herrn, und, Ut, Herbert verlangt nach mir.“ „Dleſet Bitte kann er nicht wiederſtehen,“ trennten, erwähnte die Geafin wieder Anzeigen: die 1⸗ſpaltige Corpus⸗Zelle oder deren Naum 10 Pfg., Lokale Geſchäfts⸗ und Privatanzeigen 6 Pfg. Corpuszeile. Reelamen 20 Pfg. Druc und Verlag von Rarl Molitar, Ladenburg. Wittwoch den 28. Dezember. Handelsgewerbe der V'rficherungspflicht nur, ſofern ſte nicht auf ſechswöchige Kündigung angeſtellt find. Nach den Beſtimmungen der Novelle werden außer⸗ dem die bis j tzt noch nicht verſicherten Perſonen im Poſt- und Telegraphenbetriebe, ſowie in den Be⸗ trieben der Heeres- und Marineverwaltungen ver⸗ ficherungspflichtig Schließlich erhalten die Gemein⸗ den durch die Novelle die Ermächtigung, die Ver⸗ ficherungspflicht auch auf im Communaldienſt, oder in communalen Betrieben beſchäftigte Perſonen, auf die Betriebsbeamten u. ſ. w. auszudebnen. Der zu Beginn des Jahres 1893 in Wirk⸗ ſamkeit tretende Nachtrag zum Krankenverficherungs⸗ geſetz von 1883 unterwirft demſelben alſo eine ganze Reihe von Kategorien von Beamten, Ange ſtellten und Arbeitern, auf welche bislang der Krankenver⸗ ficherungszwang noch keine Anwendung gefunden hatte. Schon deshalb verdient das neue Geſetz die allgemeine Aufmerkſamkeit, es iſt aber auch nach anderen Richtungen hin noch bemerkenswert, denn es ergänzt das bereits beſtehende Geſetz über die Krankenverſicherung in einer ganzen Reihe von wich⸗ tigeren Punkten. Namentlich verdienen da die vielen Verbeſſernngen für die Verficherten, welche die Novelle enthält, hervorgehoben zu werden. Sie find teils nur facultativer, teils aber auch obligatoriſcher Natur und werden in den Kreiſen der bett ffenden Verficherungspflichtigen gewiß mit Dank und Genug⸗ Alden inzwiſchen nicht ſchon durch Ortsſtatut thuung entgegengenommen werden. Unter dieſen nun⸗ mehr mit Anfang kommenden Jahres praktiſche Geltung gewinnenden neuen günſtigen Beſtimmungen für die Verſicherungspflichtigen ſeihen hervorgehoben die Gewährung des Krankengeldes an Sonn- und Feſttagen, die Fürſorge für die Geneſenden, die Gewährung der Krankenunterſtützung eventuell auf volle dreizehn Wochen, die Erhöhung des Sterbe⸗ ſprach ſte lächelnd zu ſich; „den Gedanken, unſerm lück im Wege zu ſtehen, wird er nicht dulden, nd die Mutter bekommt ihren Sohn zurück.“ Und Melanie hatte Recht, Curt konnte ihrer Bitte nicht wiederſtehen; in der Erinnerung, was fie ihm einſt gethan, mußte er ihr j'tzt das Opfer bringen; und ſeine Mutter war ganz außer ſich vor Freude, als ihr Sohn ſeine badige Rücktehr v rkündete. 0 Als er beimkehrte, waren die Gräfin und Melanie betroffen von ſeinem Ausſ ehen. Er ſah nicht mehr krank aus, aber auf ſeinem Ge ficht lag eine Schwermuth, die ſeinen inneren Kummer mehr perrieth als alle Worte es vermocht hätten. Erſt als ſi, ſich am Abend für die Nacht Marthas Namen. ö f „Still Mutter,“ entgegn ſe er in tieftraurigem Tone, „ſprich nicht von ihr. Wenn fie noch am Leben wäre, hätte ich ſie finden muſſen; ich glaube ſicher, daß ſie nicht mehr unter den Lebenden weilt; aber ſprich nicht von ihr, — ich kann es noch nicht 10 Ae nahm ſeine Pflichten wieder auf, er ver⸗ ſäumte, vernachläſſigte nichts; aber die Gräfin ſeufzte, wenn ſie lange nach Mitternacht an ſeiner Zimmer⸗ thür vorügerging und noch Licht drinnen ſah; und ſie ſeufzte, wenn fie ihn in früher Morgenſtunde unabläſſig in seinem Zimmer auf und abgehen horte. geldes, die Erweiterung der Wöchnerinnen · unter ſtützung u. ſ. w. Politiſches. ein Antrag von Württemberg und Baden zugegangen, welcher ſich auf die Beſchäftigung der Arbeiterinnen über 16 Jahre in den Edel etallwarenfabriken und den dazu gehörigen Hilfsgeſchäften bezieht. Die itzige Lage der Verhältniſſe läßt Ausnahme vorſchrif⸗ ten gegenüber den Beſtemmungen der Gewerbeordnung dringend wünſchenswert erſcheinen, wenn nicht die in Betracht kommende Induſtrie erbebliche Einbuße erleiden ſoll. Beteiligt an den zu erlaſſ enden Vor⸗ ſchriften find in Würt⸗mberg 83 Fabriken mit 5262 Arbeitern; darunter 1022 weibliche über 16 Jahre in Gemünd allein 66 Fabriken mit 2600 Arbeitern darunter 583 erwachſene weibliche; im badiſchen Bezirk Pforzheim kommen 575 Betriebe in Betracht mit 12 200 Arbeitern, darunter 3100 weibliche über 16 Jahre. Beantragt wird der Erlaß einer 1892 — Berl in, 24. Dez. Dem Bundesrat it Verordnung, wodurch in den gedachten Fabriken bei außergewöhnlicher Häufung der Arbeit die Ar⸗ beiterinnen über 16 Jahre vom 15 März bis 15 Oktober bis 9 Uhr, vom 16. Oktober bis 14. Mär bis 10 Uhr abends und im ganzen Jahre an Vor abenden von Sonn⸗ und Feſttage bis 7 Uhr abends beſchäftigt werden dürfen. f Arbeitszeit darf 13 und an von Sonn⸗ und Feſttagen 10 nicht üb eſchreiten. Die Nubenarbeit der Arbeitecine ü ber 16 Jahre darf nicht an mehr als 80 Tag- im Jahre ſtattfinden. Die Beſtimmungen ſollen nu auf ſolche Fabriken Anwendung finden, bezüglich deren di- untern Verwaltungsbehörden den regelmäßige zu gew ſſen Zeiten des Jahres erfolgenden Emtri eines vermehrten Arbeitsbedürfniſſes, und zwar au widmete, ſei zu viel für ihn, und machte ihm daru den Vorſchlag ſie wollten ſich wieder auf einig Zeit nach der Refigenz begeben. Curt zwar einver ftanden damit, denn ihm, dem Unglücke chen, wa als an die Geliebte die er verolten hatte. 28. Capitel. Eines Tages — es war Ende Mai, an eine Morgen, an dem Alles friſches, neues Leben ath mete — macht Graf Curt einen Sparziergang i den öffentlichen Pak, der in dieſer feügen Morgen ſtunde weniger don der eleganten Welt als vo Bonnen und Wärterinnen mit ihren Zöͤglingen un Pfl glingen besucht war. Leichte Kinderſüße tripp ten hin und her, friſche Stimmen und jilbe rhell⸗ Lachen erfüllten die klare Frühlingsluft; es war f nett, die Kleinen bei ihten Spielen zu beobachten. Graf Curt ließ ſich auf eine der Gartenbänke Treiben der Kinder zu; der Anblick dieſer frohen Kinderſchaar that ſeinem Herzen unſagbar weh. Kein Kind kletterte auf ſeine Knie, kein Kind nannte ihn Vater, keine zarte Kinderhand liebloſte die ſeine, keine rothen Kuderlippen berührten ihr Geſicht. Er würde in ſeinem Haufe nie den Klang friſcher Kinde rſtimm en hören! ö Sie meinte, die Thätigkeit, der er fich wieder Alles gleich, batte er doch keinen anderen Gedanken, nieder und ſcha ute mit traurig -ernſtem Lächeln dem