Befannkmachung. 0 Die Maßregeln gegen die Cholera betr. Nachſtehend bringen wir eine im Kaiſerlichen Reichsgeſundheitsamte gefertigte Zuſammenſtellung von Schutzmaßregeln gegen die Cholera zur öffentlichen Kennkniß. Mannheim den 12. September 1892. 5 r Großh. Bezirksamt. 8 Seitz. Schutzmaßregeln gegen die Cholera. 1. Sei beſonnen in der Gefahr; hüte Dich vor übergroßer Aengſtlichkeit, denn ſie trübt dir das klare Urtheil! Nur der klar denkende Menſch kann die Gefahrverhüten⸗ den Mittel richtig anwenden. 5 3 . Halte auf Sauberkeit an dir und um dich! Beſonnenheit, Müßigkeit, peinliche Sauberkeit gewähren den beſten Schutz vor Erkrankung. 5 g Halte feſt an deiner gewohnten geregelten Lebentzweiſe, gehe Feſtlichkeiten und Menſchenanſammlungen aus dem Wege! Vermeide Arzneien, ſo lange du geſund biſt! Beſuche Kranke nur dann, wenn deine Pflicht dich ruft! Vermeide Verkehr und nähere Berührung mit Perſonen welche aus Choleraorten kommen! Verlaſſe nicht, vor der Krankheit zu entgehen, deinen Wohnort, bedenke, daß du auf der Reiſe und an fremdem Orte unter veränderten Lebensverhältniſſen mehr gefähr⸗ det ſein kannſt, als zu Hauſe bei vorſichtiger gleichbleibender Lebensweise.) 2. Andere Gegenſtände, als Nahrungs⸗ oder Genußmittel, bringe nicht an oder in den Mund (z. B. nicht die Finger beim Umblättern, Jederhalter, Bleifedern, u. dergl.)! Trinke möglichſt wenig Waſſer und nur ſolches, welches als unverdächtig dir bekannt iſt Unverdächtig iſt in der Regel reines Quellwaſſer, Waſſer aus tiefen Röhrenbrun⸗ nen, ſolches aus geſchloſſenen Leitungen, welches — wenn offenen Gewäſſern entnommen — einer wirkſamen filtration unterzogen iſt. (Kleine Hausfilter ſind, wenn nicht häuflg gewechſelt oder gereinigt, eher ſchädlich als nützlich.) Waſſer aus Flüſſen, Gräben Teichen, flächen offenen oder mit undichten Decken verſehen Brunnen, ferner aus Brunnen, welche ſich in der Nähe von Schmutz oder Dün⸗ gerſtätten befinden, iſt in Cholerazeiten verdächtig. Jedes Waſchen und Spülen, ſowie Verdächtiges Waſſer darf beim Herrſchen oder Nahen der Krankheit nur nach minutenlangem Kochen zum Genuß, zum Waſchen des Geſichts, zum Neinigen des Mundes, zum Spülen der Eß⸗ und Trinkgeſchirre u. dergl. verwendet werden. Durch Kochen werden die Krankheitskeime zerſtört; jedoch können ſich beim längerem Stehen friſche Keime wieder darin feſtſetzen. Um gekochtes Waſſer ſchmackhaft zu machen, ſetze einem Glaſe (1 viertel Liter) eine Meſſerſpitze Weinſteinſäure oder 2 Tropfen reiner Salzſäure zu. Bewahre Waſſer in ſauberen Gefäßen auf! Thee, Kaffee und Cacao ſind erlanbte Getränke, auch gutes Bier und reiner Wein. Hüte dich vor Eis und ſehr kalten Getränken! Dein Bier ſei klar und friſch, weder ſauer noch ſchal; laß es dir nur in ſolchen Gläſern geben, welche mit unverdächtigem, (nöthigenfalls gekochten) Waſſer geſpült ind! Bitte Schnäpſe enthalten häufig Aloe, wirken daher abführend und ſind bedenklich. Mineralwäſſer ſind unbedenklich, wenn ſie nätürlicheu Quellen entſtammen oder mit deſtillirtem Waſſer bereitet find. Vermeide den Genuß von ungekochter Milch! An Butter und an friſchem Käſe kan der Krauheitskeim haften, wenn fle in der Nähe cholerakranker Perſonen zubereitet oder aufbewahrt wurden. Iß Obſt und Gemüſe, auch Gurken u. dergl., nur in gekochtem Zuſtande, genieße überhaupt nichts ungekocht oder ungebraten, was von fremder, dir nichs als zuverläſſig rein bekannten Händen angefaßt worden iſt! Hole Lebensmittel nur aus zuverläſſig reinlichen Verkaufsſtellen! Meide ſolche, welche ſich in Cholerahäuſern befinden! Vermeide alles Uebermaß im Genuß von Speiſen und Getränken! Beſonders vorſichtig ſei, wenn du zu Durchfall neigſt! Iß und trink als Geſunder nichts in einem Krankenzimmer! Bedenke,] daß dort Fliegen und ähnliche Inſekten den Krankheitskeim aus der Nähe des Kranken auf deine Speiſen übertragen können. Auch die Cigarre kann dir im Hauſe des Kranken den Anſteckungsſtoff zuführen. 3. Halte den Kopf kühl, den Leib warm, die Füße trocken! Wohne und ſchlafe in reiner Luft! Räucherungen ſchützen nicht vor Anſteckung! Waſche oft am Tage deine Hände mit Waſſer, Seife und Bürſte, insbeſondere u Eßwaaren berührſt! Haſt du beſchmutzte oder verdächtige Gegenſtände angefaßt, ſo reinige deine Hände zuvörderſt ſorgfältig mit einer Löſung von 55 Gramm (etwa 4 Eßlöffel) waſſerklarer, verflüſſigter Karbolſäure in einem Liter Waſſer, (fünfprozentige Karbolſäurelöſung) und waſche ſie dann mit Seife und reinem Waſſer nach! In Choleragegenden bade Dich nicht in Flüſſen oder in Teichen! Benutze einen öffentlichen nur im Nothfalle Die Sitzbretter von Abtritten, welche fremden Perſonen zugänglich ſind, ſollten täglich mit Seifenwaſſer geſcheuert werden. Nimm hiezu 1 Pfund Schmierſeife auf einen Eimer heißes Waſſer. Iſt dein Abtritt von krankheitsverdächtigen Perſonen benutzt, ſo ſpülle die Wand des Trichters mit friſch bereiteter (falkmilch verliert durch ſtehen an der Luft ihre Wirkſamkeit) Kalkmilch ab (1 Theil Aetztalk auf 4 Theile Waſſer) ! 4. Der Anſteckungsſtoff der Cholera befindet ſich in den Ausleerungen der Kran⸗ len. Er haftet an beſchmutzten Wäſche und Kleiderſtücken und kann durch Alles. was mit ſolchen Gegenſtänden oder Ausleerungen, wenn nur mittelbar und in nicht augenfälliger Weiſe in Berührung gekommen iſt, berſchleppt werden. Entleerungen von Cholerakranken oder choleraverdächtigen Kranken und damit beſchmutzte Fußböden u. ſ. w. mache durch reichliche, mindeſtens einſtündige Anwendung von Kalkmilch oder Clorkalklöſung (20 Gramm Chlorkalt auf 1 Liter kaltes Waſſer) oder andere bewährte Desinfektionsmittel unschädlich. Mäſche, Kleider, Bettzeng, Decken u. dergl., auch ſolche, die dir von auswärts aus Cholerao rten zugehen. ſchicke feſtum⸗ wickelt und geſchnürt in eine öffentliche Desinfektionsanſtalt! Iſt eine folche nicht erreich⸗ bar, ſo weiche die Sachen 14 Stunden lang in Seifenwaſſer (1 Pfund Schmierſeife auf einen Eimer heiſes Waſſer) ein und koche ſie dann gründlich aus . Sonſt beſchmutzte Gegenſtände reinige gründlich mit ſolche Seifenwaſſer, mit Kalk⸗ milch oder Karbolſäurelöſung! Iſt auch dies nach Beſchaffenheit der Gegenſtände nicht ausführbar, ſo ſtelle dieſelben an einen luftigen trockenen Ort außer Gebrauch. Gründ⸗ liches Austrocknen iſt der Entwickelung des ſtrankseitskeims ungünſtig. 5. Iſt deine Verdauungsthätigkeit geſtört, tritt Durchfall, namentlich mit Erbre⸗ chen oder heftiger Uebelkeit auf, ſo wende dich alsbald an einen Arzt. Bis derſelbe kommt, genieſe ein warmes Getränk, lege eine wollene Leibbinde um, bleibe in deinem Zimmer, bei heftigen Beſchwerden ſuche das Bett auf! Zur Linderung kanſt du eine Taſſe Thee mit Cognac oder Rum genießen. Deine Nahrung ſei einſtweilen eine ſchleimige Suppe, auch Zwieback oder altbackenes Weißbrod ohne Butter. Ausgießen von Schmußwaſſer in der Nähe von Brunnen kann geſundheitsgefährlich werden. WBekannt machung Die Maßregeln gegen die Cholera Nachſtehend bringen wir die Verordnung Gr. Miniſteriums des Innern, die Maßregeln gegen die Cholera betr., vom 14. l. Mts. (Geſ. eu. V.⸗O. „Bl. No. XXVIII S. 493) zur öffentlichen Kenntniß. ö Dabei bemerken wir, daß die Anzeigepflicht bezüglich der aus von der Cholera inficirten Gegenden kommenden Reiſenden in Gemäßheit der dieſſeitigen Verfügung vom 1. l. Mts. No. 83869 weiter beſteht. 5 i Die Anzeige bezügiich der aus dem hamburgiſchen Staatsgebiete eintreffenden Poſt⸗ oder andern Packetſendungen, deren Oeffnung nur in Gegenwart eines Beauftragten der Ortspolizeibehörde erfolgen darf, hat für Stadt Mannheim beim Bezirkamt, filr die Landgemeinden des Bezirks bei den Bürgermeiſterämtern zu erfolgen. Mannheim, 19. September 1892. Großh. Bezirksamt: Seitz. e Ver dre du un g. s Vom 14. Septbr. 1892.) 11 Die Maßregeln gegen die Cholera belt Auf Grund des 9 85 des Polizeiſtrafgeſetzbuchs wird mit ſofortiger Wirkſam verordnet, was folgt: 8 1. Die Ein⸗ und Durchfuhr von gebrauchter Leib⸗ und Bettwäſche, gebrg Kleidern, Hadern und Lumpen aller Art, Obſt, friſchem Gemüſe, Butter und Weichläſe aus dem Hamburger Staatsgebiet iſt verboten. . Ausgenommen von dem Verbot 1 5 Wäſche und Kleidungsſtücke von Rejſenden. Wäſche und Kleider von unmittelbar aus dem Hamburger Staatsgebiet kommen⸗ den Reiſenden (8 1 Abſ. 2) ſind nach Anordnung des polizeilich mit der Beſichtigu der Reiſenden Beauftragten zu desinfizieren. Die Perſonen, welche die noch nicht des fizierenten Gegenſtände auspacken oder mit denſelben ſonſtwie in Berührung komme ſollen ſich unverzüglich die Hände desinfiziren. Zum Waſchen dürfen derartige Gegenſtände erſt gegeben werden nach dem ſie desinfiziert worden find. 5 7 f 8 3. Jede aus dem Hamburgiſchen Staatsgebiete eintreffende Poſt- oder andere Pack ſendung, muß, von dem Empfänger vor der Oeffnung der Ortspolizeibehörde gemeld werden. Die Oeffnung darf nur in Gegenwart eines Beauftragten der Ortspolizeſbeherd 1 i erfolgen, welcher feſtzuſtellen hat, ob die Sendung Gegenſtände enthält, deren Einfu it l verboten iſt. Alle dem Verbote zuwieder eingeführten Gegenſtände find zu des infizir 2 oder ſovern ſie werthlos ſind, zu e 1 Ante 5 Auf Packetſeudungen, welche von der Poſt oder Eiſenbahn durch das Hamburgiſe 115 Gebiet 0 nicht ran von daher ausgeführt werden, hat ſich das Ein und Durs fuhrverbot nicht zu erſtrecken. n 35 . 9 55 8 bug in Eine Quarantäne für den Land oder Waſſerverkehr oder die gänzliche Abſperru 1 Aeda eines Ortes gegen Perſonen aus einer von der Cholera verſeuchten Gegend kaun nur mn N beſonderer Genehmigung des Miniſteriums des Innern verfügt werden. September 1 7 ee Stoßen Miniſterium des Innern 5 0 „ a A. A. a All, N. 2 gez. M. Frey. Vdt. gez H. v.! u Beffin E Tanz⸗ r FE 75 i uynonn f 5 f ien ud Den geehrten Damen und Herren diene zur gefl. 3 richt, daß ich am 1. Oktober einen Tanzkurs hier krone en dr und erſuche Anmeldungen baldigſt bei der Unterzeichneten mach i b gen zu wollen n m J Ahtungevol . Etiſe Götzekmann, 10 Wohnung bei Joh. Reffert, Martinsthor, n t eee ee ebe e e tin Nb GSuſthaus zum Hir — 055 f int Sonntag den 25. September 1892 4 8 din lun der fein nit, anz -Musik a te zulra 1 ger mit gut beſetztem Orcheſter 0 h wozu freundlichſt einladet 4 1 8 10 i Gg. M. Kreter 1 eee eee 5 Neue . Lattune & Futter Abfälle empfiehlt i 7 5 Aug. Kaufmann Witwe. 0 81 Ein großer Poſten ſo nimm davon 20—30 Tropfen auf Zucker Bleibe beſonnen, auch wenn du erkrankt b nachtheilig auf Körper und Geiſt! Haſt du bewährte (nach ärztlicher Vorſchrift verfertigte) Cholera tropfen vorräthig, ſt. Furchtſamkeit und Feigheit wirken Farbiger Betttücher empfiehlt per Stück geſumt bon Mk. 2 an in vollſandiger Gb? 9. Gaſſel bach.